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No 12.

Erste Bekanntmachung.

Von den Erben des verstorbenen Wittwers und Abschieders Christian Jochim Soltau zu Teufelsbrücke ift, um gegen etwanige künftige denselben unbekannte Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des Ver: storbenen sich gesichert zu sehen, auf die Erlassung eines Proclams angetragen worden.

In Gewährung dieses Antrags werden daher Alle, welche an den verstorbenen Wittwer und Abschieder Christian Jochim Soltau zu Teufelsbrücke aus irgend einem Grunde noch Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit citirt und aufgefordert, diese ihre Ansprüche und Forderungen, bei Vermeidung der Ausschließung und bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legs ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate des Gerichts anzugeben, die ihre Angabe begründenden Documente, wovon dem Angabe: Proto: coll beglaubte Abschriften anzulegen, vorzuzeigen, wenn fie Ausheimische sind, einen procurator ad acta fu bestellen und demnächst zur Justification ihrer Angas ben sich bereit zu halten.

Pinneberger Concurs: und Erbtheilungsgericht, den 15ten Juli 1841.

v. Döring. N 13.

Erste Bekanntmachung.

Dumreicher.

Wenn im December vorigen Jahrs hieselbst in unverehelichtem Stande Margaretha Magdalene Marie Meyer, Tochter des anno 1824 zu Stade verstorbe: nen Chirurgi Johann Peter Meyer, mit Tode abge: gangen und als legitimirte Intestat: Erben

den sich in New York als Musikus aufhaltenden Bruder August Meyer,

zwei Kinder des zu Horneborg als Assistenz: Wund: arzt verstorbenen Bruders Nicolaus Daniel Meyer

hinterlassen; so werden zur Constatirung der Masse, auf Anhalten des Administrators, hiesigen Kämmerei boten Eggers, Alle, welche an selbige aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, hiemit von Gerichts wegen aufgefordert, sich, unter urschriftlicher Vorzeis gung und abschriftlicher Zurücklaffung der, zur Bes gründung ihrer Ansprüche dienenden Documente, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur: Be: stellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im ers ften Stadtsecretariate und spätestens am 1sten Novem: ber d. J., als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden. Wonach Bei: kommende sich zu achten und fernere rechtliche Ver: fügungen zu gewärtigen haben.

Altona, im Obergerichte, den 8ten Juli 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 14.

Zweite Bekanntmachung.

Wenn nach dem Ableben der mit Hinterlassung eines allerhöchst confirmirten Testaments verstorbenen Wittwe des weil. Majors v. Zoch, Sophia Dorothea, geb. Junghans, in Husum, Behuf der näheren Era mittelung der bei deren Erbmasse in Betracht fom menden Erben, so wie zur Constatirung der Masse, die Erlassung eines Proclams erforderlich geworden, so werden hiemittelst und zwar mit alleiniger Aus nahme der etwanigen protocollirten Gläubiger alle diejenigen, welche an den Nachlaß der zu Husum verstorbenen Majorin Sophia Dorothea Zoch, geb. Junghans, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert und befehligt, ihre desfälligen Ansprüche binnen 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung dieses Pro clams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung, bei dem Justizrath und Obergerichtssecretair Feddersen in Schleswig gehörig anzugeben, insbesondere aber werden nachbenannte, in dem Testament der Erblas: serin eingeseßte Erben:

1) Dorthe Kirstine Junghans, geb. Glönfeld, Wittwe des weil. Predigers zu Anaft und Gilften, Cas: per Friedrich Junghans;

2) die mit Dorothea Sophia Junghans, geb. Kem: nis, gezeugten beiden Kinder des Majors Jo: hann Ludwig Junghans;

3) die beiden Kinder des verstorbenen Tonnes Just Junghans;

4) die mit dem weil. Wågemeister Christian Way:
demann zu Colding gezeugten vier Kinder der
verstorbenen Johanna Catharina Waydemann,
geb. Junghans;

