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der

Schleswig - Holsteinischen ́ Anzeigen

vom 8. November. 1841.

Schleswig Holstein : Lauenburgische Kanzelei. Unterm 27sten October d. J. haben Se. Majestät der König den ordentlichen Professor der Rechte an der Universität zu Kiel und ordentlichen Beißiger des dortigen Spruch collegii, Doctor der Rechte, Johann Friedrich Kierulff, auf sein desfallsiges Ansuchen, von feinem Amte zum 1sten April k. J._in_Gnaden_zu entlassen und den vormaligen Apotheker Johann Da: vid Schmidt in Sonderburg zum Rathsverwandten daselbst allerhöchst zu ernennen geruht.

Verkaufs: Anzeige.

Zum Berkaufe der zur Concursmaffe des Johann Joachim Radloff gehörigen, zu Langenfelde an der Chauffee belegenen Bestßung cum pert., bestehend aus einem vor einigen Jahren von Brandmauer neu auf geführten Gebäude von 2 Etagen, abgetheilt in drei getrennte Häuser, deren jedes zu mehreren Wohnun: gen eingerichtet ist, nebst einem Stallgebäude, dem dazu gehörigen Gartenplag u. s. w., ist vom Gerichte der Termin auf den 3ten Decbr., als den Freitag nach dem 1sten Advent:Sonntage d. J., anberaumt.

Kaufliebhaber haben daher an diesem Tage, Vor: mittags 11 Uhr, im hiesigen Concursgerichte sich ein: finden.

Pinneberger Concursgericht, den 20sten Oetbr. 1841. v. Döring. Dumreicher.

Steckbrief.

Die unten signalisirte Anna Catharina Rdvers, geschiedene Ehefrau Köster, aus dem adel. Gute Klet Famp gebürtig, und zuleßt in Fissan, Amts Eutin, wohnhaft, welche unlängst von dem Futterkamper Pa: trimonialgerichte wegen Diebstahls zu einer Smal 5tägigen Gefängnißstrafe bei Wasser und Brot ver: urtheilt ist, bat, nachdem sie einen Theil der Strafe gebüßt, der weiteren Vollstreckung derselben durch heim: liche Entfernung von hier sich entzogen und soll in der Mitte des lestverflossenen August: Monats in die Gegend von Lübeck sich begeben, haben, von welcher Reise sie bis jest nicht nach ihrem Wohnorte Fissau zurückgekehrt ist. An alle verehrliche Behörden er:

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Extract der Edictal-Citation des 44ften Stücks No2. Auf Antrag der Ehefrau Ingeborg Jensen, geb. Reincke, c. c., im Süderhohlwege, bei Flensburg, foll deren seit 1826 von hier abwefender Ehemann, der Seefahrende Peter Christian Jensen, am Montage den 17ten Januar 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem auf dem Königl. Flensburger Amthause alsdann versammelten Consistorio erscheinen, auf die Klage sei: ner gedachten Ehefrau, wegen böslicher Verlassung, antworten und Spruch Rechtens gewärtigen, und zwar sub poena contumaciæ.

Gegeben im Flensburgischen Consistorio, den 23sten Octbr. 1841.. v. Rumohr. Volquardts.

No 2.

Extract der Edictal Citation des 44sten Stücks M 3.

Der Seefahrende Hans Jensen Möller, welcher vor neun Jahren mit dem Hamburgischen Schiffe Galatea, Schiffer Jansen, zur See gegangen ist, wird

hiedurch vom hiesigen Königl. Consistorio peremtorisch citirt und befehligt, am bevorstehenden Dienstag, den 8ten Febr. f. J. 1842, Vormittags 11 Uhr, vor dem gedachten, in hiesiger Probstei versammelten Consistorio, zur Verhandlung in Ansehung der von seiner Ehefrau Ellin Christiana Maria Möller, geb. Hansen, c. cur. wider ihn hieselbst erhobenen Klage wegen böslicher Verlassung, persönlich zu erscheinen, mit der Verwar: nung, daß er im Ausbleibungsfalle der böslichen Ver: laffung für schuldig erklärt und die zwischen ihm und seiner bemeldeten Ehefrau bestehende Ehe quoad vinculum getrennt werden wird.

