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stellt von Hans Petersen in Enge an seine Schwester Ancke Maria oder deren Vormund, lautend auf 254 $6ß zu 44 pCt. Zinsen; 2) aus einer Vormünder : Bēstallung vom 13ten März 1782, protocollirt den 18ten März 1782, wodurch Nommen Hinrichsen in Enge als Vor: mund für des verstorbenen Carsten Hartensen' Sohn in Enge, Hans Hinrich, bestellt worden ist; 3) aus einem Wechsel vom 26ßten Februar 1808, protocollirt den 14ten Mai 1808, ausgestellt von Paul Niffen in Enge an Johann Peter Thiel in Husum, lautend auf 150 † S. H. C. zu 5 pCt. Zinsen;

4) aus einer Pfandverschreibung vom 1sten Mai 1742, protocollirt den 8ten April 1743, ausges stellt von der Wittwe Christina Nicolays (Hun: wertsen) in Enge an Matthias_Andersen, Schmidt in Enge, lautend auf 100 Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

5) aus einer Wechsel:Obligation vom 2ten Januar 1776, protocollirt den 8ten Mai 1776, ausges stellt von Paul Tadsen in Enge an Hinrich Carstensen Feldstedt in Flensburg, lautend auf 20 Cour. zu 5 pCt. Zinsen; 6) aus einer Obligation dat. Eng. den 1sten Mai 1696, protocollirt den 2ten Mai 1698, ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Soncke Brodersen, lautend auf 100 Cour. gegen 1a Renten;

7) aus einer Verschreibung dat. den 1sten Mai 1696, protocollirt den 26ften Juli (die Jahreszahl ist im Schuld; und Pfandprotocolle nicht bemerkt), ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Christian Brodersen, lautend auf 80 gegen 1aRenten;

8) aus einer Obligation datirt den 1sten Mai 1711, protocollirt den 25sten Juni 1712, aus: gestellt von Broder Carstensen in Enge an Bros der Carstens in Achtrup, lautend auf 120 $ gegen 7 Interesse;

9) aus einer Wechsel:Obligation von Maitag 1801, protocollirt den 23sten Januar 1816, ausgestellt von Paul Christian Hansen (Hense) zu Heide an Paul Asmus Carstensen in Heide oder Or dre, lautend auf 26 † 10ß mit 5 pCt. Zinsen; 10) aus einer Pfandverschreibung vom 21sten Febr. 1816, protocollirt den 3ten April 1816, ausge: stellt von Paul Christian Hansen (Hense) in Heide an Paul Morißen in Heide, lautend auf 450 oder 240 Rbth. S. ohne Zinsen; 11) aus einer von Jens Berendtzen in Sande den 3ten Januar 1743 an Paul, Antje und Sicke Ketelsen in Schardebüll ausgegebenen, den 3ten Decbr. 1743 protocollirten Obligation, lautend auf 100 Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

12) aus einem zwischen Jens Berendtzen in Sande

(Johann Georg Cooper, Inspector des Störter: werker Roegs) als Verkäufern und Jacob Jo hannsen in Süd-Riefum als Käufern unterm 25ften März 1759 errichteten und den 9ten Novbr. 1759 auf dem Folio des Jens Berend: fen in Sande wegen der von diesem übernom: menen Verpflichtung zur Gewährleistung proto: collirten Kaufcontract über 2 Dmt. 1714 Rt. Landes, im kleinen Kohldammer Koege unter N 159 auf Tunk belegen;

