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hiefelbst belegenen Hause gehörige, zwischen den Burowschen und Wriggefchen Ländereien an der Schwentine befindliche, ungefähr 4. Tonne hal tende Wiese

verkauft, und die Verkäufer, um ihren Käufern so wohl das versprochene Professionsprotocoll liefern, als auch die Abschreibung der vorbezeichneten Ländereien von den Folien ihrer vorbeschriebenen Grundstücke be wirken zu können, die Erlassung eines landüblichen Proclams beantragt haben: so werden in Gewährung dieser Bitte von Gerichts; und Rechtswegen Alle und •Jede (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Glåus biger), welche dingliche Forderungen und Ansprüche an vorbezeichnete Ländereien zu haben vermeinen, oder gegen die beabsichtigte Trennung derselben von den Folien der obgenannten Grundstücke Einspruch erhe: ben wollen, hiemittelst aufgefordert und befehligt, sich damit, resp. bei Strafe der Ausschließung und Ver lustes ihres Einspruchsrechts, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams on: gerechnet, unter Einlieferung der ihre Ansprüche be: gründenden Documente in Ur: und Abschrift, bei dem hiesigen Professionsprotocoll rechtsbehörig zu melden und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Klösterliche Obrigkeit zu Preez, den 28sten Sep: tember 1841.

No 17.

J. A. Rumohr.

Dritte und lehte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 40sten Stücks No 1.

Alle, welche an die Concursmásse des hiesigen Bür: gers und Grüßmüllers Peter Truelsen und dessen Ehe: frau, mit Inbegriff des dazu gehörenden, sub No 202 im 8ten Quartier dieser Stadt_im_ Friedrichsberge belegenen Wohnhauses cum pert., Ansprüche und For: derungen zu haben vermeinen, werden hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, aufge: fordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leg ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, im Stadt: secretariate gehörig anzugeben.

Schleswig, den 25sten September 1841.
Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Rohweder.

No 18.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 40ften Stücks N 3. Die Erben und sämmtliche nicht protocollirte Glaus biger des verstorbenen Arbeitsmannes Johann Bracker, weil. in Hemme, müssen sich innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams an gerechnet, bei Strafe der Ausschließung und des ewis gen Stillschweigens, in der Kirchspielschreiberei in Hemme gesetzmäßig angeben.

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Dritteund leßte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 40ften Stücks Ne 4. Nicht protocollirte Gläubiger und Erben des ver: storbenen 'Hinrich Brügmann in Büsum müssen sich innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar die Auswår: tigen unter Bestellung der Acten: Procuratur, in der Kirchspielschreiberei zu Büfum, bei Strafe der Aus: schließung und des ewigen Stillschweigens, gefeßmäßig angeben. Heide, den 23ten Septbr. 1841. (L. S.)

Zur Beglauigung: Germar.
Zur Beglaubigung der Abschrift: Jochims, const.
Ng 20.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 40sten Stücks No 5. Nicht protocollirte Ansprüche an den Nachlaß des zu Kakdhl verstorbenen Hufenbesizers Pasch Hinrich Friedrich Hagen sind bei Strafe der Ausschließung von der Erbmasse binnen 12 Wochen, von der leß: ten Bekanntmachung dieses an, hieselbst zu melden.

Justitiariat des St. Johannisklößterlichen Stifts: dorfes Kakdhl zu Adenburg in Holstein, den 23sten September 1841.

No 21.

Petersen, Dr.

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Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 1. Alle und Fede, welche an den Nachlaß des ver: storbenen Inspectors Christian Jacobsen, Pächters des Fürstlich Augustenburgischer: Guts Gammelgaard, An sprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, imgleichen alle diejenigen, welche der Masse mit Schulden verhaftet sind, oder Pfänder aus ihr besißen, sollen sich, bei Strafe theils der Ausschließung von der Masse und des ewigen Stillschweigens, theils der doppelten Zahlung und des Verlustes ihres Pfands rechts, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Be kanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hie: figen Actuariate gehörig melden.

