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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 12. Alle, welche an den Nachlaß des verstorbenen vor: maligen hiesigen Kaufmanns Moriß Teuffer Erbrechte oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Still: schweigens, aufgefordert, sich, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen zwölf 12 Wochen, vom Tage der leßten Publication dieses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate, und spätestens am 27sten Mai dieses Jahres, als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Oberge: richte zu melden.

Altona im Obergerichte, den 30ften Januar 1841.
Ex Decreto Senatus.

N 51.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 13. Alle, welche an den Nachlaß des weil. hiesigen Bürgers Reinhard Jacob Joseph Pirard Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweiz gens, aufgefordert, sich, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Publication dieses Proclams an gerechnet, im ersten Stadtfecretariate, und spätestens am 27sten Mai dieses Jahres, als dem peremtorischen Angabe:Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden. Altona im Obergerichte, den 30ften Januar 1841, Ex Decreto Senatus.

No 52.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 14. Alle, welche an den hiesigen Bürger Johann Jo: achim Pfeiffer selbst oder an das seit einer langen Reihe von Jahren unter der Firma John Pfeiffer be triebene Segel: und Flaggenmacherei : Geschäft An: sprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Still schweigens, aufgefordert, sich, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen zwölf Wochen, vom Tage der leßten Publication dieses Pros clams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate, und spätestens am 27sten Mai dieses Jahres, als dem peremtorischen Angabe Termine, im hiesigen Ober: gerichte zu melden.

Altona im Obergerichte, den 30sten Januar 1841.
Ex Decreto Senatus.
No 53.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 15. Alle, welche an den Nachlaß der verstorbenen Ehe: leute Wolff Philip und Breine Philip, geb. Joseph, Erbrechte oder sonstige Ansprüche zu haben vermeis nen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, sich, als Auswår: tige zugleich unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Publication dieses Proclams angerechnet, im ersten Stadtfecres tariate, und spätestens am 27sten Mai dieses Jahrs, als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden.

Altona im Obergerichte, den 30sten Januar 1841.
Ex Deereto Senatus
No 54.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 7ten Stücks No 3. Alle diejenigen, welche an die von der Dorothea Catharina Brix c. c. an Claus Joachim Jochimsen zu Buhs verkaufte Parcelenstelle, aus irgend einem Grunde unprotocollirte Forderungen und Ansprüche ku haben glauben, müssen sich damit, bei Verlust der: selben, innerhalb 12 Wochen, a dato der leßten Bes kanntmachung dieses Proclams, und zwar Auswärtige unter gehöriger Bestellung der Procuratur zu den Acten, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft ans geben.

Nordskov, im Justitiariate des adel. Guts Pries: holz, den Isten Februar 1841.

No 55.

C. Jaspersen.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 7ten Stücks M 6. Alle und Jede, welchen an die von Jens Christen: sen Krogh verkaufte Erbpachtsmühle zu Wargaard, oder die sogenannte Kier-Mühle mit der Koppel Fauers holthave und sämmtliche dazu gehörige, entweder zus

gekaufte oder eingetauschte Ländereien, nicht protocol: lirte Ansprüche zustehen, haben sich damit, bei Ver: lust derselben, binnen 12 Wochen, von der leßten Be: fanntmachung dieses Proclams angerechnet, in dem Königl. Actuariate der Tyrstrup Harde in Haders: leben ordnungsmäßig anzugeben.

Hadersleben, in der Tyrstrup: Hardesvogtei, den 29ften Januar 1841.

No 56.

Thomsen.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 7ten Stücks N 7. Alle und Jede, welche an den Nachlaß der ver: storbenen Wittwe Anna Wichmann, geb. Strüben, im Lübschen Rechte hieselbst Erb: oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, der Verstorbenen mit Schulden verhaftet sind, oder Pfänder von ihr in Hånden has ben, werden, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse und sonstiger rechtlicher Nachtheile, hie: durch aufgefordert und befehligt, sich damit innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Stadtsecres tariate zu melden, die ihre Ansprüche begründenden Documente, mit Zurücklassung beglaubigter Abschrif ten, zu produciren und, insoferne sie Auswärtige sind, einen Actenprocurator zu bestellen.

Signatum Glückstadt, den Sten Februar 1841.

(S) Präsident, Bürgermeister und Rath.

C.

No 57.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 7ten Stücks J 8.

Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der protocollir: ten Gläubiger), welche an die von Johann Jochim Friedrich Adler in Hassee verkaufte Instenkathenstelle dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben ver: meinen, müssen solche, bei Verlust derselben, inuerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, auf der Cronshagener Amtstube in Kie rechtsbehörig angeben. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Kronshagener Amthaus zu Bor: desholm, den 2ten Februar 1841.

F. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder.

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rich Wörpel in Wellfee zu überfassende halbe Hufe dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben ver: meinen, müssen sich, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, auf der Amtstube in Kiel gehörig angeben. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königl. Kieler Amthaus zu Bordesholm den 2ten Februar 1841. F. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder.

No 59.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des Iten Stücks No 10. Alle und Jede, welche an nachstehende im Amts: Reinfelder Schuld: und Pfandprotocoll protocollirte verloren gegangene Documente, als:

1) eine Obligation, ausgestellt von der Sehwirthin Anna Margaretha Ramm, geb. Augustin, in Wulfsfelde, c. c. m., an den Hufner Hans Ernst Schmidt in Tankenrade am 3ten Juli' 1813 auf 266 x 32 ß v. Cour., gleich 426 Rbt. 64 ß. S. M., protocollirt am 16ten Aug. 1813 Tom. III. erster Band, Folio 363 auf dem früher dem Halbhufner Peter Ohrt, jezt Hans Hinr. Kruse in Wulfsfelde gehörigen Folio, laut Cessions und Agnitionsacte vom 20sten Februar 1827 cedirt an den Arbeitsmann Marcus Fries drich Kuhlmann in Tankenrade;

2) eine Obligation, ausgestellt von dem 1 Hufner Johann Jochim Plagmann in Havickhorst an Michel Meyer in Niendorf am 6ten November 1821 auf 240v. Cour., gleich 384 Rbthlr. S. M., protocollirt am 6ten November 1821 Tom. III. erster Band, Folio 263_auf_dem früher dem Hufner Johann Jochim Plag: mann, jest dem Bauervogt Grimm in Havick: horst gehörigen Folio,

Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wer: den hiedurch aufgefordert, sich damit innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Königl. Reinfelder Amtstube ge: hörig zu melden, oder zu gewärtigen, daß die Schuld: documente werden mortificirt und im Schuld und Pfandprotocoll delirt werden. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königl. Amthaus für die Amter Traven: thal, Reinfeld und Rethwisch zu Traventhal,} den 29sten Januar 1841.

v. Adeler. In fidem: Gülich.

der

Schleswig - Holsteinischen Anzeigen

vom 8. März 1841.

Schleswig Holstein - Lauenburgische Kanzelei. Unterm 17ten Februar d. J. haben Se. Königl. Majestät den zweiten Professor und Rector am Gym nasium in Altona, Doctor der Philosophie Gottlieb Ernst Klausen, Ritter des Dannebrogordens und Dannebrogsmann, auf desfallsiges Ansuchen von sei: nem Amte in Gnaden zu entlassen, und demselben dabei zugleich Rang mit No 3 in der 4ten Classe der Rangverordnung allerhöchst beizulegen geruht.

Bekanntmachungen.

No 1.

Es wird hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die Etatsråthin Friedericke Hinriette Welfhagen, geb. Richardi, derzeit in Preez, Wittwe des verstor: benen Etatsraths und Committirten in der Königlichen Rentekammer, J. Wolfhagen im Kopenhagen, da dies felbe erwiesenermaaßen wegen ihres Gemühtszustandes zur eignen Verwaltung ihrer rechtlichen Angelegenhei: ten unfähig, durch Decret des Seeländischen Stift: amthauses vom 15ten v. M. für völlig unmündig er flårt, und der Etatsrath nnd Deputirte im Königl. General Zollkammers und Commerz: Collegium, G. Garlieb in Kopenhagen, zum Curator derselben ge: richtlich bestellt worden ist.

Kopenhagen den Januar 1841.
M. Friederichsen,
Justizrath, Birkrichter und Birkschreiber in
der südlichen Birk des Reuterdistricts des
Amtes Kopenhagen.

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Abschriften von den Bedingungen sind hieselbst figner das Gewese auf Verlangen gerne vorzeigen, gegen die Gebühr zu erhalten und wird der Müller auch jede gewünschte nähere Auskunft geben. Lütjenburg, den 17ten Februar 1841.

Das Patrimonial:Gericht des adel. Guts
Neudorf.

-WVyneken.

