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schließung von dieser Masse, aufgefordert, daß se
sich, und zwar die Auswärtigen unter gehöriger Proz
curaturbestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Toge
der leßten Bekanntmachung dieses Proclams ange
rechnet, im Stadtsecretariate hieselbst angeben, die
zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente
in Urschrift vorzeigen, beglaubigte Abschriften beim
Angabeprotocoll zurücklassen nnd demnächst weiter
rechtliche Verfügung gewärtigen. Wornach 2c.
Tönning, den 11ten September 1841.
(L. S.)
Bürgermeister und Rath.
Ng 3.

daß sie sich bei dem am ersten Mittwochen im No: ́ zu haben vermeinen, hiemit, bei Strafe der Aus: vember: Monat d. J. zu haltenden Landconsistorialge: richt vor dem versammelten Consistorio auf dem Rath; hause zu Kiel Morgens 10 Uhr einfinde, um zu vers nehmen, was alsdann Supplicant in puncto böslicher Verlassung wider sie antragen wird, darauf sodann zu antworten und rechtliche Entscheidung zu gewårtis gen; unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Falle des Ausbleibens sie für eine bösliche Verlasserin werde erklärt und auf die angetragene Ehescheidung den Rechten gemäß werde erkannt werden. Königlich Kieler Landconsistorium, den 28sten August 1841. C. v. Reventlow. Harms. Pro vera copia: Schröder.

Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Wann der blödsinnige Nis Todsen in Schnorrum, Guts Laygaard, Sohn des Hans Todsen und der Maria Catharina, geb. Jacobsen, weil. daselbst, ohne Leibeserben gestorben und seine sonstigen Erben zum Theil unbekannt sind, so ist die Erlassung eines Pro: clams für nöthig erachtet worden. Demnach werden Alle und Jede, welche vermöge Erbrechts, oder sonst aus irgend einem Grunde, Ansprüche an den Nachlaß des gedachten Nis Todsen zu haben vermeinen, hie durch von Gerichtswegen ein: für allemall, mithin peremtorisch, citirt und befehligt, sich innerhalb zwölf Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Verlust ihrer Rechte, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweiz gens, hieselbst beim Professions: Protocolle, die Aus: wärtigen unter Bestellung der Actenprocuratur, zu mel den, die zu ihrer Legitimation und zur Begründung rer Ansprüche dienenden Documente im Original zu produciren und davon beglaubigte Abschriften zus rückzulassen. Wornach 2c.

Gegeben im Laygaarder Justitiariat zu Graven? stein, den 4ten September 1841.

No 2.

Thomsen.

Erste Bekanntmachung. Wenn die Erben der resp. am 19ten Jan. 1834 und am 1sten d. M. hieselbst verstorbenen Eheleute, des weil. deputirten Bürgers und Holzhändlers Claus Schütt und dessen Ehefrau Geesche Schütt, gebornen Cornils, dem Gerichte angezeigt, daß sie die Ver: laffenschaft beider Eheleute unbedingt anzutreten ges willigt seien, daß sie aber, um gegen alle fünftige Ansprüche gesichert zu werden, die Erlassung eines landüblichen Proclams wünschen müßten, so werden, in Gewährung dieser Bitte, alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachlaß der ges dachten Eheleute Schütt Forderungen und Ansprüche

Erste Bekanntmachung. Von Gerichtswegen gebiete ich, der Kirchspielvogt Boysen, als Verweser der Norderdithmarscher Land vogtei, euch sämmtlichen nicht protocollirten Gläubi gern des Züchtlings Jürgen Christopher Ludwig Ohlof aus Lunden, insonderheit auch denjenigen, die an das zu dessen Vermögensinasse gehörende, im Flecken Lun den belegene Wohnhaus Ansprüche zu haben vermet nen, bei nachstehender Warnung, daß ihr auf Anhal ten des Herrn Kirchspielvogts Nissen in Lunden, als Ortsobrigkeit, welchem zur gerichtlichen Behandlung des Vermögens des Züchtlings Jürgen Christopher Ludwig Ohlof aus Lunden das Creditrecht und event. kostenfreier Proceß von mir bewilligt ist, alle eure an gedachten Züchtling. Jürgen Christopher Ludwig Ohlof aus Lunden und insonderheit an dessen im Flecken Lunden belegenes Wohnhaus etwa zustehenden Forde rungen und Ansprüche, sie rühren her, woher sie wol len, binnen 12 Wochen, von der legten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, in der Kirch spielschreiberei zu Lunden, bei Strafe der Ausschließung, gesetzmäßig angebet und verzeichnen lasset. Heide, den 27sten August 1841. (L. S.)

