Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Gegeben Königl. Cronshagener Amthaus den 2ten Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Form an Januar 1841.

Pro vera copia :

F. v. Reventlow.
Schröder.

No 19.

Dritte und legte Bekanntmachung. Demnach der seit Jahren abwesende Otto Detlef Schlüter aus dem Gute Brodau, dessen Vermögen bisher unter Curatel gestanden, sein 70stes Lebensjahr zurückgelegt hat, so wird auf Antrag der hiesigen an geblich nächsten Erben der gedachte Otto Detlef Schlüter oder dessen etwanige Leibeserben hiedurch geladen, sich innerhalb 12 Wochen im hiesigen Gerichte zu melden und nöthigenfalls sich gehörig zu legitimi: ren, widrigenfalls den gefeßlichen Bestimmungen ge: mäß besagter Schlüter für todt erklärt und das aus circa 50 bestehende Vermögen, den nächsten Erben wird ausgefehrt werden.

Decretum im Justitiariat des Guts Brodau. Neustadt den 21sten December 1840.

N 20.

Romundt.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des. Procl. des 1sten Stücks No 4. Die Gläubiger des verstorbenen Mary Rehder in Süderhastedt müssen ihre an denselben habenden Fors derungen oder sonstigen Ansprüche binnen 12 Wochen, nach der lezten Bekanntmachung dieses, bei Verlust ihrer Rechte, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Form angeben.

Meldorf den 25sten November 1840.

Zur Beglaubigung des Auszugs: Wagner.
No 21.

Dritte und legte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 1sten Stücks No 5.
Gläubiger und Pfandinhaber des verstorbenen Maus
rers Hans Schaar auf dem Destermoor müssen ihre
an denselben habenden Forderungen und Pfänder bin:
nen 6 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses,
bei Verlust ihrer Rechte, in der Königl. Kirchspiel:
schreiberei zu Brunsbüttel n gehöriger Form angeben.
Meldorf den 10ten November 1840.

Zur Beglaubigung des Auszugs: Wagner.

~N 22.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 1sten Stücks No 6. Alle, welche an den in der Kirche zu St. Michaes lis Donn vorhandenen Sißpläßen Eigenthumsrechte oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, müssen folche binnen 6 Wochen, nach der leßten Bekannt: machung dieses Proclams, unter Producirung der Original Documente und Zurücklassung beglaubigter Abschriften, bei Verlust ihrer Rechte, in der Königl.

geben.

Meldorf und Eddelack den 10ten December 1840.
Paulsen,

im Auftrag des Hrn. Lands
vogts Lempfert.

Schmidt.

Zur Beglaubigung des Auszugs; Wagner.

No 23.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 1sten Stücks No 8.

Alle und Jede, welche an den gesammten Nachlaß des verstorbenen Erbpächters Paul Friedrich Theodor Petersen zu Langenbusch, adelichen Guts Ascheberg, Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, müs sen solches bei Vermeidung der Präclusion und immer: währenden Stillschweigens, innerhalb 12 Wochen gez hörig angeben.

Kiel im Justitiariate des adel. Guts Ascheberg den 23sten December 1840. M. Tönsen.

No 24.

Dritte und legte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 2ten Stücks M 1.

Alle, welche an das von dem hiesigen Bürger und Maler Georg Johann Hamrich an den hiesigen Bür ger und Amtsschlachtermeister Jürgen Friederich Schü beler verkaufte, sub N 56 im 1sten Quartier dieser Stadt am Gallberge belegene Wohnhaus cum pert. dingliche Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweigens, aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannts machung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, im Stadtsecretariate ge hörig anzugeben.

Schleswig den 31sten December 1840.
Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Rohweder.
No 25.

Dritte und leßte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 2ten Stücks M 2.
Alle, welche an das von dem hiesigen Bürger und
Höker August Heinrich Gehrkens an den hiesigen Ein-
wohner und Organisten Jens Bonnichsen verkaufte,
sub 21 im 4ten Quartier dieser Stadt am großen
Markt belegene Wohnhaus cum pert. dingliche Rechte
und Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiemittelst,
bei Strafe der Ausschließung und des immerwähren:
den Stillschweigens, aufgefordert, sich innerhalb 12
Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses
Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuraturs
Bestellung, im Stadtsecretariate gehörig anzugeben.
Schleswig den 31sten December 1840.
Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Rohweder.