Augustenburger Hardesvogtei, den 30ften Septem: ber 1841.

No 25.

Prehn.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 4. Alle, welche an den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Harre und Anna Duysen im Sophien: Mag: dalenen Koege Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder Pfänder und andere zu dieser Masse gehörigen Gegenstände im Besiße haben, oder dersel: ben mit Schulden verhaftet sind, werden, bei Ver: meidung der Ausschließung von dieser Masse und fonstiger rechtlicher Nachtheile, hiemit aufgefordert, fich binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige

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Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 6. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der prote collirten Gläubiger), welche an die von dem Zimmer meister J. F. Stoltenberg in Gaarden verkaufte Ka thenstelle dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, müssen solche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekannt machung dieses Proclams, auf der Amtstube zu Kiel rechtsbehörig angeben. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Kieler Amthaus zu Bordesholm, den 26ßen Septbr. 1841.

C. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder. No 28.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 41ften Stücks No 8. Sämmtliche Gläubiger des zum Concurs gedicht den Kåthners und Zimmergesellen August Friedrich Goldenstedt in Bramstedt müssen sich (mit Ausnahm der protocollirten Creditoren), unter Beobachtung des Erforderlichen, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung, auf der Königl. Segeberger Amtstube, sub poena præclusi, melden.

Der öffentliche Verkauf der Kathenstelle des Cri dars wird am 29sten October d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Hause des Gastwirths Remien is Bramstedt vorgenommen werden. Gegeben Segeberg im Concursgerichte, den 27ßen Septbr. 1841. Präses und Affeffores Judicii.

L.

(L, S.)

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 1. November 1841.

Schleswig Holstein: Lauenburgische Kanzelei. Unterm 15ten October d. J. haben Se. Majestät der König den bisherigen Diaconus in Langenhorn, Hans Christian Nygaard, zum Prediger zu Süders stapel, in der Probstei Hütten, allerhöchst zu ernennen und die Ernennung des Amtsschreibers und Amtsins Spectors Friedrich Schröder in Kiel zum Gerichtshals ter des adel. Guts Bundhorst allerhöchst zu bestätigen geruht.

Unterm 18ten f. M. haben Se. Majestät der Kö: nig den bisherigen Rector an der Stadtschule in Wil: fter, Simon Petersen, auf sein desfallsiges Ansuchen, von seinem Amte in Gnaden zu entlassen geruht.

Bekanntmachungen. No 1.

Die Länder, Oerter und Inseln, welche nach den. hieselbst jüngst eingegangenen officiellen Berichten bis weiter als pestartig angesteckt betrachtet werden, sind: a) New Orleans, b) die Insel Cuba, c) Tripolis, d) Alexandria, e) Damiette, f) Constantinopel, g) Tunis, h) Marocco, i) Smyrna, k) die Insel Candia. Für verdächtige find bis weiter zu hal: ten: a) alle türkischen und griechischen Häfen, mit Ausnahme der oben als pestartig angesteckt bezeichne: ten; b) die übrigen Häfen und Küsten der afrikanis schen Barbarei. Alle andere Häfen und Inseln, in und außerhalb Europa, find als unverdächtig anzu: fehen.

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Kopenhagen, in der Königl. Direction der Quas rantaine Anstalten, den 28sten Septbr. 1841.

No 2.

In Folge Verfügung der Königl. Rentekammer sollen nachstehende herrschaftliche Pachtstücke, als: 1) tie Kornwassermühle zu Sollwig und 2) die Kornwindmühle zu Braderup alternative auf 3, 6 oder 12 Jahre, vom 1sten Mai 1842 an gerechnet, an den Meistbietenden öffentlich verpachtet werden und ist Termin zur Haltung dieser Licitationen auf den 13ten November d. J., als den Sonnabend nach dem 22sten Sonntage Trinitatis, anberahmt.

Die Liebhaber wollen sich daher am gedachten Tage, Vormitcags 9 Uhr, im Hause der Madame

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Verkaufs: Anzeigen. No 1.

