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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 14ten Stücks No 11. Alle, welche an den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Hinrich Kock und Marie Kock, früher ver heiratheten Behn, geb. Evers, zu Ottensen, mit Aus: nahme derjenigen, die von ihnen als Erben instituirt worden, Ansprüche zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweis gens, aufgefordert, sich, Auswärtige unter gehöriger Procuratur: Bestellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung angerechnet, im ersten Stadtsecretariat, und spätestens am 19ten Juli d. J., als dem peremtorischen Angabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden.

Altona im Obergerichte, den 25sten März 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 21.

Zweite Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 14ten Stücks No 12. Alle, welche an den Nachlaß der verstorbenen Ehe: leute, des Tischlermeisters Johann Peter Hinrich Scheel und Anne Margarethe Charlotte Scheel, geb. Han: fing, mit Ausnahme derjenigen, die im Testamente des Ehemannes als Erben eingesetzt worden, und die sich als Intestat: Erben der Ehefrau bereits legitimirt haben, Ansprüche zu haben vermeinen, werden, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschwei: gens, aufgefordert, sich, Auswärtige unter gehöriger Procuratur Bestellung, binnen 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung angerechnet, im ersten Stadtsecretariat, und spätestens am 19ten Juli d. J., als dem peremtorischen Ungabe: Termine, im hiesigen Obergerichte zu melden.

Altona im Obergerichte, den 25sten März 1841.
Ex Decreto Senatus.

No 22.

Dritte und legte Bekanntmachung. Auf Ansuchen des hiesigen Bürgers Jacob David Schwabe und Bewilligung der Rechtswohlthat der Güterabtretung ist über dessen sämmtliche Haabe® und Güter, salvis creditorum exceptionibus, der Concurs erkannt worden. Es werden daher von uns Präsident, Bürgermeister und Rath dieser Stadt Alle und Jede (die protocollirten Creditoren ausgenommen), welche an den Cedenten aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder zur Masse ge: hörige Pfandstücke in Hånden haben, hiermittelst auf: gefordert und befehligt, sich damit innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Pro clams angerechnet, Auswärtige unter Bestellung gehd:

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Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf geschehenes Ansuchen und in Uebereinstim: mung mit einem Rescripte des Königlichen Holsteini: schen Obergerichts vom 27sten Februar d. J. werden hiemit Alle und Jede, welche an den Nachlaß des verstorbenen Vollhufners Christian Hinrich Boeckmann zu Schüerstorf, Amts Ahrensboeck, und namentlich an die zu diesem Nachlasse gehörig gewesene, jezt im Be: fig seines Sohnes Hans Hinrich Boeckmann befind liche, zu Schüerstorf belegene Vollhufenstelle nebst den den dabei vorhandenen 1007 Scheffel übrigen Landes, so wie auch aus der auf dem folio jener Vollhufen: stelle cum pert. protocollirten Bürgschaftsverschreis bung vom 2ten Februar 1795, wornach der defunctus für den Dienstknecht Johann Diedrich Voß in Barkau wegen gewisser an die von Leßterem außer ehelich geschwängerte Margaretha Christina Diestel: meyer aus Sieblin zu zahlenden Gelder, deren Betrag nach den möglicherweise eintretenden Umständen ver schieden bestimmt ist, höchstens aber 162 36 ß Cour. ausmacht, die Bürgschaft übernommen hat, Forderungen und Ansprüche irgend einer Art, insofern sie nicht aus anderweitigen protocollatis des genann ten Hans Hinrich Boeckmann herrühren, zu haben vermeinen, aufgefordert und befehligt, diese ihre An: sprüche und Forderungen binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate zu Ahrensboeck anzugeben, die dieselben begründenden Originaldocumente unter Zurücklassung beglaubigter Abschriften zu produciren, und soferne sie im Amte Ahrensboeck nicht wohnhaft sind, einen procurator ad acta daselbst zu bestellen, demnächst ihre Angaben gehörig zu justificiren und weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß sie im etwanigen Unterlassungsfalle ihrer Ansprüche und Forderungen. werden verlustig erklärt und ihnen in dieser Hinsicht ein ewiges Stillschweigen auferlegt, wie auch die vor: gedachte Bürgschaftsverschreibung mortificirt und im Schuld: und Pfandprotocoll delirt werden wird. Wor: nach sich zu achten.,

Gegeben Königl. Ahrensboecker Amthaus zu Ploen, den 12ten März 1841.

Rantzau.
Pro vera copia: thor Straten.

No 24.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf Ansuchen des hiesigen Einwohners Detlef, Friedrich Stehn werden Alle, welche an das demsel ben jest gehörige, von seinem Vater Asmus Stehn gekaufte, im 2ten Quartir sub No 89 belegene Wohn: haus nebst Scheune, Garten und Parzelenland aus irgend einem Grunde dingliche Rechte, Forderungen und Ansprüche haben, hiedurch, bei Strafe des ewigen Stillschweigens und Verlust ihrer Gerechtsame, aufge: fordert, sich damit innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syndicat zu melden, und sodann weitere gerichtliche Verfügung zu gewärtigen.

