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jest wieder verheirathete Stieper in Osterstedt, übergegangen, protocollirt sind;

5) eine von dem Hufner Hans Loop in Krogaspe unterm 16ten Mai 1817 an den Kaufmann Severin Görrissen in Neumünster auf 200 Rbth. ausgestellte, bereits berichtigte Obligation; 6) eine von Ehler Treede in Osterstedt unterm 26sten Nov. 1792 an Johann Hauschildt daselbst auf 100 ausgestellte, auf jeßt Jacob Holling Landstelle annoch protocollirte, angeblich bereits berichtigte Obligation; 7) eine Verschreibung des weil. Ehler Treede in Ofterstedi vom 23ften Juni 1792, woraus für Claus Harms annoch Föhdung und Erlernung eines Handwerks protocollirt;

8) der weil. Eheleute Hans Stamp und Wiebke Stamp, früher verheiratheten Sothmann, in Lüt: jenwistedt, Hausbrief vom 27sten Oct. 1795, woraus auf gegenwärtig Reimer Puck Haus: haltung für Antje Sohtmann 300 protocollirt, die von Antje Sothmann unterm 27ften Juni 1810 an Johann Christoph Rathjen im Kron: prinzenkoog, von diesem am 21ften Juni 1819 an Claus Butenschön in Lütjenwistedt und von Legterem unterm 11ten Juni 1825 an den Käth; ner Jürgen Rowedder in Haale cedirt, an dessen Erben aber bereits ausbezahlt sind; 9) des weiland Hufners Peter Sick Hausbrief vom 24sten Sept. 1785, woraus für dessen Brü: der Thomas und Claus Sick annoch eine, an: geblich längst gelieferte Aussteuer protocollirt; 10) des Hufners Hans Groth in Fockbeck bereits erfüllter Aussagebrief vom 9ten Oct. 1784 auf 75 und Aussteuer für seine Kinder erster Ehe, Triencke, Johann und Claus, von Mut: terwegen;

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11) des weiland Claus Rowedder in Hütten Haus: brief vom 28sten März 1795, woraus für dessen verstorbenen Bruder Carsten Rowedder annoch bereits berichtigte 100 protocollirt; 12) der weiland Wittwe Antje Rathjen in Granel Kaufbrief vom 28sten Oct. 1810, woraus für ihren Sohn Jochim Rathjen bereits berichtigte 4807 Bannoch protocollirt; 13) der Seßcontract des weiland 18 Hufners Claus Breiholz in Rade Wittwe Margreta, geb. Ha: denfeldt, vom 24sten Juli 1803, woraus für die Tochter Elsabe eine bereits gelieferte Aus: steuer und für die Tochter Abel bereits bezahlte 750 auf Hans Breiholz in Rade 4 Hufe annoch protocollirt; 14) des weiland Eggert Lucht in Kellinghusen bereits erfüllter, auf gegenwärtig Abel Jbs Wohnhaus protocollirter Aussagebrief vom 20sten Sept. 1776 auf Aussteuer für Claus und Casper Lucht, und endlich

15) der Verlehntsmann Jacob Siebken in Ellerdorf

ein an seinen Vater Claus Siebken unterm 27ften Nov. 1755 auf die Summe von 100 von dem weiland Hufner Hans Voß in Eisens dorf ausgestellte protocollirte Obligation befißt, welche ihm angeblich bereits im Jahre 1793 von seinem Vater bei damaliger Uebertragung seiner Haushaltung, als Ersaß der außer der Brandversicherungssumme auf den Neubau des durch eine Feuersbrunst eingeäscherten Wohnhaus ses verwandten Kosten, jedoch ohne Folgebrief, übergeben worden;

so werden in Folge Autorisation des Königl. Holstei nischen Obergerichts vom 17ten Mai d. J., mit Aus: nahme derjenigen, wofür namentlich angeführtermaaßen die Documente No 1, 2 und 3 protocollirt find, sowie mit Ausnahme ad No 4 der Ehefrau Stieper, früher verheiratheten Battram in Oftenstedt, und ad No 15 des Verlehntsmannes Jacob Siebken in Ellerdorff, Alle und Jede, welche aus den vorverzeichneten Dos cumenten oder an die daraus protocollirten Pöfte aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen möchten, hiedurch peremtorisch citirt, sich damit binnen 12 Wochen, nach der lezten Be kanntmachung dieses, unter Producirung ihrer etwas nigen Beweisthůmer, auf der Rendsburger Amtstube gehörig anzugeben, mit der Warnung, daß sie mit dem Ablauf dieser Frist mit solchen Ansprüchen pråcludirt sein, die verloren gegangenen Documente auch mortis ficirt und die sub No 1, 2, 3 bezeichneten Documente auf Consens der dem Vorstehenden nach beikommen: den Gläubiger, der sub No 4 bezeichnete Contract auf Consens der Ehefrau Stieper, früher verheiratheten Battram in Osterstedt, so wie die sub No 15 bezeich nete Obligation auf Consens des Verlehntsmannes Jacob Siebken in Ellerdorff, alle übrigen Pöfte und Documente aber sofort ohne Weiteres im Schuld: und Pfandprotocoll getilgt werden sollen. Rendsburger Amthaus, den 1ften Juni 1841. Feddersen, abs. dom. præf. In fidem: Feddersen,