In fidem:
In fidem copiæ:

No 4.
Erste Bekanntmachung.

Germar.

Petersen.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl Lempfert, bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den nicht protocollirten Gläubigern und etwanigen Pfandinhabern des unlangit verstorbenen Peter Wümpelmann in Dieckhusen, das ihr eure Forderungen und Pfandrechte innerhalb zwölf Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Pro clams, Auswärtige nach hieselbst bestellter Procuratur zu den Acten, in der Königl. Kirchspielschreiberei 44 Marne gehörig angebet und verzeichnen lasset, dem nächst aber weitere rechtliche Verfügung gewärtiget. Wornach sich jeder bei Verlust der Rechte zu achten. Meldorf, den 27sten August 1841.

Zur Beglaubigung: F. Lahann, beeid. Actuariatsgevollm.

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No 5.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl Lempfert, bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den nicht protocollirten Gläubigern und etwanigen Pfandinhabern des ver: storbenen Claus Behrens vom St. Mich. Donn.

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Da Claus Behrens auf dem St. Mich. Donn mit Tode abgegangen ist und ich auf Justanz der Wittwe des Verstorbenen, Magdalena, geb. Schwardt, die Ex: trahirung eines Proclams bewilligt habe, so ergeht an euch hiemittelt der Befehl, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, eure Forderungen und Pfandrechte, bei Verlust der: selben, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Marne, die Auswärtigen nach vorgängig bestellter Actenpros curatur in diesem Gerichtsbezirk, anzugeben, demnächst aber weitere Verfügung zu gewärtigen. Wornach ihr euch zu achten.

Meldorf, den 29sten August 1841.

Zur Beglaubigung: F. Lahann,
beeid. Actuariatsgevollm.
No 6.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl kempfert, bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den Erben, nicht protos collirten Gläubigern und etwanigen Pfandinhabern des unlångst verstorbenen Hans Hinrich Rudolph vom St. Mich. Donn, und der jegt verstorbenen Wittwe des mit Tode abgegangenen Johann Georg Christopher Kiesewetter allda, Dorothea Sophia, geb. Hauer.

Da Hans Hinrich Rudolph vom St. Mich. Donn und auch jeßt dessen Wittwe Sophia, geb. Hauer, die später mit dem Johann Georg Christopher Kiefe: wetter verheirathet war, mit Tode abgegangen sind, und ich auf Instanz des zum curator massæ be stellten Johann Hinrich Schwarz die Extrahirung eines Proclams bewilligt habe, so ergehet an euch hiemittelst der Befehl, innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses Proclams, eure Ge rechtsame, Forderungen und Pfandstücke, bei Verlust Derselben, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Marne, die Auswärtigen nach vorgängiger Actenprocuratur in diesem Gerichtsbezirk, anzugeben. Wornach ihr euch zu achien.

Meldorf, den 9ten Sept. 1841..
Zur Beglaubigung:

No 7.

Erste Bekanntmachung.

Wagner.

Auf Anhalten Beikommender und mit Autorisa tion des Königl. Holsteinischen Obergerichts d. d. Glückstadt den 6ten September 1841 werden Alle und Fede, welche aus nachstehenden, im Schuld; und Pfand; protocoll des Klosters Jßehoe protocollirten, verloren gegangenen Documenten, als:

1) einer am 19ten Juli 1815 von Hans Biel zu Dückermühle an Johann Schmidt vor Glück stadt ausgestellten Obligation von 500 & S. M. gr. Cour., jest 2663 Rbth. S. M., Martinis capital zu 4 pCt. auf halbjährige Kündigning, protocollirt auf Debitoris Kathe cum pert., nächst den Abgaben und 225 S. M. gr. Cour., jezt 120 Rbth. S. M.;

2) aus einem Kaufcontract zwischen Dierck Witt zu Moordieck, Verkäufern, und Jochim. Behr: mann daselbst, Käufern, vom 2ten Juli 1798, worin Käufer an Rebecca Hopmann schuldig gewordene, der Horster Armencaffe übertragene 200 Cour. zu 4 pCt. auf halbjährige Kün digung, übernommen und auf die gekaufte Kathe mit dazu gehörigem Lande in erster Pfandes: gerechtigkeit protocolliren lassen;

