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No 18.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 39sten Stücks No 7. Alle, welche an die von der Wittwe Anna Cas tharina Petersen, geb. Stubbe, in Rends burg an den Kaufmann Wilhelm Martens daselbst verkaufte, auf dem Westerrönfeldter Felde belegenen Grundstücke Wiehbuschwiese und Wiehbuschen: Foppel, imgleichen an die demselben von dem Bürs ger und Schlachtermeister Wachholz abgetretene fogenannte Rosenfahrtskoppel auf dem Westerrön: feldter Felde nicht protocollirte Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, müssen sich, bei Vermeidung der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, auf der Königl. Rendsburger Amtstube rechtsbehörig angeben. Rendsburger Ainthaus, den 18ten Sept. 1841. Feddersen, abs. dom. praef. In fidem: Feddersen.

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Zweite Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 39sten Stücks N 9. Auf Anhalten Beikommender und in Folge er theilter Autorisation des Königl. Holsteinischen Ober: gerichts vom 14ten d. M. werden hiedurch Alle und Jede, welche aus der im Schuld: und Pfand: Proto coll des Klosters Igehoe undelirt stehenden Ausweisung des Claus Hinrich Peters an Johann Hinrich Pe: ters von 400 Cour. Rechte und Ansprüche zu has & ben vermeinen, aufgefordert, solche binnen 12 Wochen, beim klösterlichen Protocoll gehörig anzugeben, oder zu gewärtigen, daß sie damit werden präcludirt, das Document als mortificirt erachtet und im Schuld; und Pfand: Protocolle delirt werden solle. Igehoe, den 17ten Septbr. 1841. Klösterliche Obrigkeit. No 21.

Zweite Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 39ften Stücks No 10. Wer an die Concursmasse des Erbpachtschmidts Hans Hinrich Löding auf dem Schulenburger Felde Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeint oder Pfänder von ihm besißt, muß sich (mit Ausnahme der

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Extr. des Procl. des 39sten Stücks No 12. Demnach die Erben des am 7ten v. M. mit Tode abgegangenen Königl. Preußischen geheimen Hofraths Johann Georg Hinge, weil. zu Hamfelde, den Nachs laß desselben nur sub beneficio legis et inventarii antreten zu wollen erklärt und um die Erlassung eines Proclams gebeten haben, so werden Alle und Jede, welche Ansprüche an den gedachten Verstorbenen gels tend machen wollen, aufgefordert und befehligt, folche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt machung dieses angerechnet, auf der Königl. Amtstud: zu Trittau rechtsbehörig anzugeben.

Gegeben Königl. Trittauer Amthaus, Schlef Reinbeck, den 14ten September 1841.

No 24.

Scholtz.

Dritte und legte Bekanntmachung. Wenn, die theils in Stockelstorf, theils in Ham. burg sich aufhaltenden Kinder des zur Tensfelderaue, Amts Ploen, in einem Alter von 73 Jahren verstorbe nen pensionirten Gränzcontrolleurs Hieronymus Augußi Wisendorff, sowohl um den Aufenthalt ihres abwesen den Miterben, Sohnes des Verstorbenen, Namens August, als auch um den Schuldenzustand des Nach. lasses zu ermitteln, um die Erlassung eines Proclams gebeten haben: so werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des verstorbenen vormaligen Gränzcon trolleurs Hieronymus August Wigendorff Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermei nen, hiemittelst aufgefordert, ihre desfallsigen Anga ben auf der Königl. Amtstube zu Pldn innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, zu beschaffen, etwanige Documente im Original vorzuzeigen, beglaubigte Ab

schriften davon bei den Acten zurückzulaffen und über: haupt das Erforderliche, namentlich insofern sie Aus: wärtige find, in Betreff der Actenprocuratur, bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse, zu beobachten.

Zugleich wird der obgedachte August Wigendorff, welcher als Tischler und Baumeister sich nach Anies rifa begeben hat, hiemittelst aufgefordert, von seinem Aufenthaltsorte hieselbst Kunde zu geben und das Nöthige in Betreff des Nachlasses seines Vaters für ich wahrzunehmen, widrigenfalls hinsichtlich seiner in Gemäßheit der Verordnung vom 9ten November 1798 wird verfahren werden. Wornach sich zu achten. Gegeben Königl. Amthaus zu Ploen, den 26stenAugust 1841. Rantzau.