Das im Herzogthum Holstein im Preeßer adel. Güterdistricte belegene, immatriculirte adel. Gut Lehm, fuhlen cum pert., mit einem Arreal von 3280 Tonnen, die Tonne zu 240 Quadrat: Ruthen gerechnet, des besten Waizenbodens und mit den gewöhnlichen ades lichen Privilegien und Gerechtsamen versehen, soll am 19ten Januar 1842, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Kiel öffentlich verkauft werden. Die Beschreibung des Guts sammt den Verkaufsbedingun gen können 6 Wochen ante terminum

in Altona bei dem Weinhändler Heyer,
in Hamburg im privilegirten Adres: Comtoir,
in Lübeck in den Gasthöfen zu den fünf Thürmen
und zur Stadt Hamburg,

in den Hauptgasthöfen der Städte des Herzog:
thums Holstein und der Städte Schleswig und
Flensburg, so wie

beim Holsteinischen Landgerichtsnotariate zu Glück; stadt

eingesehen und abgefordert werden.

Ueber das zu verkaufende Grundstück werden den Kaufliebhabern auf dem Hofe Lehmkuhlen auf Ver: langen nåhere Nachrichten und Nachweisungen geges ben werden.

Glückstadt in der zum Verkauf des adel. Guts Lehmkuhlen angeordneten landgerichtlichen Commission, den 21sten October 1841.

v. Buchwaldt. v. Rumohr. Nickels. v. Rumohr. Nickels. v. Moltke.

Pro vera copia:

N 2.

Martens. Martens.

Zum Berkaufe der zur Concursmaffe des Johann Joachim Radloff gehörigen, zu Langenfelde an der Chauffee belegenen Besißung cum pert., bestehend aus einem vor einigen Jahren von Brandmauer neu auf geführten Gebäude von 2 Etagen, abgetheilt in drei getrennte Häuser, deren jedes zu mehreren Wohnuns gen eingerichtet ist, nebst einem Stallgebäude, dem dazu gehörigen Gartenplag u. s. w., ist vom Gerichte der Termin auf den Sten Decbr., als den Freitag nach dem 1sten Advent: Sonntage d. J., anberaumt.

Kaufliebhaber haben daher an diesem Tage, Vor: mittags 11 Uhr, im hiesigen Concursgerichte sich eins finden. Pinneberger Concursgericht, den 20sten Octbr. 1841. v. Döring. Dumreicher.

Edictal Citationes.

No 1.

1

Wenn die Ehefrau Anna Juliane Johann Heide, geb. Hand, zu Waabs, adel. Guts Ludwigsburg, cum Gur. hiefelbft angezeigt hat, daß ihr bisheriger Ehe: mann, der Arbeitsmann Carl Heide, früher zu Ricken rade, adel. Guts Ludwigsburg, sich bereits vor 18 Jahr ren, ohne seitdem irgend eine Nachricht über seinen Aufenthalt zu geben, von ihr entfernt habe, und zugleich um die Erlassung einer Edictal Citation wis der denselben behuf der Anstellung einer Ehescheidungs: flage wegen böslicher Verlassung gebeten hat; so er: gehet in Gewährung dieser Bitte von Gerichtswegen an den gedachten Carl Heide hiemittelst Citation sammt Befehl eins für allemal, mithin peremtorisch, in dem nach Neujahr 1842 zu haltenden ordentlichen Land: oberconfiftorialgerichte nach Ordnung des Verzeich: nisses der Rechtsfachen legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin anzuhören, darauf zu ant: worten, und nach verhandelter Sache rechtliche Ent: scheidung zu gewärtigen. Mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, Citat erscheine alsdann oder nicht, nichts desto weniger auf des erscheinenden Theils Ans halten in der Sache ergehen solle, was den Rechten gemåß.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte auf Gottorf, den 20sten Septbr. 1841. (L. S.) v. Ahlefeld.

v. Moltke.