5) die mit dem weil. Pastor Chriftian Warning ju
Weile gezeugten vier Kinder der verstorbenen
Metta Maria Warning, geb. Junghans;
6) Dorthe. Catharina Jürgensen, geb. Junghans,
Ehefrau des Kirchensångers Jens Jürgensen zu
Rödding und Skrave, event. deren Kinder;
7) Anna Margaretha. Junghans, verwittwete ..
Schwester der Erblasserin;

8) Hedewig Charlotte Glörsen, geb. Junghans,
Wittwe des weil. Obersten Jürgen Gldrfen in
Apenrade, event. deren Kinder,

so wie event. die Descendenten der sub M 2, 3, 4, 5, 6 und 8 erwähnten Kinder, aufgefordert und be: fehligt, sich binnen der genannten Frist und unter der Verwarnung, daß widrigenfalls mit dem ihnen hin: terlassenen Erbtheil den Gefeßen gemäß werde ver: fahren werden, beim Professionsprotocolle zu legitimi ren. Uebrigens haben sämmtliche Profitenten wegen Producirung der resp. ihre Forderungen und Erbrechte begründenden Documente, so wie wegen Procuratur: bestellung das Ordnungsmäßige wahrzunehmen.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte Stillschweigens aufgefordert, sothane Ansprüche und auf Gottorf, den 29ften Juni 1841.

(L. S.)

v. Ahlefeld.

In fidem copiæ:

Esmarch.
Wolfhagen.
Feddersen.

N 15.

Zweite Bekanntmachung.

Auf Ansuchen des Bürgers Isaac Jacobsohn in Friedrichstadt werden Alle und Jede, welche an nach benannte verloren gegangene Original: Staatsfonds: scheine:

Conto N 378, Zeichen: Esterhaz, groß 8 Rbth.
S. M., deffen Original auf den Hausmann
Dierck Eisen lautet;

Forderungen inwendig 12 Wochen, vom Tage der dritten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, in dem Actuariat der Insel Arroe hierselbst auf rechts: erforderliche Weise zu profitiren und, insofern sie der hiesigen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen, unter fels biger procuratores ad acta u bestellen.

Urkundlich unter dem Gerichtssiegel. Königliche Landvogtei zu Arroeskidping, den 1ften Juli 1841. Carstens.

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No 17.

Zweite Bekanntmachung.

Auf Anhalten der Gebrüder Moses zu Wandsbeck werden inmittelst dieses den Jmpetranten bewilligten rechtsgewöhnlichen Proclams alle diejenigen, welche Conto N 4477, Zeichen: Trave, groß 8 Rbth. bei ihnen Pfänder versezt haben, ohne sie tempestive S. M., dessen Original auf Johann Timm's einzulösen oder die Prolongation derselben zu besorgen, Wittwe lautet; von Gerichtswegen befehligt, sothane Pfandstücke ins Conto No 17,857, Zeichen: Kamaracum, groß nerhalb 12 Wochen, M Kamaracum, groß nerhalb 12 Wochen, a dato der legten Bekannts 16 Rbth. S. M., dessen Original auf den Na machung dieses Proclams, einzuldsen, oder sich auch men Jacob Krumpeter lautet; dieferwegen mit den Pfandinhabern gehörig abzufin Conto No 18,053, Zeichen: Casquela, groß 8 Rbt. den; widrigenfalls sie zu gewärtigen, daß die Pfands S. M., dessen Original auf den Landmesser H. güter werden öffentlich verkauft und demnächst mit H Carstens lautet, ihnen 6 Wochen nach abgehaltener Auction wegen der daraus gelöseten Gelder liquidando Rechnung zugelegt werden. Wornach 2c.

aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderun: gen zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung und der Mortification, aufgefordert und befehligt, diese ihre vermeintlichen Ansprüche und Forderungen binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Justizrath und Obergerichts: Secretair Feddersen in Schleswig gehd: rig anzugeben und wegen Producirung der Documente und Procuraturbestellung das Ordnungsmåßige wahr: zunehmen.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte auf Gottorf, den 6ten Juli 1841.

(L. S.)

Esmarch.

In fidem copiæ:

No 16.

Schmidt.

Wolfhagen.
Feddersen.

