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Dritte und leßte Bekanntmachung.

Da die Erben des in Reinfeld verstorbenen beab schiedeten Lieutenants Christian Gottlieb Paulsen den Nachlaß desselben nicht unbedingt antreten zu wollen erklärt und, zur Ermittelung des Vermögenszustandes der Erbmasse, auf die Erlassung eines Proclams ans getragen haben: so werden, in Stattgebung dieser Bitte, hiedurch Alle und Jede, welche an diesen Nach: laß aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forde: rungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichts: wegen aufgefordert, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Reinfelder Amtstube zu melden, die etwa in ihren Hånden befindlichen Beweisdocumente über ihre For derungen in Urschrift vorzuzeigen und beglaubigte Ab schriften beim Angabeprotocoll zurückzulassen, auch, wenn sie Auswärtige, einen Actenprocurator rechtsbe: hörig zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Gegeben auf dem Königl. Amthanse für die Aem: ter Traventhal, Reinfeld, Rethwisch zu Traventhal, den 8ten October 1841.

In fidem: No 21.

v. Adeler. Gülich.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen werden hiedurch Alle, die an nachbenannte, von den beikommenden Armenkassen unterstüßte Personen und deren geringfügige Ver: laffenschaften, als:

1) an Friedrich Carstens, Friedrich Dahms, die Wittwe Rebecca Behn, geb. Michelsen, und die Wittwe des weil. Andreas Peter Norberg in Pinneberg:

2) an die Wittwe Anna Elfabe Fanter, den Witt:

wer Tönnies Timm, den Wittwer Johann Chris stopher Freudenberg, die Wittwe Friederike Louise Keutel und Jürgen Hinrich Timm im Pinne: bergerdorf;

3) an Johann Hinrich Hadeler zu Datum; 4) an Nicolaus Viereck und Johann Friedrich Fe sefeld in Halstenbeck;

5) an Jochim Hinrich Dreyer, die Wittwe Elsabe Freudenberg und die Wittwe Catharina Mar: garetha Delkermann in Appen;

6) an Anna Catharina Timm zu Ek; 7) an Hinrich Thiessen, die Wittwe Catharina Ma ria Elisabeth Hoops, den Wittwer Johann Pe ter Wübbe, den Wittwer Franz Diedrich Fries drich Schulz und Johann Hinrich Köhnke in Borstel;

8) an den Wittwer Johann Hinrich Behnke in Rellingen;

9) an den Wittwer Jochim Martens und Christian Refenberg in Bönningstedt;

10) an die Wittwe Maria Elisabeth Klug und die Wittwe Anna Riedemann in Kummerfeldt; 11) an die Wittwen Anna Catharina Heydorn und Anna Elfabe Münster in Esingen; 12) an die Wittwe Anna Elfabe Tugendreich in Tangstedt;

13) an die Wittwen Catharina Hatje und Anna Margaretha Lúders in Garstedt;

14) an den Wittwer Peter Dieckmann in Haßloh; 15) an den Wittwer Hans Hinrich Bruhns, Johann Schilling und Hans Hinrich Timm in Hum -melsbüttel;

16) an die Wittwen Anna Krohn und Anna Catha rina Bockholdt in Eidelstedt;

17) an die Wittwe Metta Dreyer und Hein Kroha in Niendorf;

18) an die Wittwe Anna Catharina Barbara Schmidt in Lockstedt;

19) an die Wittwe des weil. Franz Bohn, Holst, Maria, an Hans Jochim Meyer, die Wittwen Gesa Breckwoldt, Cathaina Niebeling und Anna Margaretha Stehr in Blankenese; 20) an Johann Christian Gerhard Leisering und die Wittwe Anna Wohlers in Dockenhuden; 21) an die Wittwe Maria Breckwoldt in Sülldorf; 22) an die Wittwe Catharina Harmstorf in Nien stedten;

23) an Peter Hinsch in Poppenbüttel;
24) an Anna Catharina Kolster in Develgdnne;
25) an die Ehefrau des Claus lump, Matthias

