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Dritte und lehte Bekanntmachung. Wenn der Besißer dreier Dreiviertelhufen und einer Viertelhufe in Curau, genannt der Curauer Hof, Namens Ludwig Ernst Roeper, seine gedachten Im: mobilien verkauft, und um seinem Käufer ein von allen dinglichen Ansprüchen reines folium liefern zu können, um die Erlassung eines Realproclams gebeten hat, so werden, in Gewährung dieser Bitte, Alle und Jede (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), welche an die vorhin erwähnten, bei Curau belegenen Immobilien des Ludwig Ernst Roeper, nämlich: drei Dreiviertelhufen, N 9, 10 und 11 und eine Viertel hufe No 12 nebst darauf vorhandenen Gebäuden, cum pert., genannt der Curauer Hof, dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemittelst aufs gefordert und befehligt, felbige, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, vom Lage der legten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, unter Vorzei gung der dieselben begründenden Originaldocumente und Zurücklaffung beglaubigter Abschriften davon, im Actuariate zu Ahrensboeck anzugeben, auch, falls sie im Amte Ahrensboeck nicht wohnhaft sind, einen procurator ad acta daselbst zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königl. Ahrensboecker Amthaus auf dem Schlosse zu Ploen, den 16ten Juli 1841.

V. Rantzau.

Vera copia: Dumreicher, const.

N 36.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Auf Anhalten der Erben des weil. hiesigen Kaufmannes Christian Ludwig Volcknar um Erlassung eines dinglichen Proclams über ihr hieselbst vor dem Fischerthore sub N 140 belegenes, jeht von ihnen verkauftes Packhaus, Behufs der Erlangung eines Folii im Stadt: Schuld; und Pfandprotocolle für das felbe; werden von Bürgermeister und Rath dieser Stadt Alle und Jede, welche an das hieselbst vor dem Fischer: thore sub No 140 belegene Volckmarsche Packhaus aus irgend einem Grunde dingliche Ansprüche zu ha: ben vermeinen, bei Strafe der Präclusion, hiermit ein für allemal, mithin peremtorisch geladen, daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines procuratoris ud acta, spätestens innerhalb zwölf Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung die: ses Proclams, im hiesigen Stadtsyndicat gehörig an geben, die zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente im Original produciren und davon be glaubigte Abschriften bei den Acten zurücklaffen. Wornach sich zu achten.

Decretum Kiel in curia, den 27sten Juli 1841.
In fidem: Haack, vice Syndici.

No 37.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Demnach der hiesige Bäcker Christian Hinrich Muuss die bisher zu seinem in der Königsstraße im 3ten Quartier N 89 belegenen Hause gehörige Scheune verkauft und um solche schuldenfrei abzuliefern, um Erlassung eines Proclams angesucht hat: so werden Alle, welche gegen einen separaten Verkauf etwas einzuwenden, oder an besagte Scheune dingliche Rechte und Forderungen haben, hiedurch, bei Strafe des ewigen Stillschweigens und Verlust ihrer Rechte, auf gefordert, sich innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syn dicat zu melden und weitere Verfügung zu gewär tigen.

Decretum Neustadt, den 27sten Juli 1841. (L. S.) Bürgermeister und Rath.

No 38.

Romundt.

Dritte und legte Bekanntmachung. Demnach die Wittwe und Geschwister des in Wol denhorn verstorbenen Eingesessenen Conrad Christoph Daniel Lohff den Nachlaß ihres verstorbenen Eheman nes und Bruders der concursmåßigen Behandlung übergeben haben, so werden alle diejenigen, welche an solchen Nachlaß aus irgend einem Grunde An sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, dem verstorbenen C. C. D. Lohff mit Schulden verhaftet sind, oder Pfandgüter und sonstige Sachen von ihm in Hånden haben, obrigkeitlich aufgefordert und be: fehligt, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lesten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, thre desfälligen Angaben, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse und sonstiger Rechtsnachtheile, unter Beobachtung des Rechtserforderlichen, hieselbst zu be schaffen und das Weitere zu gewärtigen.

Zum Verkauf des zu dieser Masse gehörigen, in Woldenhorn belegenen Wohnhauses mit Zubehör wird terminus auf den Freitag nach dem 12ten Trin. den 3ten September d. J. angesegt und können Kauflieb haber sich an diesem Tage Morgens 11 Uhr im Ge richtshause zu Ahrensburg einfinden, auch daselbst, wie hier, 14 Tage ante terminum die Bedingungen einsehen.

