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No 5.

Erste Bekanntmachung. Demnach der hiesige Bürger, Gastwirth und Weinhändler Johann Dieterich Zuhr sich insolvent er: flårt und seine Haabe und Güter der concursmåßigen Behandlung übergeben hat, in Deferirung des An: trags desselben auch der Concurs der Gläubiger, vor behältlich deren Einreden, erkannt worden ist, so wer: den von Gerichtswegen Alle und Jede, welche an den: felben nicht protocollirte hypothecarische oder sonstige Ansprüche und Forderungen aus irgend einem Rechts: grunde zu haben vermeinen, imgleichen diejenigen, welche Pfänder und Sachen von dem Gemeinschuldner in Hånden haben, bei Vermeidung der Ausschließung von der proclamirten Masse und des Verlustes des Pfandrechts, hiedurch befehligt, sich binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams ans gerechnet, und zwar Auswärtige unter Bestellung der Actenprocuratur, im hiesigen Stadtsecretariate zu mel: den, die ihre Ansprüche begründenden Documente in Original vorzuzeigen und beglaubte Abschriften davon bei dem Angabeprotocoll zurückzulassen.

Gegeben Oldenburg in Holstein, den 22sten Octo: ber 1841.

Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: d'Aubert,
No 6.

Erste Bekanntmachung. Auf geziemendes Ansuchen des Eingesessenen Claus Hinrich Timm in Wackendorf werden (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger) Alle und Jede, welche an die demselben bisher zuständig gewesene Hufe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiemittelst aufgefordert und befehligt, sich, und zwar Auswår: tige unter Procuraturbestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung angerechnet, im Actuariate des Concursgerichts zu melden, die ihre Ansprüche begründenden Documente in Original zu produciren, beglaubte Abschriften davon zurückzulassen und weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen, im Ausbleibungsfalle aber zu erwarten, daß sie mit ihren etwanigen Ansprüchen an die proclamirte Hufe prå: cludirt werden.

Gegeben Segeberg im Concursgerichte, den 18ten October 1841.

(L.; .S.)

Práses und Assessores Judicii,

No 7.

Erste Bekanntmachung. Wenn die Erben des am 14ten Mai d. J. zu Bergstedt verstorbenen Zimmermanns Emii Ludwig Carsten Studt seinen Nachlaß ausgeschlagen haben und darauf über denselben Concurs zu Recht erkannt worden, so werden von Gerichts: und Obrigkeits: wegen Alle und Jede, welche an den verstorbenen Zimmermann Emil Ludwig Carsten Studt, weil. zu Bergstedt, Ansprüche und Forderungen haben oder zu

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haben vermeinen, solche rühren her, aus welchem Grunde sie wollen, hiemit aufgefordert und befehligt, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse, und zwar zufolge Rescripts des Königl. Hol: steinischen Obergerichts vom 4ten d. M. innerhalb 6 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung dieses angerechnet, Auswärtige unter Bestellung gehos riger Actenprocuratur, auf der Königl. Amtstube za Trittau anzumelden, die in ihren Hånden befindlichen, ihre Forderungen begründenden Documente in Oris ginal zu produciren und davon beglaubigte Abschriften beim Professionsprotocoll zurückzulassen. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königliches Trittauer Amthaus, Schloß Reinbeck, den 14ten October 1841. Scholtz.

No 8.

Erste Bekanntmachung.

Ueber die Haabe und Güter des Hinrich Pump zum Glasenberg in Reisick ist Concurs der Gläubiger, deren Einreden vorbehältlich, erkannt worden.

Von Gerichtswegen werden daher Alle, welche Forderungen oder Ansprüche irgend einer Art an ge dachten Hinrich Pump zu haben vermeinen, oder Pfänder von demselben besigen, befehligt, sich damit, bei Strafe des Ausschlusses und Verlust ihrer Pfand rechte, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Be kanntmachung dieses Proclams ab an, bei dem unter: zeichneten Gerichte zu melden. Auswärtige unter Bes stellung von Actenprocuratur.

Ranzauer Königliche Adminiftratur, den 22sten October 1841. v. Stemann.

No 9.

Erste Bekanntmachung.