Pro vera copia: Berg, const.

No 25.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Wenn der Parzelist Claus Hinrich Steffens seine im Vorwerke Neuhof, Amts Ahrensboeck, belegene Parzelenstelle verkauft, und, um seinem Käufer ein von allen dinglichen Ansprüchen reines folium liefern zu können, um die Erlassung eines Realproclams ge: beten hat, so werden, in Gewährung dieser Bitte, Alle und Jede (mit Ausnahme der protocollirten Glaus biger), welche an die vorgedachte, im Vorwerke Neus hof, Amts Ahrensboeck, belegene Parcelenstelle nebst Zubehör des Claus Hinrich Steffens dingliche An: sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hie: inittelst aufgefordert und befehligt, selbige, bei Ver: lust derselben, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, unter Vorzeigung der dieselben begründenden Docu mente in Urschrift und Zurücklaffung beglaubigter Ab: schriften davon, im Actuariate zu Ahrensboeck anzuz geben, auch, falls sie im Amte Ahrensboeck nicht wohnhaft sind, einen procurator ad acta daselbst zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königl. Ahrensboecker Amthaus auf dem Schloffe zu Ploen, den 31sten August 1841.

Rantzau.

Vera copia: Dumreicher, const.

N 20.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Die Erben des verstorbenen Advocaten August Wilhelm Steen in Preeß haben dem Klostergerichte angezeigt, daß sie den Nachlaß ihres verstorbenen Erb: laffers nur unter der Rechtswohlthat des Gesetzes und eines Inventarii antreten und event. selbigen zur concursmäßigen Behandlung übergeben wollten, mit der Bitte um Erlassung eines landüblichen Pro clams.

In Gewährung dieser Bitte werden daher von Gerichts; und Rechtswegen Alle und Jede (mit Aus;

nahme der protocollirten Creditoren), welche an den Nachlaß des Verstorbenen und namentlich an das dazu gehörige, in der Pohnsdorfferstraße sub No 366 hieselbst belegene Haus cum pert. aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben glau; ben, hiedurch aufgefordert und befehligt, sich damit, bei Strafe der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung diefe. Proclams an: gerechnet, unter Producirung ihrer Do mente, wovon beglaubigte Abschriften zurückzulassen, und gehöriger Procuratur: Bestellung, bei dem klösterlichen Profes fions Protocolle zu melden und ihre Gerechtsame wahrzunehmen. Klösterliche Obrigkeit zu Preez, den 1sten Septem ber 1841. F. v. Reventlou. ¿

No 27

Dritte und legte Bekanntmachung. Auf Antrag der Ehefrau Elfabe Catharina Rei: mers cum cur mar, zu Stawedder, welche ihre da: selbst belegene halbe Hufe cum pert. verkauft und dem Käufer ein von dinglichen Ansprüchen gereinigtes Professions: Protocoll versprochen, werden alle diejeni gen, welche aus irgend einem Grunde an die gedachte Stelle nicht protocollirte dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung, aufgefordert, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Prociams angerechnet, eine gehörige Angabe, und zwar Auswärtige unter Procuratur:Bestellung, hieselbst zu beschaffen. Gegeben im Justitiariat des adel. Guts Devel: gönne. Neustadt, den 1sten September 1841. (L. S.) Romundt, adj. No 28.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Wenn über die Habe und Güter des Anbauers und Schmidts Alexander Hinrich Drews zu Trenholz der Concurs zu Recht erkannt ist: so werden Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde an diese Masse Forderungen und Ansprüche zu haben ver: meinen, imgleichen welche Pfänder vom genannten Schuldner besigen (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), hiedurch aufgefordert und befehligt, sich binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Bestellung gehöriger Actenprocuratur, auf der Königl. Amtstube zu Rethwisch zu melden, die in Hånden habenden originalen Documente zu producis ren und beglaubigte Abschriften davon beim Profes sions Protocoll_zurückzulassen; widrigenfalls Alle, welche sich mit ihren Forderungen nicht gemeldet has ben, von dieser Concursmaffe ausgeschlossen und ihres etwanigen Pfandrechts verlustig sein sollen.