13) aus einem Vereinbarungs: Instrument vom 11ten Octbr. 1781, protocollirt den 24sten Mai 1784, wodurch Detlef Johannsen in Stedesand sich verpflichtet, für das überlassene väterliche Erbe an seine Schwestern, mit Namen Herrlick Johannes und Margaretha Elisabeth Johannes, 700 auszuzahlen, so wie ihnen für die ihnen nach ihrer Halbschwester zugefallenen Erbgelder von 7615 5 gerecht zu werden; 14) aus einer Obligation vom 2ten Januar 1747, . protocollirt den 4ten Juli 1754, ausgestellt von Karsten Bahnsen in Stedesand an Isfr. Peter: fen auf Schwienbeck, lautend auf 100 Cour. in 5 Schillingsstücken, zu 5 pCt. Zinsen; 15) aus einem Ueberlassungs:, Erbtheilungs; und Abnahme Contract zwischen der Wittwe und den Kindern des weil. Jens Paulsen in Sta dum, d. d. Leck den 5ten Decbr. 1791, proto: collirt den 8ten Decbr. 1791, wegen der von Nahne Jensen an jeden seiner drei Geschwister Paul, Christian und Sissel zu zahlenden Summe von 2906 ß, den beiden Lehtern jedoch nach Abzug von 12 ;

16) aus einer Ueberlassungs und Erbtheilungsacte vom 11ten Juni 1787, protocollirt den 3ten Juli 1787, in Ansehung der von Anna Catha: rina Johannes oder Nisses in Achtrup an ihre Schwester Christina zu zahlenden 794

und gewisser derselben und deren Bruder Hans Christian zu gebenden Kleidungsstücke; hiedurch von Gerichtswegen aufgefordert und befeh ligt, diese ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschlies: fung und des Verlustes derselben, binnen 12 Wochen, von dem Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate der Karr:Harde hieselbst gehdrig anzugeben; widrigenfalls diese Docu inente für erloschen erklärt und deren Delirungen im Schuld: und Pfandprotocoll verfügt werden sollen. Leck in der Karr: Hardesvogtei, den 13ten Sep: tember 1841. Küster.

Wenn

In fidem: Schrader. No 10,

Zweite Bekanntmachung.

1) der Fleckenmusikus Heinrich Christoph Wille hieselbst die zu seinem in der Schellhörnerstraße

sub N 285 hiefelbst belegenen Hause gehöri: gen, zwischen dem Ackerlande, dem sogenannten Schwebstocken und den Schellhörner Dorfslåns dereien belegenen beiden, 31 Tonnen großen Koppeln;

2) der Lederhändler Christian Heinrich Bendix Tru: berg hieselbst eine zu seinem, am Markte sub No 242 hieselbst belegenen Hause gehörige, im Vierbrock am Löptienerwege befindliche, 3 Steuer: tonnen große Koppel;

3) der Effigbrauer Ernst Friedrich Burow hieselbst eine zu seinem, in der Mühlenstraße sub No 358 hieselbst belegenen Hause gehörige, gleichfalls im Vierbrock am Löptienerwege vorhanndene, 3 Steuertonnen große Koppel, und 4) der Gastwirth Jochim Löptien hieselbst eine zu seinem in der Wakendorferstraße sub No 319 hieselbst belegenen Hause gehörige, zwischen den Burowschen und Wriggeschen Ländereien an der Schwentine befindliche, ungefähr 4 Tonne hal: tende Wiese

verkauft, und die Verkäufer, um ihren Käufern so: wohl das versprochene Professionsprotocoll liefern, als auch die Abschreibung der vorbezeichneten Ländereien von den Folien ihrer vorbeschriebenen Gruudstücke be wirken zu können, die Erlassung eines landüblichen Proclams beantragt haben: so werden in Gewährung dieser Bitte von Gerichts- und Rechtswegen Alle und Jede (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Glau: biger), welche dingliche Forderungen und Ansprüche an vorbezeichnete Ländereien zu haben vermeinen, oder gegen die beabsichtigte Trennung derselben von den Folien der obgenannten Grundstücke Einspruch erhe ben wollen, hiemittelst aufgefordert und befehligt, fich damit, resp. bei Strafe der Ausschließung und Ver lustes ihres Einspruchsrechts, innerhalb 12 Wochen, von der lehten Bekanntmachung dieses Proclams an gerechnet, unter Einlieferung der ihre Ansprüche be gründenden Documente in Ur: und Abschrift, bei dem hiesigen Professionsprotocoll rechtsbehörig zu melden und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

Klösterliche Obrigkeit zu Preez, den 28sten Sep; tember 1841.