Beschreibung der Niedermühle. Dies Gewese liegt kaum 10 Minuten von Lütjen: burg und eine kleine Stunde von Hohwacht entfernt, an der Ranzan oder Helmsdorfer Aue, die vor dem Hause einen Teich bildet und bis in die nahe Offeemit Kähnen schiffbar ist. Es besteht aus: 1) dem Wohnhause mit der Mühle, einem zweistöckigten Ge bände von Fachwerk mit einem Pfannendache in Wiepen; das eigentliche Wohnhaus enthält alle er: forderlichen Räumlichkeiten; die Mühle, welche von 2 unterschläglichen Wasserrådern getrieben wird, 2 Mahl: 2 Graupengänge und F Lohgang; das Müh; lenwerk würde sich, besonders da nie Wassermangel eintritt, leicht erweitern, namentlich ein Stampfwerk leicht anlegen lassen, wie denn früher ein Walkgang vorhanden gewesen ist; 2) der Scheune von Fachwerk mit Strohdach; 3) der Werkstätte mit Pferdestall von gleicher Bauart; 4) dem Backhause von Fachwerk mit einem Pfannendache in Kalk; 5) drei Gärten, sämmtlich mit sehr guten Obstbäumen versehen; 6) einer Koppel des schönsten Ackerlandes, circa 5 Tonnen groß; 7) zwei Wiesen, die 16 bis 20 Fuder des besten Heu's geben; 8) einem Aalfange. Außer dem hat Erbpächter 9) freie Weide für 2 Kühe und 2 Starken und 10) ein Feuerungsdeputat von 6 Fa den Kluftholz und 2 Fuder Busch, endlich 11) die Fischerei in dem Mühlenteiche und der Aue, die sehr ergiebig ist. Auch steht ihm die Schenkgerechtigkeit zu. Der jährliche Canon beträgt nur 120 Cour. No 3.

Der mittelst Steckbriefs vom 23sten v. M. von hieraus verfolgte Daniel Holst aus Bockel ist bereits in Hamburg zur Haft gebracht worden; welches hie: durch vorschriftsmäßig zur öffentlichen Kunde gebracht wird.

Pinneberger Landdrostei, den 1sten März 1841.
E. A. v. Döring.

Citationes. No 1. Nachstehende aus der Landschaft Stapelholm ent: wichene Landmilitair:Reserven, als: aus Süderstapel, Lage 1 N 17 Jacob Hansen, 38 Jahre alt, Lage 7 N 10 Joh. Nicolaus Bork, 44 J.; Norderstapel, Lage 10 N 12 Joh. Jacob Hansen, 29 J., Lage 13 N9 Christian Nicolai, 42 J., Lage 14 N 10 Jacob Bendix, 45 J.; Seeth, Lage 17 No 8 Andreas Fr. Petersen, 28 J., Lage 21 No 8 Hans Jochim Wede Peters, 40.J., Lage 19 N 3 Hans Mommsen, 25 J.; Drage, Lage 35 M8 Jürgen Peter Brüning, 42 J.; Wohlde, Lage 45 N 12 Jürgen Harder, 26 J., 18 MN Friedrich Rehbehn, 45 J., Lage 46 N 20 Jürgen Unrau, 32 J.; Erfde, Lage 47 No 16 Jacob See: mann, 38 J., Lage 51 No 18 Hans Christian Rouffs, 37 J., Lage 52 No 2 Peter Jacob Hennings, 44 J., N Lage 53 N 19 Johann Hansen, 37 J., No 21 Chri stian Fr. Schulz, 40 J.; Thielen, Lage 54 M8 Jann Trepplin, 26 J., No 28 Johann Fr. Jes, 43 J., N No 15 Cornils Enald, 44 J., Lage 55 18 Hin: rich Dühr, 25 J.; werden hiemittelst aufgefordert, sich am 15ten März dieses Jahrs auf der Landmili tair:Session für die Landschaft Stapelholm in Süder: stapel zu fistiren; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Nichterscheinungsfall die gefeßmäßige Strafe wider sie zur Anwendung gebracht werde.

Königl. Hüttener, Amthaus zu Schleswig, den 15ten Februar 1841.

In fidem:

No 2.

Reventlow. Mechlenburg.

Extract der Citation des 9ten Stücks M2. Die in der Haupt: Citation namentlich aufgeführ: ten Landmilitairpflichtigen aus dem Oftertheil der Land: schaft Eiderstedt werden hiedurch befehligt, sich unfehl bar am 24sten März d. J. Morgens prácise 8 Uhr bei der Landmilitair:Seffion in Garding persönlich ein: zufinden.