Decretum Neustadt, den 19ten März 1841.
Bürgermeister und Rath.
Romundt.

(L. S.)

No 25.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

Auf Anhalten Beikommender und mit Genehmi gung des Königl. Obergerichts werden Alle, welche an nachbenannte verloren gegangene Documente, als: 1) den Contract zwischen Hans Lau in Bilfen und seinem Sohne gleichen Namens Hans Lau vom 18ten Decbr. 1817, wornach für die Geschwister des lehteren, Catharina Elisabeth und Catharina Elsabe, annoch gewisse Leistungen von Seiten des Stellbesizers protocollirt stehen; neues Schuld: und Pfandprotocoll No 17, Fol. 320; 2) die wahrscheinlich bei einem Brande verloren gegangenen beiden an Cord Heinrich Ramcke in Schenefeld ausgestellten Verschreibungen, nämlich

eine von der Altonaer Spars und Leihkaffe an denselben ausgestellte, mit der N 5956 versehene, auf 1200 P. vorm. Schlesw.:Holst. Cour. lautende Obligation und

b. ein Contrabuch der Pinneberger Spar: und Leihkasse, bezeichnet mit No 20, lautend auf 600 vormal. Schlesw.: Holst. Cour.; 3) den Contract vom 12ten April 1828 zwischen Matthias Früchtenicht zu Spickerhörn, der Graf schaft Ranzau, und dem weil. Eingesessenen Jas cob Wagener zu Vormstegen, aus welchem für ersteren annoch 1125 & Cour. protocollirt stehen; neues Schuld und Pfandprotocoll N 15, Fol. 39;

4) den Contract zwischen Franz Ernst Glißmann und seinem Sohne gleichen Namens in Rellins gen vom 31sten Dec. 1800, aus welchem für weil. Anna Elisabeth Glißmann 100% und für Anna Margaretha Glißmann ebenfalls noch 100 vormal. Schlesw. Holst. Cour. protocollirt ste hen, so wie an die Cessionsacte vom 19ten Sept. 1827, wodurch die 100 der Anna Elisabeth % Glißmann an die Gebrüder Andreas und Ernst Seveke in Hamburg cedirt worden; neues Schuld: und Pfandprotocoll No 3, Fol. 91;

5) den Contract zwischen Jochim Sottorf und Jo:

fo

hann Sottorf in Lockstedt vom 28sten April 1779,
aus welchem für Heinrich Wullenweber noch
100 vormal. Schlesw. Holst. Cour.,
wie für den Verkäufer Jochim Sottorf ein Ab:
schied protocollirt stehen; neues Schuld; und
Pfandprotocoll N 7, Fol. 288;

6) den Uebertragungs und Erbtheilungs: Contract zwischen den Erben des weil. Johann von Döh; ren und Jacob von Döhren am Neuendeich vom 7ten August 1821, aus welchem für Martin Heidorn in Uetersen uxor. noie 322313 ß, für Claus Kahlcke am Neuendeich uxor. noie 3223 13 und für Franz Johann Nienburg zu Schadendorf uxor, noie 3223 † 13 ß vorm. Cour. noch protocollirt stehen; `neues Schuld; und PfandprotocollNo 16, Fol. 60 und Fol. 62; 7) den Contract zwischen Berend Körner und Franz Christian Gramm in Schulau vom 9ten April 1833, aus welchem für ersteren annoch ein Ab: schied protocollirt steht; neues Schuld; und Pfand: protocoll No 13, Fol. 242;

8) den Contract zwischen Johann Heinrich Ladiges und dessen Tochter Catharina Elsabe und deren Ehemann Claus Hinrich Ladiges in Schulau vom 19ten Juli 1814, aus welchem für ersteren und dessen Ehefrau annoch ein Abschied protocollirt steht; neues Schuld: und Pfandprotocoll No 13, Fol. 143;

aus irgend einem Grunde Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, so wie auch ferner, da im Schuld: und Pfandprotocoll No 13, Fol. 242

seit dem 29sten October 1798 eine Vormund: schaft für des weil. Johann Hinrich Norden in Wedel Kinder erster Ehe, so wie seit dem 21ften Febr. 1806 eine Assistent: und Vormundschaft für die weil. Wittwe des Michel Dröge in Hollm und deren Kinder noch ungetilgt stehen, die Kinder des genannten Joh. Hinr. Norden und des Michel Dröge, event. deren Erben, so wie auch die Erben des Claus Hinrich Ladiges in Hollm, deren Aufenthalt unbekannt ist, falls dieselben aus den pros tocollirten Vormundschafts; und Abschieds: Verpflich tungen annoch Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen follten, hiedurch peremtorisch geladen, das mit, bei Verlust ihrer Ansprüche, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate des Gerichts ordnungs: mäßig sich zu melden, die etwanigen zur Begründung ihrer Ansprüche dienenden Documente vorzuzeigen und davon beglaubte Abschriften beim Angabeprotocoll zus rückzulassen; mit der Verwarnung, daß widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist nicht nur die namhaft ge machten Documente für mortificirt erachtet, sondern auch die aus denselben protocollirten Forderungen and Verpflichtungen, auf Anhalten Beikommender, auf den betreffenden Folien von Amtswegen werden getilgt werden.

