Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Ketelsen in Schardebüll ausgegebenen, den 3ten Decbr. 1743 protocollirten Obligation, lautend auf 100 Cour. zu 5 pCt. Zinsen; 12) aus einem zwischen Jens Berendtzen in Sande (Johann Georg Cooper, Inspector des Störter: werker Roegs) als Verkäufern und Jacob Jo: hannsen in Süd-Riesum als Käufern unterm 25sten März 1759 errichteten und den 9ten Novbr. 1759 auf dem Folio des Jens Berends fen in Sande wegen der von diesem übernom: menen Verpflichtung zur Gewährleistung proto: collirten Kaufcontract über 2 Dmt. 1714 Nt. Landes, im kleinen Kohldammer Koege unter N 159 auf Tunk belegen; 18) aus einem Vereinbarungs Instrument vom 11ten Octbr. 1781, protocollirt den 24sten Mai 1784, wodurch Detlef Johannsen in Stedesand fich verpflichtet, für das überlassene väterliche Erbe an seine Schwestern, mit Namen Herrlick Johannes und Margaretha Elisabeth Johannes, 700 auszuzahlen, so wie ihnen für die ihnen nach ihrer Halbschwester zugefallenen Erbgelder von 7615 B 5 & gerecht zu werden; 14) aus einer Obligation vom 2ten Januar 1747, protocollirt den 4ten Juli 1754, ausgestellt von Karsten Bahnsen in Stedesand an Igfr. Peter: fen auf Schwienbeck, lautend auf 100 Cour. in 5 Schillingsstücken, zu 5 pCt. Zinsen; 15) aus einem Ueberlassungs, Erbtheilungs: und Abnahme : Contract zwischen der Wittwe und den Kindern des weil. Jens Paulsen in Sta: dum, d. d. Leck den 5ten Decbr. 1791, proto: collirt den 8ten Decbr. 1791, wegen der von Nahne Jensen an jeden seiner drei Geschwister Paul, Christian und Sissel zu zahlenden Summe von 2906 ß, den beiden Leßtern jedoch nach Abzug von 12 ; 16) aus einer Ueberlassungs; und Erbtheilungsacte vom 11ten Juni 1787, protocollirt den Sten Juli 1787, in Ansehung der von Anna Catha: rina Johannes oder Nisses in Achtrup an ihre Schwester Christina zu zahlenden 7942 und gewisser derselben und deren Bruder Hans Christian zu gebenden Kleidungsstücke; hiedurch von Gerichtswegen aufgefordert und befeh; ligt, diese ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschlies: sung und des Verlustes derselben, binnen 12 Wochen, von dem Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate der Karr:Harde Hieselbst gehörig anzugeben; widrigenfalls diese Docu mente für erloschen erklärt und deren Delirungen im Schuld: und Pfandprotocoll verfügt werden sollen.

Leck in der Karr Hardesvogtei, den 13ten Sep: tember 1841.

In fidem:

Küster.

Schrader.

No 4.

Erste Bekanntmachung.

Wenn die Erben der verstorbenen Eheleute Harre Duysen und Anna Duysen, geb. Hansen, früheren Witt: we des Hans Petersen, im Sophien:Magdalenen-Koege, wegen der ihnen nicht völlig bekannten Schuld; und Creditverhältnisse des zulegt verstorbenen Erblassers, erklärt haben, daß sie den Nachlaß nur unter der Rechtswohlthat der Geseße und des Inventars antre ten wollen: als werden (jedoch mit Ausnahme der nur zur Zinsen Angabe verpflichteten protocollirten Gläubiger), alle diejenigen, welche Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß der verstorbenen Ehe: leute Harre und Anna Duysen im Sophien: Magda: lenen Koege zu haben vermeinen, oder Pfänder und andere zu dieser Masse gehörigen Gegenstände im Besige haben, oder derselben mit Schulden verhaftet sind, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse und sonstiger rechtlicher Nachtheile, hiemit von Gerichtswegen peremtorisch aufgefordert und befeh: ligt, sich deshalb binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Bestellung der Actenprocuratur, im unterzeichneten Justitiariate gehörig anzugeben, die zur Begründung ihrer Angaben dienenden Documente im Original zu produciren, davon beglaubigte Ab: schriften bei dem Protocolle zurückzulassen und dem: nächst weitere rechtliche Verfügung in gewärtigen.