3) aus einem Kaufcontract zwischen Johann Behr: mann in Moordieck, Verkäufern, und Marx Mohrdieck daselbst, Käufern, vom 25sten Juni 1813 über rückständiges, vom Verkäufer an die Horster Armencaffe abgegebenes Kaufgeld von 100 S. M. gr. Cour., jeßt 53} Rbth. S. M., zu 4 pCt. auf halbjährige Kündigung, welche auf dessen Kathe mit dazu gehörigem Lande in der Pfandgerechtigkeit nach 426 Rbt. S. M. protocolllrt sind;

Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu haz ben vermeinen, hiedurch von Gerichtswegen aufgefor: dert und befehligt, sich damit, bei Strafe des Ver: luftes ihrer Gerechtsame und ewigen Stillschweigens, binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar Auswärtige unter Procuraturbestellung, beim klöfterlichen Gerichts: protocoll in Jhehoe, unter urschriftlicher Vorzeigung und abschriftlicher Zurücklassung der ihre Forderungen und Ansprüche begründenden Documente zu melden, ihre Angaben zu justificiren und weitere rechtliche Ver fügung zu gewärtigen; mit der Verwarnung, daß im Unterlassungsfalle die vorgedachten Documente für mortificirt erklärt und die Verschreibungen im Schuld; und Pfandprotocoll des Klosters Jhehoe werden de lirt werden.

Igehoe, den 10ten Septbr. 1841.

Klösterliche Obrigkeit. No 8.

Erste Bekanntmachung.

Auf Anhalten der Erben des weil. hiesigen Kaufs mannes Christian Ludwig Volckmar um Erlassung eines dinglichen Proclams über ihre hieselbst am Walle zwischen dem Schweffelschen Packhause und dem städtischen Brückenschauerplaße sub No 151, 152, 153 und 96 B. belegenen, von ihnen zu einem Theile, an Areal 3578 Quadratfuß 70 Quadratzoll haltend, an den deputirten Bürger Steger, zum anderen Theile, an Arreal 3456 Quadratfuß 22 Quadratzoll haltend, an den Consul Lütken hieselbst verkaufteu Gebäude

einer Art an die Concursmasse des Eingesessenen und bisherigen Seefahrenden Bleick Petersen Groot in Archsum, hiesiger Landschaft, haben, werden bei Strafe Rechtens peremtorisch hiedurch aufgefordert, innerhalb 12 Wochen beim hiesigen Protocolle vorschriftsmäßig sich zu melden.

Sylt, in der Königl. Landvogtei, den 28sten Au: gust 1841.

No 19.

Zweite Bekanntmachung.

Lassen.

Extr. des Procl. des 37sten Stücks M 8. Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der ver: Horbenen beiden Eheleute Claus Lahann und Anna Magdalena Lahann, geb. Wulff, in Jhehoe, Ansprüche zu haben vermeinen, dem Nachlaß mit Schulden ver haftet sind, oder dazu gehörige Pfänder besißen, haben fich, sub pœna præclusi, dupli et amissi juris, binnen 12 Wochen, nach der lehten Bekanntmachung dieses Proclams, Auswärtige unter Bestellung der Actenprocuratur, gehörig beim klösterlichen Gerichts: protocoll in Jhehoe anzugeben.

Jhehoe, den 3ten Sept. 1841..

Klösterliche Obrigkeit. N 20.

Zweite Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 37sten Stücks No 10. Alle dingliche nicht protocollirte Rechte, Ansprüche und Forderungen an das dem verstorbenen hiesigen Bürger und Viehschneider Johann Gottfried Laage gehörig gewesene, jest von dem hiesigen Bürger und Fuhrmann Hans Hinrich Benthien gekaufte, in der hiesigen Stadt sub No 11 im zweiten Quartier in der Klostergasse belegene Vollhaus nebst Zubehörungen, müssen binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Be: kanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, im hiesigen Stadtsecretariate gehörig angemeldet werden. Gegeben Ploen in Curia, den 31sten August 1841. (L, S.) Bürgermeister und Rath. Mechlenburg.

No 21.

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No 22.

Dritte und lebte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 35ften Stücks N 2. Alle und Jede (mit. Ausschluß der protocollirten Gläubiger), welche an den Nachlaß der weil. Totte Johannsen, geb. Nommens, auf Hooge, oder den ihrer frühern Ehemänner Melf Johannsen und Hen: ning Christian Jensen ebendaselbst Erb: oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder dahin gehörende Pfänder in Hånden haben, müssen sich damit binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, bei Vermeidung rechtlicher.Nachtheile, ge hörig anhero melden.