Wenn ein auf dem Namen des långstverstorbenen hiesigen Einwohners Johann Peter Langhans im Stadtbuche geschriebenes, an der Papagoyenstraße belegenes, im Norden mit Johann Joachim David Engelbrecht, im Osten mit Johann Christoph Splett Erben und im Westen mit Cord Jürgen Kaaße benachbartes Erbe wegen eines der hiesigen Armen: und Waisenschule versicherten Postens am Montage den 15ten fünftigen Monats, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesigen Raths keller öffentlich verkauft werden soll, und von den Erben des bemeldeten Langhans nichts constirt: so werden mit Ausnahme der erwähnten Creditricin Alle, welche als Erben, Gläubiger oder aus sonstigem Grunde Ansprüche und Forderungen an das gedachte Grunds Buck zn haben vermeinen, hiemit von Gerichtswegen, bei Vermeidung der Ausschließung, aufgefordert, sel bige binnen 12 Wochen im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 7ten Februar künftigen Jahres, als dem peremtorischen Angabe: Termine, vor dem hieß gen Öbergerichte gehörig zu profitiren und in ter mino licitationis ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Wornach Beikommende sich zu achten und fernere
rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben.
Altona im Obergerichte, den 18ten Octbr. 1841.
Ex Decreto Senatus.

N 10.

Erste Bekanntmachung. Wenn der Eingesessene Leopold Theodor Kaiser in Ot: tensen vorgestellt, daß ein sechsjähriger Aufenthalt im Auslande, verbunden mit dem Umstande, daß seine zur mittlerweiligen Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigte Ehefrau bei seiner Rückkehr entwichen, Ungewißheiten über seinen Vermögenszustand herbei: geführt und zugleich pro proclamate ad indagandum statum bonorum gebeten, dieser Bitte auch bewandten Umständen nach deferirt worden; so werden (mit Ausnahme der protocollirten Creditoren hinsicht: lich des Capitals), Alle, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche oder Forderungen an den Imploranten und dessen in Ottensen belegenes Erbe zu haben vermeinen, von Gerichtswegen, bei Strafe der Ausschließung, aufgefordert, ihre Ansprüche, unter Vorzeigung der, felbige begründenden Docu mente und Zurücklaffung beglaubigter Abschriften, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Be: stellung, binnen 12 Wochen im ersten Stadtsecretariat, und spätestens am 7ten Februar k. J., als dem perem: torischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte anzugeben. Wornach Beikommende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben. Altona im Obergerichte, den 18ten Detbr. 1841. Ex Decreto Senatus.

No 11.

Zweite Bekanntmachung.

Nach einer Notiz in dem Vormünderbuche der Stadt Arroeskidping ist eines verstorbenen Peter - Brandts vermeintlich nachgelassenen zwei Kindern in Hamburg am 8ten April 1766 eine Erbe von 133 11 nach Birthe Knuds und Peter Knudsen in Arroeskidping angefallen. Dieses bisher hieselbst ad: miniftrirte Capital ist jest zu 141 Röthlr. 698 & angewachsen. Da die gedachten beiden Personen, so wie ihre Namen hier völlig unbekannt sind und ihr Alter nicht zu ermitteln gewesen ist, sie indeß, falls sie annoch am Leben sein sollten, ihr 70stes Lebens: jahr vor Jahren hätten zurückgelegt haben müssen: fo werden des verstorbenen Peter Brandts etwa nachgelassene zwei Kinder, eventualiter deren Leibes: erben, so wie Alle und Jede, welche an gedachtes Vermögen, an Betrag 141 Rbth. 69 ß 8 K, irgend einige Ansprüche haben möchten, hiermittelst ein für allemal, mithin peremtorie, aufgefordert, sich inner: halb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung die fes Proclams angerechnet, in dem Actuariate der In fel Arroe vor dem Professionsprotocolle anzugeben, die u ihrer Legitimation erforderlichen Documente urs schriftlich vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften der:

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Da die Erben des in Reinfeld verstorbenen beab: schiedeten Lieutenants Christian Gottlieb Paulsen den Nachlaß desselben nicht unbedingt antreten zu wollen erklärt und, zur Ermittelung des Vermögenszustandes der Erbmasse, auf die Erlassung eines Proclams an: getragen haben: so werden, in Stattgebung dieser Bitte, hiedurch Alle und Jede, welche an diesen Nach; laß aus irgend einem Grunde Ansprüche und Fordes rungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichtss wegen aufgefordert, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Reinfelder Amtstube zu melden, die etwa in ihren Händen befindlichen Beweisdocumente über ihre For derungen in Urschrift vorzuzeigen und beglaubigte Ab: schriften beim Angabeprotocoll zurückzulassen, auch, wenn sie Auswärtige, einen Actenprocurator rechtsbe: hörig zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Gegeben auf dem Königl. Amthanse für die Aem: ter Traventhal, Reinfeld, Rethwisch zu Traventhal, den 8ten October 1841.

v. Adeler. In fidem: Gülich. No 13.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 42sten Stücks No 1. Der verschollene Adolph Friedrich Hinrich Kall aus Bramstedt, eventualiter deffen etwanige Leibeserben, so wie mit Ausnahme der übrigen Testamentserben Alle und Jede, welche an den Nachlaß der unlångst mit Tode abgegangenen Maria Kall hieselbst Ansprüche machen zu können vermeinen, haben sich damit, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweigens, innerhalb 12 Wochen, im hiesigen Stadtfecretariate rechtsgehörig anzugeben und das Weitere zu gewärtigen.