Die zur Concursmasse gehörige Anbauerstelle, an Areal 15 Steuertonnen haltend, soll dm 25sten Octo: ber d. J., als am Montage nach dem 20sten Sonn tage Trinitatis, Vormittags 11 Úhr, unter Zugrunde:

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Dritte und legte Bekanntmachung. Die Erben des zu Seekamp verstorbenen Pächters Carl Christian Friedrich Jörns haben dem Gerichte angezeigt, wie sie zwar kein Bedenken_trügen, die Erbmasse anzutreten, fie aber zu ihrer Sicherstellung gegen etwanige unbekannte Ansprüche um die Erlas fung eines Proclams über diesen Nachlaß bitten müß: ten. In Gewährung dieser Bitte werden daher von Gerichtswegen Alle und Jede, welche an den Nachlaß des weiland Pächters Carl Christian Friedrich Jörns zu Seekamp Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, oder der Masse schuldig find, hiemittelst aufgefordert und befehligt, solche, bei Strafe des Verlustes derselben und des ewigen Still: schweigens, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leg ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, unter Vorzeigung der dieselben begründenden Original: documente und Zurücklassung beglaubigter Abschriften davon, hieselbst anzugeben, auch, falls sie Auswärtige find, Actenprocuratur zu bestellen, und weitere recht: liche Verfügung zu gewärtigen.

Gegeben Segeberg, im Justitiariate der adel. Güter Seedorff und Hornstorff, den 11ten Septbr. 1841. Balemann-Hojer.

N 30.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 37sten Stücks No 6. Erben und Gläubiger des verstorbenen Hans Wiese in Kuden müssen ihre ́an denselben habenden Erb: rechte oder sonstigen Ansprüche und Forderungen, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses, in der Königl. Kirchspielschrei: berei zu Burg in gehöriger Form angeben. Meldorf, den 23sten August 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev. No 31.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl, des 37sten Stücks No 7. Gläubiger, Pfandinhaber und Rechnungsverwandte des Boniscedenten, Gröbschmidts Hans Stammerjo: bann in Marne, müssen ihre an denselben habenden Forderungen und Pfandrechte, resp. bei Strafe des

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 38sten Stücks No 2. Alle, welche an den Nachlaß der hieselbst verfor benen Eheleute, des weil. deputirten Bürgers und Holzhändlers Claus Schütt und dessen Ehefrau Geesche Schütt, geb. Cornils, Forderungen und Ansprüche haben vermeinen, werden hiemit, bei Strafe der Aus schließung von dieser Masse, aufgefordert, daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter gehöriger Pre curaturbestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tag der leßten Bekanntmachung dieses Proclams ange rechnet, im Stadtsecretariate hieselbst angeben. Tönning, den 11ten September 1841. (L. S.)

Bürgermeister und Rath.

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der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 11. October 1841.

Edictal Citationes.

No 1.

Wenn die Ehefrau Anna Juliane Johann Heide, geb. Hand, zu Waabs, adel. Guts Ludwigsburg, cum cur. hieselbft angezeigt hat, daß ihr bisheriger Ehe: mann, der Arbeitsmann Carl Heide, früher zu Ricken: rade, adel. Guts Ludwigsburg, sich bereits vor 18 Jah: ren, ohne seitdem irgend eine Nachricht über seinen Aufenthalt zu geben, von ihr entfernt habe, und zugleich um die Erlassung einer Edictal: Citation wi: der denselben behuf der Anstellung einer Ehescheidungs: flage wegen böslicher Verlassung gebeten hat; so er: gebet in Gewährung dieser Bitte von Gerichtswegen an den gedachten Carl Heide hiemittelst Citation fammt Befehl ein für allemal, mithir peremtorisch, in dem nach Neujahr 1842 zu haltenden ordentlichen Land: oberconsistorialgerichte nach Ordnung des Verzeich: nisses der Rechtssachen legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin anzuhören, darauf zu ants worten, und nach verhandelter Sache rechtliche Ent: scheidung zu gewärtigen. Mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, Citat erscheine alsdann oder nicht, nichts desto weniger auf des erscheinenden Theils An halten in der Sache ergehen solle, was den Rechten gemäß.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte auf Gottorf, den 20sten Septbr. 1841. (L. S.) v. Ahlefeld.

In fidem copiæ:

No 2.

v. Moltke.

Claussen. Feddersen.