Zweite Bekanntmachung. Wann der Strandzollbediente Ohle Lund in Marstall am 26sten v. M. mit Hinterlassung einer Wittwe und mehrerer unmündigen Kinder mit Tode abgegangen, und die Wittwe Hertha Lund für sich und ihre Kinder erklärt hat, daß sie den Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns wegen der darauf haftenden Schulden nicht antreten könne, daher gendthigt sei, solche zur gericht: lichen Behandlung zu übergeben, die Erlassung eines Praclams daher erforderlich ist: so werden alle die jenigen, welche aus irgend einem Grunde an den Nachs laß des bemeldeten verstorbenen Strandzollbedienten Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hier mit bei Strafe der Ausschließung und des ewigen

Wandsbecker Justitiariat, Königl. Antheils, den 9ten Juli 1841. C. W. C. Hennings. Justitiaríus.

No 18.

Zweite Bekanntmachung.

Wenn der Arbeitsmann Meint Tiecken, Sohn des weil. Johann Tiecken zu Obenstrode, der Oldenburgis schen Herrschaft Varel, kürzlich hieselbst mit Hinters laffung auswärtiger Collatoral: Erben verstorben, von denen sich die beiden Geschwister Anna Margaretha, verwittwete Wagner, in Hamburg, und Geert Tiecken zu Streeck bereits gemeldet, auch 2 Kinder eines zu Schaar bei Jeverland verstorbenen Bruders Dierck Tiecken vorhanden sein sollen und der Bruder Jo hann Tiecken, geboren den 25sten September 1763, im 20sten Jahre nach Ostindien gegangen und seit: dem nichts von sich verlauten lassen: so werden auf Anhalten des Administrators, Herrn Obergerichtss Advocaten Schmidt, Alle, welche als Erben oder aus einem sonstigen rechtlichen Grunde an diefen_Nachlaß Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, und namentlich der bemeldete Johann Tiecken, eventualiter dessen eheliche Descendenten, sub poena resp. der Ausschließung und der Todeserklärung, von Ger richtswegen aufgefordert, sich, unter urschriftlicher Vorzeigung und abschriftlicher Zurücklaffung der zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuraturz bestellung, binnen 12 Wochen vom Tage der leßten

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Kalkberner Erb: oder sonstige Ansprüche und Forde: rungen haben, oder zu haben vermeinen, namentlich auch Pfänder von ihm besißen, hiedurch ein: für alle mal, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser zu proclamirenden Masse und resp. bei Verlust des Pfand: rechts, geladen und befehligt, ihre Angaben binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses angerechnet, Auswärtige unter Bestellung ges höriger Actenprocuratur, auf der hiesigen Königl. Amt: stube zu beschaffen und von den etwanigen Beweis: thümern beglaubte Abschriften beim Professionsprotos coll zurückzulassen. Wornach sich zu achten und vor Schaden zu húten.

Gegeben Königliches Amthaus zu Reinbeck, den 1sten Juli 1841.

Hasse, Abs. Dom. Præf.
M 28.

Dritte und lebte Bekanntmachung. Wenn der, laut gerichtlicher Bekanntmachung vom Sten November v. J. unter Curatel des Herrn Obers gerichts Advocaten Lempfert gestellte hiesige Bürger Tönnies Behn, in Anleitung eines mit Claus Timm hieselbst verabredeten Alimentations; Contracts cum dicto curatore, zur genauen Ermittelung seines Ver: mögenszustandes um Erlassung eines Proclams ge: beten: so werden Alle, die an bemeldeten Tönnies Behn aus irgend einem rechtlichen Grunde unprotos collirte Forderungen oder sonstige Ansprüche zu haben vermeknen, bei Vermeidung der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, von Gerichtswegen auf gefordert, sich, und zwar als Auswärtige unter gehd: riger Procuratur: Bestellung, binnen 12 Wochen im ersten Stadtsecretariate und spätestens am 11ten October d. J., als dem peremtorischen Angabe: Ter: mine, im hiesigen Obergerichte gehörig zu melden. Wonach Beikommende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben. Altonaer Obergericht, den 17ten Juni 1841. Ex Decreto Senatus. No 29.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 27sten Stücks N 10. Alle, welche an den Nachlaß des im Flecken Ahrensboeck verstorbenen vormaligen Besißers der Stammparcele Hohenhorst, Johann Christian Engern, Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, dem felben mit Schulden verhaftet sind, oder Pfänder von dem Verstorbenen in Hauden haben, werden, resp. bei Vermeidung der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, des Verlustes ihrer Pfandrechte und fonftiger Nachtheile, hiemittelst aufgefordert, sich inners halb sechs Wochen, vom Tage der leßten Bekannt: machung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige` unter Procuratur:Bestellung, im Actuariate zu Ahrens boeck anzugeben.