No 5.

Erste Bekanntmachung.

Auf desfälligen Antrag des Hufners Johann Martens in Todtenbüttel, werden Alle und Fede, welche an die ihm seither zuständige, jeht mit der Verpflichtung zur Lieferung eines gereinigten Profes sionsprotocolls verkaufte Hufe Landes zu Todten: büttel c. p. aus einem Grunde nicht protocollirte dingliche Forderungen und Ansprüche zu haben. ver: meinen, hiemit, bei Vermeidung der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, peremtorisch citirt und be: fehligt, sich damit binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators, auf der Königl. Rendsburger Amtstube rechtsbehörig anzugeben.

Rendsburger Amthaus, den 4ten Juni 1841.
Feddersen, abs. dom. praef.
In fidem: Feddersen.

N 6.

Erste Bekanntmachung. Wenn die Testamentserben des kürzlich zu Wes welsfleth verstorbenen Hans Wolter den Nachlaß des: selben nur sub beneficio inventarii antreten zu wollen erklärt und um die Erlassung eines landüblichen Proclams gebeten haben, als werden in Deferirung dieser Bitte Alle und Jede, welche Ansprüche und Forderungen irgend einer Art an den Nachlaß des Hans Wolter, namentlich an die dazu gehörigen Häuser, in Wewels: fleth, zu haben vermeinen (jedoch mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), hiedurch aufgefordert und befehligt, ihre respectiven Ansprüche und Fordes rungen, bei Strafe der Ausschließung, binnen zwölf Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Professionsprotocoll in der Königl. Landschreiberei zu Wilster gehörig anzu: geben und wegen Producirung der Documente und Bestellung der Actenprocuratur das Behufige wahrzu: nehmen.

Königl. Steinburger Amthaus zu Ihehoe, den 27ften Mai 1841.

No 7.

v. Kardorff

Erste Bekanntmachung. Alle und Jede (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), welche an den zum Concurse gekommenen Nachlaß des verstorbenen hiesigen Bürgers und We beramtsmeisters Hans Hinrich Reese, mit Inbegriff des zu dieser Masse gehörigen, in der hiesigen Stadt sub No 187 im neunten Quartiere in der Krabbe belegenen Hauses nebst Zubehörungen, Ansprüche, Ge: rechtsame und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, werden hiedurch, bei Strafe der Aus: schließung von dieser proclamirteu Masse, aufgefordert, fich damit binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hie: figen Stadtsecretariate unter Beobachtung des Rechts: erforderlichen gehörig anzugeben.

Gegeben Plön in Curia, den 2ten Junius 1841. (L. S.) Bürgermeister und Rath, Mechlenburg.

No 8.

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a dato des legten Proclams, beim Wandsbecker Ju stitiariat zum Professionsprotocolle anzugeben, von ih ren Documenten und Rechnungen beglaubigte Ab schriften zurückzulassen und, infoferne sie Auswärtige find, Acten Procnratoren zu bestellen.

In Uebereinstimmung mit den protocollirten Credis toren ist der Verkauf des zur Concursmasse gehörigen Wohnerbes cum pert., belegen im Sten Quartier No 65, auf den 14ten Juli d. F. angeseßt und haben sich die Kaufliebhaber am besagten Tage, Nachmittas 5 Uhr, im Gasthofe des Herrn Krogmann einzufinden, die Conditionen, welche auch 8 Tage vor dem Ter: mine beim curator massae, Herrn Paul Heinrich Hilbrandt hieselbst, einzusehen sind, zu vernehmen und den Handel zu versuchen.

Wandsbecker Justitiariat, Königl. Antheils, den 26sten Mai 1841. C. V. C. Hennings, Justitiarius.

No 9.

Zweite Bekanntmachung.