Gegeben Segeberg im Justitiariate des adel. Guts Ahrensburg, den 19ten Juli 1841,

N 39.

Balemann-Hojer.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Auf geziemendes Ansuchen des Schmidts Fran Hinrich Meyer in Fehrenbötel werden Alle und Jede, welche an die demselben bisher zuständig gewesene zwölftel Hufe cum pert. dingliche Ansprüche zu ha ben vermeinen, von den protocollatis aber zufolge Autorisation des Königl. Holsteinischen Obergerichts vom 22sten d. M. diejenigen, welche an nachbenannte im Schuld: und Pfandprotocolle offenstehende Pößte,

als:

1) an die laut Hausbriefes vom 3ten Febr. 1778 und späterer Cession dem Bauervogt Hans Spahr in Hamdorf zugestandenen 100 ; 2) an den in dem am 10ten Januar 1808 prot. Contracte des Jürgen Mohr, dem Jacob Mohr und dessen Ehefrau verschriebenen Altentheil; 3) an die laut prot. Hausbriefs vom Sten Juli 1769 der Trince Kahlen verschriebene Verpfle gungs; und Wohnungsverbindlichkeit; Ansprüche machen zu können glauben, hiedurch aufges fordert und befehliget, sich, und zwar Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung angerechnet, im Actuariate des Concursgerichts zu melden, die ihre Ansprüche begründenden Documente in Original zu produciren, beglaubte Abschriften davon zurückzuz lassen und weitere Verfügung zu gewärtigen, im Aus; bleibungsfalle aber zu erwarten, daß sie von der pro clamirten zwölftel Hufe abgewiesen, so wie daß die vorbemerkten protocollata für mortificirt erachtet und im Schuld, und Pfandprotocolle getilgt werden sollen.

Gegeben Segeberg im Concursgerichte, den 29ften Juli 1842.

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Präses und Assessores Judicii.

No 40.

Dritte und lehte Bekanntmachung. · Alle diejenigen, welche an die geringfügigen Massen nachstehender Personen:

1) des verstorbenen, zu Büßfleth im Hanndverschen
gebürtigen Dienstmädchens Adelheid Rieper,
2) des abwesenden, den 22sten Sept. 1770 hieselbst
gebornen Johann Conrad Matthias Graban,
3) des entwicheuen Postgevollmächtigten Carl Eduard
Niebuhr,

4) des verstorbenen hiesigen Tischlermeisters Martin
Carl Schlüter,

als Erben, Gläubiger oder aus einem sonstigen Grunde Ansprüche oder Forderungen zu haben ver: meinen, werden hiemittelst von Gerichtswegen, sub pocna præclusi et perpetui silentii, aufgefordert und befehligt, diese ihre Ansprüche oder Forderungen binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekannt: machung dieses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 15ten November D. J., als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu profitiren, die betreffenden Documente urschriftlich vorzuzeigen und abschriftlich zurückzulassen, auch als Auswärtige Procuratur zu den Acten zu bestellen. Wonach Beikommende sich zu ach: ten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen Haben.

Altona im Obergerichte, den 22sten Juli 1841.
Ex Decreto Senatus.

Ng 41.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31sten Stücks Noo 3. Erben, Gläubiger und Pfandinhaber des versior: benen Johann Peters im Brunsbüttler Koege müssen ihre an denselben habenden Erbrechte, Forderungen und Pfänder binnen 12 Wochen, nach der lehten Be kanntmachung dieses, bei Verlust ihrer Rechte, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Brunsbüttel in gehd: riger Form angeben.

Meldorf, den 10ten Juli 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev.
No 42.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31sten Stücks No 4. Erben, Gläubiger und Pfandinhaber des verstor benen Jürgen Stüben auf der Sandhågen und dessen gleichfalls verstorbenen Wittwe Antje, geb. Thiessen, müssen ihre an dieselben habenden Erbrechte, Forde: rungen und Pfänder, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Eddelack in ge höriger Form angeben.

Meldorf, den 10ten Juli 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev.
No 43.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31sten Stücks No 5. Erben, Gläubiger und Pandinhaber des verftor: benen Landesgevollmächtigten Johann Georg Hues: mann in Barlt müssen ihre an denselben habenden Erbrechte, Forderungen und Pfandrechte, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekannt: machung dieses, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Barlt in gehöriger Form angeben.