Gegeben Altona im Königl. Consistorio, den 19ten Detbr. 1841.

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Wann auf Andringen der Gläubiger über den Nachlaß des weil. hiesigen Bürgers und Amtsschlösser: meisters Detlef Schönewandt der Concurs der Gläu biger für Recht erkannt worden: so werden von uns Bürgermeister und Rath der Stadt Schleswig Alle und Fede (mit alleiniger gefeßlichen Ausnahme der pro: tocollirten Gläubiger), welche an den fraglichen Nach laß, namentlich an das zu dieser Concursmasse gehd: rende, sub N 35 im 8ten Quartier dieser Stadt im Friedrichsberge belegene Wohnhaus c. pert., aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung von dieser Concursmasse, aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Stadtsecretariate ger hörig anzugeben, die Urkunden und Verschreibungen, worauf sich ihre Angaben gründen, in der Urschrift vor zuzeigen und beglaubigte Abschriften davon bei dem Angabeprotocoll zurückzulassen, auch, insofern sie der hiesigen Stadtgerichtsbarkeit nicht unterworfen sind, einen Procurator zu den Acten zu bestellen. Schleswig, den 30ften October 1841.

Bürgermeister und Rath_hieselbst.
In fidem: Rohweder.

No 2.

welche an den äußerst geringfügigen Nachlaß des weil. hiesigen Bürgers und Maurergesellen Jürgen Christian Hinrichsen und dessen vor ihm verstorbenez Ehefrau Margaretha Catharina Christiane Hinrichsen, geb. Johannsen, Erb: oder sonstige Ansprüche zu haber vermeinen, hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweigens, aufgefor dert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letter Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, `in Stadtsecretariate gehörig anzugeben, die Urkunden und Verschreibungen, worauf sich ihre Erb: oder sonstigen Ansprüche gründen, in der Urschrift vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften davon bei dem Angabeprotoco zurückzulassen, auch, in sofern sie der hiesigen Stadt. gerichtsbarkeit nicht unterworfen sind, einen Procurater zu den Acten zu bestellen. Schleswig, den 30sten October 1841. Bürgermeister und Rath_hieselbst. In fidem: Rohweder.

No 3.

Erste Bekanntmachung.

Wenn für den über 50 Jahre abwesenden und falls er noch am Leben wäre, über 70 Jahre alten Seefah rer Nis Magen aus dem Dorfe Oxbüll, Amts Norbury geboren im Mai 1771, von dem seit September 1791 keine Nachrichten eingegangen sind, ein Capital ver 200 Cour. oder 320 Rbth. S. M. uuter vormunt schaftlicher Verwaltung ist; so werden auf Anhalten der Seitenverwandten und in Folge der Verordnung vom 9ten Novbr. 1798 §. 2 und 3 der gedachte ab wesende Nis Magen, eventualiter deffens etwang Leibeserben, von Gerichtswegen aufgefordert, sich b nen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachu dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Actuarion ordnungsmäßig zu melden und zu legitimiren, win genfalls zu gewärtigen, daß besagter Abwesende s todt erklärt und mit seinem hiesigen Vermögen a Gemäßheit der Verordnung vom Sten Novbr. 178 verfahren werde. Zugleich werden, mit Ausnahme der hiesigen präsumtiven Erben, welche sich bereits gemeldet haben, Alle und Jede, welche Erb c sonstige Ansprüche an vorberegtes Vermögen zu haber vermeinen, hiemittelst sub poena præclusi aufge dert und geladen, gleichfalls binnen obiger Frist hiesigen Actuariate ihre Angaben ordnungsmäßig beschaffen und ferneres rechtliches Verfahren zu g wärtigen.