Königl. Oberstallerschaft auf dem Schlosse vor Husum, den 20ften Februar 1841.

Edictal Citationes.

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v. Krogh.

No 1. Auf eingereichte Vorstellung und Bitte von Seiten der Ehefrau Margaretha Louise Rann im Mohr kirchener Armenhaufe c. cur. wider ihren seit 6 Jah: ren abwesenden Ehemann Johann Rann, wird Leßte: rer hiemittelst peremtorisch citirt, am Montage nach dem Dom. Trin., als am 7ten Juni dieses Jahres, Vormittags vor dem hiesigen Königl. Consistorio in Person zu erscheinen, zu vernehmen, was Implorantin sodann in Betreff Ehescheidung wegen böslicher Ver: laffung f. w. d. a. wider ihn vorbringen lassen wird, darauf zu antworten und Spruch Rechtens zu gewårtis

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Sr. Königl. Majestät zu Dånemark 2c. bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, wie auch Consistorial: rath und Kirchenprobst, wir, Carl Georg Heinrich Lempfert, R. v. D., und Heinrich Schmidt, Haupts pastor in Eddelack, gebieten als Präsides des Süder: derdithmarsischen Consistoriums:

Da die Ehefrau des Matrosen Johann Giese, Telsche, geb. von Essen, aus Brunsbüttel, c. c. c., auf Ehescheidung von ihrem verschollenen Ehemann, der schon seit mehreren Jahren keine Nachricht von sich gegeben und wahrscheinlich kurz vor Weihnachten 1836 in einem Schiffbruche in der Gegend von Curhafen umgekommen, angetragen, und um desfällige Edictal ladung angehalten hat, so wird gedachter Johann Giese, falls er noch am Leben ist, hiemittelst ein für allemal, mithin peremtorisch geladen und befehligt, vor dem am Montage nach Ostern, den 19ten April d. J., Vormittags 10 Uhr, zu Meldorf versammelten Süderdithmarsischen Consistorio zu erscheinen, zu ver nehmen, was seine Ehefrau, die Citantin, wider ihn in puncto dissolv. matrim. antragen wird, dar: auf zu antworten und nach verhandelter Sache recht; liche Entscheidung zu gewärtigen; mit der ausdrück lichen Verwarnung, daß im Fall seines Ausbleibens auf ferneren Antrag der Citantin dennoch wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist. Meldorf und Eddelack, den 30ften Januar 1841. Lempfert. Schmidt.

Zur Beglaubigung: Wagner.

No 3.

Sr. Königl. Majestät zu Dänemark 2c. bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, wie auch Consistorial: rath und Kirchenprobst, wir, Carl Georg Heinrich Lempfert, R. v. D., und Heinrich Schmidt, Haupt: pastor in Eddelack, gebieten als Præsides des Süder: dithmarsischen Consistorii:

Die Ehefrau Anna Magdalena Peters in Wind: bergen, jest in Thalingburen, c. c. c., hat bei uns vorstellig gemacht, daß ihr Ehemann Claus Peters aus Windbergen sie vor länger als 2 Jahren böslich verlassen habe, ohne seitdem von sich hören zu lassen, weshalb sie auf Trennung der bisher zwischen ihr und ihm bestehenden Ehe klage, und um Erlassung einer Edic tal: Citation bitte.

In Deferirung dieser Bitte wird nun gedachter Claus Peters aus Windbergen hiemittelst peremtorisch

geladen und befehligt, vor dem am Montage nach Östern, den 19ten April 1841, in dem zu Meldorf versammelten Süderdithmarsischen Consistorio des Vor: mittags 10 Uhr zu erscheinen und zu vernehmen, was seine Ehefrau cum curatori const. in puncto bos: licher Verlassung wider ihn anbringen werde, darauf zu antworten und demnächst rechtliche Verfügung zu gewärtigen; unter der Verwarnung, daß wenn er nicht erscheint, auf ferneren Antrag der Citantin demnächst wider ihn erkannt werden solle, was den Rechten gemäß. Wornach ihr euch zu achten. Meldorf und Eddelack, den 8ten Februar 1841. Lempfert. Schmidt.

Zur Beglaubigung: Wagner.

No 4.

