Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 51841 |
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... Strafe bisher immer vollzogen zu werden pflegte und die sonst allen Brandstiftern im gewissen Umfange zu Theit werdende Gnade ausgeschlossen blieb . An und für sich würde daher die vorliegende That wohl mit der vollen ge : feßlichen Strafe ...
... Strafe bisher immer vollzogen zu werden pflegte und die sonst allen Brandstiftern im gewissen Umfange zu Theit werdende Gnade ausgeschlossen blieb . An und für sich würde daher die vorliegende That wohl mit der vollen ge : feßlichen Strafe ...
Seite 101
... Strafe , über die alle Strafanwendung bedingende Zurechnung s få h i gkeit dagegen überall nicht hat disponiren wollen , in welcher Beziehung es daher lediglich bei den Vorschriften des römischen Rechts sein Bewenden behalten hat ...
... Strafe , über die alle Strafanwendung bedingende Zurechnung s få h i gkeit dagegen überall nicht hat disponiren wollen , in welcher Beziehung es daher lediglich bei den Vorschriften des römischen Rechts sein Bewenden behalten hat ...
Seite 105
... Strafe zu unter : sagen . * ) Zugleich haben Se . Majestät der Inspection die Befugniß Allerhöchst zu ertheilen geruhet , diejenis gen Individuen , welche unerachtet diefes Verbots in Der Stadt Glückstadt betroffen werden möchten ...
... Strafe zu unter : sagen . * ) Zugleich haben Se . Majestät der Inspection die Befugniß Allerhöchst zu ertheilen geruhet , diejenis gen Individuen , welche unerachtet diefes Verbots in Der Stadt Glückstadt betroffen werden möchten ...
Seite 124
... Strafe nach Vorschrift des art . 164 der C. C. C. feine Anwendung leiden , vielmehr nur eine ihrer Verschuldung entsprechende willkührliche Strafe erkannt werden kann , und in endlicher Erwägung , daß wenn Inculpatin sich gleich eines ...
... Strafe nach Vorschrift des art . 164 der C. C. C. feine Anwendung leiden , vielmehr nur eine ihrer Verschuldung entsprechende willkührliche Strafe erkannt werden kann , und in endlicher Erwägung , daß wenn Inculpatin sich gleich eines ...
Seite 125
... Strafe herabzusehen , läßt aber den Mil derungsgrund nicht gelten , wenn sich in concreto er : giebt , daß der Verbrecher aus Bosheit und Ueber : legung gehandelt hat ; allein auch hier soll nicht Tos des : sondern lebenslängliche ...
... Strafe herabzusehen , läßt aber den Mil derungsgrund nicht gelten , wenn sich in concreto er : giebt , daß der Verbrecher aus Bosheit und Ueber : legung gehandelt hat ; allein auch hier soll nicht Tos des : sondern lebenslängliche ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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