Busch und die Wittwen Catharina Elisabeth
Soost und Urschlag in Hollm;

26) an die Wittwen Anna Maria Groth, Elisabeth Behrens und Maria Margaretha Gürgens in Spißerdorf;

27) an Johann Nodop und die Wittwe Maria Mol ler in Schulan;

28) an Johann Hinrich Schmidt, J. H. Brüg mann, Johanna Margaretha Lucretia Köster, Hinrich Dehn und Jacob Hauschild in Wedel; 29) an Claus Soltau zu Heitrege, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen haben, citirt und aufgefordert, ihre desfälligen Un gaben innerhalb 6 Wochen, nach der letzten Bekannt machung dieses Proclams, ordnungsmäßig im Actua

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 42sten Stücks No 4. Gläubiger und Pfandinhaber der verstorbenen Ehe: frau des Johann Maassen, Anna, geb. Schröder, in Meldorf, insonderheit auch deren abwesender Sohn Jacob Nicolaus Maassen, werden aufgefordert, bin: nen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, ihre Forderungen und Pfänder, bei Strafe der Pråclusion, der abwesende Jacob Nicolaus Maassen aber seine Erbansprüche in der Königl. Kirchspiel: schreiberei zu Meldorf gehörig anzugeben, im Widrigen mit dem Erbtheil des Abwesenden in Gemäßheit der Gefeße wird verfahren werden.

Meldorf, den 18ten September 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs; Wagner.

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Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr, des Procl. des 42ften Stücks No 3. Sämmtliche nicht protocollirte Creditoren des vers storbenen Weinhändlers und Gastwirths Lobbe Hansen Zimmermann, weil. in Heide, müssen sich, und zwar Auswärtige unter Bestellung der erforderlichen Pros curatur im hiesigen Gerichtsbezirk, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, in der Kirchspielschreiberei zu Heide gesetzmäßig angeben.

Heide, den 2ten Octbr. 1841.
(L. S.)

In fidem:
In fidem copiæ:

No 27

Germar.

Paulsen, Kirchspielschreiber.

Dritte und lehte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 42ften Stücks No 4. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto: collirten Gläubiger), welche an Heinrich Johann Chris stian Lütjens Ansprüche zu haben glauben und etwas nige Pfandinhaber werden hiedurch aufgefordert und angewiesen, ihre Forderungen innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtsecrerariate anzugeben.

Rendsburg, den 6ten October 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

N 28.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 42sten Stücks No 6. Alle und Jede, welche an den Nachlaß der weil. Wittwe Christina Friedericka Haber, geb. Wulff, An: sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, müssen sich damit, bei Vermeidung der Pråclusion, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung

dieses Proclams angerechnet, unter Beobachtung des Rechtserforderlichen, melden.

Decretum Segeberg in Curia, den 11ten Oc ober 1841. (L. S.)

Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Esmarch.

No 29.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 42ften Stücks No 7. Alle Diejenigen, welche Ansprüche an nachbenannte verlorne Documente zu haben vermeinen:

1) Fol. 381 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen dem Vollhufner Peter Pingel in Kleinoffenseth und seinem Sohn Tews Pingel vom 23sten Febr. 1808, aus welchem für Peter Pingel noch 2257 restiren.

2) Fol. 233 der Hörnergilde. Abtheilungsacte von Hans Wieckhorsts in Westerhorn Wittwe an ih: ren Sohn Peter Wieckhorst vom 30ften August 1792, aus welchem gegenwärtig für Peter Pin: gel und Metta, geb. Pingel, verehelichte Harder, 840 11 Brestiren. Ueber diese Abtheilungs; acte ist bereits unterm 14ten April 1823 ein Mortificationsproclam erlassen, das darauf ab: gegebene Mortificationsdecret aber gleichfalls wie: der verloren gegangen.

3) Fol. 434 der Ueberauergilde. Obligation von dem 24 Hufner Johann Kruse in Hemding an den Völlhufner Hinrich Münster in Thiensen, ausgestelt am 10ten Novbr. 1807, ursprünglich lautend auf 600 4, jezt noch validirend für 300 und seit dem 9ten Juli 1827 dem Voll: hufner Johann Kühl in Lushorn uxor. noie zuständig.

