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geb. Ehlers, verkaufte Bude, Abth. I., Fol. 452 des Schuld und Pfand: Protocolls,

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a. einem Einkindschafts: Contract vom 1ften April 1804 zwischen Johann Christian Die: derich Pleß und dessen Ehefrau Anna Ca tharina, geb. Plambeck, zu Gunsten der vor ihrer Verheirathung erzeugten Anna Möller, b. einem unterm 26sten October 1805 errichte: ten und 15ten Februar 1806 protocollirten Hauercontract, wonach Johann Christian Diederich Pleß eine Kuhweide auf 5 Jahre an M. D. Schulzen für 100 & verhåuert hat, c. eine Vereinbarung vom 2ten August 1806, vermöge deren dem Claus Plambeck für den Verzicht auf fernere Alimentation 500 in & dieser Bude angewiesen sind; resp. von dem Vormunde Jochim Friederich Schrd der, den Erben des weil. Nicolaus Krafft, der Ehe frau Catharina Lütje, geb. Kock, den Erben des weil. Christian Harm, dem Weber Christian Gottfried Pleß und dem weil. Rathsherrn Toftmann die Erlassung eines landüblichen Mortificationsproclams nachgesucht worden: als werden in Folge Autorisation des Königl. Holsteinischen Obergerichts, d. d. Glückstadt den 1sten Februar 1841, hiemittelst von Gerichtswegen Alle und Jede, welche aus obgedachten Documenten Forderun: gen und Ansprüche irgend einer Art zu haben ver meinen, bei Strafe des Verlustes ihrer Gerechtsame und eines ewigen Stillschweigens, aufgefordert und befehliget, sich damit binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar Auswärtige unter Procuraturbestellung, im hiesigen Stadtsecretariate, unter urschriftlicher Vorzei: gung und abschriftlicher Zurücklassung der ihre Forde: rungen und Ansprüche begründenden Documente, an: zugeben, ihre Angaben zu justificiren und weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen, mit der Verwar nung, daß im Unterlassungsfalle die vorgedachten Do: cumente für mortificirt erklärt und im Schuld; und Pfand Portocoll der Stadt Segeberg werden delirt werden.

Decretum Segeberg in Curia den 5ten Febr. 1841.
(L. S.) Bürgermeister und Rath.
In fidem: Esmarch.
No 24.

Zweite Bekanntmachung. Wenn dem Ansuchen der Erben des zu Lohbrügge, hiesigen Amts, verstorbenen Altentheilers, vormaligen Bauervogts Johann Eggert Eggers, um Abgebung eines Proclams zur Ermittelung und Constatirung des Masse: Bestandes, stattgegeben worden; als wer: den von Gerichts: und Obrigkeitswegen Alle und Jede, welche an den vorgenannten verstorbenen Altentheiler, vormaligen Bauervogt Johann Eggert Eggers, An sprüche und Forderungen haben oder zu haben vermei: nen, oder Pfänder von ihm besißen, hiedurch ein für allemal, resp. bei Vermeidung des Ausschließens von

dieser zu proclamirenden Masse und bei Verlust des Pfandrechts, geladen und befehligt, ihre Angaben bin: nen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses angerechnet, Auswärtige unter Bestellung gehd: riger Actenprocuratur, auf der hiesigen Königl. Amt: stube zu beschaffen, und von den etwanigen Beweis: thümern beglaubte Abschriften beim Professionsproto: coll zurück zu lassen. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Amthaus, Schloß Reinbeck, den 9ten Februar 1841. Scholtz.

Ng 25.

Zweite Bekanntmachung.

Wann die Eheleute Hans Ahlers und Cicilia Ah: lers, geb. Mohr, zu Hahnenkamp im klösterlichen Uetersener Patrimonialgute Horst vor Kurzem bald nach einander mit Tode abgegangen sind und ein Testament hinterlassen haben, nach welchem__,,ihr Nachlaß beider Testirenden sich anfindenden nächsten Verwandten halbschiedlich anheimfallen und unter fel: bige den Rechten nach vertheilt werden soll;" die Er lassung eines Proclams daher sowohl im Allgemeinen zur Ausmittelung der Erben und Debitoren der Masse, als namentlich wegen eines als Erben angegebenen, in Elmshorn gebornen Portraitmalers Carl Eduard Linsen, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erforderlich wird: als werden Alle, welche entweder als Erben oder aus sonstigen Gründen Ansprüche an den Nach: laß der gedachten Ahlersschen Eheleute zu machen gedenken, namentlich auch gedachter Eduard Linsen, hiedurch aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung angerechnet, auf der Klosterschreiberei hieselbst zu melden, widrigenfalls fie die Ausschließung von der Masse zu gewärtigen ha ben, hinsichtlich des Erbtheils des Linsen aber nach gefeßlicher Vorschrift verfahren werden wird. Geben Uetersen, den 12ten Februar 1841. Klösterliche Obrigkeit.

