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böslicher Verlassung antragen und bitten wird, im Ausbleibungsfall aber zu gewärtigen, daß die beste: hende Ehe quoad vinculum werde getrennt werden. Meldorf und Eddelack, den 1sten Septbr. 1841. Zur Beglaubigung des Auszugs: Wagner.

Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Maria Kall, welche im unverehelichten Stande seit Jahren im Hause ihres Schwagers, des Hospitals: Vorstehers und Kaufmanns Jens Möller hieselbst, gelebt hat, ist unlångst mit Tode abgegangen, und zwar unter Hinterlassung eines nachgehends allerhöchst confirmirten Testaments, worin sie ihre Geschwister und Geschwisterkinder zu ihren Erben eingeseßt hat. Zu diesen Erben gehört uamentlich auch ein Sohn ihres Bruders, des weil. Predigers Johann Gerhard Feddersen Kall zu Bramstedt, Namens Adoldh Frie: drich Hinrich Kall, dessen Aufenthalt unbekannt, und welchem deshalb der Hufner und Gastwirth Hinrich Steckmest in Bramstedt zum curator absentis ge richtlich bestellt ist. Indem nun mit Rücksicht darauf die Erlassung eines Proclams gefeßlich erforderlich ist, so werden nicht nur der genannte Adolph Friedrich Hinrich Kall, eventualiter deffen etwanige Leibes: erben, sondern auch mit Ausnahme der übrigen Testas mentserben Alle und Jede, welche an den Nachlaß der Maria Kall Forderungen und Ansprüche irgend einer Art machen zu können vermeinen, hiemittelst geladen und befehligt, sich damit, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweis gens, innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekannt: machung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Stadtsecretariate rechtsgehörig anzugeben, die zur Begründung ihrer Forderungen dienenden Documente in Urschrift vorzuzeigen und abschriftlich zurückzulassen, auch, insofern sie Auswärtige find, Actenprocuratur zu bestellen und demnächst das Weitere zu gewärtigen. Flensburg, den 13ten October 1841. Bürgermeister und Rath.

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jahr vor Jahren hätten zurückgelegt haben müssen: so werden des verstorbenen Peter Brandts etwa nachgelassene zwei Kinder, eventualiter deren Leibes erben, so wie Alle und Jede, welche an gedachtti Vermögen, an Betrag 141 Rbth. 69 ß 8 §, irgend einige Ansprüche haben möchten, hiermittelst ein für allemal, mithin peremtorie, aufgefordert, sich inner halb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung die ses Proclams angerechnet, in dem Actuariate der Ju sel Arroe vor dem Professionsprotocolle anzugeben, die zu ihrer Legitimation erforderlichen Documente m schriftlich vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften der selben bei dem Professions: Protocolle zurückzulassen, mit dem Beifügen, daß, falls auf dieses Proclama keine Angaben geschehen oder diese nicht gehörig ge rechtfertigt werden sollten, die beiden abwesenden Per sonen für todt werden erklärt und das administrirte Vermögen nach Ablauf eines Jahres dem Fiscus werde zuerkannt werden.

Urkundlich unter dem Gerichtssiegel. Arroeskjöping, in der Landvogtei, den 30sten Septbr. 1841. Carstens.

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N 3.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen gebiete ich, der Kirchspielvogt Boysen, als Verweser der Norderdithmarscher Land vogtei, euch den sämmtlichen nicht protocollirten Cre ditoren des verstorbenen Weinhändlers und Gastwirths Lobbe Hansen Zimmermann, weil. in Heide, bei nach stehender Warnung, daß ihr auf Anhalten der nach gelassenen Wittwe und Universalerbin des verstorbenen Weinhändlers und Gastwirths Lobbe Hansen Zimmer mann, weil. in Heide, Catharina Elisabeth, get Schmidt, c. c. c. daselbst, alle an ihren verstorbenen Ehemann euch zustehenden Forderungen und Ansprüche und zwar Auswärtige unter Bestellung der erforder lichen Procuratur im hiesigen Gerichtsbezirk, inner halb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekam machung dieses Proclams angerechnet, bei Etrafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, in der Kirchspielschreiberei zu Heide gefeßmäßig augeber und verzeichnen lasset. Wornach sich zu achten. Heide, den 2ten Octbr. 1841. (L. S.)

