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Gegeben im kldsterlichen Gerichte zu Preeß, den 15ten Juli 1841. F. v. Reventlon.

No 34.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Wenn der Arbeitsmann Meint Tiecken, Sohn des weil. Johann Tiecken zu Obenstrode, der Oldenburgi schen Herrschaft Varel, kürzlich hieselbst mit Hinter: laffung auswärtiger Collatoral: Erben verstorben, von denen sich die beiden Geschwister Anna Margaretha, verwittwete Wagner, in Hamburg, und Geert Tiecken zu Streeck bereits gemeldet, auch 2 Kinder eines zu Schaar bei Jeverland verstorbenen Bruders Dierck Tiecken vorhanden sein sollen und der Bruder Jo hann Tiecken, geboren den 25sten September 1763, im 20ften Jahre nach Ostindien gegangen und seit: dem nichts von sich verlauten lassen: so werden auf Anhalten des Administrators, Herrn Obergerichts Advocaten Schmidt, Alle, welche als Erben oder aus einem sonstigen rechtlichen Grunde an diesen Nachlaß Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, und namentlich der bemeldete Johann Tiecken, eventualiter dessen eheliche Descendenten, sub poena resp. der Ausschließung und der Todeserklärung, von Ge richtswegen aufgefordert, sich, unter urschriftlicher Vorzeigung und abschriftlicher Zurücklassung der zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: bestellung, binnen 12 Wochen vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im ersten Stadtsecretariate, und spätestens am 1ften November d. J., als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden. Wonach Beikom mende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben.

Altonaer Obergericht, den Sten Juli 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 35.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Wenn im December vorigen Jahrs hieselbst in unverehelichtem Stande Margaretha Magdalene Marie Meyer, Tochter des anno 1824 zu Stade verstorbe: nen Chirurgi Johann Peter Meyer, mit Tode abge: gangen und als legitimirte Intestat: Erben

den sich in New York als Musikus aufhaltenden Bruder August Meyer,

zwei Kinder des zu Horneborg als Assistenz: Wund: arzt verstorbenen Bruders Nicolaus Daniel Meyer

hinterlassen; so werden zur Constatirung der Masse, auf Anhalten des Administrators, hiesigen Kämmerei boten Eggers, Alle, welche an selbige aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, hiemit von Gerichts: wegen aufgefordert, sich, unter urschriftlicher Vorzei:

gung und abschriftlicher Zurücklaffung der, zur Be: gründung ihrer Ansprüche dienenden Documente, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Be: stellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im er: sten Stadtsecretariate und spätestens am 1sten Novem ber d. J., als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden. Wonach Bei kommende sich zu achten und fernere rechtliche Ver: fügungen zu gewärtigen haben.

Altona, im Obergerichte, den 8ten Juli 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 36.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 29ßten Stücks No 3. Alle, welche an das von dem hiesigen Bürger und Amtsschneidermeister Erich Hartwig Nicolaus Anthon an den hiesigen Bürger und Amtsschustermeister Jo seph Andreas Berch verkaufte, sub N 137 im Tren Quartier dieser Stadt im Lollfuße belegene Wohnhaus cum pert. dingliche Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiemittels, bei Strafe der Aus schließung und des immerwährenden Stillschweigens, aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, im Stadt: secretariate gehörig anzugeben.

Schleswig, den 10ten Juli 1841.

Bürgermeister und Rath hieselbst.
In fidem: Rohweder.

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zu legitimiren, widrigenfalls die Abwesenden für todt erklärt und ihr Vermögen ihren sonstigen nächsten Ers ben, die sich gleichfalls binnen derselben Frist, bei Ver: luft ihres Erbrechts, anzugeben haben, verordnungs mäßig ausgekehrt werden wird.

Königl. Fehmarsches Amthaus zu Burg, den Oten Juli 1841.

v. Moltke.

Pro vero extractu: Matthiessen.

N 39.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 29ften Stücks No 7. An den seit vielen Jahren von hier abwesenden Otto Sievert aus Gahlendorf, hiesiger Landschaft, der am 20sten Februar 1840 sein 70stes Lebensjahr vollendet hat, event, an dessen etwanige Leibererben, ergeht hiedurch die Aufforderung, sich binnen zwölf Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Pro: clams, in der hiesigen Königl. Landschreiberei zu mel den und gehörig zu legitimiren, widrigenfalls der Ab: wesende für todt erklärt und sein Vermögen seinen sonstigen nächsten Erben, die sich gleichfalls binnen derselben Frist, bei Verlust ihres Erbrechts, anzugeben haben, verordnungsmäßig ausgekehrt werden wird. Königl. Fehmarsches Amthaus zu Burg, den 9ten Juli 1841. v. Moltke. Pro vero extractu: Matthiessen.