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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 41 sten Stücks No 1. Alle und Jede, welche an den Nachlaß des ver: storbenen Inspectors Christian Jacobsen, Pächters des Fürstlich Augustenburgischen Guts Gammelgaard, An: sprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben. vermeinen, imgleichen alle diejenigen, welche der Masse mit Schulden verhaftet sind, oder Pfänder aus ihr besigen, sollen sich, bei Strafe theils der Ausschließung von der Masse und des ewigen Stillschweigens, theils der doppelten Zahlung und des Verlustes ihres Pfand: rechts, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Be:

kanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hie: figen Actuariate gehörig melden. Augustenburger Hardesvogtei, den 30sten Septem ber 1841.

No 12.

Zweite Bekanntmachung.

Prehn.

Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 4. Alle, welche an den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Harre und Anna Duysen im Sophien: Mag: dalenen Koege Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder Pfänder und andere zu dieser Masse gehörigen Gegenstände im Besige haben, oder dersel ben mit Schulden verhaftet sind, werden, bei Vers meidung der Ausschließung von dieser Masse und sonstiger rechtlicher Nachtheile, hiemit aufgefordert, sich binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Bestellung der Actenprocuratur, im unterzeichne: ten Justitiariate gehörig anzugeben.

Friedrichstadt im Justitiariate der Fürstl. Reusst schen Köge, den 28sten Sept. 1841.

N 13.

Zweite Bekanntmachung.

Ketelsen.

Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 5. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto collirten Gläubiger), welche an die Ehefrau Wiebcke Catharina Krambeck, geb. Bricken, zuerst verheirathete und verwittwete Kühl, Ansprüche zu haben glauben, so wie Pfandinhaber, werden hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtsecretariate anzugeben.

Rendsburg, den 24sten Septbr 1841.
Präsident, Bürgermeister und Rath
hieselbst.

No 14.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 41sten Stücks No 6. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto collirten Gläubiger), welche an die von dem Zimmer meister J. F. Stoltenberg in Gaarden verkaufte Ka; thenstelle dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, müssen solche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekannt machung dieses Proclams, auf der Amtstube zu Kiel rechtsbehörig angeben. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Kieler Amthaus zu Bordesholm, den 26sten Septbr. 1841. C. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder.

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Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf desfällige Vorstellung und Bitte der Crben der resp. am 3ten April 1834 und 13ten Juli d. J. verstorbenen Eheleute, des weil. hiesigen deputirten Bürgers und Schiffsbaumeisters Johann Cornils Janns und dessen Ehefrau Wiebke, geb. Asmus, werden, behufs der Sicherstellung der ersteren, alle diejeni gen, welche an den Nachlaß der gedachten Eheleute aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, hiedurch aufgefordert, resp. unter Pro: curatur: Bestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerech: net, im Stadtsecretariate hieselbst sich zu melden, die ihre Forderungen begründenden Documente in Urschrift vorzuzeigen, beglaubigte Abschriften derselben zurück zulassen und demnächst weiter rechtliche Verfügung zu gewärtigen.

Tönning, den 22ften Septbr. 1841.
(L. S.) Bürgermeister und Rath.
No 18.

Dritte und legte Bekanntmachung. Alle diejenigen (mit alleiniger Ausnahme der pro: tocollirten Pfandgläubiger), welche an die von Johann Friedrich Ernst Dau besessene, zu Bohnrade, hiesigen Guts, belegene, nunmehr von ihm verkaufte Erbpachts parcele cum pert. dingliche Ansprüche und Forde: rungen zu haben glauben, werden hiedurch aufgefor: dert und schuldig erkannt, sich damit binnen 12 Wochen, von der letzten Bekanntmachung angerechnet, unter

Beobachtung gesetzlicher Vorschriften und bei Strafe der Ausschließung, vor dem eröffneten Angabeprotocoll im hiesigen Justitiariate zu melden.

Stockelstorf im Justitiäriat, den 20ften Sept. 1841.
Dose.

N 19.