1

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 27ften Stücks M 12. Alle und Jede (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), welche an die von Johann Christian Lembke verkaufte Viertelhufe c. p. sammt dem dabei befindlichen Erbpachtslande zu Bühnstorf_aus irgend einem Grunde dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hiedurch aufgefordert und befehligt, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannt: machung dieses angerechnet, auf der Königl. Amtstube zu Reinfeld zu melden, die ihre Forderungen begrün: denden Urkunden zu produciren und beglaubigte Ab schriften beim Professionsprotocoll zurückzulassen, wo: bei Auswärtige einen Actenprocurátor zu bestellen haben. Wornach sich zu achten.

Gegeben auf dem Königl. Amthause für die Nem: ter Traventhal, Reinfeld, Rethwisch zu Traventhal, den 18ten Juni 1841. v. Adeler.

In fidem: Gülich. No 31.

Dritte und lebte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 27ften Stücks M 13.

Mit Ausnahme der Gläubiger protocollirter For: derungen haben Alle, welche an den Eingesessenen Cord Körner und dessen Ehefrau, so wie an deren zu Schenefeld belegene Privat: Zubauerstelle cum pert. Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, bei Vermeidung der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Pro: clams angerechnet, im Actuariate des Gerichts ord: nungsmäßig sich zu melden.

Pinneberger Concursgericht, den 23sten Juni 1841. v. Döring. Dumreicher.

Ni 32.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 28sten Stücks No 1. Alle, welche dingliche, nicht protocollirte Forderun gen und Ansprüche an die von Johann Molzen zu Emers verkaufte Stammhufenstelle M 15 zu haben glauben, werden hiemittelst, bei Vermeidung der Auss schließung, aufgefordert, innerhalb 12 Wochen, a dato der leßten Bekanntmachung, hieselbst eine gehörige Angabe zu beschaffen.

Decretum Fleckebye in der Gerichtshalterschaft des Hochfürstl. Guts Carlsburg, den 30sten Juni 1841. Posselt.

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

Bekanntmachungen.

N 1.

vom 2. August 1841.

Nachdem die Frau Henriette Louise, früher ver: heirathet gewesene Kruse, geb. Behncke, aus Lübeck, jest zu Neuwittenbeck, adel. Guts Warleberg, wohn haft, freiwillig cum cur. der Verwaltung ihres Ver: mögens sich begeben und auf ihren Wunsch ihr Brus der, der Kaufmann Herr Heinrich Wilhelm Behncke zu Lübeck, zum Curator seiner Schwester und zum Administrator des Vermögens derselben gerichtlich ist bestellt worden, so wird die Anordnung dieser Ad: ministration hiemittelst von Gerichtswegen zur öffent: lichen Kunde gebracht, unter der Bemerkung, daß alle Dispositionen der gedachten Henriette Louise, verhei: rathet gewesenen Kruse, geb. Behncke, fortan nur durch Zuziehung ihres Bruders, des Kaufmanns Heinrich Wilhelm Behncke in Lübeck, Gültigkeit werden erlan: gen können.

Kiel im Justitiariat des adel. Guts Warleberg, den 8ten Juli 1841. Christensen.

No 2.