No 40.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 29ften Stücks N 8. Es werden Alle und Jede, welche an die Concurs: masse des Bäckers Georg Friedrich Behrens in Rein: feld, namentlich an das dazu gehörige, in Rein: feld belegene Haus mit Zubehdr, Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, bei Vermeidung der Aus: fchließung von der proclamirten Masse, nicht minder Alle, welche Pfänder von dem gedachten Georg Frie: drich Behrens besißen, bei Verlust des Pfandrechts, hiedurch aufgefordert und befehligt, sich damit binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, auf der Königl. Amtstube zu Reins feld zu melden. Wornach sich zu achten.

Gegeben auf dem Königl. Amthause für die Aem: ter Traventhal, Reinfeld, Rethwisch zu Traventhal, den 26sten Juni 1841.

N 41.

v. Adeler.

In fidem: Gülich.

Dritte und lehte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 30ften Stücks N 1.

Die vor vielen Jahren als Tischlergesellen in die

Fremde gegangenen Brüder Eberhard und Peter Chri

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Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 30ften Stücks No 3. Gläubiger und Schuldner, so wie Sachen: und Pfandinhaber der, nur bedingt angetretenen Verlassen: schaft des in Loit: Kirkebye verstorbenen Hufners und Insten Christian Friedrich Lesemann, früher in Ror: kier, Amts Hadersleben, nachher in Lunderup, Amts Apenrade, werden angewiesen, innerhalb 6 Wochen gehörige Angabe im Actuariat der Riesharde zu Apen: rade, unter Beobachtung des Erforderlichen in An: sehung ihrer Documente und der Acten: Procuratur, zu beschaffen, bei Vermeidung gefeßlicher Nachtheile. Königl. Rieshardesvogtei zu Apenrade, den 13ten Juli 1841.

No 44.

Wardenburg.

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der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

Anzeige.

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vom 16. August 1841.

Erschienen ist bei A. Kastrup in Flensburg: Forsøg til en Rets Formular: Bog samt en Tydsk: Danst Lookyndigheds: Ordbog. Til Brug for Nord: Slesvig. XV. S. 221. 8. Das eingebundene Exemplar kostet 20 ß Crt.

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Verkauf einer Landstelle mit Seebadeanstalt und Ziegelei.

Die zur Concursmasse des Hans Jochim Bartels gehörige Seebadeanstalt und Landstelle zu Scharbeuß foll am Montage den 27sten September d. J. öffent: lich meistbietend verkauft werden; es gehören dazu:

1) ein brandmauernes Wohnhaus mit Ziegeldach, mit 22 ausgezierten Wohnstuben, Küche und Keller, und können noch mehrere Stuben darin ange: legt werden;

2) ein Viehhaus und eine Scheune, ein Schwein: und Hühnerhaus und ein Badehaus zu warmen Bådern, so wie ein Backhaus;

3) ein Garten mit circa 300 Obstbäumen und viel: fachen Anlagen;

4) ein Areal von 14,356 Quadrat:Ruthen ausge; zeichnetem Waißenboden und etwa 20 Tonnen Wiesenlandes.

5) Außer einigem Gutsherrlichen Pachtlande und der Pacht eines Sees, ist der Stelle auch die Erlaubniß zur Anlage einer Ziegelei ertheilt, wozu alle nöthigen Erfordernisse in bester Art vorhanden sind.

Da die Gebäude neu erbaut und in der schönsten Ge: gend an der Neustädter Bucht der Ostsee in der Nähe

von Neustadt, Travemünde und Lübeck belegen sind, wird der Besißer auf fortdauernden bedeutenden Ge winn aus der Badeanstalt sowohl, als der Ziegelei rechnen können.

Die Stelle wird jederzeit von dem Güterpfleger, Bauervogt Burmeister in Scharbeuß, vorgezeigt und liegen daselbst, so wie im hiesigen Actuariate die Ver: kaufsbedingungen zur Ansicht, welche gegen die Co: pialien von leßterem abgefordert werden können.

Kaufliebhaber werden ersucht, sich an genanntem Tage Vormittags 11 Uhr auf der zu verkaufenden Landstelle zu Scharbeug einzufinden.

Im Scharbeußer Juftitiariat, Develgönne bei Neu: stadt, den 4ten August 1841. Neergaard.

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Edictal: Citationes. No 1.

Auf die am 27sten v. M. hieselbst eingereichte Vorstellung und Bitte der Elisabeth Börm, geb. Lohse, c. c. in Friedrichstadt, wider ihren bisherigen Eher mann, den Arbeitsmann Johann Peter Börm, früher: hin daselbst, wegen Ehescheidung und Edictal-Ladung, ergehet an den Citaten hiemittelst Citation sammt Befehl, ein: für allemal, mithin péremtorisch, in dem nach Michaelis d. J. hieselbst zu haltenden Obercon siftorialgericht nach Ordnung des catalogi causarum legali modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin anzuhören, darauf zu antworten und nach verhandels ter Sache rechtliche Entscheidung zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß, derselbe erscheine

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No 2.