Extract der Edictal Citation des 40sten Stücks No1. Die Ehefrau des Tagelöhners. Hans Voss aus Desterwohld, Wiebke Catharina, geb. Ruge, wird ci tirt und geladen, am Montage nach Ostern, den 4ten April 1842, Vormittags 10 Uhr, vor dem alsdann versammelten Consistorio in Meldorf zu erscheinen, und zu vernehmen, was ihr genannter Ehemann wegen böslicher Verlassung. antragen und bitten wird, im Ausbleibungsfall aber zu gewärtigen, daß die bestes hende Ehe quoad vinculum werde getrennt werden. Meldorf und Eddelack, den 1sten Septbr. 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs: Wagner.

Proclamata. No 1.

Erste Bekanntmachung.

Es haben die Kinder des verstorbenen Inspectors Christian Jacobsen, Pächters des Fürstlich Augustenbur gischen Guts Gammelgaard, die Erbschaft nach ihrem Vater war pure angetreten, jedoch zur Constatirung der Erbmasse und um sich gegen mögliche Ansprüche. zu sichern, auf Erlassung eines Proclams angetragen. Es werden, in Deferirung dieser Bitte, Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des erwähnten Pächters Christian Jacobsen Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, imgleichen alle diejenigen, welche der Masse mit Schulden verhaftet sind oder Pfänder aus ihr besißen, hiedurch von Gerichtswegen aufge: fordert und befehligt, sich, bei Strafe theils der Ausschließung von der Masse und des ewigen Stills schweigens, theils der doppelten Zahlung und des Verlustes ihres Pfandrechts, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pro clams angerechnet, im hiesigen Actuariate, unter Be: stellung der erforderlichen Actenprocuratur und Zu rücklaffung beglaubigter Abschriften von den die An gaben betreffenden Documenten, zu melden, und das Weitere zu gewärtigen.

Augustenburger Hardesvogtei, den 30sten Septem ber 1841.

No 2.

Erste Bekanntmachung.

Prehn.

Auf Anhalten Beikommender und zufolge Autori: sation des Königl. Schleswigschen Obergerichts auf Gottorf werden Alle und Jede, welche aus nachstehen: den, im Schuld: und Pfandprotocoll des adel. Guts Gelting protocollirten Pösten, als:

1) einer auf dem Folium des Parzelisten Jes Au: gust Harmsen zu Grünkoppel am 1sten Mai 1800 protocollirten Alimentationsacte für den verstorbenen Nicolai Thielsen, woraus für Leß:· teren resp. 66 28 32 ß und 500 x v. Cour. ohne Zinsen protocollirt sind;

2) einer auf der früher von Halvor Nissen besesse: nen und jeßt im Besiß des Claus F. Bierend zu Westerfeld und Thomas P. Lau zu Gammel: luck sich befindenden Abtheilung der 18ten Pars

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zele, groß 12 Heitscheffel 3 Schipp 20 Ruthen, von einem Vorbesißer derselben, Edlef Fedder: sen, am 12ten Juli 1802 an Ricklef Engwersen in Flensburg ausgestellten und am 15ten des: selben Monats protocollirten Verschreibung auf 200v. Cour. nebst 4 pCt. Zinsen pro anno; 3) einer von dem verstorbenen Claus Claussen zu Gammellück als Besißer der, spåter im Besit von Halvor Nissen und jeßt im Besiß von Claus F. Bierend zu Westerfeld befindlichen 12 Heitschaffel 3 Schipp 20 Ruthen aus der 18ten Parzele, so wie der jest von Jürgen Ebsen zu Wackerballig besessenen 6 Heitscheffel aus der 17ten Parzele, am 3ten Mai 1804 an die Chris stina Maria Friederica Schütten in Eckernförde ausgestellten und am 4ten desselben Monats protocollirten Verschreibung auf 600 P v. Cour. nebst 51 pCt. Zinsen pro anno, so wie der darüber an des Herrn General v. Bachmann's Excellent in Schleswig ausgestellten Agnitions:

acte;

4) einer von Gerherd Friedrich Sommer zu He: brohun als Besißer der jest im Besiß des Hal: vor Nissen befindlichen 12 Heitscheffel aus der 31sten Parzele am 23ften Juli 1810 an Hans Christophersen zu Kattrott ausgestellten und am 2ten Nov. desselben Jahres protocollirten Ver: schreibung auf 2006. Cour. nebst 5 pCt. Zinsen pro auno;