Friedrichstadt im Justitiariate der Fürstl. Reusß: schen Köge, den 28sten Sept. 1841.

No 5.

Erste Bekanntmachung.

Ketelsen.

Da der Ehefrau Wiebcke Catharina Krambeck, geb. Bricken, zuerst verheiratheten und verwittweten Kühl, die Rechtswohlthat der Güterabtretung, jedoch unter Vorbehalt der Einreden der Gläubiger, bewilligt worden, so werden Alle und Jede (jedoch mit Aus: nahme der protocollirten Gläubiger), welche an die gedachte Ehefrau Krambeck Ansprüche zu haben glaus ben, so wie die Pfandinhaber, hiedurch von Pråsident, Bürgermeister und Rath aufgefordert und angewie: sen, ihre Ansprüche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung angerechnet, bei Strafe der Präclusion von dieser Masse und bei Verlust des Pfandrechts, unter Producirung der Originaldocumente, Zurücklaffung beglaubigter Abschriften und eventueller Procuratur: Bestellung, im hiesigen Stadtsecretariat anzugeben und das Weitere zu gewärtigen. Urkundlich unter Beidruckung des hiesigen Stadt: Siegels. Rendsburg, den 24ften Septbr 1841. (LS)

S.

[blocks in formation]

thenstelle verkauft und zur Sicherung aller An: und Beisprüche um Erlassung eines dinglichen Proclams geveren ýar, als werden, in Deferirung dieser Bitte, Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der protocollir: ten Gläubiger), welche an die gedachte Kathenstelle nebst Zubehör dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichtswegen auf: gefordert und angewiesen, solche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekannt machung dieses Proclams auf der Amtstube zu Kiel gehörig anzugeben und die betreffenden Documente in origine zu produciren. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Kieler Amthaus zu Bordesholm, den 26sten Septbr. 1841. C. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder.

No 7.

Erste Bekanntmachung.

Wenn 1) der Fleckenmusikus Heinrich Christoph Wille hieselbst die zu seinem in der Schellhörnerstraße sub N 285 hieselbst belegenen Hause gehöri: gen, zwischen dem Ackerlande, dem sogenannten Schwebstocken und den Schellhörner Dorfsián: dereien belegenen beiden, 3 Tonnen großen Koppeln;

2) der Lederhändler Christian Heinrich Bendix Trur berg hieselbst eine zu seinem, am Markte sub No 242 hieselbst belegenen Hause gehörige, im Bierbrock am Löptienerwege befindliche, 3 Steuers tonnen große Koppel;

3) der Effigbrauer Ernst Friedrich Burow hieselbst eine zu seinem, in der Mühlenstraße sub No 358 hiefelbst belegenen Hause gehörige, gleichfalls im Vierbrock am Löptienerwege vorhanndene, 3 Steuertonnen große Koppel, und 4) der Gastwirth Jochim Löptien hieselbst eine zu seinem in der Wakendorferstraße sub No 319 hiefelbst belegenen Hause gehörige, zwischen den Burowschen und Wriggefchen Ländereien an der Schwentine befindliche, ungefähr 1 Tonne hal: tende Wiese

verkauft, und die Verkäufer, um ihren Käufern so: wohl das versprochene Professionsprotocoll liefern, als auch die Abschreibung der vorbezeichneten Ländereien von den Folien ihrer vorbeschriebenen Grundstücke be: wirken zu können, die Erlassung eines landüblichen Proclams beantragt haben: so werden in Gewährung dieser Bitte von Gerichts; und Rechtswegen Alle und Jede (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Glåns biger), welche dingliche Forderungen und Ansprüche an vorbezeichnete Ländereien zu haben vermeinen, oder gegen die beabsichtigte Trennung derselben von den Folien der obgenannten Grundstücke Einspruch erhes ben wollen, hiemittelst aufgefordert und befehligt, fich damit, resp. bei Strafe der Ausschließung und Ver:

lustes ihres Einspruchsrechts, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams an: gerechnet, unter Einlieferung der ihre Ansprüche be: gründenden Documente in Ur: und Abschrift, bei dem hiesigen Professionsprotocoll rechtsbehörig zu melden und ihre Gerechtsame wahrzunehmen. Klösterliche Obrigkeit zu Preeß, den 28sten Sep: tember 1841. J. A. Rumohr.