Königliche Landvogtei auf Pellworm, den 10ten August 1841. C. VV. Jacobsen.

No 23.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 35ften Stücks M 3. Die nicht protocollirten Gläubiger und Pfand: inhaber des zum Concurs gekommenen hiesigen Rade machers Claus Jargsdorf haben ihre Ansprüche, de Strafe der Präclusion von dieser Concursmaffe und bei Verlust des Pfandrechts, innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtsecretariat anzugeben.

Zugleich werden diejenigen, welche an ein auf dem folio des zu der Concursmasse des Claus Jargsdorf gehörigen Hauses im Schuld: und Pfandprotocoll der Stadt Rendsburg laut Obligation von O. T. R. 1794 an den Rendsburger Bürger und Kleinschmidt Johann Gottlieb Abramofsky, als Curator des abs wesenden Hans Christian Petersen, protocollirtes Care tal von 10 Cour. Ansprüche zu haben glauben hiedurch in Gemäßheit einer Autorisation des König lichen Holsteinischen Obergerichts vom 5ten d. aufgefordert und angewiesen, sich innerhalb der oben gedachten zwölfwöchigen Frist im hiesigen Stadtsecre tariate anzugeben.

Rendsburg, den 11ten August 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

N 24.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 35ften Stücks No 4. Alle diejenigen, welche an Kirchenstühle und Stuhlstånde in der St. Laurentii: Kirche zu Jhehte Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiemitte aufgefordert und angewiesen, desfalls binnen zwölf Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, sich bei dem Elösterlichen Prot coll in Jhehoe, bei Strafe der Ausschließung, ihren Ansprüchen rechtsbehörig anzugeben. Jhehoe, den 14ten August 1841.

Das Patronat der St. Laurentii: Kirche in Jhehoe.

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der

Schleswig-Holsteinischen Holsteinischen Anzeigen

vom 27. September 1841.

Schleswig Holstein - Lauenburgische Kanzelei.

Unterm 8ten September d. J. haben Se. Majes ståt der König den Rathsverwandten, Stadtfecretair und Auctionsverwalter in Eckernförde, Kanzeleifecretair Carl Otto Wilhelm Bong Schmidt, von den ihm zugleich übertragenen Aemtern eines Polizeimeisters und Stadtvogts daselbst, in Gnaden zu entlassen und den Auscultanten bei den Schleswigschen Oberdicastes rien, Casper Conrad Langheim, zum Bürgermeister, Polizeimeister und Stadtvogt in Eckernförde allerhöchst zu ernennen geruht.

Unter demselben Datum ist dem Untergerichts advocaten Johann Ludolf Braasch in Meldorf eine Bestallung als Ober: und Landgerichts: Advocat in den Herzogthümern Schleswig und Holstein allerhöchft er: theilt worden.

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I. Jm Amte Steinburg:

1. Kiehnbaum, 27 Fuß lang, gemerkt H. K. u. I. L., 1 Tau, 138 Fuß lang, 6 kleine Enden Lau, 1 Steuer: ruder, 1 eiserne Kette, 1 Kiehnbaum, 63 Fuß lang, 1 Jolle, 22 Fuß lang und 5 Fuß breit, 1 Block Kiehnholz, 8 Fuß lang, 23 Zoll dick, gemerkt I. C. I., 1 föhrener Baum, 46 Fuß lang, 1 Schiffsankerboje, 1 Stegbrett, 25 Juß lang, 22 Zoll breit.

II. In der Herrschaft Pinneberg:

1 Jolle, 1 föhrener Baum, 1 kleiner Schiffsanker nebst Kette, Boje und Bojereep.

III. In der Landschaft Süderdithmarschen
und im Kronprinzenkoeg:

1 eichener Spißpfahl, 11 Fuß lang, 2 föhrene Bal: ken, 37 Fuß lang, 1 Parthie Wrackholz, 1 Sack mit 200 Wolle, ohne Merkzeichen, 1 föhrener Baum, 33 Fuß lang, gemerkt W. N 2, 1 Boot, 14 Fuß lang, 5 Fuß breit, 1 grün gefärbte Wassertonne, gemerkt ARMS, GLASGOW, 1 Boot, 16 Fuß Lang, 6 Fuß breit, gemerkt Robert Lawson, 1 föhs rener Spier, 40 Fuß lang, 1 Bogfpriet, 22 Fuß lang, 1 Schiffsdeckelbalken, 22 Fuß lang, 1 eichener Schiffsdeckbalken, 22 Fuß lang, 1 abgebrochener