N26.

Zweite Bekanntmachung.

Auf Ansuchen der Kinder und Enkel der Eheleute Ifaack Wall und Sara Charlotte Wall, geb. Cuny, von denen jener, der früher mit seinem verstorbenen Bruder Daniel Wall unter der Firma Isaack & Da niel Wall Handlungs; und Leder-Fabrikations : Ge; schäfte betrieben, den 4ten Mai 1838, und diese den 22sten Juli v. J. mit Tode abgegangen, werden Alle, welche an die gedachten Eheleute oder an die bemel dere Handlungs Firma aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeis nen, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, von Gerichtswegen aufgefordert, sich binnen 12 Wochen, vom Tage der lesten Publication dieses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate, und spätestens am 17ten Junius dieses Jahres, als dem peremtorischen Angabe Termine, im hiesigen Ober: gerichte zu melden. Wonach Beikommende sich zu

achten und ferner rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben.

Altona im Obgergerichte, den Sten Februar 1184.
Ex Decreto Senatus.

No 27.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 7ten Stücks, No 1. Auf erfolgte Autorisation des Königl. Schleswig: schen Obergerichts werden alle diejenigen, welche aus nachfolgenden Documenten Ansprüche haben, als:

1) aus zweien, die Hufe des P. Jürgensen zu Köhnholz betreffenden Contracteu vom 20ften Dec. 1754 und 20ften April 1785; 2) aus folgenden, die vormalige Sieverssche halbe und viertel Hufe zu Tetenhusen betreffenden Documenten, nemlich einem Contracte vom 28ften Septbr. 1761, zweien Obligationen vom 10ten Mai 1698 und 13ten Febr. 1711 und einer Erbtheilungsacte vom 15ten April 1788; 3) aus einem, die Colonistenstelle No 2 & 3 zu Westscheide betreffenden Contracte vom 9ten Mår: 1793;

4) aus fünf, die H. Graumannsche Inftenkathe zu Jdstedt betreffenden Contracten vom 10ten Nov. 1750, 7ten April 1755, 23sten Jan. 1756, 3ten März 1759 und 16ten Mai 1768;

5) aus einem, die Parcelenstelle des Nicolay An: dersen zu Obdrupstraße betreffenden Contracte vom 29sten Juli 1827;

6) aus folgenden, die Koppel Grotlehrgraf des weil. J. Holländer zu Böhluhlegraf betreffenden Documenten, nemlich einem Contracte vom 31ften Aug. 1758 und einer Aussageacte vom 4ten Oct. 1764;

7) aus einem, das Haus des Asmus Fosgreen auf Arnis betreffenden Contracte vom 10ten Sept. 1787;

8) aus einem, die Festekathe des Hans Thomsen zu Süderhaftedt betreffenden Contracte vom 1lten Febr. 1793;

bei Strafe resp. der Mortification, Ausschließung und Delirung, aufgefordert und befehligt, sich damit bin: nen 12 Wochen im Actuariate des Amts Gottorf ge hörig anzugeben.

Auf dem Königl. Amthause vor Gottorf, den 27sten Januar 1841. V. Scheel.

In fidem "extr.: U. E. Fries.

No 28

Zweite Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 7ten Stücks M 2. Nach erkanntem Concurse über die sämmtlichen Habe und Güter des Schiffers Andreas Hinrich Pe: rersen, Besizers eines Hauses auf Arnis und der 13ten adek Carlsburger Freiparcele cum pert., můs: fen die etwanigen Creditoren oder Pfandinhaber sich,

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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des Sten Stücks N 1.

Alle, welche an das von dem hiesigen Bürger und Brauer, wie auch Brannteweinbrenner Peter Friede: rich Detlefsen, als gerichtlich bestellten Curator des Bürgers und ehemaligen Gastwirths Jürgen Hinrich Hansen, an den hiesigen Einwohner Hans Friederich Wenzel verkaufte, feinem genannten Euranden zugehd; rige, sub No 11 im 1ften Quartier dieser Stadt bele: N gene Wohnhaus cum pert. dingliche Rechte und An: sprüche zu haben vermeinen, werden hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweigens, aufgefordert, fich innerhalb zwölf Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung die fes Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procu ratur:Bestellung, im Stadtsecretariate gehörig anzus geben.