[ocr errors]

M 8.

Erste Bekanntmachung.

Ueber die Haabe und Güter des Käthners und Zim: mergesellen August Friedrich Goldenstedt in Bramstedt is concursus creditorum, salvis tamen eorum exceptionibus, zu Recht erkannt worden. Mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Creditoren werden dem nach Alle und Jede, welche an den Gemeinschuldner, in specie an dessen zu Bramstedt belegene Kathen: stelle cum pert., aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert und befeh ligt, sich, und zwar Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lez ten Bekanntmachung angerechnet, im Actuariate des Concursgerichts zu melden, die ihre Ansprüche be gründenden Documente in Original zu produciren, beglaubte Abschriften davon zurückzulassen und weitere Verfügung zu gewärtigen, im Ausbleibungsfalle aber zu erwarten, daß sie von der Concursmasse abgewies sen werden.

Zum öffentlichen Verkaufe der Kathenstelle des Cridars wird der 29ste Octbr. d. J., als der Freitag nach dem 20sten Sonntage Trinitatis, angefeßt, an welchem Tage Vormittags 11 Uhr Kaufliebhaber sich in dem Hause des Gastwirths Remien in Bramstedt einfinden, bieten und überbieten und gewärtigen fön nen, daß dem Meistbietenden salva approbatione der Zuschlag geschehen werde.

Gegeben Segeberg im Concursgerichte, den 27sten Septbr. 1841.

(L.S.)

Pråses und Assessores Judicii.

[blocks in formation]
[blocks in formation]

Auf desfällige Vorstellung und Bitte der Crben der resp. am 3ten April 1834 und 13ten Juli d. J. verstorbenen Eheleute, des weil. hiesigen deputirten Bürgers und Schiffsbaumeisters Johann Cornils Janns und dessen Ehefrau Wiebke, geb. Asmus, werden, behufs der Sicherstellung der ersteren, alle diejeni gen, welche an den Nachlaß der gedachten Eheleute aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, hiedurch aufgefordert, resp. unter Pro: curatur: Bestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerech: net, im Stadtsecretariate hieselbst sich zu melden, die ihre Forderungen begründenden Documente in Urschrift vorzuzeigen, beglaubigte Abschriften derselben zurück: zulassen und demnächst weiter rechtliche Verfügung zu gewärtigen.

Tönning, den 22sten Septbr. 1841.
(L. S.) Bürgermeister und Rath.

[blocks in formation]

Wenn über das dem Schwedischen Schiffer An dreas Guldholm angehörige, im hiesigen Hafen lie: gende Schiff Familien der Special: Concurs erkannt worden, so werden Alle, welche an dieses am 25sten künftigen Monats, Nachmittags 2 Uhr, auf dem hiesigen Rathskeller in öffentlicher Auction, nach Maaß gabe der in termino licitationis zu verlesenden und vorher im Königlichen Auctionariate zu inspicirenden Bedingungen zu verkaufende Fahrzeug aus irgend einem Grunde Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch von Gerichtswegen, sub poena præclusi, aufgefordert, selbige, nebst den betreffenden Documenten, unter Vorzeigung der Originale und Zu

rücklassung beglaubigter Abschriften, binnen 12 Wochen im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 13ten Januar k. J., als dem peremtorischen Angabe:Termine, vor dem hiesigen Obergerichte anzugeben, auch zugleich angewiesen, als Auswärtige Procuratur zu den Acten zu bestellen. Wornach Beikommende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben. Altona im Obergerichte, den 23sten Sept. 1841. Ex Decreto Senatus.