Flensburg, den 13ten October 1841.
Bürgermeister und Rath.

No 14.

Holm, Stadtfecr.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 42ften Stücks M 3. Sämmtliche nicht protocollirte Creditoren des ver;

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Extr. des Procl. des 42ften Stücks M 7. Alle Diejenigen, welche Ansprüche an nachbenannte verlorne Documente zu haben vermeinen: 1) Fol. 381 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen dem Vollhufner Peter Pingel in Kleinoffenseth und seinem Sohn Tews Pingel vom 23sten Febr. 1808, aus welchem für Peter Pingel noch 2257 restiren.

2) Fol. 233 der Hörnergilde. Abtheilungsacte von Hans Wieckhorsts in Westerhorn Wittwe an ih ren Sohn Peter Wieckhorst vom 30sten August 1792, aus welchem gegenwärtig für Peter Pin: gel und Metta, geb. Pingel, verehelichte Harder, 840 11 restiren. Ueber diese Abtheilungs: acte ist bereits unterm 14ten April 1823 ein

Mortificationsproclam erlassen, das darauf ab gegebene Mortificationsdecret aber gleichfalls wie der verloren gegangen.

3) Fol. 434 der Heberauergilde. Obligation von dem Hufner Johann Kruse in Hemding an den Bollhufner Hinrich Münster in Thiensen, ausgestelt am 10ten Novbr. 1807, ursprünglich lautend auf 600 %, jezt noch validirend für 300 & und seit dem 9ten Juli 1827 dem Voll hufner Johann Kühl in Lughorn uxor. noie zuständig.

4) Fol. 312 der Ueberauergilde. Abtheilungsacte der Wittwe Anna Thiesdorf in Heede an ihre drei Kinder erster Ehe, Catharina, Marr und brecht Thiesdorf, vom 14ten Decbr. 1820, aus welcher für Catharina und Marr noch 300 $ restiren, wie auch Alimentations: Verpflegung und Aussteuer.

5) Fol. 312 der Ueberauergilde. Abtheilungsacte ven Hinrich Witt in Heede an seine drei Stieffin der, Catharina, Marx und Albrecht Thiesdorf, und feine leibliche Tochter Anna Witt vom 20sten April 1825, aus welcher 50 und Ali mentations: Verpflegung und Aussteuer für Anna restiren.

6) Fol. 392 der Mittelgilde. Obligation von dem Hufner Paasche Fick in Kleinoffenseth an Hans Kühl daselbst, auf 500 lautend, ausgestellt am 25sten Juni 1776, spåter vererbfällt an Claus Kühl daselbst, jest dessen Erben zuständig. 7) Fol. 268 der Mittelgilde. Obligation von dem Halbhufner Hans Thies in Bockholt an Hans Sulau und Conforten, tut, noie Hinrich Kruse, vom 1sten Mårz 1819, lautend ursprünglich auf 900, laut vormundschaftlicher Schlußrechnung vom 12ten Decbr. 1822 der weil. Abel Thies überwiesen, welche unterm 19ten Decbr. 1822 deliren ließ 650 %, so daß jest noch 250 $ restiren.

8) Fol. 70 der Hörnergilde. Obligation von Mar Riepen in Hörnerkirchen an die Wittwe Catha rina Mangels in Westerhorn vom 15ten Novbr. 1807, ursprünglich auf 900 lautend, jest va lidirend für 1878 B.

9) Fol. 332 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen Hans Harder in Aspern und Hans Kühl vom Sten März 1784, aus welchem ein Abschied für Margaretha Kühl und Hans Harder reftirt 10) Fol. 33 der Hörnergilde. Kaufcontract zwischen Dierck Kühl in Brande und Metta Bornholt c. c. vom 15 Juli 1756, woraus ein Abschied für Catharina Kühl restirt.

11) Fol. 28 der Hörnergilde. Kaufcontract zwischen Detlef Lohse in Brande an seine Tochter Elsabe c. c. mar. Jochim Handorf vom 17ten Novbe. 1775, aus welchem für Detlef Lohse ein Ab schied restirt.