Wenn die Wittwe des weil. Kriegsassessors König, Louise Christiane Jacobine, geb. Moller, cum cur. in Schleswig, als alleinige Erbin des weil. Oberge: richtscopiisten Peter Conrad Möller daselbst, um Er: lassung eines Mortificationsproclams über eine ihr abhanden gekommene Bankhaft: Interims: Quitung hie: selbst nachgesucht hat, so werden, in Deferirung dieser Bitte, Alle und Jede, welche die den 11ten October 1813 dem weiland Obergerichtscopiiften Peter Conrad Möl ler über von demselben für sein, damals in Besiß habendes Haus sub No 26 im 3ten Quartier der Stadt Schleswig abbezahlte Bankhaft von 124 Rbth. 77 Bß. S. M. sub No 3364 ertheilte, der Suppli cantin abhanden gekommene Interimsquitung in Hån den haben möchten, hiedurch aufgefordert und befeh: ligt, ihre Ansprüche an dieselbe, unter Producirung des Originals und Zurücklaffung einer beglaubigten Abschrift, binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Justizrath und Obergerichtssecretair Feddersen in Schles: wig anzugeben, widrigenfalls die gedachte Interimsqui: tung für mortificirt und erloschen erklärt werden wird. Gegeben im Königlicher Schleswigschen Oberge: richt auf Gottorf, den 17ten Mai 1841. v. Ahlefeld.

(L. S.)

In fidem copiæ:

No 10.

v. Moltke. Wolfhagen. Feddersen.

Zweite Bekanntmachung.

Wenn die Erben und Testamentsexecutoren nach dem verstorbenen Erbpächter Johann Tudolph Qußen auf Sollwighoff, zur Constatirung der Masse desselben um die Erlassung eines landüblichen Proclams hie: selbst nachgefücht haben, so werden in Deferirung die:

ser Bitte Alle und Jede (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger), welche an den Gesammt: nachlaß des weil. Erbpächters Johann Ludolph Oußen auf Sollwighoff, im Amte Tondern, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben ver: meinen, hiemittelst aufgefordert und befehligt, diese ihre Ansprüche und Forderungen, bei Strafe der Aus: schließung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Justizrath und Obergerichtssecretair Feddersen in Schleswig gehörig anzugeben und wegen Producirung. der Originaldocumente, fo wie wegen Procuratur: bestellung das Vorschriftsmäßige wahrzunehmen. Gegeben im Königl. Schleswigschen Obergerichte auf Gottorf, den 27sten Mai 1841. v. Moltke.

(L. S.) v. Ahlefeld.

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Zweite Bekanntmachung. Zufolge der von den Beneficial: Erben der Anne Margaretha Kaufmann, geb. Jörst, früher des Jo hann Andreas Sander, zuleßt des Johann Christian Kaufmann Wittwe, eingereichten Erkläruug, daß sie den Nachlaß nur unter der Rechtswohlthat der Ges feße und eines Inventars anzutreten gedächten, und auf Antrag des hierauf ernannten Administrators, Herrn Obergerichtsadvocaten Stoppel, werden diejeni nigen, welche an den bemeldeten Nachlaß überhaupt und an das dazu gehörige, an der Breitenstraße M 18 belegene Erbe insbesondere, unprotocollirte Forderun: gen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit von Gerichtswegen, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert, felbige, unter urschriftlicher Vorzeigung und abschriftlicher Zurück Laffung der, ihre Ansprüche begründenden Documente, als Auswärtige zugleich unter gehöriger Procuratur Bestellung, binnen 12 Wochen, a dato ultimae publicationis hujus proclamatis, im ersten Stadtsecre: fariate, und spätestens am 16ten Sept. d. J., als

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dem peremtorischen Angabetermine, vor dem hiesigen Obergerichte zu profitiren. Wonach Beikommende sich zu achten und fernere rechtliche Verfügung zu gewärtigen haben.

Altona, im Obergerichte, den 27sten Mai 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 13.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 23ften Stücks Ni 3. Alle, mit Ausnahme der instituirten Testamentser: ben und Legatare, so wie der etwanigen protocollirten Gläubiger, welche an den Nachlaß der hieselbst ver: ftorbenen Wittwe Christine Margaretha Timm, geb. Carstens, Ansprüche und Forderungen zu haben ver: meinen, werden hiemittelst bei Strafe der Ausschlies; fung und des immerwährenden Stillschweigens aufge: fordert, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legs ten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Procuratur: Bestellung, im Stadts secretariate gehörig anzugeben.

Schleswig, den 29ften Mai 1841.