Meldorf, den 12ten Juli 1841.

Zur Beglaubigung des Auszugs: Wagner.
No 44,

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31sten Stücks No 6. Alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Käthners Jürg. Lor. Christiansen zu Brands: beck, namentlich an die dazu gehörige Eigenthums; kathe nebst Garten und einer Tonne Landes, zu machen Willens sind, werden, unter Androhung des Verlustes, aufgefordert, dieselben innerhalb 12 Wochen im Ju ftitiariate zu meiden.

Kiel im Juftitiariat des adel. Guts Klein-Nordsee, den 15ten Juli 1841.

N 45.

Graba, const.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31ften Stücks N 7. Alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an die von dem Erbpächter Friedrich Christian Wieck zu

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 31sten Stücks No 11. Alle dingliche, nicht protocollirte Rechte, Ansprüche und Forderungen an das von dem hiesigen Bürger und Schmiedeamtsmeister Jacob Christopher Kruse an seinen Sohn, den hiesigen Bürger und Schmiedeamts: meister Johann Jacob Heinrich Kruse verkaufte, in der hiesigen Stadt sub No 161 im 8ten Quartier am Gänsemarkt belegene mit der Schmiedegerechtig: keit versehene halbe Haus nebst Schmiede, dazu ge höriger Hauskoppel und dem dabei befindlichen Vier: Schillingsgarten, so wie an das von demselben an den felben ebenfalls verkaufte, auf dem hiesigen Stadtfelde auf dem Hohenberge belegene, sub N 19 der Charte verzeichnete Stück Kaufland, niüssen binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pro: clams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, im hiesigen Stadtsecreta: riate gehörig angemeldet werden. Gegeben Ploen in Curia, den 17ten Juli 1841. (L. S.) Bürgermeister und Rath. Mechlenburg.

No 48.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 32sten Stücks No 8. Alle diejenigen (mit Ausnahme der protocollirten Creditoren), welche dingliche Ansprüche und Forderun: gen an die von den Erben des Detlef Ramm in Gam: melbye, adel. Guts Rögen, verkaufte Hufe haben, werden hiemittelst, bei Strafe des Ausschlusses, auf: gefordert, innerhablb 12 Wochen, vom Tage der leß;

ten Bekanntmachung ab an, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft eine Angabe zu beschaffen. Fleckebye in der Gerichtshalterschaft des abel. Guts Rögen, den 28sten Juli 1841. Posselt. • No 49.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 32sten Stücks No 9. Alle, welche an die von dem Erbpachtshufner Peter Göttsche verkaufte, zu Scharnhagen, adel. Guts Eckhoff, belegene Erbpachtshufe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiemittelst, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei der unterzeichneten Gerichtshalterschaft des adel. Guts Eckhoff, Auswärtige unter gehöriger Procuratur bestellung, zu melden.

Kiel in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Eckhoff, den Sten Juli 1841.

No 50..

Karstens.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 32ften Stücks No 14. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der protes collirten Gläubiger), welche an die dem Barthold Kistenmacher vormals gehörige Viertelhufe in Bram feld nebst Zubehör dingliche Ansprüche zu haben ver: meinen, müssen solche, bei Verlust jeglichen Rechts an gedachtes Immobile, innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses, auf der Königlichen Amtstube zu Trittau gehörig angeben. Gegeben Königl. Trittauer Amthaus, den 28 Juli 1841. Wiedemann, A. D. Pr. No 51.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 32sten Stücks No 15. Alle und Jede (mit alleiniger Ausnahme der pro: tocollirten Gläubiger), welche an die von Johann Jür gen Maack in Saffel verkaufte Kathenstelle c. pert dingliche Ansprüche haben, so wie Alle und Fede, welche an einen unterm ten Septbr. 1774 für die Stieffinder des Schäfers, nachherigen Käthners Jo hann Jürgen Maack auf dem Folio erstberegter Stelle protocollirten, spåter abhanden gekommenen Protos Extract auf 50 Cour., 2 Unterbetten und 2 Pfühle Ansprüche haben, müssen sich dieserhalb binnen zwöl Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Königlichen Amtstube zu Tritten rechtsbehörig, bei Vermeidung der gewöhnlichen recht. lichen Nachtheile, melden.