In fidem: In fidem copiæ:

No 4.

Germar. Paulsen, Kirchspielschreiber.

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Da die Erben des in Reinfeld verstorbenen beab schiedeten Lieutenants Christian Gottlieb Paulsen den Nachlaß desselben nicht unbedingt antreten zu wollen erklärt und, zur Ermittelung des Vermögenszustandes der Erbmasse, auf die Erlassung eines Proclams an getragen haben: so werden, in Stattgebung dieser Bitte, hiedurch Alle und Jede, welche an diesen Nach: Laß aus irgend einem Grunde Ansprüche und Fordes rungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichtss wegen aufgefordert, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der Leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Reinfelder Amtstube zu melden, die etwa in ihren Händen befindlichen Beweisdocumente über ihre For Derungen in Urschrift vorzuzeigen und beglaubigte Ab: schriften beim Angabeprotocoll zurückzulassen, auch, wenn sie Auswärtige, einen Actenprocurator rechtsbes hörig zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Gegeben auf dem Königl. Amthanse für die Aem: ter Traventhal, Reinfeld, Nethwisch zu Traventhal, Den 8ten October 1841.

No 6.

v. Adeler.

In fidem: Gülich.

Erste Bekanntmachung.

Von den Testamentserben der weil. Wittwe Christina Friedericka Haber, geb. Wulff, der Frau Amalia Kählert, geb. Voss, in Eutin, c. c. m., und von Susanne Dorothea, verehelichten Schmidt, verwittwet gewese: nen Boss, geb. Jansen, c. c. m., und dem Schuhs machermeister Carl Heinr. Nussbaum, als Vormund Des Carl Diedrich Voss, beide in Danzig, und zwar son Lesteren durch ihren legitimirten Bevollmächtigten, sein Rathsherrn Westphal hieselbst, ist dem Gerichte angezeigt, daß sie, um vor allen Nachmahnungen hin ichtlich dieses ihnen jeht auszuliefernden Nachlasses ichergestellt zu sein, um die Erlassung eines landüb: ichen Proclams zu bitten sich veranlaßt fåhen.

In Stattgebung solcher Bitte werden von Bürger: meißer und Rath dieser Stadt Alle und Jede, welche an den Nachlaß der weil. Wittwe Christina Friede: ricka Haber, geb. Wulff, Ansprüche und Forderungen

zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert und bes
fehligt, fich damit, bei Vermeidung der Präclusion,
binnen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekannt
machung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen
Stadtfecretariate zu melden, auch, sofern sie Aus;
wärtige sind, Procuratur unter hiesiger Stadtjuris:
diction zu bestellen.
Decretum Segeberg in Curia, den 11ten Oc
tober 1841.
(L. S.)

Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Esmarch.

No 7.

Erste Bekanntmachung.

In den Schuld: und Pfand: Protocollen der Grafs schaft Ranzau_stehen nachbenannte Documente proto: collirt, deren Originale verloren sind.

1) Fol. 381 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen

dem Vollhufner Peter Pingel in Kleinoffenseth und seinem Sohn Tews Pingel vom 23ften Febr. 1808, aus welchem für Peter Pingel noch 2257 restiren.

2) Fol. 233 der Hörnergilde. Abtheilungsacte von Hans Wieckhorsts in Westerhorn Wittwe an ihe ren Sohn Peter Wieckhorst vom 30ßten August 1792, aus welchem gegenwärtig für Peter Pins gel und Metta, geb. Pingel, verehelichte Harder, 840114 restiren. Ueber diese Abtheilungs: acte ist bereits unterm 14ten April 1823 ein Mortificationsproclam erlassen, das darauf abs gegebene Mortificationsdecret aber gleichfalls wies der verloren gegangen.

3) Fol. 434 der Ueberauergilde. Obligation von dem Hufner Johann Kruse in Hemding an den Völlhufner Hinrich Münster in Thiensen, ausgestelt am 10ten Novbr. 1807, ursprünglich lautend auf 600 %, jezt noch validirend für 300 und seit dem 9ten Juli 1827 dem Voll: hufner Johann Kühl in Lußhorn uxor. noie zuständig.