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Königliche Norburger Hardesvogtei, den 25 Octbr. 1841.

Steffens.

Erste Bekanntmachung. Wann der hiesige Bürger und Maurergeselle Jür: gen Christian Hinrichsen ohne Hinterlassung von Lei beserben mit Tode abgegangen ist und wegen theilwei: fer Abwesenheit der Erben die gerichtliche Behandlung dieser geringfügigen Erbmasse hat eintreten müssen: so werden von uns Bürgermeister und Rath der Stadt Schleswig Alle und Jede (mit alleiniger gefeßlichen Ausnahme der etwanigen protocollirten Gläubiger), hoe im Laufe des vorigen Jahres und deffen Ehefra

No 4.
Erste Bekanntmachung.

Wenn die Abnahmeleute, Clans Thomsen in Jerris

Anna Margaretha Thomsen, geb. Hansen, daselbst, am 22ften d. M., ohne Leibeserben, mit Hinterlassung eines welselseitigen Testaments, wornach der Nachlaß dieser Eheleute halbschiedlich unter die Erben derselben zu theilen sein wird, mit Tode abgegangen sind, und zur Ermittelung der beiderseitigen Erben, so wie des Nachlasses, eine landesübliche Ladung erforderlich er: achtet worden: so werden demzufolge Alle und Jede, welche an diesen Nachlaß Erb: oder sonstige rechtliche Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu ha: ben glauben, imgleichen die etwanigen Pfandinhaber, resp. bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse und des Verlustes des Pfandrechts, angewiesen und befehligt, fich deshalb in 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses angerechnet, im Actuas riate auf der Königl. Flensburger Amtstube rechtsbe hörig zu melden und das deshalb. Erforderliche wahr: zunehmen. Wornach 2c.

Gegeben zu Eestrup in Angeln, in der Uggelhar desvogtei, den 26sten October 1841.

No 5.

Erste Bekanntmachung.

Moritzen.

verkauft, und um Erlassung eines Proclams zur Er:
forschung etwaniger hypothecarischer Ansprüche gebeten
hat: so werden, in Gewährung dieser Bitte, Alle und
Jede, welche dingliche, nicht vrotocollirte Ansprüche
irgend einer Art an die benannten Immobilien c. pert.
zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert, diese Anz
sprüche binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bes
kanntmachung angerechnet, bei Strafe der Aus:
schließung, auf der Cismarer Amtstube anzumelden,
ihre desfallsigen Verschreibungen dabei in Urschrift
vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften davon zurück
zulassen, auch, dafern sie Auswärtige sind, Actenpro:
curatur zu bestellen.

Königl. Amthaus zư Cismar, den_23sten Oct. 1841.
H. v. Döring.
Pro copia: Reimers,

No 7.

Erste Bekanntmachung.