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Dritte und leßte Bekanntmachung. Da über den Nachlaß der verstorbenen Wittwe des Mauermanns Andreas Meyer, Namens Maria Christina Meyer, in Süder:Sct. Jürgen bei Flens: burg, der Concurs der Gläubiger erkannt worden ist: so werden (mit Ausnahme der protocollirten Gläubi ger) Alle und Jede, welche an die Verstorbene und an deren Nachlaß Ansprüche und Forderungen haben, hiedurch von Rechts und Gerichtswegen aufgefordert und befehligt, deshalb innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, bei Vermei: dung der Ausschließung von der Concursmasse und sonstiger rechtlicher Nachtheile, im Hospitalssecretariate hieselbst sich zu melden und gehörige Angabe zu machen, ihre Documente in Urschrift vorzuzeigen und beglau bigte Abschriften davon zurückzulassen, auch, soweit sie Auswärtige sind, die. Procuratur zu den Acten zu bestellen.

Flensburg im Hospitals: Gerichte, den 14ten Mai suchte Folium wird eingerichtet und die Protocollation 1841.、

Ex Commissione.

Johannsen, Secretair.

No 16.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Da über den Nachlaß des verstorbenen Flensbur gischen Hospitals Untergehörigen und Wittwers, vor: maligen Kaufmanns in Flensburg, nachherigen Ein: wohners in Norder:Sct. Jürgen bei Flensburg, Jür: gen Carstensen Feldstedt, der Concurs der Gläubiger erkannt worden ist: so werden (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger) Alle und Jede, welche an den Verstorbenen und dessen Nachlaß Ansprüche und Forderungen haben, hiedurch von Rechts: und Ge: richtswegen aufgefordert und befehligt, deshalb inner halb 12 Wochen, nach der lezten Bekanntmachung, dieses Proclams, bei Vermeidung der Ausschließung von der Concursmasse und sonstiger rechtlicher Nach; theile, im Hospitalssecretariate hieselbst sich zu melden und gehörige Angabe zu machen, ihre Documente in Urschrift vorzuzeigen und beglaubigte Abschriften davon zurück zu lassen, auch, soweit sie Auswärtige find, die Procuratur zu den Acten zu bestellen.

1841.

Flensburg im Hospitals: Gerichte, den 14ten Mai
Ex Commissione.
Johannsen, Secretair.

No 17.

Dritte und legte Bekanntmachung. Da die Hufenbesißerin Christina Dorothea Wulf zu Wulfsdorf im unverebélichten Stande und ohne Testament verstorben ist, so werden hiedurch Alle und Jede, welche an den Nachlaß derselben, namentlich die zu Wulfsdorf belegene Vollhufe c. p., Erb: oder an dere Ansprüche haben, die protocollirten Gläubiger allein ausgenommen, so wie alle, welche derselben mit Schulden verhaftet sind, aufgefordert, sich, bei Vers meidung der geseßlichen Strafen, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, bei hiesigem Gerichte auf rechtsbehörige Art zu melden.

Im Justitiariate über Röbel, Kesdorf, Gleschen: dorf, Scharbeuß und einer Hufe in Wulfsdorf, Oevel: gönne, den 1sten April 1841.

No 18.

Neergaard.

Dritte und legte Bekanntmachung. Wann der hiesige Bürger und Maurermeister Jos hann Friedrich Kähler für sein nahe bei dem Krem: perthor im II. Quart. N 45 liegendes neu erbautes Wohnhaus cum pert, um ein Folium im hiesigen Schuld: und Pfandprotocoll und desfallsige Erlassung eines Proclams angesucht hat; so werden Alle, welche an befagtes Haus c. p. dingliche und protocollations: fähige Ansprüche und Forderungen haben, hiedurch aufgefordert, folche innerhalb 12 Wochen im hiest: gen Syndicate anzugeben, widrigenfalls das nachge:

der angemeldeten Poste ohne Berücksichtigung der son: stigen Ansprüche auf Verlangen bewilligt werden. Decretum Neustadt, den 19ten Mai 1841. (L. S.) Bürgermeister und Rath. Romundt.

No 19.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 21ften Stücks N 1. Alle diejenigen, welche an die von dem deputirten Bürger und Schlachteramtsmeister Georg Gottfried Bey reis in Eckernförde an den Halbhufener Friedrich Wilhelm Johannsen in Borbye verkaufte halbe Hufe No 6 da: selbst hypothekarische oder dingliche Ansprüche haben, müssen sich (mit Ausnahme der protocollirten Gläubi: ger) binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung angerechnet, ordnungsmåßig im Hüttener Actuariat melden.

Gegeben auf dem Königl. Hüttener Amthause zu Schleswig, den Sten Mai 1841.