4) Fol. 312 der Ueberauergilde. Abtheilungsacte der Wittwe Anna Thiesdorf in Heede an ihre drei Kinder erster Ehe, Catharina, Marx und At: brecht Thiesdorf, vom 14ten Decbr. 1820, aus welcher für Catharina und Marr noch 300 restiren, wie auch Alimentations: Verpflegung und Aussteuer.

5) Fol. 312 der Ueberanergilde. Abtheilungsacte von Hinrich Witt in Heede an seine drei Stieffin: der, Catharina, Marx und Albrecht Thiesdorf, und seine leibliche Tochter Anna Witt vom

20sten April 1825, aus welcher 50 P und Ali mentations: Verpflegung und Aussteuer für Anna restiren.

6) Fol. 392 der Mittelgilde. Obligation von dem Hufner Paasche Fick in Kleinoffenseth_an Hans Kühl daselbst, auf 500 lautend, ausgestellt am 25ften Juni 1776, spåter vererbfällt an Claus Kühl daselbst, jeßt dessen Erben zuständig. 7) Fol. 268 der Mittelgilde. Obligation von dem Halbhufner Hans Thies in Bockholt an Hans Sulau und Consorten, tut. noie Hinrich Kruse, vom 1sten März 1819, lautend ursprünglich auf 900, laut vormundschaftlicher Schlußrechnung vom 12ten Decbr. 1822 der weil. Abel Thies überwiesen, welche unterm 19ten Decbr. 1822 deliren ließ 650 %, so daß jeßt noch 250 $ restiren.

8) Fol. 76 der Hörnergilde. Obligation von Marṛ Riepen in Hörnerkirchen an die Wittwe Cath rina Mangels in Westerhorn vom 15ten Nevbr. 1807, ursprünglich auf 900 lautend, jest va lidirend für 187 $8 B.

9) Fol. 332 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen Hans Harder in Aspern und Hans Kühl vom Sten März 1784, aus welchem ein Abschied für Margaretha Kühl und Hans Harder restirt. 10) Fol. 33 der Hörnergilde. Kaufcontract zwischen Dierck Kühl in Brande und Metta Bornheit c. c. vom 15 Juli 1756, woraus ein Abschied für Catharina Kühl restirt.

11) Fol. 28 der Hörnergilde. Kaufcontract zwischen Detlef Lohse in Brande an seine Tochter Elsabe c. c. mar. Jochim Handorf vom 17ten Never. 1775, aus welchem für Detlef Lohse ein s schied reftirt.

12) Gleichfalls fol. 28 der Hörnergilde. Kaufen tract zwischen Dierck Kröger in Brande an seine Töchter Anna c. c. mar. Claus Harder vom 19ten Occbr. 1807, woraus für den Verkäufer ein Abschied reftirt.

müssen sich binnen 12 Wochen, vom Tage der leste Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem unterzeic neten Gericht rechtsbehörig melden.

Ranzauer Königliche Administratur, den 15ten Octbr. 1841. v. Stemann

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

Bekanntmachung.

vom 15. November 1841.

Am 20ften November d. J., als Sonnabend vor dem 24sten Trinitatis-Sonntage, Vormittags 11 Uhr, sollen in einer im unterzeichneten Amthause zu halten: den öffentlichen Licitation die der Neumünsterschen Kirche zuständige, beim Dorfe Boostedt belegene Zie: gelei mit Zubehörungen, und 2 der Kirche gehörige Wiesen, unter Vorbehalt der Genehmigung, verkauft werden.