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Dritte und legte Bekanntmachung.

Auf Ansuchen Beikommender und nach demnächst erfolgter Autorisation des Königl. Schleswigschen Obergerichts, d. d. Gottorf den 3ten Septbr. 1841, werden alle diejenigen, welche aus nachverzeichneten, im Schuld: und Pfandprotocoll der Karr: Harde pros tocollirten Documenten Ansprüche haben, nemlich:

1) aus einer Wechsel: Obligation, d. d. Maitag 1800 protocollirt, den 18ten April 1800 ausge: stellt von Hans Petersen in Enge an seine Schwester Ancke Maria oder deren Vormund, lautend auf 254 $ 6 ß zu 41 pCt. Zinsen; 2) aus einer Vormünder: Bestallung vom 13ten März 1782, protocollirt den 18ten März 1782, wodurch Nommen Hinrichsen in Enge als Vor: mund für des verstorbenen Carsten Hartensen Sohn in Enge, Hans Hinrich, bestellt worden ist; 3) aus einem Wechsel vom 26sten Februar 1808, protocollirt den 14ten Mai 1808, ausgestellt von Paul Nissen in Enge an Johann Peter Thiel in Husum, lautend auf 150 S. H. C. zu 5 pCt. Zinsen;

4) aus einer Pfandverschreibung vom 1sten Mai 1742, protocollirt den Sten April 1743, ausge: stellt von der Wittwe Christina Nicolays (Hun: wertsen) in Enge an Matthias Andersen, Schmidt in Enge, lautend auf 100 Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

5) aus einer Wechsel:Obligation vom 2ten Januar 1776, protocollirt den 8ten Mai 1776, ausge: stellt von Paul Tadsen in Enge an Hinrich Carstensen Feldstedt in Flensburg, lautend auf 20 Cour. zu 5 pCt. Zinsen; 6) aus einer Obligation dat. Eng. den 1ften Mai 1696, protocollirt den 2ten Mai 1698, ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Soncke Brodersen, lautend auf 100 Cour. gegen 1 Ba Renten;

7) aus einer Verschreibung dat. den 1sten Mai 1696, protocollirt den 26sten Juli (die Jahreszahl_ist im Schulds und Pfandprotocolle nicht bemerkt), ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Christian Brodersen, lautend auf 80 1a Renten;

gegen

8) aus einer Obligation datirt den 1ften Mai 1711, protocollirt den 25sten Juni 1712, aus: gestellt von Broder Carstensen in Enge an Bro: der Carstens in Achtrup, lautend auf 120 gegen Interesse;

9) aus einer Wechsel:Obligation von Maitag 1801, protocollirt den 23sten Januar 1816, ausgestellt von Paul Christian Hansen (Hense) zu Heide an Paul Asmus Carstensen in Heide oder Or: dre, lautend auf 26 10ß mit 5 pCt. Zinsen; 10) aus einer Pfandverschreibung vom 21sten Febr. 1816, protocollirt den 3ten April 1816, ausge: stellt von Paul Christian Hansen (Hense) in Heide an Paul Morißen in Heide, lautend auf 450 oder 240 Rbth. S. ohne Zinsen; 11) aus einer von Jens Berendtzen in Sande den Sten Januar 1743 an Paul, Antje und Sicke Ketelsen in Schardebüll ausgegebenen, den Sten Decbr. 1743 protocollirten Obligation, lautend auf 100 Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

12) aus einem zwischen Jens Berendtzen in Sande (Johann Georg Cooper, Inspector des Störter: werker Roegs) als Verkäufern und Jacob Jos hannsen in Süd-Riesum als Käufern unterm 25sten März 1759 errichteten und den 9ten Novbr. 1759 auf dem Folio des Jens Berend: sen in Sande wegen der von diesem übernom: menen Verpflichtung zur Gewährleistung proto collirten Kaufcontract über 2 Omt. 1714 Rt. Landes, im kleinen Kohldammer Koege unter N 159 auf Tunk belegen;