Wenn der Gerichtsdiener Johann Peter Lusty in Segeberg verstorben und zur Ausmittelung der Vers mögensumstände desselben die Erlassung eines Bros clams erforderlich ist, so werden Alle und Jede, welche Da die Umstände es nöthig gemacht haben, die an den Verstorbenen Forderungen zu haben glauben, Hufner Petraeus Petersen in Ravit, Kirchspiels Biel welche demselben mit Schulden verhaftet sind und derup, und Nis Godskesen in Lunderup, Kirchspiels welche Pfandgüter von ihm in Hånden haben, resp. Ries, unter Curatel zu stellen und ihnen die eigene sub poena præclusi et amissi juris, hiemittelst Verwaltung ihres Vermöges zu entziehen, so sind dem aufgefordert nnd befehligt, sich, und zwar Auswärtige Ersten der Hufner Jürgen Callsen Christensen in Sten: unter Procuratur: Bestellung, innerhalb 6 Wochen, vom derup und der Toftbohlsbesiger Jürgen Grevfen in Tage der leßten Bekanntmachung angerechnet, im Ravit, dem Lehteren der Hufner Christian H. Möller Actuariate des Concursgerichts zu melden, die ihre in Ries und Thomas Thomsen in Lunderup zu Cura: Ansprüche begründenden Documente in Original zu toren bestellt, und indem solches hiedurch mit der Ver: produciren, beglaubigte Abschriften davon zurückzuz warnung obrigkeitlich bekannt gemacht wird, daß je: laffen und weitere Verfügung zu gewärtigen. des mit diesen Curanden einzugehende Geldgeschäft Gegeben Segeberg im Concursgerichte, den 28sten als nichtig zu betrachten ist, wenn dazu die eingefeßten Detbr. 1841. Curatoren nicht ihre Einwilligung ertheilt haben, so Präses und Assessores werden zugleich (mit Ausnahme der im Schuld: und Judicii. Bfand: Protocolle prioritirten Creditoren), alle diejeni gen, welche an Nis Godskesen und Petraeus Petersen Forderungen zu haben glauben, bei Verluft derselben und Strafe ewigen Stillschweigens, befehligt, inner: halb 12. Wochen, nach letter Bekanntmachung dieses, ihre Angabe in gefeßlicher Form im hiesigen Königl. Actuariat zu beschaffen, wo auch dasjenige bei recht: licher Ahndung anzugeben ist, was Jemand diesen Curanden schuldig sein mögte.

Apenrade in der Ries: und Süder: Rangstrup: Hardesvogtei, den 26sten Octbr. 1841.

No 6.

Wardenburg.

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L. S.
J.

No 8.

Erste Bekanntmachung.

Für nachbezeichnete Grundstücke ist von den Beis kommenden die Einrichtung neuer Folien im Schuld; und Pfandprotocoll beantragt:

1) für das im Flecken Barmstedt belegene neu zus
gebaute Wohnhaus nebst Arbeitshaus und Baus
play von 47 Quadrat:Ruthen Ranzauer Maaß,
welchen der Eingesessene Casper Pohlmann in
Barmstedt laut Contracts d. d. Ranzau den
27sten März 1830 von der Stelle des Simon
Scheelcke, jest Johann Harder, in Großendorf
gekauft und unterm 11ten August 1838 wieder
an Jürgen Hinrich Pohlmann verkauft hat;
2) für die Hälfte des auf dem Mühlenkamp bei
Elmshorn belegenen Hauses nebst der westlichen

Seite des dazu gehörenden Gartens von 43 Fuß Breite und 38 Fuß Långe, welche der Maurer: meister Johann Timm laut Kaufcontracts vom 23ften Febr. 1839 an den Böttchermeister Jür gen Mohr verkauft hat;

3) für den von Jochim Hinrich Rosendahl in Elms: horn laut Kaufcontracts vom 21sten März 1840 an Johann Friedrich Meinert daselbst verkauften, am Sandberge belegenen Garten, an der Straße 47 Fuß, in der Mitte 38 Fuß, hinteu 39 Fuß breit und 83 Fuß lang;

4) für die auf der Reichenreihe zu Herzhorn bele: gene Kathe, welche bisher im Besiß des Detlef Blunck gewesen, nunmehr aber von diesem sammt dem dazu gehörigen Garten an Jochim Michel Schumacher in Herzhorn verkauft ist. Alle diejenigen, welche Einwendungen gegen die Ein: richtung von Folien im Schuld: und Pfandprotocoll für die bezeichneten Grundstücke machen zu können glauben, oder Ansprüche. irgend einer Art an beregte Grundstücke zu haben vermeinen, werden befehligt, sich damit binnen 12 Wochen, von der lehten Bekannt machung dieses Proclams ab an, bei dem unterzeich neten Gericht zu melden, widrigenfalles sie mit ihren Ansprüchen und Einwendungen als ausgeschlossen wür: den betrachtet werden.

Ranzauer Königl. Administratur und Intendantur, den 29ßten Octbr. 1841.

No 9.

von Stemann.