4) Fol. 312 der Ueberauergilde. Abtheilungsacte der Wittwe Anna Thiesdorf in Heede an ihre drei Kinder erster Ehe, Catharina, Marr und Al: brecht Thiesdorf, vom 14ten Decbr. 1820, aus welcher für Catharina und Marx noch 300 restiren, wie auch Alimentations: Verpflegung und Aussteuer.

5) Fol. 312 der Ueberauergilde. Abtheilungsacte von Hinrich Witt in Heede an seine drei Stieffin: der, Catharina, Marx und Albrecht Thiesdorf, und seine leibliche Tochter Anna Witt vom 20sten April 1825, aus welcher 50 und Alis mentations: Verpflegung und Aussteuer für Anna restiren.

6) Fol. 392 der Mittelgilde. Obligation von dem Hufner Paasche Fick in Kleinoffenseth an Hans Kühl daselbst, auf 500 lautend, ausgestellt

am 25sten Juni 1770, spåter vererbfällt an Claus Kühl daselbst, jeßt dessen Erben zuständig. 7) Fol. 268 der Mittelgilde. Obligation von dem Halbhufner Hans Thies in Bockholt an Hans Šulau und Consorten, tut. noie Hinrich Kruse, vom 1sten Mårz 1819, lautend ursprünglich auf 900 4, laut vormundschaftlicher Schlußrechnung vom 12ten Decbr. 1822 der weil. Abel Thies überwiesen, welche unterm 19ten Decbr. 1822 deliren ließ 650 %, so daß jezt noch 250 P restiren.

8) Fol. 76 der Hörnergilde. Obligation von Marx Riepen in Hörnerkirchen an die Wittwe Catha: rina Mangels in Westerhorn vom 15ten Novbr. 1807, ursprünglich auf 900 % lautend, jeßt va; lidirend für 1878 B.

9) Fol. 332 der Mittelgilde. Kaufcontract zwischen Hans Harder in Aspern und Hans Kühl vom Sten März 1784, aus welchem ein Abschied für Margaretha Kühl und Hans Harder reftirt. 10) Fol. 33 der Hörnergilde. Kaufcontract_zwischen ́Dierck Kühl in Brande und Metta Bornholt c. c. vom 15 Juli 1756, woraus ein Abschied - für Catharina Kühl restirt. 11) Fol. 28 der Hörnergilde. Kaufcontract zwischen Detlef Lohse in Brande an seine Tochter Elsabe c. c. mar. Jochim Handorf vom 17ten Novbr. 1775, aus welchem für Detlef Lohse ein Abs schied restirt.

12) Gleichfalls fol. 28 der Hörnergilde. Kaufcons tract zwischen Dierck Kröger in Brande an seine Töchter Anna c. c. mar. Claus Harder vom 19ten Octbr. 1807, woraus für den Verkäufer ein Abschied restirt.

Nach erfolgter Autorisation des Königl. Holsteinischen Obergerichts werden alle Diejenigen, welche an vor: beregte Documente Forderungen oder Ansprüche irs gend einer Art zu haben vermeinen, hiedurch befehligt, binnen 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekannt: machung dieses Proclams ab an, im Gerichtshause auf Ranzau gehörige Angabe zu beschaffen, widrigen: genfalls aber zu gewärtigen, daß die bezeichneten Do: cumente mortificirt werden. Auswärtige haben einen Actenprocurator zu bestellen.

Kanzauer Königliche Administratur, den 15ten Octbr. 1841. v. Stemann

No 8.

Zweite Bekanntmachung. Wenn der Hufner Ernst Nicolaus Jacobsen zu Barkau darauf angetragen hat, daß sowohl über seine in Robel belegene Halbhufe, als namentlich über ein Stück Landes dieser Hufe von 50 Quadrat: Ruthen, welches sein Vater seinem weil. Bruder Jochim Fries drich Jacobsen zur Erbauung einer Kathe überlassen habe, ein landübliches Proclam erlassen werden möge, damit diese Eigenkathe jest von der Stelle getrennt

und ein etgenes folium im Röbeler Schuld: und Pfandprotocolle erhalten könne, so werden Alle und Jede, welche an die genannte Jacobsensche Halbhufe in Röbel, in specie an die davon getrennten 50 Qua dratruthen Land mit der darauf erbauten Kathe, Am sprüche zu machen haben (die protocollirten Gläubiger allein ausgenommen), hiedurch aufgefordert, sich, un ter Vermeidung der gefeßlichen Nachtheile, spätestens innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem hiesigen Ge richte, Auswärtige unter Bestellung eines Procura tors, auf rechtsgehörige Art zu melden. Im Röbeler Justitiariat, Develgönne, den 2ten October 1841. Neergaard.