5) einer von Peter Hansen als Besißer der Hufe des Peter Petersen zu Bosick zufolge seines Kaufbriefes vom 4ten Decbr. 1813 übernomme: nen und unterm 10ten Juli 1814 protocollirten Schuld an den verstorbenen Carl Hübner in Lehbeck auf 215 Rbth. 6 6. S. M., so wie der darüber ausgestellten und am 19ten August 1833 protocollirten Ceffionsacte an des Herrn General v. Bachmann's Excellenz in Schleswig, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderun gen zu haben glauben, von Gerichtswegen hiedurch befehligt, sich, bei Verlust ihrer Rechte und Ansprüche, in 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses an, hieselbst unter Wahrnehmung des Erfors derlichen zu melden, widrigenfalls zu gewärtigen ist, daß die vorangeführten Documente für mortificirt er: achtet und die Delirung der daraus protocollirten Påste im Schuld; und Pfandprotocoll werde bewerks stelligt werden.

Geltingisches Juftitiariat zu Eestrup in Angeln, den 27sten September 1841.

No 3.

Moritzen, adj.

Erste Bekanntmachung.

Auf Ansuchen Beikommender und nach demnächst erfolgter Autorisation des Königl. Schleswigschen Obergerichts, d. d. Gottorf den 3ten Septbr. 1841, werden alle diejenigen, welche aus nachverzeichneten,

im Schuld: und Pfandprotocoll der Karr: Harde pro: tocollirten Documenten Ansprüche haben, nemlich: 1) aus einer Wechsel: Obligation, d. d. Maitag

1800 protocollirt, den 18ten April 1800 ausge stellt von Hans Petersen in Enge an seine Schwester Ancke Maria oder deren Vormund, lautend auf 254 6 ß zu 41 pCt. Zinsen; 2) aus einer Vormünder: Bestallung vom 13ten März 1782, protocollirt den 18ten März 1782, wodurch Nommen Hinrichsen in Enge als Vor mund für des verstorbenen Carsten Hartensen Sohn in Enge, Hans Hinrich, bestellt worden ist;

3) aus einem Wechsel vom 26sten Februar 1808, protocollirt den 14ten Mai 1808, ausgestellt von Paul Nissen in Enge an Johann Peter Thiel in Husum, lautend auf 150 P S. H. C. μa 5 pCt. Zinsen;

4) aus einer Pfandverschreibung vom 1sten Mai 1742, protocollirt den 8ten April 1743, ausge stellt von der Wittwe Christina Nicolays (Hun: wertsen) in Enge an Matthias_Andersen, Schmidt in Enge, lautend auf 100 & Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

5) aus einer Wechsel-Obligation_vom 2ten Januar 1776, protocollirt den 8ten Mai 1776, ausge: stellt von Paul Tadsen in Enge an Hinrich Carstensen Feldstedt in Flensburg, lautend auf 20 Cour. zu 5 pCt. Zinsen;

6) aus einer Obligation dat. Eng. den 1sten Mai 1696, protocollirt den 2ten Mai 1698, ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Soncke Brodersen, lautend auf 100 Cour. gegen 1a & Renten;

7) aus einer Verschreibung dat. den 1sten Mai 1696, protocollirt den 26sten Juli (die Jahreszahl is im Schulds und Pfandprotocolle nicht bemerkt), ausgestellt von Broder Carstensen in Enge an Christian Brodersen, lautend auf 80 & gegen 1a Renten;

8) aus einer Obligation datirt den 1sten Mai 1711, protocollirt den 25sten Juni 1712, ans gestellt von Broder Carstensen in Enge an Bro: der Carstens in Achtrup, lautend auf 120 $ gegen 7 Interesse;

9) aus einer Wechsel Obligation von Maitag 1801, protocollirt den 23ften Januar 1816, ausgestelt von Paul Christian Hansen (Hense) zu Heide an Paul Asmus Carstensen in Heide oder Dr dre, lautend auf 26 10ß mit 5 pCt. Zinsen; 10) aus einer Pfandverschreibung vom 21sten Febr. 1816, protocollirt den Sten April 1816, ausge: stellt von Paul Christian Hansen (Hense) Heide an Paul Morißen in Heide, lautend ani 450 oder 240 Ribth. S. ohne Zinsen; 11) aus einer von Jens Berendtzen in Sande de 3ten Januar 1743 an Paul, Antje und Sic:

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