Schleswig, den 13ten Februar 1841.
Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Rohweder.

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Zweite Bekanntmachung.

Schröder.

Extr. des Procl. des 8ten Stücks No 10. Alle und Jede, welche an den Nachlaß des weil. Erbpachtmüllers Johann Friedrich Beuck in Grebien, insonderheit an die zu selbigem gehörige Erbpacht windmühle c. pert., wie auch an die unter den Erben des Verstorbenen seither bestandene Gemeinschaft dies ses Nachlasses, nicht portocollirte dingliche oder persön liche Ansprüche zu haben vermeinen, müssen selbige, bei Vermeidung der Ausschließung, unter Wahrneh mung des Rechtserforderlichen, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pro: clams angerechnet, hieselbst anmelden.

Lütjenburg in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Schönweide, den 9ten Februar 1841.

(L. S.)

No 33.

Lorentzen.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 8ten Stücks N 11. Alle und Jede, welche an den Nachlaß des weil. Erbpächters und Fischers Christian Friedrich Bauer in Seelent, insonderheit an die zu selbigem gehörige Erbpachtstelle c. pert., wie auch an die unter den Erben des Verstorbenen seither bestandene Gemeinschaft dieses Nachlasses, nicht protocollirte dingliche oder persönliche Ansprüche zu haben vermeinen, müssen sich, unter Wahrnehmung des Rechtserforderlichen, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Vermeidung der Ausschließung, hieselbst melden.

Lütjenburg in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Lammershagen, den 13ten Februar 1841. (L. S.) Lorentzen.

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No 35.

Zweite Bekanntmachung.

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Extr. des Procl. des Sten Stücks No 15. Alle (mit Ausnahme der Gläubiger protocollirter Forderungen), welche an den Eingesessenen Peter Ja: cob Friedrich Deppmann genannt Dittmer Vormistegen, so wie an die zur Concursmasse desselben gehörende daselbst belegene Besihung c. pert. aus ir: gend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, haben, bei Vermeidung der Aus schließung von der proclamirten Maffe, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung__ dieses Proclams, im Actuariate des Gerichts ord: nungsmäßig sich zu melden.

Pinneberger Concursgericht, den 5ten Febr. 1841. v. Döring. Dumreicher.

N 36.

Zweite Bekanntmchaung.

Extr. des Procl. des Sten Stücks No 17. Alle, welche an den Nachlaß des verstorbenen hie figen Bürgers und Mehlhåndlers Albert Breckwoldt Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Still schweigens, aufgefordert, sich, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen zwölf Wochen, vom Tage der leßten Publication dieses Pro: clams angerechnet, im ersten Stadtfecretariate, und spätestens am 17ten Junius dieses Jahres, als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Oberge: richte in melden.

Altona im Obergerichte, den Sten Februar 1841.
Ex Decreto Senatus.
No 37.

Dritte und legte Bekanntmachung. Nachdem von der Königlichen Schleswig ; Holstei: nischen Regierung zur definitiven Regulirung der Ver: gütung für die im Jahre 1808 in der Stadt Arroes: kiöping stattgehabte Einquartirung und Bespeisung der alliirten Truppen, die Erlassung eines Proclams für erforderlich erachtet worden, so werden auf An: halten des Etatsraths und Landvogts Carstens, Ritters vom Dannebrogsorden, als ersten Mitgliedes der dor: tigen Einquartirungscommission, alle diejenigen, welche wegen der gedachten Einquartirnng und Bespeisung der alliirten Truppen im Jahre 1808 in der Stadt Arroeskiöping annoch Vergütungen zu fordern oder deshalb Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeis nen möchten, event. deren Erben oder sonstige Nach: folger aufgefordert, und bei Verlust ihrer desfallsigen Ansprüche befehligt, felbige innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung dieses Proclams an: gerechnet, bei dem Justizrath und Obergerichtssecretair Feddersen in Schleswig gehörig anzugeben, und we gen Producirung der Documente, auf welche sich die Angaben stüßen, so wie wegen Procuraturbestellung das Vorschriftsmäßige wahrzunehmen.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergericht 28. Mai 1824 veräußert worden, von der leßtgedach auf Gottorf den 21sten Januar 1841.

(L. S.)

v. Ahlefeld.

Esmarch. Feddersen.

In fidem copiæ: Feddersen.

No 38.