Ni 9.

Zweite Bekanntmachung.

Obgleich die Wittwe und Vormünder der unmán digen Kinder des hieselbst verstorbenen Licentiaten der Medicin und Chirurgie, Henrich Anton Christian Drees sen, sich überzeugt halten, daß keine ihnen unbekannu Forderungen existiren und sie dessen Nachlaß für voll kommen genügend erachten; so haben sie doch zur größeren Sicherheit der Unmündigen das beneficium legis et inventarii in Anspruch nehmend, um die Erlassung eines proclamatis gebeten. Es werden demnächst Alte und Jede, welche an den zuvor gedac ten verstorbenen Henrich Anton Christian Dreessen hypothecarische oder persönliche und sonstige Forde rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch sub pœna præclusi et amissi juris befehligt und verabladet, sich damit innerhalb 12 Wochen, a dato der legten Bekanntmachung dieses Proclams, bein Justitiariate des adel. Gutes Wandsbeck, Königl. Az theils, unter Zurücklassung beglaubigter Abschrie ihrer Documente und, insofern sie Auswärtige fir Bestellung eines Actrnprocurators, zum eröffneten Pre fessions: Protocolle zu melden. Wornach x. Wandsbecker Justitiariat Königl. Antheils, den 4ten October 1841.

C. W. C. Hennings, Justitiarius.

M 10.
Zweite Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen werden hiedurch Alle, die a nachbenannte, von den beikommenden Armenkaffe unterstüßte Personen und deren geringfügige Ver lassenschaften, als:

1) an Friedrich Carstens, Friedrich Dahms, Wittwe Rebecca Behn, geb. Michelsen, und d Wittwe des weit. Andreas Peter Norberg in Pinneberg:

2) an die Wittwe Anna Elsabe Fanter, den Witt wer Tönnies Timm, den Wittwer Johann Chri stopher Freudenberg, die Wittwe Friederike Louie Keutel und Jürgen Hinrich Timm im Binne bergerdorf;

1

3) an Johann Hinrich Hadeler zu Datum;

4) an Nicolaus Viereck und Johann Friedrich Fe: sefeld in Halstenbeck;

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aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen haben, citirt und aufgefordert, ihre desfälligen An: gaben innerhalb 6 Wochen, nach der leßten Bekannt: machung dieses Proclams, ordnungsmäßig im Actuas Mars_riate des Gerichts zu melden, oder zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen ausgeschlossen und die in depos. stehenden Verlassenschaften an Beikommende ausgeliefert werden.

5) an Jochim Hinrich Dreyer, die Wittwe Elsabe Freudenberg und die Wittwe Catharina garetha Delfermann in Appen;

6) an Anna Catharina Timm zu Eb; 7) an Hinrich Thiessen, die Wittwe Catharina Ma: ria Elisabeth Hoops, den Wittwer Johann Pes ter Wübbe, den Wittwer Franz Diedrich Frie: drich Schulz und Johann Hinrich Köhnke in Borstel;

8) an den Wittwer Johann Hinrich Behnke in Rellingen;

D) an den Wittwer Jochim Martens und Christian Rosenberg in Bönningstedt;

10) an die Wittwe Maria Elifabeth Klug und die Wittwe Anna Riedemann in Kummerfeldt; 11) an die Wittwen Anna Catharina Heydorn und Anna Elfabe Münster in Efingen;

12) an die Wittwe Anna Elsabe Tugendreich in Tangstedt;

13) an die Wittwen Catharina Hatje und Anna Mars garetha Lüders in Garstedt;

14) an den Wittwer Peter Dieckmann in Haslol); 15) an den Wittwer Hans Hinrich Bruhns, Johann Schilling und Hans Hinrich Timm in Hums melsbüttel;