Auf geziemende Vorstellung und Bitte abseiten Wiebce Catharina' Heesch, geb. Delfs, zu Pünstorf, Kirchspiels Jßehoe, c. c., Implorantin, pro edictali citatione ihres seit 1827 entfernten Ehemannes Hans Heesch, vormals Pächters zu Hanerau, wird Namens des Münsterdorfischen Consistoriums eben besagter Hans Heesch hiedurch ein: für allemal, mithin peremtorisch von mir geladen und befehliget, sich vor dem am 11ten Mai d. J. in der hiesigen Probstei zu halten: den Münsterdorfischen Cosistorialgericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu vernehmen, was seine Ehefrau alsdann in puncto böslicher Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu antworten und nach ver: handelter Sache Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens auf ferneren Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist.

Jhehoe in der Probstei Münsterdorf und unter dem Insiegel des Consistoriums, den 15ten Jan. 1841. (L. S.) Wolf.

No 5.

Auf geziemende Vorstellung und Bitte abseiten Margaretha Catharina Koch, geb. Gräfer, aus Glück: stadt, c. c., Implorantin, pro edictali citatione ihres sich im Jahre 1830 entfernten Ehemannes Ni: colaus Christian Koch, vormals Steuermann, wird Namens des Münsterdorfischen Consistoriums besagter Nicolaus Christian Koch hiedurch ein für allemal, mithin peremtorisch von mir geladen und befehligt, sich vor dem am 11ten Mai d. J. in der hiesigen Probstei zu haltenden Münsterdorfischen Consistorial: gericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu verneh men, was seine Ehefrau alsdann in puncto böslicher Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu ant: worten und nach verhandelter Sache Spruch Rech: tens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwar: nung, daß im Fall seines Ausbleibens auf fernern Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist.

Izehoe in der Probstei Münsterdorf und unter dem Insiegel des Consistoriums, den 15ten Jan. 1841. (L. S.) Wolf. Ng 6.

Auf geziemende Vorstellung und Bitte abseiten Trina Desau, geb. Paap, in St. Margarethen, c. c., Implorantin, pro edictali citatione ihres seit 1836 entfernten Ehemannes Marten Desau, vormals Schif; fers, wird Namens des Münsterdorfischen Consisto riums eben befagter Marten Desau hiedurch von mir ein für allemal, mithin peremtorisch geladen und bes fehligt, sich vor dem am 11ten Mai d. J. in der hiest: gen Probstei zu haltenden Münsterdorfischen Consistor rialgericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu ver nehmen, was seine Ehefrau alsdann in puncto 686: licher Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu antworten und nach verhandelter Sache Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Ver: warnung, daß im Fall seines Ausbleibens auf fer: neren Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde er: kannt werden, was den Rechten gemäß ist. Jhehoe in der Probstei Münsterdorf und unter dem Insiegel des Consistoriums, den 15ten Jan. 1841. (L. S.) Wolf. No 7.

Da die mit dem Armenrecht versehene Ehefrau Anna Maria Rümpel, geb. Hüttmann, aus Sieck, cum cur., wider ihren Ehemann Nicolaus Heinrich Rümpel, der sie im Anfange des Jahrs 1824 ver: lassen, ihr auch seitdem keine Nachricht von sich gege: ben hat, um eine Edictal Citation nachgesucht hat und dieses Gesuch von dem Stormarnschen Consistorio be: willigt worden ist: so wird gedachter Nicolaus Hein: rich Rümpel hierdurch peremtorie citirt und befeh ligt, am en Juni 1841, wird sein der Montag nach dem Trinitatis Sonntage, Vormittags 9 Uhr, in der Königl. Amtsschreiberwohnung zu Trittau vor dem daselbst sodann zu haltenden Consistorio ordinario in Person zu erscheinen, was die Implorantin wider ihn wegen böslicher Verlassung und deshalb aufzuld; sender Ehe klagend vorbringen wird, zu vernehmen, darauf zu antworten und Spruch Rechtens zu gewär tigen.

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Uebrigens wird zugleich die ausdrückliche Verwar: nung hinzugefügt, daß wenn er in dem angefeßten peremtorischen Termine nicht erscheinen sollte, observatis observandis in contumaciam wider ihn er kannt und die zwischen ihm und der Implorantin be: stehende Ehe quoad vinculum aufgehoben, auch sonst den Rechten gemäß werde erkannt werden. Decretum et Signatum sub Sigill. Consistor. Stormariens. den 31sten Januar 1841. (L. S.)

No 8.

Scholtz.

Dose.

Auf Anhalten der Ehefrau Maria Elsabe Behncke, geb. Borchert, aus dem Kirchspiele Kaltenkirchen, jest zu Bockel, cum cur., Citantin, wider ihren Ehemann

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