Dritte und legte Bekanntmachung. Der Obergerichtsadvocat Stuhlmann hat im Auf: trage der Wittwe und des Sohnes des verstorbenen Dr. med. et chir. Christian_Wilhelm Heyck in Al tona, hieselbst angezeigt, daß seine Mandanten den Nachlaß des Verstorbenen zwar fofort pure angetre: ten håtten, dennoch aber zur Erreichung einer geseß: lichen Sicherheit und um für die Zukunft gegen ver: meintliche Forderungen gesichert zu sein, die Erlassung eines Proclams erforderlich hielten und demnach um ein solches geziemend båten.

Da nun dieser Bitte stattgegeben worden, so wer: den von Gerichtswegen Alle (mit Ausnahme der et wanigen protocollirten Gläubiger), welche an den Nach: laß des am 7ten Jahuar d. J. verstorbenen Dr. med. et chir. Christian Wilhelm Heyk in Altona aus ir gend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch, bei Strafe der Aus: schließung, aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung angerechnet, bei dem Kanzelei: und Obergerichtssecretair Wriedt hieselbst zu melden, die ihre Forderungen etwa begrün denden Documente in Ur und Abschrift zu produciren und, falls sie Auswärtige sind, rücksichtlich der Acten: procuratur das Erforderliche wahrzunehmen. Wonach sich zu achten.

Urkundlich unterm vorgedruckten größern Gerichts: Infiegel. Gegeben im Königl. Holsteinischen Ober: gerichte zu Glückstadt, den 25sten Januar 1841. (L. S.) Veltheim. Schirach.

No 39.

Löck.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Von Gerichtswegen gebiete ich, der Kirchspielvogt Boysen, als Verweser der Norderdithmarscher Land: vogtei, euch, den Erben des im Jahre 1817 in Luns den verstorbenen Claus Steffen Stuhlberg, daß ihr auf Anhalten der Wittwe des Tischlermeisters Herr: mann Hinrich Peters, weil. in Lunden, Wiebke, geb. Bruhn, daselbst, nebst Curator, welche die annoch für den Namen des beregten Claus Steffen Stuhlberg im Lundener Kirchspielscataster stehenden Immobilien, nachdem solche von den Kindern und Erben der Ca tharina Trechmann, früher verheiratheten Bruhn und fpåteren überlebenden Ehefrau des vorberegten ohne Kinder verstorbenen Stuhlberg, an die Miterbin und Ehefrau des Henning Lorenzen d. A. in Lunden, Anna Magdalena, geb. Bruhn, mittelst Kaufcontracts vom

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ten Anna Magdalena Lorenzen, geb. Bruhn, mittelst Kaufhandels vom 14ten December 1835 erworben hat, und nunmehr die Um: und Zuschreibung der fraglichen Immobilien von dem Namen des beregten Stuhlberg auf den ihrigen als Acquirentin zu bewir: fen Willens ist, den dazu erforderlichen Nachweis jedoch, daß ihre verstorbene Mutter, die beregte zu lest an Claus Steffen Stuhlberg verheirathet gewes sene Catharina Trechmann, früher verehelichte Bruhn, als Erbin des Nachlasses ihres verstorbenen Eheman: nes Claus Steffen Stahlberg anzusehen sei, ander: weitig genügend beizubringen außer Stande ist, alle euch an den Nachlaß des im Jahre 1817 in Lunden verstorbenen Claus Steffen Stuhlberg etwa zuståndige Erbgerechtsame innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar als Auswärtige unter Bestellung gehöriger Procuratur, in der Kirchspielschreiberei zu kunden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschwei: gens, gefeßmåßig anmeldet.

Heide, den 16ten Januar 1841.
(L. S.)

In fidem:
In fidem copiæ:

No 40.

Germar.

Petersen.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

Die Vormünder für die Tochter und einzige Erbin des hieselbst am 14ten v. M. verstorbenen Tuch: machers nnd Wittwers Claus Friedrich Sorgenfren haben erklärt, daß sie für ihre Pupillin den våterlichen Nachlaß nur sub beneficio legis et inventarii an: treten könnten und dabei auf die Erlassung eines land: üblichen Proclams angetragen.

Es werden daher Alle und Jede, welche an den Nachlaß aus irgend einem Rechtstitel Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch, bei Strafe der Ausschließung und des beständigen Stillschweigens, aufgefordert, sich damit innerhalb 12 Wochen, von der lezten Bekanntmachung, unter Beobachtung des Rechtserforderlichen, beim Professionsprotocoll auf der hiesigen Amtstube, zu melden.