16) an die Wittwen Anna Krohn und Anna Catha: rina Bockholdt in Eidelstedt;

17) an die Wittwe Metta Dreyer und Hein Krohn in Niendorf;

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18) an die Wittwe Anna Catharina Barbara Schmidt in Lockstedt;

19) an die Wittwe des weil. Franz Bohn, Holst, Maria, an Hans Jochim Meyer, die Wittwen Gesa Breckwoldt, Cathaina Riebeling und Anna Margaretha Stehr in Blankenese;

20) an Johann Chrißiian Gerhard Leisering und die Wittwe Anna Wohlers in Dockenhuden; 21) an die Wittwe Maria Breckwoldt_in_Sülldorf; 22) an die Wittwe Catharina Harmstorf in Nien stedten;

23) an Peter Hinsch in Poppenbüttel;

24) an Anna Catharina Kolster in Develgönne;
25) an die Ehefrau des Claus Plump, Matthias

Busch und die Wittwen Catharina Elisabeth
Sooft und Utschlag in Hollm;

26) an die Wittwen Anna Maria Groth, Elisabeth Behrens und Maria Margaretha Gürgens in Spißerdorf;

27) an Johann Nodop und die Wittwe Maria Möl ler in Schulau; 28) an Johann Hinrich Schmidt, J. H. Brüg: mann, Johanna Margaretha Lucretia Köster, Hinrich Dehn und Jacob Hauschild in Wedel; 29) an Claus Soltau zu Heitrege,

Pinneberger Concurs: und Erbtheilungsgericht den 5ten October 1841. v. Döring.

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No 11.

Dumreicher.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des. 42sten Stücks M 1. Alle diejenigen, welche an die zweite Ravenshor: ster Parcelenstelle und die dazu gehörigen 36 Tonnen 5 Sch. Landes sammt den von der ersten Ravens: hörster Parcele dazu gekommenen 8 Tonnen 413 Sch. Landes hypothekarische oder dingliche Ansprüche haben, müssen sich (mit Ausnahme der protocollirten Glån: biger) binnen 12 Wochen ordnungsmäßig im Hüttener Actuariate melden.

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Extr. des Procl. des 42ften Stücks No 2. Nach erfolgter Autorisation des Königl. Oberge: richts auf Gottorf werden Alle und Jede, welche aus folgenden beiden Documenten Forderungen und An: sprüche haben und zwar

1) einem Kaufcontracte zwischen Johann Marten: fen in der Hattstedtermarsch und Magnus Pe tersen auf Ellerbåll vom 31sten Dec. 1794 und 2) einer von Jacob Petersen auf Ellerbüll unterm

28ften Januar 1799 an die Hattstedter Kirche ausgestellten Obligation auf 600 Cour., hiemit aufgefordert und befehligt, ihre Ansprüche, sub poena præclusi et perpetui silentii, binnen zwölf Wochen auf der Königl. Husumer Amtskammer rechts: behörig anzugeben, indem im Widrigen die beiden Documente mortificirt und delirt werden. Königl. Husumer Landvogtei, den 5ten Oct. 1841, H. Fr. Kramer. In fidem: Setzer,

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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 42ften Stücks No 4. Gläubiger und Pfandinhaber der verstorbenen Ehe: frau des Johann Maassen, Anna, geb. Schröder, in Meldorf, insonderheit auch deren abwesender Sohn Jacob Nicolaus Maassen, werden aufgefordert, bin: nen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, ihre Forderungen und Pfänder, bei Strafe der Pråclusion, der abwesende Jacob Nicolaus Maassen aber seine Erbansprüche in der Königl. Kirchspiel: schreiberei zu Meldorf gehörig anzugeben, im Widrigen mit dem Erbtheil des Abwesenden in Gemäßheit der Gefeße wird verfahren werden.

Meldorf, den 18ten September 1841.

Zür Beglaubigung des Auszugs: Wagner.