Gegeben Königl. Trittauer Amthaus, den 30ßien Juni 1841.

Wiedemann, A. D. Pr.

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der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 30. August 1841.

Schleswig Holstein; Lauenburgische Kanzelei.

Unterm 13ten Aug. d. J. haben Se. Majestät der Kd: nig die Ernennung der Justizraths und Bürgermeisters, wie auch Stadtfecretairs in Segeberg, Johann Phi lipp Ernst Esmarch, zum Gerichtshalter des adel. Guts Wittmold, des Gerichtshalters August Heinrich Friedrich Lorenzen in Lütjenburg zum Gerichtshalter des adel. Guts Rixdorf, und des Gerichtshalters Frie: drich Balemann Hoyer in Segeberg zum Gerichtshal ter des adel. Guts Prohnstorff, allerhöchst zu bestäti: gen geruht.

Unter demselben Datum haben Se. Majestät auch die Wahl des Candidaten der Theologie, Friedrich Wilhelm Valentiner, zum Diaconus in Eckernförde allerhöchst zu bestätigen geruht.

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Verkauf einer Landstelle mit Seebadeanstalt und Ziegelei.

Die zur Concursmasse des Hans Jochim Bartels gehörige Seebadeanstalt und Landstelle zu Scharbeutz foll am Montage den 27sten September d. J. öffents lich meistbietend verkauft werden; es gehören dazu: 1) ein brandmauernes Wohnhaus mit Ziegeldach, mit 22 ausgezierten Wohnstuben, Küche und Keller, und können noch mehrere Stuben darin ange: legt werden;

2) ein Vichhaus und eine Scheune, ein Schwein: und Hühnerhaus und ein Badehaus zu warmen Bådern, so wie ein Backhaus;

3) ein Garten mit circa 300 Obstbäumen und viel fachen Anlagen;

4) ein Areal von 14,356 Quadrat:Ruthen_ausge: zeichnetem Waißenboden und etwa 20 Tonnen Wiesenlandes.

5) Außer einigem Gutsherrlichen Pachtlande und der Pacht eines Sees, ist der Stelle auch die Erlaubniß zur Anlage einer Ziegelei ertheilt, wozu alle nöthigen Erfordernisse in bester Art Da die Gebäude neu erbaut und in der schönsten Ges vorhanden sind. gend an der Neustädter Bucht der Ostsee in der Nähe von Neustadt, Travemünde und Lübeck belegen sind, wird der Besißer auf fortdauernden bedeutenden Ge winn aus der Badeanstalt sowohl, als der Ziegelei rechnen können.

Die Stelle wird jederzeit von dem Güterpfleger, Bauervogt Burmeister in Scharbeuß, vorgezeigt und liegen daselbst, so wie im hiesigen Actuariate die Ver: kaufsbedingungen zur Ansicht, welche gegen die Co pialien von leßterem abgefordert werden können.

Kaufliebhaber werden ersucht, sich an genanntem Tage Vormittags 11 Uhr auf der zu verkaufenden Landstelle zu Scharbeuß einzufinden.

Im Scharbeußer Justitiariat, Develgönne bei Neu; stadt, den 4ten August 1841.

Steckbrief.

Neergaard.

Wenn der hierunter signalisirte Lorenz Petersen, welcher erst vor Kurzem aus hiesigem Zuchthause ent Lassen ist, sich zweier hieselbst mittelst Einbruchs be: gangenen Diebstähle dringend verdächtig gemacht hat, so werden alle Obrigkeiten und Polizeibehörden dienst: ergebenst hiedurch ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle anzuhalten und das Polizei: amt, zum Zweck der Abholung des Arrestaten unter Erstattung der erwachsenen Kosten, davon zu benach: richtigen.

Königl. Polizeiamt zu Flensburg, den 14ten Au: gust 1841. Niemann.

Signalement.

Lorenz Petersen_aus Flensburg, 19 Jahr alt, mitt: ler Statur, 63 Zoll hoch, hat blonde Haare und Augenbraunen, blaue Augen, spißes Kinn, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, eine Narbe an der Stirn, spricht deutsch und dänisch. Derselbe, welcher

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seinen Vaccinations:Attest mitgenommen, war bei seis ner Entfernung von hier bekleidet mit grauer Jacke, grauer und darüber weisleinener Hose, blauer Weste, rothem Halstuche, dunkler Müße mit Schirm, und Stiefeln.