Zur Ziegelei, welcher es nicht an Abfah fehlt und die kaum eine halbe Meile von der Chauffee entfernt ist, gehören:

a. ein Wohnhaus von 8 Fach, 48 Fuß Länge und 28 Fuß Breite, nebst Garten;

b. eine Ziegelfcheune von 16 Fach, 101 Fuß lang und 29 Fuß breit;

c. eine dito von 20 Fach, 132 Fuß lang und 30 Fuß breit;

d. ein Brennhaus von 6 Fach, 37 Fuß lang und 40 Fuß breit;

e. eine Torfscheune von 4 Fach, 29 Fuß lang und 31 Fuß breit;

f. eine auf dem Boostedter Moor belegene Par: cele, haltend 918 Quadrat Ruthen;

g. 7 Landstücke, haltend zusammen 16 Tonnen. Von den zu verkaufenden beiden Wiesen ist die eine auf der Einfelder Feldmark belegen und hält 2 Tons nen 95 Ruthen 6 Fuß. Die zweite Wiese auf dem Wittorfer Felde mißt 2 Tonnen 6 Scheffel.

Die Verkaufsbedingungen können 3 Wochen vor dem Termin auf der Königl. Amtstube und dem Kir: chen Juraten Köp hieselbst, so wie bei dem Kirchens Juraten Cabel in Boostedt, welcher den Liebhabern die Ziegelei mit Zubehörungen auf Verlangen vorzei: den wird, eingesehen werden.

Amthaus zu Neumünster, den 26sten Octbr. 1841. v. Brockdorff.

Verkaufs: Anzeige.

Zum Berkaufe der zur Concursmasse des Johann Joachim Radloff gehörigen, zu Langenfelde an der Chauffee belegenen Befihung cum pert., bestehend aus einem vor einigen Jahren von Brandmauer neu auf geführten Gebäude von 2 Etagen, abgetheilt in drei getrennte Häuser, deren jedes zu mehreren Wohnun:

gen eingerichtet ist, nebst einem Stallgebäude, dem dazu gehörigen Gartenplag u. f. w., ist vom Gerichte der Termin auf den 3ten Decbr., als den Freitag nach dem 1ften Advent: Sonntage d. J.,'anberaumt. Kaufliebhaber haben daher an diesem Tage, Vor: mittags 11 Uhr, im hiesigen Concursgerichte sich ein: finden. Pinneberger Concursgericht, den 20sten Octbr. 1841. v. Döring. Dumreicher.

Steckbrief.

Die unten signalisirte Anna Catharina Rovers, geschiedene Ehefrau Köster, aus dem adel. Gute Klets kamp gebürtig, und zuleßt in Fissau, Amts Entin, wohnhaft, welche unlängst von dem Futterkamper Pa trimonialgerichte wegen Diebstahls zu einer Smal 5tågigen Gefängnißßtrafe bei Wasser und Brot ver: urtheilt ist, hat, nachdem sie einen Theil der Strafe gebüßt, der weiteren Vollstreckung derselben durch heim: liche Entfernung von hier sich entzogen und soll in der Mitte des leßtverflossenen August: Monats in die Gegend von Lübeck sich begeben haben, von welcher Reise sie bis jest nicht nach ihrem Wohnorte Fissau zurückgekehrt ist. An alle verehrliche Behörden er: gehet demnach, unter dem Erbieten zu jeder ähnlichen Willfährigkeit, das dienstliche Ersuchen, auf die ges schiedene Ehefrau Köster, geborne Rovers, vigiliren und dieselbe, wo sie betroffen würde, arretiren zu lassen, worauf, nach anhero gemachter Anzeige, die Abholung der Inculpatin unter Kostenerstattung forcer: samst veranlaßt werden wird.

Lütjenburg in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Futterkamp, den 25ßten Octbr. 1841.

Signalement

Lorentzen.

der geschiedenen Ehefrau Köster, gebornen Rövers. Alter: 31 Jahre, Statur: mittler, Haare: braun, Augenbraunen: dunkelblond, Augen: blaugrau, Nase: grade, Stirn: mittelmäßig, Kinn: rune, Mund: klein, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe; gefund, Hals: verz hältnismäßig, Rücken: grade, Schultern: schmal, Arme, Hände und Füße: verhältnißmaßig, Sprache: plattdeutsch; Besondere Kennzeichen: einige Blatter: narben im Gesicht.