No 15.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Auf Anhalten Beikommender und zufolge Autori: fation des Königl. Schleswigschen Obergerichts auf Gottorf werden Alle und Jede, welche aus nachstehen: den, im Schuld; und Pfandprotocoll des adel. Guts Gelting protocollirten Pösten, als:

1) einer auf dem Folium des Parzelisten Jes Au: gust Harmsen zu Grünkoppel am 1ften Mai 1800 protocollirten Alimentationsacte für den verstorbenen Nicolai Thielsen, woraus für Less teren resp. 66 32 ß und 500 z v. Cour. ohne Zinsen protocollirt sind;

2) einer auf der früher von Halvor Nissen beseffe: nen und jetzt im Besiß des Claus F. Bierend zu Westerfeld und Thomas P. Lau zu Gammel: lück sich befindenden Abtheilung der 13ten Par: zele, groß 12 Heitscheffel 3 Schipp 20 Ruthen, von einem Vorbesißer derselben, Edlef Fedder: sen, am 12ten Juli 1802 an Ricklef Engwersen in Flensburg ausgestellten und am 15ten des: felben Monats protocollirten Verschreibung auf 200v. Cour. nebst 4 pCt. Zinsen pro anno; 3) einer von dem verstorbenen Claus Claussen zu Gammellück als Besißer der, später im Besig von Halvor Nissen und jetzt im Besitz von Claus F. Bierend zu Westerfeld befindlichen 12 Heitschaffel 3 Schipp 20 Ruthen aus der 13ten Parzele, so wie der jetzt von Jürgen Ebsen zu Wackerballig besessenen 6 Heitscheffel aus der 17ten Parzele, ami 3ten Mai 1804 an die Chri: ftina Maria Friederica Schütten in Eckernförde ausgestellten und am 4ten desselben Monats

protocollirten Verschreibung auf 600 % v. Cour. nebst 54 pCt. Zinsen pro anno, so wie der darüber an des Herrn General v. Bachmann's Excellenz in Schleswig ausgestellten Agnitions acte;

4) einer von Gerherd Friedrich Sommer zu He brohun als Besißer der jeßt im Besiß des Hal vor Nissen befindlichen 12 Heitscheffel aus der 31sten Parzele am 23sten Juli 1810 an Hans Christophersen zu Kattrott ausgestellten und am 2ten Nov. desselben Jahres protocollirten Ver: schreibung auf 200v. Cour. nebst 5 pCt. Zinsen pro anno;

5) einer von Peter Hansen als Befißer der Hufe des Peter Petersen zu Bosick zufolge feines Kaufbriefes vom 4ten Decbr. 1813 übernomme nen und unterm 10ten Juli 1814 protocollirten Schuld an den verstorbenen Carl Hübner in Lehbeck auf 215 Rbth. 6 B. S. M., so wie der darüber ausgestellten und am 19ten August 1833 protocollirten Ceffionsacte an des Herrn General v. Bachmann's Excellenz in Schleswig, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderun gen zu haben glauben, von Gerichtswegen hiedurch befehligt, sich, bei Verlust ihrer Rechte und Ansprüche, in 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses an, hieselbst unter Wahrnehmung des Erfor derlichen zu melden, widrigenfalls zu gewärtigen is, daß die vorangeführten Documente für mortificirt er achtet und die Delirung der daraus protocollirten Pößte im Schuld: und Pfandprotocoll werde bewerks stelligt werden.

Geltingisches Justitiariat zu Eefirup in Angeln, den 27sten September 1841.

Wenn

No 16.

Moritzen, adj.

Dritte und legte Bekanntmachung.

1) der Fleckenmusikus Heinrich Christoph Wille hieselbst die zu seinem in der Schellhörnerstraße sub N 285 biefelbst belegenen Hause gehöri gen, zwischen dem Ackerlande, dem sogenannten Schwebstdcken und den Schellhörner Dorfslän: dereien belegenen beiden, 3 Tonnen großen Koppeln;

2) der Lederhändler Christian Heinrich Bendix Tru berg hieselbst eine zu seinem, am Markte sub Ne 242 hieselbst belegenen Hause gehörige, im Vierbrock am Löptienerwege befindliche, 3 Steuers tonnen große Koppel;

3) der Effigbrauer Ernst Friedrich Burow hieselbst

eine zu seinem, in der Mühlenstraße sub No 358 hieselbst belegenen Hause gehörige, gleichfalls im Vierbrock am Löptienerwege vorhandene, 3 Steuertonnen große Koppel, und 4) der Gastwirth Jochim Löptien hieselbst eine zu feinem in der Wakendorferstraße sub No 319

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