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

[blocks in formation]

vom 1. Februar 1841.

Zum öffentlichen Verkauf der von Peter Wilhelm von Roß zum Concurs übergebenen, zu Thaden bele genen Landstelle ift Terminus auf Montag den Sten März d. J. anberahmt. Diejenigen also, welche diese, ein Areal von 88 Tonnen 140 Quadratruthen, die Tonne zu 320 Hamburger Quadratruthen gerechnet, enthaltende Landstelle zu kaufen Neigung haben, wer: den biedurch eingeladen, sich am angezeigten Tage, Vormittags um 10 Uhr, zu Thaden einzufinden.

Die Verkaufs Conditionen können drei Wochen vor dem Verkaufs Termin bei dem Herrn Oberge: richts: Advocaten Westphal in Jhehoe, dem Herrn Advocaten Bargum in Kiel, hieselbst und bei dem Administrator der Landstelle, Joachim Christoph Je: bens zu Thaden, welcher auch den Kaufliebhabern die zum Verkauf zu stellenden Immobilien anweisen wird, eingesehen werden.

Hanerau, den 18ten Januar 1841.

[blocks in formation]

ganzen Verlassenschaft seiner gedachten Frau geworden, und werden daher, da er keine Leibeserben hinterlassen, die etwanigen übrigen Anverwandte desselben, den ge seßlichen Bestimmungen gemäß, Theilnehmer an seiner Verlassenschaft sein.

Da nun nach der Aussage eines angeblichen Halb: bruders des defuncti die Mutter desselben, Namens Magdalena, geb. Grothen, drei Mal verheirathet ge wesen und aus jeder dieser Ehen Kinder, oder doch Kindeskinder vorhanden sein sollen, auch der Vater des defuncti, Namens Ludwig Meyer in Close, noch am Leben sein soll, diese, so wie die etwanigen sonstigen Erben des verstorbenen Joachim Johann Heinrich August Meyer, aber gänzlich unbekannt sind, so werden hiermit von Gerichtswegen alle diejenigen, welche Erbansprüche machen zu können glauben, oder Forderungen an diesem Nachlaß zu haben vermeinen, demselben mit Schulden verhaftet sind, oder Pfand: ftücke davon in Hånden haben, hiermit peremtorisch aufgefordert und befehligt, desfalls, und zwar die et: wanigen protocollirten Gläubiger hinsichtlich der rück standigen Zinsen und Auswärtige unter Bestellung der erforderlichen Actenprocuratur, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung angerechnet, bei Strafe der Ausschließung und des Verlustes ihrer Pfandgerechtsame, sich im hiesigen Stadtsecretariat gehörig anzugeben, die Documente, worauf sie ihre Ansprüche gründen, im Original zu produciren, be glaubigte Abschriften bei dem Angabeprotocoll zurück zulassen und demnächst weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen.

Friedrichstadt den 20sten Januar 1841.
S.

(LS) Präsident, Bürgermeister und Rath.

In tidem:

No 2.

Erste Bekanntmachung.

Davids.

[merged small][ocr errors]

im Lundener Kirchspielscatafter stehenden Immobilien, nachdem solche von den Kindern und Erben der Car tharina Trechmann, früher verheiratheten Bruhn und späteren überlebenden Ehefrau des vorberegten ohne Kinder verstorbenen Stuhlberg, an die Miterbin und Ehefrau des Henning Lorenzen d. A. in Lunden, Anna Magdalena, geb. Bruhn, mittelst Kaufcontracts vom 28. Mai 1824 veräußert worden, von der leßtgedachs ten Anna Magdalena Lorenzen, geb. Bruhn, mittelst Kaufhandels vom 14ten December 1835 erworben hat, und nunmehr die Um: und Zuschreibung der fraglichen Immobilien von dem Namen des beregten Stuhlberg auf den ibrigen als Acquirentin zu bewir fen Willens ist, den dazu erforderlichen Nachweis jedoch, daß ihre verstorbene Mutter, die beregte zu: lest an Claus Steffen Stuhlberg verheirathet gewes sene Catharina Trechmann, früher verehelichte Bruhn, als Erbin des Nachlasses ihres verstorbenen Eheman: nes Claus Steffen Stahlberg anzusehen sei, ander: weitig genügend beizubringen außer Stande ist, alle euch an den Nachlaß des im Jahre 1817 in Lunden verstorbenen Claus Steffen Stuhlberg etwa zuständige Erbgerechtsame innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar als Auswärtige unter Bestellung gehöriger Procuratur, in der Kirchspielschreiberei zu Lunden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweiz gens, gefeßmäßig anmeldet.