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Wenn die Ehefrau Ingeborg Jensen, geb. Reinde, c. c., im Süderhohlwege, bei Flensburg, um die Er laffung der gewöhnlichen edictales wider ihren feit dem Jahre 1826 von hier abwesenden Ehemann, den Seefahrenden Peter Christian Jensen, geziemend gebe ten; so wird, in Deferirung dieser Bitte, besagter Peter Christian Jensen hiemit citirt, vor dem am Montage den 17ten Januar 1842, Vormittags 10 Uhr, auf dem Königl. Flensburger Amthause alsdann ver: sammelten Consistorio zu erscheinen, zu vernehmen, was Implorantin, wegen böslicher Verlassung, wider ihn antragen werde, darauf zu antworten und Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben in contumaciam wider ihn werde erkannt und die Ehe getrennt werden. Gegeben im Flensburgischen Consistorio, den 23sten Octbr. 1841. Volquardts.

v. Rumohr.

No 3.

Da die Ehefrau des vormaligen hiesigen Einwoh ners und Seefahrenden Jens Hansen Möller, no mentlich Ellin Christiana Maria, geb. Hansen, c. c. bei dem Königl. Consistorio hieselbst vorstellig gemacht hat, daß ihr genannter Ehemann vor 9 Jahren mit dem Hamburgischen Schiffe Galata, Schiffer Jansen, als Schiffskoch nach New Orleans zur See gegan gen, indeß während der Reise vom Schiffe entwichen und nicht wieder hieher zurückgekehrt, sie, Implorantin, auch seit der Zeit ohne alle Nachricht über seinen Aufenthalt geblieben sei, und daher um Erlassung einer Edictal: Citation an denselben, Behuf der nachzusuchen: den Ehescheidung, bitten müsse: so wird, nachdem solche Bitte bewilligt worden, der bemeldete Jens Hansen Möller hiemittelst von dem hiesigen Königlichen_Con sistorio peremtorisch citire und befehligt, am bevor: stehenden Dienstag den 8ten Februar f. J. 1824, Bor: mittags 11 Uhr, vor dem erwähnten, sodann in hie siger Probstei versammelten Consistorio persönlich zu erscheinen, zu vernehmen, was seine genannte Ehefrau wegen von ihm begangener böslicher Verlassung und deshalb zu trennender Ehe, vorbringen wird, darauf zu antworten und Spruch Rechtens zu gewärtigen, mit der Verwarnung, daß er im Ausbleibungsfalle in contumaciam der böslichen Verlassung für schul dig erklärt, die zwischen ihm und seiner mehrgedachten Ehefrau, der Implorantin, bestehende Ehe aus solchem Grunde quoad vinculum getrennt und ferner den Rechten nach definitiv erkannt wird. Wornach ders selbe sich zu achten hat.

Gegeben Altona im Königl. Consistorio, den 19ten Octbr. 1841.

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Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Die zum Theil unmündigen Erben des vor Kurs zem mit Tode abgegangenen Häuerlings Peter Oßen zu Struxdorff, vormaligen Besitzers einer grauklöfter: lichen Festehuse zu Koltoft, haben resp. cum cur, per tut. behuf Constatirung des Massebeständes und Sicher: ftellung gegen fünftige Streitigkeiten auf die Erlassung eines Proclams angetragen. In Gewährung dieser Bitte werden daher alle diejenigen, welche an den verstorbenen Peter Oben, jest dessen Erben, Forderuns gen und Ansprüche irgend einer Art, es seien ding: liche, die hinterlassenen Güter betreffende, oder pers fönliche, zu haben vermeinen (jedoch mit gefeßlicher Ausnahme etwaniger protocollirter Gläubiger), hie: durch, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert und angewiesen, selbige binnen 12 Wochen, vom Tage der lesteu Bekannt: machung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate des Amts Gottorf anzugeben, und wegen Produci: rung der Urkunden und Procuraturbestellung das Ord: nungsmäßige wahrzunehmen.

Auf dem Königlichen Amthause vor Gottorf, den 16ten Octbr. 1841. v. Scheel.