No 13.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 40ften Stücks No 1. Alle, welche an die Concursmasse des hiesigen Bür: gers und Grüßmüllers Peter Truelsen und dessen Ehe: fran, mit Inbegriff des dazu gehörenden, sub No 202 im 8ten Quartier dieser Stadt im Friedrichsberge belegenen Wohnhauses cum pert., Ansprüche und Fors derungen zu haben vermeinen, werden hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, aufge fordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leg ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuratur : Bestellung, im Stadt: secretariate gehörig anzugeben. Schleswig, den 25sten September 1841. Bürgermeister und Rath_hieselbst. In fidem: Rohweder. No 14.

[blocks in formation]
[blocks in formation]

nen Commissionairs Johann Heinrich Steffens An: sprüche oder Forderungen zu haben glauben, werden hiemit, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, sich, als Auswärtige unter gehöriger Procuratur Bestellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung die ses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 10ten Jan. f. J., als dem perem torischen Angabe: Termine, vor dem hiesigen Überge richte anzugeben.

Altona im Obergerichte, den 20sten Septbr. 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 21.

Dritte und legte Bekanntmachung. Auf Anhalten Beikommender und mit Autorisa tion des Königl. Holsteinischen Obergerichts d. d. Glückstadt den 6ten September 1841 werden Alle und Jede, welche aus nachstehenden, im Schuld; und Pfand protocoll_des_Klosters Jhehoe protocollirten, verloren gegangenen Documenten, als:

1) einer am 19ten Juli 1815 von Hans Biel zu Dückermühle an Johann Schmidt vor Glüc stadt ausgestellten Obligation von 500 & S. M gr. Cour., jest_2667 Rbth. S. M., Martini capital zu 4 pCt. auf halbjährige Kündigung, protocollirt auf Debitoris Kathe cum pert., nächst den Abgaben und 225 & S. M. gr. Cour., jezt 120 Rbth. S. M.;

2) aus einem Kaufcontract zwischen Dierck Witt zu Moordieck, Verkäufern, und Jochim Behr mann daselbst, Käufern, vom 2ten Juli 1798, worin Käufer an Rebecca Hopmann schuldig gewordene, der Horster Armencasse übertragene 200 Cour. zu 4 pCt. auf halbjährige Kin digung, übernommen und auf die gekaufte Kathe mit dazn gehörigem Lande in erster Pfandes gerechtigkeit protocolliren lassen;

3) aus einem Kaufcontract zwischen Johann Behr mann in Moordieck, Verkäufern, und War Mohrdieck daselbst, Käufern, vom 25sten Ju 1813 über rückständiges, vom Verkäufer an de Horster Armencasse abgegebenes Kaufgeld vo 100 S. M. gr. Cour., jest 531 Roth. S. M zu 4 pCt. auf halbjährige Kündigung, welche auf dessen Kathe mit dazu gehörigem Lande in der Pfandgerechtigkeit nach 426 Rot. S. M protocolllrt sind;

Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu ha ben vermeinen, hiedurch von Gerichtswegen aufgefor dert und befehligt, sich damit, bei Strafe des Ver luftes ihrer Gerechtsame und ewigen Stillschweigend, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachus dieses Proclams angerechnet, und zwar Auswärtige unter Procuraturbestellung, beim klösterlichen Gericht: protocoll in Shehoe, unter urschriftlicher Vorzeigun und abschriftlicher Zurücklaffung der ihre Forderunges

[blocks in formation]

Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf Anhalten der Erben des weil. hiesigen Kauf: mannes Christian Ludwig Volckmar um Erlassung eines dinglichen Proclams über ihre hieselbst am Walle zwischen dem Schweffelschen Päckhause und dem städtischen Brückenschauerplage sub No 151, 152, 153 und 96 B. belegenen, von ihnen zu einem Theile, an Areal 3578 Quadratfuß 70 Quadratzoll haltend, an den deputirten Bürger Steger, zum anderen Theile, an Arreal 3456 Quadratfuß 22 Quadratzoll haltend, an den Conful Lütken hieselbst verkauften Gebäude und Pläße, Behufs der anspruchsfreien Neberlieferung dieser Grundstücke an die Käufer und Erlangung von Folien im Stadt: Schuld: und Pfandprotocolle für dieselben, werden von Bürgermeister und Rath dieser Stadt Alle und Jede, welche an die gedachten Grund: stücke nebst Zubehör aus irgend einem Grunde ding: liche Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Practusion, hiermit eins für allemal, mithin peremto: risch geladen, daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines procuratoris ad acta, späte: stens innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams, im hiesigen Syn; dicat gehörig angeben, die zur Begründung ihrer An: sprüche dienenden Documente im Original produciren und davon beglaubigte Abschriften bei den Acten zu rücklassen. Wornach sich zu achten.