Heide, den 16ten Januar 1841.
(L. S.)

In fidem:

In fidem copiæ:

N 3. Erste Bekanntmachung.

Germar. Petersen.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich Carl Georg Heinrich Lempfert, be stallter Landvogt in Süderdithmarschen, Ritter vom Dannebrog:

Zur Regulirung der Verlassenschaft des verstorbe nen Detlef Strufe in Brickeln ist auf Ansuchen der Wittwe desselben c. c. c. ein Proclam bewilligt worden.

Es werden daher alle nicht protocollirten Gläubis ger und etwanigen Pfandinhaber des obbenannten Berstorbenen hiedurch aufgefordert, ihre Forderungen und Pfänder innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung, bei Strafe der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, Auswärtige nach bestellter Actenprocuratur, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Burg anzugeben und verzeichnen zu lassen, dem: nächst aber weitere rechtliche Verfügung zu gewärti: gen. Wornach sich ein Jeder zu achten. Meldorf, den 11ten December 1840. Zur Beglaubigung:

No 4.

Erste Bekanntmachung.

Wagner.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich Carl Georg Heinrich Lempfert, ber

stallter Landvogt in Süderdithmarschen, Ritter vom
Dannebrog, euch, den nicht protocollirten Gläubigern
und etwanigen Pfandinhabern des verstorbenen Kahn:
führers Claus Schuldt in Burg, daß ihr die an den
Verstorbenen und dessen höchstgeringfügigen Nachlaß
euch zustehenden Forderungen, desgleichen etwanige
Faustpfänder, innerhalb 12 Wochen, von der leßten
Bekanntmachung, bei Strafe des Verlustes, in der
Königl. Kirchspielschreiberei zu Burg, Auswärtige
nach vorher bestellter Actenprocuratur, angebet und
verzeichnen lasset, demnächst aber weitere Verfügung
gewärtigt. Wornach ihr euch zu achten.
Meldorf, den 14ten Januar 1841.
Zur Beglaubigung:
No 5.

[graphic]
[ocr errors]

Erste Bekanntmachung.

Wagner.

Der seit vielen Jahren abwesende Delf Schmidt, geboren zu Beidenfleth den 15ten September 1770, ein Sohn des Schiffers Delf Schmidt und Anna, geb. Dose, hat ein Vermögen von 200 ehem. Schlesw. Holst. Cour., welches bisher gerichtlich ad ministrirt worden ist. Da derselbe jeßt das 70ste Lebensjahr zurückgelegt haben würde, und da seit läns ger als 10 Jahren keine Nachricht von ihm einge: gangen ist, so werden gedachter Delf Schmidt, falls er noch am Leben, so wie diejenigen, welche Erbans sprüche an sein Vermögen machen zu können glauben, von Gerichtswegen aufgefordert, innerhalb 12 Wochen, von der lehten Bekanntmachung dieses Proclams an gerechnet, sich im hiesigen Justitiariate zu melden, mit der Verwarnung, daß widrigenfalls die Todeserklärung und Ausschließung von der Maffe erfolgen werde.

Gegeben Wilster im Juftitiariate der adelichen Gü ter Krummendieck, Campen und Rahde, den 23sten Tetens. Januar 1841.

No 6.