Zur Beglaubigung: U. E. Fries.

No 2.

Erste Bekanntmachung. Wenn die Jungfer Anna Christine Laussen mit Tode abgegangen und die gerichtliche Regulirung ihres Nachlasses erforderlich geworden ist; als werden (je: doch mit Ausnahme der etwanigen protocollirten Gläu: biger) Alle und Jede, welche Erb oder sonstige An: sprüche und Forderungen an die Masse zu haben ver: meinen, oder Pfänder und andere zu der Masse ge: hörigen Gegenstände besißen oder derselben mit Schul: den verhaftet sind, bei Vermeidung der Ausschließung und der sonstigen gefeßlichen Nachtheile, hiemittelst peremtorisch aufgefordert und befehligt, sich desfalls binnen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekannt: machung dieses Proclams angerechnet, im Stadtsecres tariate hieselbst anzugeben, die zur Begründung ihrer Forderungen und Ansprüche dienenden Documente im Original zu produciren, davon beglaubigte Abschriften bei dem Protocoll zurückzulassen und resp. wegen Be: stellung eines Actenprocurators unter hiesiger Juris: diction das Ordnungsmäßige wahrzunehmen. Apenrade, den 18ten October 1841.

Bürgermeister und Rath. Zur Beglaubigung: Suadicani.

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Lund, den Nachlaß desselben angetreten, jedoch zur Sicherung gegen alle etwanige, an die Erbmasse zu erhebende Ansprüche und Forderungen um die Ers lassung eines landüblichen Proclams gebeten haben, und diesem Antrage gerichtsseitig deferirt worden ist, als werden von uns, Bürgermeister und Rath der Stadt Hadersleben, Alle und Jede, welche an den Nachlaß des verstorbenen ehemaligen Hufners Mads. Michelsen Lund Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen (mit_alleiniger Aus uahme der etwanigen protocollirten Creditoren), hie: mittelst, bei Strafe der Ausschließung und des ewis gen Stillschweigens, mithin peremtorisch geladen und befehligt, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Stadtsecretariate zu melden, die zur Be gründung ihrer Forderungen dienlichen Documente im Original vorzuzeigen und Abschriften davon beim Professionsprotocoll zurückzulassen, auch, in sofern sie Auswärtige sind, Actenprocuratoren unter hiesiger Ju risdiction zu bestellen,

Hadersleben, den 20sten October 1841.
Bürgermeister und Rath.
In fidem: Hargens.

No 4.

Erste Bekanntmachung.

Wenn der zum Curator des wegen Wahnsinns in der Jrrenanstalt in Schleswig zur Cur befindlichen Johann Hinrich Christopher Roever gerichtlich bestellte hiesige Bürger Johann Joachim Christ hierselbst an gezeigt, daß die Güterverhältnisse feines Curanden sehr verwickelter Art seien und er nicht zu beurtheilen vermöge, ob die vorhandene Masse zur Bezahlung der Schulden werde ausreichend sein, er daher um die Erlassung eines Proclams ad indagandum statum bonorum cum eventuali beneficio cessionis bonorum bitten müsse, so werden in Deferirung dieser Bitte von uns Präsident, Bürgermeister und Rath Alle und Jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an die Güter des obges dachten Johann Hinrich Christopher Roever zu haben vermeinen (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Creditoren), hiermittelst peremtorisch aufgefordert und befehligt, sich mit diesen ihren Ansprüchen und Fors derungen, resp. bei Verlust derselben, oder des Aus: schlusses von der Masse, binnen 12 Wochen, a dato der letzten Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem hiesigen Stadtsecretariate gehörig anzugeben, etwanige ihre Ansprüche begründende Documente bei demselben zu produciren und beglaubigte Abschriften davon zus rückzulassen, auch, insofern sie Auswärtige find, wegen Procuraturbestellung das Gehörige wahrzunehmen. Friedrichstadt, den 27sten October 1841.

(c) Präsident, Bürgermeister und Rath. (LCS)

In fidem:

Davids.

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