Schiffsmastbaum, 34 Fuß lang, 1 föhrene Schiffs: 1 dito, 12 Fuß, 1 dito, 11 Fuß. bohle, 24 Fuß lang, 1 Schiffsbalken, 21 Fuß lang,

1 Boot, ohne Merkzeichen, 1 Mastbaum, 18 Stück IV. Jm Hedewigs: Koeg: Matten, 1 Boot, 16 Fuß lang, 6 Fuß breit, 1 Maft: baum, 50 Fuß lang, I Faß mit 39 Stück Hummern, 1 leeres Wafferfaß, 1 leeres Orhoft, Tonne Hafer: mehl, diverses Schiffswrack, 1 Schiffspumpe, 16 Fuß lang.

4

838

V. In der Landschaft Norderdithmarschen: breit, mit grünem Ruderkopf und grünem Helmholz, 1 Schiffsruder, 70 Fuß lang, oben, 2 unten 4 Fuß 1 schwarze, 25 Fuß lange Leesegelspiere, 1 Schiffs: raa, 35 Fuß lang, 1 dito, 40 Fuß lang, 1 ab gebrochener Schiffsmast, Tonne Theer, gemerkt R. o C., oben H. S., 1 Helmholz, 1 theilweise mit Kupfer belegt, 2 Wasserfässer, grün angestrichen, mit eisernen Bändern, 1 Bootsspiegel, inwendig grůn, gemerft WISSw. Have, auswendig gemerkt RED ROWER HULL, 1 Schiffsmast, 66 Fuß lang, 1 dito, 32 Fuß lang, einige Stücke Segel und etwas Tauwerk, das Brustbild von einem Schiffe, den Mars darstellend, vergoldet, 1 Schiffsmast, 52 Fuß lang, 1 Schiffsspill, 1 Schiffsboot, 14 Fuß lang, 5 Fuß breit, 2 Ankerbojen, 2 zehnfüßige Bohlen, 1 Sparren, 5 föhrene Bohlen, gemerkt 1 NB., 14 Fuß lang, 9-5 Zoll dick, 1 eichene Bohle, gemerkt K. F. und J. J., 1 Schiffsbrett, gemerkt EACUS, 1 grüne Schiffsluke, 1 schwarze Schiffsluke.

A

Die Eigenthümer der vorbenannten Gegenstände werden hiedurch aufgefordert, sich, insofern es noch nicht geschehen ist, binnen 4 Wochen bei den zugleich angegebenen obrigkeitlichen Behörden zu melden, in: dem jene Strandgüter nach Ablauf dieser Frift, so weit es nicht bereits früher verfügt worden, meistbie: tend verkauft und die weiteren Bestimmungen über den Ertrag des Verkaufs getroffen werden sollen.

Urkundlich unterm vorgedruckten Königl. Jnsegel. Gegeben in der Schleswig Holsteinischen Regierung auf Gottorf, den 13ten September 1841. Rist. v. Heintze,

L. S.Y

J. Lüders.

Cramer.

No 2. Extract

der in M 38 dieses Blattes inserirten Bekanntmachung über die an den Küsten des Herzogthums Schles: wig im Jahre 1840 geborgenen geringfügigen Stranggüter.

Im Jahre 1840 sind an den Küsten des Herzog: thums Schleswig, zufolge Berichts des Tonder Amts hauses, des Oberbeamten des Amts Husum und der Landschaft Eiderstedt, des Haderslebener Amthauses, des Ober:Inspectorats zu Augustenburg und des In: spectorats des Neu-Augustenkoegs, mehrere in M 38 pag. 325 dieses Blattes näher bezeichnete geringfü: gige Strandgüter geborgen worden, und werden die Eigenthümer hiedurch aufgefordert, sich, insofern es noch nicht geschehen, binnen 4 Wochen bei den obrig keitlichen Behörden der benannten Districte, wo die Strandgüter geborgen sind, zu melden, indem die ge dachten Strandgüter nach Ablauf dieser Frist, soweit es nicht bereits früher verfügt ist, meistbietend ver: kauft und die weitern Bestimmungen über den Er: trag des Verkaufs getroffen werden sollen.