Zweite Bekanntmachung. Wenn der zum Curator des wegen Wahnsinns in der Frrenanstalt in Schleswig zur Cur befindlichen Johann Hinrich Christopher Roever gerichtlich bestellte hiesige Bürger Johann Joachim Christ hierselbst an: gezeigt, daß die Güterverhältnisse seines Curanden sehr verwickelter Art seien und er nicht zu beurtheilen vermöge, ob die vorhandene Masse zur Bezahlung der Schulden werde ausreichend sein, er daher um die Erlassung eines Proclams ad indagandum statum bonorum cum eventuali beneficio cessionis bonorum bitten müsse, so werden in Deferirung dieser Bitte von uns Präsident, Bürgermeister und Kath Alle und Jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an die Güter des obge: dachten Johann Hinrich Christopher Roever zu haben vermeinen. (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Creditoren), hiermittelst peremtorisch aufgefordert und befehligt, sich mit diesen ihren Ansprüchen und For derungen, resp. bei Verlust derselben, oder des Aus: schlusses von der Masse, binnen 12 Wochen, a dato der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem hiesigen Stadtsecretariate gehörig anzugeben, etwanige ihre Ansprüche begründende Documente bei demselben zu produciren und beglaubigte Abschriften davon zu;

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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 44sten Stücks No 2. Alle, welche Erb; und sonstige Ansprüche und For derungen an den Nachlaß der hieselbst verstorbenen Jungfer Anna Christine Laussen zu haben vermeinen, oder Pfänder und andere zur Masse gehörigen Gegen stände besißen, oder derselben mit Schulden verhaftet sind, haben sich deshalb, bei Vermeidung der Aus schließung und sonstiger rechtlicher Nachtheile, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Stadtsecretariate bit felbst anzugeben.

Apenrade, den 18ten October 1841.

Bürgermeister und Rath. Zur Beglaubigung: Suadicani.

No 12.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 44sten Stücks M 3. Alle und Jede, welche an den Nachlaß des ver storbenen vormaligen Hufners zu Althadersleben, Made Michelsen Lund, nicht protocollirte Ansprüche und For derungen irgend einer Art zu haben vermeinen, haben solche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leste Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, be Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschwe gens, im hiesigen Stadtfecretariate anzumelden un wegen etwaniger Actenprocuratur das Rechtserforder liche zu beobachten.

Hadersleben, den 20ften October 1841.
Bürgermeister und Rath.
In fidem: Hargens.

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Dritteund leßte Bekanntmachung. Nach einer Notiz in dem Vormünderbuche der Stadt Arroeskiöping ist eines verstorbenen Peter Brandts vermeintlich nachgelassenen zwei Kindern in Hamburg am 8ten April 1766 eine Erbe von 133 11 nach Birthe Knuds und Peter Knudsen in Arroeskidping angefallen. Dieses bisher hieselbst að: ministrirte Capital ist jest zu 141 Röthlr. 69 8 & angewachsen. Da die gedachten beiden Personen, so wie ihre Namen hier völlig unbekannt sind und ihr Alter nicht zu ermitteln gewesen ist, sie indeß, falls sie annoch am Leben sein sollten, ihr 70stes Lebens: jahr vor Jahren hätten zurückgelegt haben müssen: so werden des verstorbenen Peter Brandts etwa nachgelassene zwei Kinder, eventualiter deren Leibes: erben, so wie Alle und Jede, welche an gedachtes Vermögen, an Betrag 141 Rbth. 69 B 8, irgend einige Ansprüche haben möchten, hiermittelst ein für allemal, mithin peremtorie, aufgefordert, fich inners halb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dies ses Proclams angerechnet, in dem Actuariate der Ins fel Arroe vor dem Profeffionsprotocolle_anzugeben, die zu ihrer Legitimation erforderlichen Documente urs schriftlich vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften ders selben bei dem Professions: Protocolle zurückzulassen, mit dem Beifügen, daß, falls auf dieses Proclama

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