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Edictal Citationes. No 1.

Extract der Edictal Citation des 44sten Stücks No 2. Auf Antrag der Ehefrau Ingeborg Jensen, geb. Reince, c. c., im Süderhohlwege, bei Flensburg, soll deren seit 1826 von hier abwefender Ehemann, der Seefahrende Peter Christian Jensen, am Montage den 17ten Januar 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem auf dem Königl. Flensburger Amthause alsdann versammelten Consistorio erscheinen, auf die Klage seis ner gedachten Ehefrau, wegen böslicher Verlassung, antworten und Spruch Rechtens gewärtigen, und zwar sub poena contumaciæ. Gegeben im Flensburgischen Consistorio, den 23sten Octbr. 1841.

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Extract der Edictal:Citation des 44sten Stücks MNo 3. Der Seefahrende Hans Jensen Möller, welcher vor neun Jahren mit dem Hamburgischen Schiffe Galatea, Schiffer Jansen, zur See gegangen ist, wird hiedurch vom hiesigen Königl. Consistorio peremtorisch citirt und befehligt, am bevorstehenden Dienstag, den Sten Febr. f. J. 1842, Vormittags 11 Uhr, vor dem gedachten, in hiesiger Probstei versammelten Confiftorio, zur Verhandlung in Ansehnng der von seiner Ehefrau Ellin Christiana Maria Möller, geb. Hansen, c. cur. wider ihn hieselbst erhobenen Klage wegen böslicher Verlassung, persönlich zu erscheinen, mit der Verwar nung, daß er im Ausbleibungsfalle der böslichen Vers lassung für schuldig erklärt und die zwischen ihm und seiner bemeldeten Ehefrau bestehende Ehe quoad vinculum getrennt werden wird.

Gegeben Altona im Königl. Consistorio, den 19ten

Octbr. 1841.

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Da der Eingesessene Christian Johannsen Haas; berg auf Trößenburg, im Kirchspiele Humtrup, hie: selbst angezeigt hat, daß er sich nicht im Stande fühle, fein Vermögen ferner selbst zu verwalten und sich daher dieser Berwaltung gänzlich begebe, auch auf sein Anhalten der Kirchspielvogt Andreas Hein: fen in Humtrup und der Sandmann Carsten Lorenzen in Uphusum als Curatoren seines Vermögens ange: ordnet und bestellt worden sind, so wird dieses von Gerichtswegen mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß alle, das Vermögen des genannten Christian Jo: hannsen Haasberg auf Troßenburg betreffenden Ges schäfte nur mit dessen Curatoren rechtsgültig abge: hlossen werden können.

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Erste Bekanntmachung.

Auf Anhalten der mit ihren sämmtlichen Kindern in prorogirter Gütergemeinschaft sigenden Wittwe des Carsten Timm, weil in Seeth, der Landschaft Stapel holm, mit dem gerichtlich bestätigten Assistenten Fran Franzen daselbst werden alle diejenigen, welche (mit Ausnahme des Protocollirten) aus irgend einem Grunde creditorische, sei es persönliche oder dingliche, na mentlich aus von dem Defuncto etwa übernomme Ansprüche an die unbedingt angetretene Nachlaßmasse nen Bürgschaften sich herschreibende Forderungen und des obgedachten Carsten Timm, weil. in Seeth, zu haber und zu erheben vermeinen mögten, hiemit von G richtswegen aufgefordert und befehligt, diese ihre sprüche und Rechte binnen 12 Wochen, a dato de legten Bekanntmachung dieses Proclams, bei. Strafe der Ausschließung, des ewigen Stillschweigens und dei Verlustes ihrer Gerechtsame, im hiesigen Actuariat vorschriftsmäßig, unter Producirung und Zurückles sung beglaubigter Abschriften der ihre Angabe begrün denden Documente und Procuratur: Bestellung, anju geben. Wornach 2c.

Königliche Stapelholmer Landvogtei zu Südersa pel, den 4ten Novbr. 1841. Volquarts. Mechlenburg,

In fidem:

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