13) aus einem Vereinbarungs Instrument vom 11tent Octbr. 1781, protocollirt den 24ften Mai 1784, wodurch Detlef Johannsen in Stedesand sich verpflichtet, für das überlassene väterliche Erbe an feine Schwestern, mit Namen Herrlick Johannes und Margaretha Elisabeth Johannes, 700 auszuzahlen, so wie ihnen für die ihnen nach ihrer Halbschwester zugefallenen Erbgelder von 76155 gerecht zu werden; 14) aus einer Obligation vom 2ten Januar 1747, protocollirt den 4ten Juli 1754, ausgestellt von Karsten Bahnsen in Stedesand an Igfr. Peter: fen auf Schwienbeck, laufend auf 100 & Cour. in 5 Schillingsstücken, zu 5 pCt. Zinsen; 15) ans einem Ueberlassungs:, Erbtheilungs; und Abnahme Contract zwischen der Wittwe und den Kindern des weil. Jens Paulsen in Stas dum, d. d. Leck den 5ten Decbr. 1791, proto: collirt den 8ten Decbr. 1791, wegen der von Nahne Jensen an jeden seiner drei Geschwister Paul, Christian_und Sisfel zu zahlenden Summe von 2906 ß, den beiden Lestern jedoch nach Abzug von 12 ;

16) aus einer Ueberlassungs; und Erbtheilungsacte vom 11ten Juni 1787, protocollirt den Sten Juli 1787, in Ansehung der von Anna Catha:

rina Johannes oder Nisses in Achtrup an ihre Schwester Christina zu zahlenden 794 2ß und gewisser derselben und deren Bruder Hans Christian_zu gebenden Kleidungsstücke; hiedurch von Gerichtswegen aufgefordert und befeh: ligt, diese ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschlies: sung und des Verlustes derselben, binnen 12 Wochen, von dem Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate der Karr:Harde. hieselbst gehörig anzugeben; widrigenfalls diese Docu: mente für erloschen erklärt und deren Delirungen im Schuld und Pfandprotocoll verfügt werden sollen. Leck in der Karr: Hardesvogtei, den 13ten Sep: tember 1841.

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Dritteund leßte Bekanntmachung.

Wenn der Hufner Ernst Nicolaus Jacobsen zu Barkau darauf angetragen hat, daß sowohl über seine in Röbel belegene Halbhufe, als namentlich über ein Stück Landes dieser Hufe von 50 Quadrat: Ruthen, welches sein Vater seinem weil. Bruder Jochim Frie: drich Jacobsen zur Erbauung einer Kathe überlassen habe, ein landübliches Proclam erlassen werden möge, damit diese Eigenkathe jest von der Stelle getrennt und ein eigenes folium im Rdbeler Schuld; und Pfandprotocolle erhalten könne, so werden Alle und Jede, welche an die genannte Jacobsensche Halbhufe in Röbel, in specie an die davon getrennten 50 Qua: dratruthen Land mit der darauf erbauten Kathe, Ans sprüche zu machen haben (die protocollirten Gläubiger allein ausgenommen), hiedurch aufgefordert, sich, un ter Vermeidung der gefeßlichen Nachtheile, spätestens innerhalb 12 Wochen, von der lezten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem hiesigen Ge richte, Auswärtige unter Bestellung eines Procuras tors, auf rechtsgehörige Art zu melden.

Im Röbeler Justitiariat, Develgönne, den 2ten October 1841.

No 20.

Neergaard.

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Erlassung eines proclamatis gebeten. Es werden demnächst Alle und Jede, welche an den zuvor gedach: ten verstorbenen Henrich Anton Christian Dreessen hypothecarische oder persönliche und sonstige Forde rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch sub pœna præclusi et amissi juris befehligt und verabladet, sich damit innerhalb 12 Wochen, a dato der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, beim Justitiariate des adel. Gutes Wandsbeck, Königl. An theils,_unter Zurücklassung beglaubigter Abschriften ihrer Documente und, insofern sie Auswärtige find, Bestellung eines Actrnprocurators, zum eröffneten Pro fessions: Protocolle zu melden. Wornach x. Wandsbecker Justitiariat Königl. Antheils, den 4ten October 1841. C. W. C. Hennings, Justitiarius.

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 42ften Stücks M2. Nach erfolgter Autorisation des Königl. Oberge richts auf Gottorf werden Alle und Fede, welche aud folgenden beiden Documenten Forderungen und Ar sprüche haben und zwar

1) einem Kaufcontracte zwischen Johann Marten

sen in der Hattstedtermarsch und Magnus e tersen auf Ellerbüll vom 31sten Dec. 1794 und 2) einer von Jacob Petersen auf Ellerbüll untern

28ften Januar 1799 an die Hattstedter Kirche ausgestellten Obligation auf 600 Cour., hiemit aufgefordert und befehligt, ihre Ansprüche, sub poena præclusi et perpetui silentii, binnen zwölf Wochen auf der Königl. Husumer Amtskammer rechts behörig anzugeben, indem im Widrigen die beiden Documente mortificirt und delirt werden. Königl. Husumer Landvogtei, den 5ten Oct. 1841. H. Fr. Kramer. In fidem:

Setzer.

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