Dritteund leßte Bekanntmachung. Wenn über das dem Schwedischen Schiffer An: dreas Guldholm angehörige, im hiesigen Hafen lie: gende Schiff Familien der Special Concurs erkannt worden, so werden Alle, welche an dieses am 25sten fünftigen Monats, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesigen Nathskeller in öffentlicher Auction, nach Maaß: gabe der in termino licitationis zu verlesenden und vorher im Königlichen Auctionariate zu inspicirenden Bedingungen zu verkaufende Fahrzeug aus irgend einem Grunde Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichtswegen, sub poena præclusi, aufgefordert, selbige, nebst den betreffenden Documenten, unter Vorzeigung der Originale und Zu rücklassung beglaubigter Abschriften, binnen 12 Wochen im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 13ten Jannar f. J., als dem peremtorischen Angabe:Termine, vor dem hiesigen Obergerichte anzugeben, auch zugleich angewiesen, als Auswärtige Procuratur zu den Acten zu bestellen. Wornach Beikommende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben. Altona im Obergerichte, den 23ften Sept. 1841. Ex Decreto Senatus.

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In fidem copiæ: Jochims, const. No 23.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 39ften Stücks No 5. Erben, Gläubiger und Pfandinhaber des verstors benen Schusters Franz Heinrich Pingel in Wöhrden und dessen gleichfalls verstorbene Wittwe Antje, geb. Reimers, müssen ihre an dieselben habenden Erbrechte, Forderungen und Pfandstücke, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Wöhrden in gehöriger Form angeben.

Meldorf, den 26sten August 1841,

Zur Beglaubigung des Auszugs:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev. No 24.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 39sten Stücks N 9. Auf Anhalten Beikommender und in Folge er: theilter Autorisation des Königl. Holsteinischen Ober: gerichts vom 14ten d. M. werden hiedurch Alle und Jede, welche aus der im Schuld: und Pfand: Proto: coll des Klosters Jßehoe undelirt stehenden Ausweisung des Claus Hinrich Peters an Johann Hinrich Pes ters von 400 Cour. Rechte und Ansprüche zu har ben vermeinen, aufgefordert, solche binnen 12 Wochen beim Eldsterlichen Protocoll gehörig anzugeben, oder zu gewärtigen, daß sie damit werden pråcludirt, das Document als mortificirt erachtet und im Schuld: und Pfand: Protocolle delirt werden solle. Jhehoe, den 17ten Septbr. 1841.

Klösterliche Obrigkeit. No 25.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 39ften Stücks No 10. Wer an die Concursmasse des Erbpachtschmidts Hans Hinrich Löding auf dem Schulenburger Felde Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeint oder Pfänder von ihm besißt, muß sich (mit Ausnahme der

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. Des 39ften Stücks 12. Demnach die Erben des am Iten v. M. mit Tode abgegangenen Königl. Preußischen geheimen Hofraths Johann Georg Hinge, weil. zu Hamfelde, den Nac laß desselben nur sub beneficio legis et inventarii antreten zu wollen erklårt und um die Erlassung eines Proclams gebeten haben, so werden Alle und Jede, welche Ansprüche an den gedachten Verstorbenen gel tend machen wollen, aufgefordert und befehligt, solche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekannt machung dieses angerechnet, auf der Königl. Amtstude zu Trittau rechtsbehörig anzugeben.

Gegeben Königl. Trittauer Amthaus, Schli Reinbeck, den 14ten September 1841.

No 28.

Scholtz

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 20ften Stücks No 10. Alle, welche an die Verlassenschaft des versiorbe nen Commissionairs Johann Heinrich Steffens r sprüche oder Forderungen zu haben glauben, werde hiemit, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, sich, als Auswärtig unter gehöriger Procuratur Bestellung, binnen 1: Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachunge ses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretarion und spätestens am 10ten Jan. f. J., als dem pere torischen Angabe: Termine, vor dem hiesigen Überge richte anzugeben.

Altona im Obergerichte, den 20ften Septbr. 18
Ex Decreto Senatus.