Um 9ten d. M. ist auf der durch die Duvenstedter Feldmark führenden Chaussee ein unbekannter månn licher Leichnahm vorgefunden, bekleidet mit einem Hemd, gez. A. T., einem alten blauen Staubmantel mit Bronceschloß, einer gelben Tuchhose, rothgefärbtem baumwollenen Halstuch, dunkelgrüner kurzer Tuchjacke, blaugrauer Tuchweste mit blauen Glasknöpfen, dunkel: grüner Müße, Halbftiefeln mit Hufeisen und Någeln beschlagen; an dem fleinen Finger der rechten Hand befand sich ein Ring von Messing mit den Buchsta: ben A. T. Der Unbekannte war etwa 30 Jahr alt, 53 Fuß lang, hatte dunkelbraunes Haar, und hat sich höchstwahrscheinlich selbst entleibt mittelst eines Terze rols, welches auf der linken Brust steckte.

Zur Nachricht für Beikommende wird dies hiedurch bekannt gemacht.

Altona im Justitiariat des Kanzeleiguts Tangstedt, Reiche. den 28sten Juli 1841.

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benen Halbhufners und Wuhrtzettullagsbesizers Thies Lensch, weil. daselbst, werden (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger) alle diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen Thies Lensch, insonders an die dazu gehörige halbe Hufe nebft Wurthzettullag, hypothecarische, dingliche oder sonstige Ansprüche, fo wie auch alle diejenigen, welche an die vorbesagte Wittwe Lensch und deren Sohn Johann Hinrich Lensch hypothecarische, dingliche oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemittelst auf: gefordert und befehligt, diese ihre etwanigen Ansprüche, bei Sirafe der Ausschließung und des ewigen Still: schweigens, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Heren Klosterverwalter Koyen auf dem St. Johannis: Kloster gehörig anzugeben, und wegen Production der Documente und Procuratur: Bestellung das Ordnungs mäßige wahrzunehmen.

Auf dem adel. St. Johannis: Kloster vor Schles: wig, den 20sten Juli 1841. (L. S.)

Klösterliche Obeigkeit. lu fidem copiæ: Koyen,

No 2.

Erste Bekanntmachung.

Da über den Nachlaß der verstorbenen Wittwe des vormaligen Flensburgischen Hospitals: Untergebd: rigen und Hausbesizers Adam Fessel, Namens Chris stina Fessel, in Süder: St. Jürgen bei Flensburg, der Concurs der Gläubiger erkannt worden ist: so wer: den (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger) Alle und Jede, welche an die Verstorbene und an deren Nach: laß Ansprüche und Forderungen haben, hiedurch von Rechts: und Gerichtswegen aufgefordert und befeh ligt, deshalb innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses Proclams, bei Vermeidung der Ausschließung von der Concursmasse und sonsti ger rechtlicher Nachtheile, im Hospitals Secretariate hieselbst sich zu melden und gehörige Angabe zu machen, ibre Documente in Urschrift vorzuzeigen und beglan: bigte Abschriften davon zurückzulassen, auch, so weit sie Auswärtige sind, die Procuratur zu den Acten zu bestellen.

Flensburg im Hospitals: Gerichte, den 16ten Juli
Im Auftrage:

1841.

J. Johannsen, Secretair.

No 3.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl Georg Heinrich kempfert, be: stallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den Erben, nicht protocollirten Gläubigern und Pfandin: habern des verstorbenen Einwohners Johann Peters im Brunsbüttler Koege.

Da der Einwohner Johann Peters im Brunsbütt: ler Koege mit Tode abgegangen ist und es zur Bes richtigung des Nachlasses dieses defuncti eines Pro: clams bedarf, ich auch die Extrahirung dieses Proclams auf Instanz des Herrn Kirchspielvogts Hedde, Rit: ter 2c., in Brunsbüttel, bewilligt habe; so ergehet an euch hiemittelst der Befehl, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, eure Erbgerechtsame, Forderungen und Pfandrechte, bei Verlust derselben, in der Königlichen Kirchspiel: schreiberei zu Brunsbüttel, die Auswärtigen nach vor gångiger Actenprocuratur in diesem Gerichtsbezirk, anzugeben, demnächst aber das Weitere zu gewärtigen. Wornach ihr euch zu achten.