[blocks in formation]

adeligen Guts Ofterrade, von Graba, für die unmündige Catharina Dorothea Peters unter No 5278 über 111 & Cour. auf Zinseszinsen ausgestellte Verschreibung;

5) eine von derselben am 7ten Januar 1826 an die Vormünder der unmündigen Kinder der Ehefrau · Margaretha Delgaard Müller, geb. Schütten, unter N 3310 über 60 Cour. auf Zinses: zinsen ausgestellte Verschreibung;

6) eine von derselben am 26sten April 1834 an Catharina Margaretha Dorothea Hards zu Eh; lerstorff unter M 5146 über 150 & Cour. und 3 Procent Zinsen ausgestellte Verschreibung; 7) eine von derselben am 24sten Mai 1826 an die Demoiselle Anna Sophia Christina Bergmann in Kiel unter M 3354 über 600 Cour. und 4 pCt. Zinsen ausgestellte Verschreibung; 8) eine von derselben am 23sten Januar 1823 an H. H. Gehl und P. H. Wriedt, als Vormünder des minderjährigen Jürgen Hinrich Kiel, unter No 2371 über 50 Cour. und 4 pCt. Zinsen ausgestellte Verschreibung;

9) eine von derselben am 10ten November 1821 an Anna Wilhelmine Groben (richtiger Greben) bei Rathmannsdorf unter No 1980 über 100 Cour. und 4 pCt. Zinsen ausgestellte Verschrei: bung;

10) eine von derselben am Iten Juni 1834 an Hans Christ. Maas, damals in Kiel, jest in Helmsdorf, unter M 5069 über 400 Cour. und 4 pCt. Zinseszinsen ausgestellte Verschreibung; 11) eine von derselben am 10ten März 1803 an den Herrn Dr. Callisen zu Weihnachtsprämien für fleißige Kinder unter N 198 über 31 4 B und 4 pCt. Zinseszinsen ausgestellte Verz schreibung; 12) eine von derselben am 31sten März 1803 an denselben zu Weihnachtsprämien für fleißige Kinder unter No 205 über 37 & 8 ß und 4 pCt. Zinseszinsen ausgestellte Verschreibung; 13) eine von derselben am 20sten Januar 1822 an C. Lütje zu Leptin und F. Möller zu Trennt, Guts Lehmkuhlen, als Vormünder für Georg Friedrich (richtiger Gottlieb Friedrich) und Georg Wilhelm Stolcke, unter No 2279 über 99 13 auf Zinseszinsen ausgestellte Verschreibung; 13) eine von derselben am 30ften October 1823 an Hufner J. Koch und Schullehrer N. Böthern zu Danischenhagen, als Vormünder für Carl Friedrich Rieck, unter No 2719 über 34 6ß auf Zinseszinsen und 1 % 10 ß ohne Zinsen ansgestellte Verschreibung;

gebeten hat: so werden von Bürgermeister und Rath Dieser Stadt Alle und Jede, welche an die obgedach; ten Documente aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Präclusion hie mit ein für allemal, mithin peremtorisch geladen,

daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines procuratoris ad acta, spätestens innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, im hiesigen Stadtfyndicat gehörig angeben, die zur Begründung ihrer Ansprüche dienens den Documente im Original produciren und davon beglaubte Abschriften bei den Acten zurücklassen, wi drigenfalls auf ferneren Antrag der Extrahentin dieses Proclams die mehrgedachten Documente werden für erloschen erklärt werden.

Decretum Kiel in Curia den 19ten Jan. 1841.
In fidem: Haack, vice Syndici.

N 7.

Zweite Bekanntmachung.

Waun der Wittwer Cord Stahl in Uetersen uns långst verstorben ist, und hinsichtlich der Regulirung des von demselben und seiner verstorbenen Ehefrau Margaretha Elisabeth Stahl, gebornen Lüders, hinter: Jassenen Vermögens auf die Erlassung eines Proclams angetragen worden ist: als werden Alle, welche an die gedachten verstorbenen Eheleute Cort und Margar retha Elisabeth Stahl_irgend eine Forderung haben oder als Erben oder sonst an den Nachlaß derselben einen Anspruch zu machen gedenken, hiedurch aufge: fordert, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung angerechnet, sich in der Klosterschreis berei hieselbst zu melden, widrigenfalls sie die Aus: schließung ihrer Forderungen von dieser Masse zu ge wärtigen haben werden.