Zur Beglaubigung: Chr, A. Brockenhuns. `
N 20.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 21ften Stücks N 2. Alle und Jede, welche an den Nachlaß der ver: storbenen Eheleute Christopher Einsberg und Anna Maria Einsberg, geb. Schuberg, hieselbst nicht proto: collirte Ansprüche und Forderungen zu haben vermei: nen, haben selbige, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung dieses Proclams, welches, falls die Erben demnächst die Erbschaft aus: schlagen sollten, zugleich als Concursproclam ang ift, angerechnet, im hiesigen Stadtsecretariate behörig anzugeben.

Hadersleben, den 6ten Mai 1841.
Bürgermeister und Rath.
in fidem:

N 21.

Hargens.

Dritte und leste Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 21sten Stücks N 5. Mit Ausnahme der Gläubiger protocollirter For: derungen haben Alle, welche an den Boniscedenten Clans Hinrich Schwarten und dessen zu Langenfelde belegene Privat:Zubauerstelle Ansprüche und Forde rungen zu haben vermeinen, bei Vermeidung der Aus schließung, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legs ten Bekanntmachung dieses Proclams an, im Actuă: riate des Gerichts ordnungsmäßig sich zu melden. Pinneberger Concursgericht, den 11ten Mai 1841. v. Döring. Dumreicher.

Ng 22.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 1. Alle, welche an das von dem hiesigen Bürger und

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Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 4. Diejenigen, welche Eigenthums: oder nicht proto: collirte dingliche Ansprüche an den im Besiß des vor: maligen Burgers und Kaufmanns Peter Bennick Hans sen in Apenrade, jest in Svendborg, sich_befindenden, ju 3 Tonnen catastrirten Theil der im Süderholz bei Apenrade belegenen Eigenthnmskoppel Peter Krog mann's Lykke" genannt, zu haben vermeinen, werden aufgefordert, felbige innerhalb 6 Wochen im Actuariat der Riesharde in Apenrade bei Vermeidung der an gedrohten Nachtheile, unter Beobachtung des Erforder: lichen hinsichtlich resp. der Ansprüche und der Acten: procuratur, anzugeben.

"

Königl. Rieshardesvogtei zu Apenrade, den 19ten Mai 1841.

No 24.

Vardenburg.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 5. Alle und Jede, welche an die, von dem Fährmanne Joh. Hinrich Kruse verkaufte Fährstelle mit Zubehör bei Brunsnis dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, müssen sich vor Ablauf von 12 Wochen, a dato der leßten Bekanntmachung dieses in den Zei tungen, unter Bestellung der erforderlichen Procura tur, bei Verlust ihrer Ansprüche und Forderungen, in der Gerichtsschreiberei zu Broacker legali modo an: geben.

Königl. Nübel: Hardeŝvogtei zu Broacker, den 11ten Mai 1841.

No 25.

Prehn.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 6. Sämmtliche unprotocollirte Forderungen und An sprüche an die Erbmasse der Jungfer Dorothea Babbe, weil. ́hieselbst, sind innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses, im hiesigen Stadtfecres tariate sub poena præclusi rechtsgehörig zu melden.

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Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 8. Diejenigen, welche an den Nachlaß der Charlotte Amalie Wilhelmine von Schwabe Erbansprüche oder sonstige nicht protocollirte Forderungen zu haben glau; ben, so wie etwanige Pfandinhaber, werden hiedurch aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtsecretariat anzugeben.

Rendsburg, den 13ten Mai 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

N 28

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 22sten Stücks Ni 9. Die nicht protocollirten Gläubiger und Pfandinhas ber des verstorbenen hiesigen Schustermeisters Hans Carstens werden hiedurch aufgefordert und angewies sen, ihre Ansprüche innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtfeeretariate anzugeben.

Rendsburg, den 18ten Mai 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

No 29.

Dritte und legte Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 22sten Stücks No 10.

Alle und Jede (mit Ausnahme der protocollirten Creditoren), welche an den Nachlaß des hiesigen Bür: gers und Tischlermeisters Joh. H. Puck, des Gast: wirths Otto Burmeister, des Küpers Hinrich Möller und an die Concursmasse des hiesigen Bürgers und Schlössermeisters Andreas Nielsen Forderungen zu ha ben vermeinen, oder Pfänder und sonstige Sachen von denselben in Hånden haben, müssen sich damit inner: halb 6 Wochen, von der leßten Bekanntmachung die: `ses Proclams angerechnet, `im hiesigen Stadtsecretas riate melden, die ihre Forderungen begründenden Dos cumente, unter Zurücklassung beglaubigter Abschriften,

A

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