Meldorf, den 10ten Juli 1841.
Zur Beglaubigung:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev.

No 4.

Erste Bekanntmachung. Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl Georg Heinrich Lempfert, be: stallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den Erben, nicht protocollirten Gläubigern und Pfandin: habern des verstorbenen Jürgen Etüben auf der Sandhagen und dessen gleichfalls verstorbenen Witt: we Antje, geb. Thiessen.

Da Jürgen Stüben auf der Sandhågen und dessen Wittwe, Antje, geb. Thiessen, mit Tode abgegangen sind, und es zur Berichtigung des Nachlasses dieser defunctorum eines Proclams bedarf, ich auch die Extrahirung dieses Proclams auf Instanz des bestell: ten curatoris masse bewilligt habe; so ergeht an euch hiemittelst der Befehl, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, eure Erbgerechtfame, Forderungen und Pfandrechte, bei Verlust derselben, in der Königlichen Kirchspielschreis berei zu Eddelack, die Auswärtigen nach vorgängig bestellter Actenprocuratur in diesem Gerichtsbezirk, an: zugeben, demnächst aber das Weitere zu gewärtigen. Wornach ihr euch zu achten.

Meldorf, den 10ten Juli 1841.
Zur Beglaubigung:

F. Lahann, beeidigt. Actuariatsgev.

No 5.

Erste Bekanntmachung. Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich, Carl Georg Heinrich Lempfert, be:

stallter Landvogt in Süderdithmarschen, euch, den Erben, nicht protocollirten Gläubigern und Pfandin: habern des verstorbenen Landesgevollmächtigten Johann Georg Huesmann in Barlt.

Da der Landesgevollmächtigte Johann Georg Hues: `mann in Barlt mit Hinterlassung eines am 9ten Jas nuar 1840 errichteten Testaments und einer Testa: mentsschedul vom 20sten April 1840 mit Tode abgegan: gen ist, und es, um die Erben gegen künftige An: sprüche aus der Person ihres Vaters und Erblassers sicher zu stellen, erforderlich ist, daß über den Nachlaß ein Proclam ergehe, so habe ich zu solchem Ende auf Instanz des von dem defuncto in seinem Testamente bestellten executoris testamenti, des hiesigen Bür: gers und Brauers Franciscus August Huesmann, das behufige Proclam bewilligt.

Daß ihr daher eure Erbrechte. Forderungen und Pfandrechte an den gedachten Nachlaß, bei Verlust derselben, in den nächsten 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, in der Königlichen Kirchspielschreiberei zu Barlt, Auswärtige nach vorgångi ger Actenprocuratur in diesem Gerichtsbezirk, angebet und demnächst das Weitere gewårtiget. Meldorf, den 12ten Juli 1841. Zur Beglaubigung:

No 6.

Erste Bekanntmachung.

Wagner.

Es haben die Intestaterben des verstorbenen Käth: ners Jürgen Lorenz Christiansen zu Brandsbeck er: klärt, den Nachlaß ihres Erblasfers nur unter dem Schuße des Inventars und eines Proclams zur Con statirung der Masse antreten zu wollen. Es werden daher hiedurch von Gerichtswegen alle diejenigen, welche sowohl persönliche als dingliche Ansprüche an den gesammten Nachlaß des Jürgen Lorenz Christian: sen zu Brandsbeck, namentlich an die angeblich zur Masse gehörige Eigenthumskathe nebst Garten und einer Tonne Landes, über welche bisher kein Kauf: contract ausgefertigt ist, zu haben vermeinen, aufge fordert, unter Androhung, daß sie ihrer Forderungen für verlustig werden erklärt werden, diese innerhalb 12 Wochen, nach der dritten Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem im unterzeichneten Justitiariate eröffneten Professionsprotocolle zu melden, die Urkun den, worauf sie sich beziehen, im Original zu produ ciren und beglaubigte Abschriften davon bei den Acten zurückzulassen; Auswärtige aber einen Procurator zu den Acten zu bestellen.

Kiel im Justitiariat des adel. Guts Klein-Nordsee, den 15ten Juli 1841. Graba, const.

No 7.

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