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

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Die Länder, Oerter und Inseln, welche nach den hiefelbst jüngst eingegangenen officiellen Berichten bis weiter als pestartig angesteckt betrachtet werden, sind: a) New Orleans, b) die Insel Cuba, c) Tripolis, d) Alexandria, e) Damiette, f) Constantinopel, g) Tunis, h) Marocco, i) Smyrna, k) die Insel Candia. Für verdächtige find bis weiter zu hals ten: a) alle türkischen und griechischen Häfen, mit Ausnahme der oben als pestartig angesteckt bezeichne ten; b) die übrigen Häfen und Küsten der afrikanis schen Barbarei. -Alle andere Häfen und Inseln, in und außerhalb Europa, sind als unverdächtig anzus fehen.

Kopenhagen, in der Königl. Direction der Quas rantaine : Anstalten, den 28sten Septbr. 1841.

N 2.

In Folge Verfügung der Königl. Rentekammer follen nachstehende herrschaftliche Pachtstücke, als: -1) tie Kornwaffermühle zu Sollwig und

2) die Kornwindmühle zu Braderup alternative auf 3, 6 oder 12 Jahre, vom 1sten Mai 1842 an gerechnet, an den Meistbietenden öffentlich verpachtet werden und ist Termin zur Haltung dieser Licitationen auf den 13ten November d. J., als den Sonnabend nach dem 22sten Sonntage Trinitatis, anberahmt.

Die Liebhaber wollen sich daher am gedachten Tage, Vormittags 9 Uhr, im Hause der Madame Hoyer hieselbst einfinden, die Bedingungen, welche vorher auf der Königl. Amtstube eingesehen werden können, anhören und gewärtigen, daß dem Höchstbies renden der Zuschlag, mit Vorbehalt der Genehmigung der Königl. Rentekammer, ertheilt werde.

Tonder Amthaus, den 9ten October 1841.
v. Krogh.

In fidem: Fischer.

No 3. Auf Anhalten des hiesigen Bürgers Andreas Kaarsberg Schmidt und seiner Ehefrau Anne Char: lotte Catharine Schmidt, geb. Seydel, vormaligen Wittwe des weil. hiesigen Bürgers Johann Joachim Behrmann, wird es hiemit zur öffentlichen Kunde

gebracht, daß zwischen ihnen, vermöge errichteter Ehe: pacten, keine Gütergemeinschaft stattfinden soll. Altona im Obergerichte, den 7ten October 1841. Ex Decreto Senatus

Edictal Citationes. N 1.

Wenn die Ehefrau Anna Juliane Johann Heide, geb. Hand, zu Waabs, adel. Guts Ludwigsburg, cum cur. hieselbst angezeigt hat, daß ihr bisheriger Ehe: mann, der Arbeitsmann Carl Heide, früher zu Rickens rade, adel. Guts Ludwigsburg, sich bereits vor 18 Jahr ren, ohne seitdem irgend eine Nachricht über seinen Aufenthalt zu geben, von ihr entfernt habe, und zugleich um die Erlassung einer Edictals Citation wi der denselben behuf der Anstellung einer Ehescheidungs: Elage wegen böslicher Verlassung gebeten hat; so er: gehet in Gewährung dieser Bitte von Gerichtswegen an den gedachten Carl Heide hiemittelst Citation sammt Befehl ein für allemal, mithin peremtorisch, in dem nach Neujahr 1842 zu haltenden ordentlichen Land: oberconsistorialgerichte nach Ordnung des Verzeich: nisses der Rechtssachen legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin anzuhören, darauf zu ant: worten, und nach verhandelter Sache rechtliche Ent: scheidung zu gewärtigen. Mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, Citat erscheine alsdann oder nicht, nichts desto weniger auf des erscheinenden Theils Ans halten in der Sache ergehen solle, was den Rechten gemäß.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte auf Gottorf, den 20sten Septbr. 1841. (L. S.) v. Ahlefeld. v. Moltke. Claussen, Feddersen.

In fidem copia: No 2.

Extract der Edictal-Citation des 40sten Stücks No 1.

Die Ehefrau des Tageldhners Hans Voss aus Oesterwohld, Wiebke Catharina, geb. Ruge, wird ci tirt und geladen, am Montage nach Ostern, den 4ten April 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem alsdann versammelten Consistorio in Meldorf zu erscheinen, und zu vernehmen, was ihr genannter Ehemann wegen

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