Erste Bekanntmachung.

Wenn das Dienstmädchen Maria Christina Balen: tiner auf Nordstrand c. cur. hieselbst angezeigt hat, daß ihr verlobter Bräutigam, der Tischlergeselle Hin Wann die Eheleute, der gewesene Prediger; Inste rich Christian Pries aus Bosau, Amts Plön, seit 4 und spätere Abnahmemann Christen Jacobsen Jep Jahren sie verlassen habe, ohne daß sie von seinem und vor mehreren Jahren dessen Ehefrau Catharina bisherigen Aufenthalte Nachricht erhalten und daher Jep, geb. Christensen, Tochter des weil. Peter Chri um die Erlassung einer landüblichen Edictal Citation stensen in Wiebye, zu Wiebyetoft im Dorfe Wiebne, hieselbst gebeten hat: so wird, in Gewährung dieser Amts Sonderburg, ohne Leibeserben, jedoch unter Bitte, gedachter Tischlergeselle Hinrich Christian Pries Zurücklassung eines allerhöchst confirmirten Testaments, aus Bosau ein für allemal, mithin peremtorisch, hie: wornach den beiderseitigen Inteftaterben der Nachlaß durch citirt und geladen, in dem nach Michaelis d. J. halbschiedlich erblich anheim fallen soll, mit Tode ab: hieselbst zu haltenden ordentlichen Oberconsistorial: gegangen sind, als ist Behuf der Regulirung der gerichte nach Ordnung des catalogi causarum legali Verlassenschaft, so wie der Ermittelung der hieselbst modo zu erscheinen, den Antrag der Citantin c. c. unbekannten Erben, die Erlaffung eines Proclams anzuhören, darauf zu antworten und nach verhandel erforderlich geworden. Demnach werden Alle und ter Sache rechtliche Entscheidung zu gewärtigen; mit Jede, welche Erb: oder sonstige Ansprüche und Forde der ausdrücklichen Verwarnung, daß, Citat erscheine rungen an die Verlassenschaft der gedachten verstorbes alsdann oder nicht, nichtsdestoweniger auf des erscheinen Eheleute Christen Jacobsen Jep und Catharina nenden Theils Anhalten in der Sache ergehen solle, Jep, geb. Christensen, zu Wiebyetoft, zu haben ver: was den Rechten gemäß. meinen, bei Vermeidung der Pråclusion und des ewi Gegeben im Königl. Schleswigschen Oberconsistorio gen Stillschweigens, so wie der sonstigen gesetzliche= auf Gottorf, den 3ten August 1841. Nachtheile, hiermittelst aufgefordert und befehlig v. Ahlefeld. Esmarch. innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams angerechnet, ihre Ansprüche und Forderungen in dem Actuariate der Süder:Harde bei dem Herrn Kriegsrath und Actuar Riegels zu Fechtenburg bei Norburg anzugeben und wegen Pro ducirung der ihre Forderungen begründenden Original Documente, Hinterlassung von beglaubigten Abschrif ten und resp. Bestellung eines Actenprocurators unter hiesiger Jurisdiction das Rechtsbehörige wahrzuneh men.

(L. S.)

Claussen.

In fidem copiæ: Feddersen.

Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Wenn von dem Hardesvogt Kier, R. v. D., in Hadersleben, als Testamentsvollzieher des verstorbenen Consistorialraths, Kirchenpropsten und Hauptpredigers Strodtmann, weiland daselbst, auf die Erlassung eines landüblichen Proclams über die gedachte Berlassen: schaft hierselbst angetragen worden ist, so werden in Deferirung dieser Bitte alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an die Verlassenschaft des weil. Consistorialraths, Kirchenpropsten und Hauptpastors Heinrich Adolph Strodtmann in Hadersleben An: sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschwei: gens, von Gerichtswegen hiedurch aufgefordert und befehligt, sich binnen 12 Wochen, vom Tage der leß: ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei

Königl. Süder: Hardesvogtei zu Sonderburg, den 5ten August 1841.

N 3.

Langreuter.

Erste Bekanntmachung.

Wenn am 31ften Januar d. J. die Wittwe Gyde Elisabeth Vogel hieselbst mit Hinterlassung eines mit ihrem verstorbenen Ehemanne, dem Rentenier Joachim Christian Vogel, unterm 4ten März 1825 errichteten und unterm 23sten April s. I. allerhöchft confirmin ten wechselseitigen Testament, so wie einer unterm 11ten Juni 1838 errichteten lehtwilligen Disposition nebst Additament vom 31sten Januar d. J., welche unterm 19ten Juni d. J. allerhöchst confirmirt wer

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