Gegeben Uetersen den 14ten Januar 1841.
Klößterliche Obrigkeit.
No 8.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 4ten Stücks No 5. Alle diejenigen (protocollirte Pfandgläubiger aus: genommen), welche an den Nachlaß des verstorbenen Käthners und Glasermeisters Johann Aug. Niese zu Stockelstorf aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, müssen sich damit binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung angerechnet, bei Vermeidung der Pråclusion, beim hie: sigen Justitiariat melden.

Stockelstorfer Justitiariat den 14ten Januar 1841.
Dose.
No 9.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf den Antrag der Wittwe und Erben des verstorbenen Henning Peter Matthiesen in Brendstrup und mit Bewilligung des Königlichen Schleswigschen Obergerichts werden alle diejenigen, welche an dem nachstehenden, im Schuld und Pfandprotocolle der adelichen Güter Gramm und Nübbel Fol. 545 fich vorfindenden Protocollate:

Eine den 14ten März 1827 protocollirte Acte, ausgestellt von Henning Peter Mathiesens Wittwe und Erben in Brendstrup den 19ten Febr. 1827,

[blocks in formation]

Dritte und legte Bekanntmachung. Wann über den Nachlaß des hieselbst verstorbenen Bäckeramtsmeisters Johann Friedrich Quistorff Con: curs erkannt worden ist: so werden von Bürgermeister und Rath dieser Stadt Alle und Jede, welche an diesen Nachlaß aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Pråclusion von dieser Masse, hiermit ein: für allemal, mithin perem: torisch geladen, daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines procuratoris ad acta, späte: stens innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, im hiesigen Stadt: syndicat gehörig angeben, die zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente in Original produci: ren, und davon beglaubte Abschriften bei den Acten zurücklassen. Wornach sich zu achten.

Decretum Riel in curia den 29sten December

[blocks in formation]

Heide, müssen sich innerhalb 12 Wochen, von der lezz en Bekanntmachung dieses Proclams an, und zwar Auswärtige unter Bestellung gehöriger Actenprocura tur, in der Kirchspielschreiberei zu Heide, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, ge: feßmäßig angeben.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 2ten Stücks N 5. Nicht protocollirte Gläubiger des verstorbenen Schustermeisters Adolf Friedrich Leptien, weil. in

Heide den 9ten December 1840. (L. S.)

Zur Beglaubigung: Germar. In fidem copiæ: Paulsen, Kirchspielschreiber.

No 13.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 2ten Stücks No 6. Alle, welche an die von dem Herrn Hegereiter Wommelsdorf zu Bargstedt erbaute, jest an die aller höchste Landesherrschaft abgetretene Scheune nicht protocollirte dingliche Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, müssen sich, bei Vermeidung der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, bins nen 12 Wochen auf der Rendsburger Amtstube ange

ben.

Rendsburger Amthaus den 30ften December 1840.
Reventlow Criminil.
In fidem: Feddersen.

N 14.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 2ten Stücks M 7. Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Wittwe Adelheid Karstens und der Wittwe Elfabe Karstens in Sachsenbande Ansprüche irgend einer Art zu haben glauben, müssen sich innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, in der Königl. Sachsenbander Vogtei zu Wilster, bei Vermeidung der Ausschließung und des ewigen Still: schweigens, rechtsbehörig melden.

Gegeben auf dem Königl. Amthause zu Bordes; holm den 22sten December 1840.

F. v. Reventlau. In fidem: Teteus. No 15.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 3ten Stücks No 8. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto: collirten Gläubiger), welche an die vom Agenten, Doctor Bluhm, verkaufte Ziegelei zu Hassee nebst Zubehör dingliche Ansprüche und Forderungen zu haz ben vermeinen, müssen solche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, auf der Cronshagener Amtstube zu Kiel gehörig angeben. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Cronshagener Amthaus den 2ten Januar 1841. v. Reventlow Schröd.er.

F.

Pro vera copia:

« ZurückWeiter »