Urkundlich unterm vorgedruckten Königl. Insiegel. Gegeben in der Schleswig Holsteinischen Regierung auf Gottorf, den 13ten September 1841.

S. R.

(LRS)

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In der Nacht vom 9ten auf den 10ten d. M. find dem Anbauer Johann Hinrich Schlüter zu Brammer: hörn auf der Groß: Kummerfelder Feldmark die nach: folgenden Gegenstände entwendet worden:

5 filberne Eßlöffel, resp. auf der Rückseite mit den eingravirten Namen Jochim Hinrich Mohr, Heidmühlen, Wwe. Holst, Claussen, Gorrissen und Lucius versehen;

1 silberne, hohl gearbeitete Zuckerzange ohne sonstige Abzeichen:

1 Uhrband von schwarzen geflochtenen Haaren mit 2 goldenen Ringen, 2 do. Schildern und einem kleinen goldenen Pettschaft mit einem Stein von Carniol;

1 Paar goldene Ohrringe mit do. langen Gehången; 1 filbernes Leibbandschloß mit rothen Steinen, an der einen Seite ist der Name Johann Hinrich Schlüter und die Jahreszahl 1830 eingravirt; 1 schwarz seidene Schürze;

1 do. mit eingewirkter schmaler grüner Kante; 1 Tuch von rothem Seiden: Damast;

1 roth seidenes Halstuch mit 2 weißen Kanten; 1 do. mit gelben Puncten;

1 roth seidener Shawl, nach unten mit Frangen; 1 do. bunter;

1 Paar weiß baumwollene gestrickte Strümpfe ohne Zeichen;

1 Paar weiß baumwollene Handschuhe und 1 roth wollenes, schon gebrauchtes Umschlagetuch mit Frangen.

Dieses Diebstahls dringend verdächtig ist die hier: unter signalisirte Henriette Plambeck aus Brügge, welche in jener Nächt plößlich nnd spurios aus dem Hause des Anbauers Schlüter verschwunden ist.

Es werden daher alle Obrigkeiten und Polizeibe hörden hiedurch ersucht, auf die genannte Plambed zu vigiliren, dieselbe im Betretungsfalle arretiren und die unterzeichnete Behörde, behufs Abholung derselben unter Erstattung der erwachsenen Kosten, davon be nachrichtigen zu wollen.

Königl. Amthaus zu Neumünster, den 15ten Sep tember 1841.

v. Brockdorff.

Beschreibung.

Die Inculpatin Henriette Plambeck ist circa 30 Jahre alt, von mittlerer Statur, hat dunkelblonde Haare und Augenbraunen, blaue Augen, spiße Rase, kleines spißes Kinn und dunkele, wiewohl gesunde Gesichtsfarbe. Zur Zeit ihrer Entweichung war se bekleidet mit einem alten Sommerhut von schmugigen weißen Zeuge, einem Kleide von weißem, roth und braun gallonirten Cattun, weiß baumwollenen Strüm pfen und hölzernen Pantoffeln; besonders kenntlich an großen Ohrringen von gelblicher Metallinischung.

No 4.

Am 10ten d. M., Abends gegen 9 Uhr, ist auf der Kiel Altonaer Chauffee, zwischen dem Flecken New münster und dem Schlagbaum N 9, von einem Stuhlwagen ein Zeugforb von mittlerer Größe, aber ohne weitere Abzeichen, nachfolgende Gegenstände ent haltend, entwendet worden:

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4 neue oder nur wenig gebrauchte Kleider von bun tem Cattun;

3 flächsene Hemder, mit rother Seide E. B. 12 gezeichnet;

6 neue, theils fertige, theils unvollendete flächsent Hemder, ungezeichnet;

8 Paar baumwollene Strümpfe, gezeichnet E. B.; 4 halbleinene Nachthauben, mit weißem Zwirn E. B. 12 gezeichnet;

1 weiß flanellener Unterrock;

1 blaßrothes Umschlagetuch von Kaschimir; 1 weiß leinenes Taschentuch, mit weißem Zwirn E. B. 6 gezeichnet und

mehrere andere Kleinigkeiten an baumwollener Tüchern und Schürzen.

Alle Gerichts: und Polizeibehörden werden gezie mend ersucht, auf diese Sachen vigiliren zu lassen, und wenn einige oder alle gefunden sind, sofort dem unterzeichneten Amthause eine Anzeige zu machen. Königl. Amthaus zu Neumünster, den 15ten Sep tember 1841.

v. Brockdorff.

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