Decretum Kiel in Curia, den 10ten Sept. 1841.
In fidem: Haack, vice Syndici.

No 23.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Da Johann Steffens, ein Sohn des Johann Pe: ter Steffens vor dem Glückstädter Neuthor, geb. den 5ten April 1771,

Johann Heydorn, ein Sohn des Hans Heydorn zu Klevendeich, geb. den 31sten Mai 1771, Martin Niemeyer, ein Sohn des Johann Christian Niemeyer in Esingen, geb. den 20sten Mai 1767, und

Dittmer und Johann Hinrich Brauer, Söhne des Dittmer Brauer in Wedel, geboren resp. den 10ten März 1768 und den 27sten März 1771,

feit långer als 30 Jahren abwesend gewesen, ohne eine Nachricht von sich mitgetheilt zu haben, und jeht

ihr 70stes Lebensjahr zurückgelegt haben würden, so werden nicht allein die genannten Abwesenden, son dern auch namentlich die Leibes: oder sonstigen Er: ben des Johann Steffens und Johann Heydorn, so wie alle, welche an das bisher für diese beiden in Vers waltung gestandene Vermögen von resp. 369 8 B oder 197 Röthlr. 63 Bß. und 230 8 B oder 123 Rbthlr. 114 Bß. Erb: oder sonstige Ansprüche, so wie Alle, welche an die Curatoren der leßtgenannten drei Abwesenden, für welche kein Vermögen in Ver: waltung gewesen, aus irgend einem Grunde Ansprüche machen zu können vermeinen, von Gerichtswegen hie: durch vorgeladen und aufgefordert, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pro clams, im Actuariate des Gerichts ordnungsmäßig sich zu melden, widrigenfalls dieselben zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieser Frist die Abwesenden für todt erklärt, wider die sich nicht Gemeldeten Pråclusion erkannt, mit dem Vermögen der erstgenannten beiden Abwesenden den Rechten gemäß werde verfahren, und daß die Curatelen ex officio werden getilgt werden. Pinneberger Concurs: und Erbtheilungsgericht, den 7ten Septbr. 1841. Dumreicher.

v. Döring.

No 24.

Dritte und letzte Bekanntmachung. Der seit vielen Jahren abwesende Hans Piening, Sohn der weil. Eheleute Jürgen und Margaretha Piening aus Herzhorn, dessen Vermögen seit dem 13ten Novbr. 1789 gerichtlich verwaltet worden ist, hat seit dem 25ßten April d. J. fein 70stes Lebens; jahr zurückgelegt.

Auf Antrag Beikommender werden der genannte Hans Piening oder dessen etwanige Leibeserben von Gerichtswegen befehligt, sich binnen 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen Falls der verschollene Hans Piening für todt erklärt und fein Vermögen den bekannten Seitenerben dessel: ben, derentwegen es keiner Angabe auf dieses Pro clam bedarf, ausgekehrt werden wird.

Ranzauer Königliche Intendantur, den 10ten Septbr. 1841. v. Stemann.

No 25.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl, des 38sten Stücks No 4. Gläubiger und Pfandinhaber des verstorbenen Pe: ter Wümpelmann in Dieckhusen müssen ihre an den felben habenden Forderungen und Pfandrechte, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, in der Königl. Kirchspiel: schreiberei zu Marne in gehöriger Form angeben. Meldorf, den 27sten August 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs:

F. Lahann, beeid. Actuariatsgevollm.

« ZurückWeiter »