Königl. Amthaus zu Neumünster, den Isten Febr.

1841.

Abs. Dom. Praefecto: Kellermann.

No 41.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Wenn Catharina Margaretha Thormöhlen, ver: wittwet gewesene von Minden, geb. Ohl, zu Hahn: kathen, Öher Feldmark, ihre daselbst belegene Halb: hufenstelle cum pert. verkauft, und um selbige frei von allen Ansprüchen überliefern zu können, die Er: lassung eines Proclams nachgesucht hat, diesem Ans suchen auch stattgegeben worden, als werden hiedurch von Gerichts und Obrigkeitswegen (mit gefeßlicher Ausnahme der protocollirten Glästbiger) Alle und

Jede, welche an das bezeichnete Immobile, nebst Zus behör irgend dingliche Ansprüche, Anrechte oder For: derungen zu haben vermeinen, aufgefordert und be fehligt, bei Vermeidung der Ausschließung und na; mentlich des Verlustes jeglichen Rechts an das ge: dachte Immobile nebst Zubehör, Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators, ihre desfallsigen Angaben, unter Beobachtung des Erforderlichen, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Königlichen Amtstube zu Reinbeck zu beschaffen. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Amthaus zu Reinbeck, den 21sten Januar 1841.

No 42.

Scholtz.

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Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks N 3. Alle, welche an die Concursmasse des hiesigen Bür: gers und Gastwirths Peter Friederich Jürgensen und dessen Ehefrau, mit Inbegriff des dazu gehörenden, sub 163 im 8ten Quartier dieser Stadt im Friederichsberge belegenen Wohnhauses cum pert., Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wer: den, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, aufgefordert, fich innerhalb zwölf Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams angerech: net, Auswärtige unter Procuratur:Bestellung, im Stadt: secretariate gehörig anzugeben.

Schleswig, den 30sten Januar 1841.

Bürgermeister und Rath_hieselbst.
In fidem: Rohweder.

N 44.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl, des 6ten Stücks No 4. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der, protos collirten Gläubiger), welche an die Erbmasse des ver: storbenen Käthners Jacob Paulsen zu Ausackerholz, insbesondere auch an die von demselben in Besig ge: habte Kathenstelle cum pert. daselbst, rechtliche Fors derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, müssen fich, bei Strafe der Ausschließung und des beståndigen Stillschweigens, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, im Actuariat auf

der Königl. Flensburger Amtsstube rechtsgehdrig an: geben.

Flensburg, in der Königl. Huesbye Hardesvogtei, den 27sten Januar 1841. Levsen.

No 45.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 5. Sämmtliche nicht protocollirte Creditoren des in Heide verstorbenen Georg Friedrich Ernst Bollmeyer, angeblich aus Preußisch Minden, müssen sich inner: halb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar die Auswär gen unter gehöriger Bestellung der Actenprocuratur, in der Kirchspielschreiberei zu Heide, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, gefeß: · mäßig angeben.

Heide, den 16ten Januar 1841.
(L. S.)

Zur Beglaubigung: Germar.
In tidem copiæ: Paulsen,
Kirchspielschreiber.

Ng 46.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 6. Sämmtliche Gläubiger (mit Ausnahme der proto: collirten) und Pfandinhaber des insolventen Hans Thomssen im Kronprinzen: Kooge müssen sich, bei Strafe des Ausschließens von dieser Masse und bei Verlust des Pfandrechts, die Auswärtigen nach vor gängiger Actenprocuratur:Bestellung in diesem Gerichts: bezirke, innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekannt: machung dieses Proclams, in dem Königl. Kronprin: zen: Koogs: Inspectorat zu Meldorf angeben. Meldorf, im Inspectorat des Kronprinzen: Koogs, den 18ten Januar 1841.

Paulsen,

im Auftrag des Hrn. Landvogts und Inspectors Lempfert.

No 47.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks M 7. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto: collirten Gläubiger), welche an die von dem hiesigen Bäckermeister Hans Christopher Möller verkaufte, auf dem Hörster Felde im f. 9. Boißfyn belegene Wiese dingliche Ansprüche zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert, diese Ansprüche innerhalb zwölf Wochen im hiesigen Stadtsecretariat anzugeben. Rendsburg, den 19ten Januar 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

No 48.

Dritte und lebte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 6ten Stücks No 8. Der am 4ten September 1769 zu Nortorf, Kirch fpiels Wilfter, geborne und nunmehr als verschollen

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