Edictal: Citationes.

No 1.

Auf die am 27sten v. M. hieselbst eingereichte Vorstellung und Bitte der Elisabeth Börm, geb. Lohse, c. c. in Friedrichstadt, wider ihren bisherigen Ehe: mann, den Arbeitsmann Johann Peter Bdrm, frühers hin daselbst, wegen Ehescheidung und Edictal-Ladung,, ergehet an den Citaten hiemittelst Citation sammt Befehl, ein für allemal, mithin peremtorisch, in dem nach Michaelis d. J. hieselbst zu haltenden Obercon fiftorialgericht nach Ordnung des catalogi causarum legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin anzuhören, darauf zu antworten und nach verhandel ter Sache rechtliche Entscheidung zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, derselbe erscheine alsdann oder nicht, nichtsdestoweniger auf des erschei nenden Theils Anhalten in der Sache ergehen solle, was den Rechten gemäß.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Oberconsistcrio auf Gottorf, den 3ten August 1841.

(L. S.) v. Ahlefeld.

Esmarch.

Claussen.

In fidem copia: Feddersen.

No 2. Wenn das Dienstmädchen Maria Christina Valen: tiner auf Nordstrand c. cur. hieselbst angezeigt hat, daß ihr verlobter Bräutigam, der Tischlergeselle Hin: rich Christian Pries aus Bosan, Amts Plön, seit 4 Jahren sie verlassen habe, ohne daß sie von seinem bisherigen Aufenthalte Nachricht erhalten und daher um die Erlassung einer landüblichen Edictal Citation hieselbst gebeten hat: so wird, in Gewährung dieser Bitte, gedachter Tischlergeselle Hinrich Christian Pries aus Bosau ein: für allemal, mithin peremtorisch, hie: durch citire und geladen, in dem nach Michaelis d. J. hieselbst zu haltenden ordentlichen Oberconsistorials gerichte nach Ordnung des catalogi causarum legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin c. c. anzuhören, darauf zu antworten und nach verhandel: ter Sache rechtliche Entscheidung zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, Citat erscheine alsdann oder nicht, nichtsdestoweniger auf des erschei: nenden Theils Anhalten in der Sache ergehen solle, was den Rechten gemäß.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Oberconsistorio auf Gottorf, den 3ten August 1841. (L. S.) v. Ahlefeld.

Esmarch.

Claussen.

In fidem copia: Feddersen.

No 3.

Auf geziemendes Anhalten der Anna Delfs, geb. Brügge, gegenwärtig in Huje, Kirchspiels Heiligen stedten, c. c. um eine Edictalcitation ihres seit August 1837 entfernten Ehemannes Hinrich Delfs, vormals Arbeitsmannes in Neuenbrook, wird Namens des Müns sterdorfischen Consistoriums eben besagter Hinrich Delfs hiedurch ein für allemal, mithin peremtorisch von mir geladen und befehligt, sich vor dem am 28sten September d. J. in der hiesigen Probstei zu halten: den Münsterdorfischen Consistorialgericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu vernehmen, was seine Ehefrau alsdann in puncto böslicher Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu antworten und nach verhandelter Sache Spruch Rechtens zu gewär tigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens auf ferneren Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist.

Jhehoe, in der Probstei Münsterdorf und unter dem Insiegel des Consistoriums, den 10ten August 1841. (L. S.) Wolf. No 4.

Auf geziemendes Unhalten der Anna Möller, geb. Behrens, c. c. in Igehoe, um eine Edictalcitation ihres seit Michaelis 1838 entfernten Ehemannes Frie drich Möller, vormals Arbeitsmannes in Wilster, wird Namens des Münsterdorfischen Consistoriums eben bes fagter Friedrich Möller hiedurch ein für allemal, mit hin peremtorisch von mir geladen und befehligt, sich vor dem am 28sten September d. J. in der hiesigen Probstei zu haltenden Münsterdorfischen Consistorial gericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu verne men, was seine Ehefrau alsdann in puncto böslich Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu ant worten und nach verhandelter Sache Spruch Rech tens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwar nung, daß im Falle seines Ausbleibens auf ferneren Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist.

Jhehoe, in der Probstei Münsterdorf und unter dem Infiegel des Consistoriums, den 10ten August 1841. (L. S.) Wolf

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