Pinneberger Concurs: und Erbtheilungsgericht, den dern, haben sich, bei Vermeidung der gefeßlichen Nach; 10ten März 1841.

v. Döring.

No 26.

Dumreicher.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 13ten Stücks N 1. Alle diejenigen, welche an die Eheleute Asmus Hinrich und Magdalena Margaretha Meng zu Nies buywesterfeld und an die von ihnen an Hinrich Ja cob Bartelsen in Niebuy verkaufte Parcelenstelle An sprüche und Forderungen zu haben glauben, müssen folche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Acten procurators, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft, unter Producirung ihrer Documente und Zurücklassung von Abschriften derselben, gehörig anzugeben.

Nordskov, im Justitiariat des adel. Guts Dütte: büll, den 18ten März 1841.

No 27.

C. Jaspersen.

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theile, innerhalb 12 Wochen in der Königl. Lehns vogtei zu Niebüll zu melden.

Königl. Landschreiberei zu Tondern und Königl. Lehnsvogtei zu Niebüll, den 12ten März 1841. Hinz. Krogh, conft.

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No 31.

Germar.

Paulsen, Kirchspielschreiber.

Dritte und lehte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 13ten Stücks No 7. Alle und Jede (jedoch mit Ausnahme der proto: collirten Gläubiger), welche an die von dem Käthner Wulf Hinrich Folster zu Kopperphal verkaufte Kathe dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben ver meinen, müssen solche, bei Verlust derselben, innerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, auf der Cronshagener Amtstube in Kiel rechtsbehörig angeben. Wornach sich zu achten.

Gegeben Königl. Cronshagener Amthaus zu Bors desholm, den 17ten März 1841. F. v. Reventlow. Pro vera copia: Schröder.

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der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 19. April 1841.

Schleswig Holstein: Lauenburgische Kanzelei.

Unterm 31sten Mår; d. J. haben Se. Königliche Majestät den bisherigen Bürgermeister und Stadts fecretair in Heiligenhafen, Johann Heinrich Nicolaus Helmcke, zum Stadtpräsidenten in Glückstadt, und den Kanzeleifecretair und Secretair bei dem Holsteinischen Obergerichte, Paul Heinrich Martens, zugleich zum Landgerichtssecretair und Landgerichtsnotar im Herzog: thum Holstein, so wie den bisherigen Ober: und Land: gerichts Advocaten und constituirten Kirchenkaffirer Otto Kier in Hadersleben zum Hardesvogt in der Grammharde, im Amte Hadersleben, allerhöchst zu ernennen geruht.

Steckbrief.

Ein fremdes, mit Legitimationspapieren nicht vers sehenes Frauenzimmer, angeblich Wilhelmine Henriette Meyer mit Namen, 22 Jahr alt und aus Stade ge: bürtig, welches auf Lammershagen wegen Diebstahls zur Haft gebracht war, hat in der Nacht vor dem zur Eröffnung der Untersuchung angefeßten Termine Gelegenheit gefunden, aus dem Gefängnisse zu ent: springen. Nach den Aussagen des Polizeidieners und anderer bei der Arretirung gegenwärtig gewesener Personen war die Entwichene von kleiner schmächtiger Statur, blond von Haaren und bekleidet mit einem braunen Oberrocke von eigengemachtem Zeuge, einer weißen Müße, einem weißen Strohhut und Manns Halbftiefeln; auch hat die Arrestatin vorgegeben, schwanger zu sein, welcher Behauptung indeß ihre wohl proportionirte Gestalt anscheinend widersprochen haben soll. An alle verehrliche Behörden richte ich das dienstliche und ganz ergebene Ersuchen, auf das obenbezeichnete Frauenzimmer, von dessen bei der Ar: retirung gemachten Aussagen bereits mehrere als Jugenhaft sich erwiesen haben, sorgfältig vigiliren und felbiges, wo es betroffen würde, anhalten zu lassen, in welchem leßteren Falle auf anhero erfolgende An: zeige die Abholung der Arrestatin unter Kostenerstat tung fofort veranlaßt werden wird.

Lütjenburg in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Lammershagen, den 29ften März 1841. Lorentzen.

Edictal: Citation.

Ehefrau Christina Margaretha Köpke, geb. Meggers, Auf die eingereichte Vorstellung und Bitte der Köpte aus Oldesloe, wegen böslicher Verlassung f. w. c. cur. in Schleswig wider ihren Ehemann Heinrich storio der ebengenannte Heinrich Köpke hiemit ein: d. a., wird von dem verordneten Hüttener Landconsi für allemal, mithin peremtorisch geladen und befeh ligt, sich vor dem am Montage nach dem 2ten Sonn tage Trinitatis, wird sein der 21ste Juni dieses Jahrs, auf dem Königl. Hüttener Amthause in persönlich zu stellen, anzuhören und zu vernehmen, Schleswig zu haltenden ordentlichen Consistorialgericht was sodann Supplicantin wegen zu trennender Ehe antragen und bitten laffen wird, darauf zu antworten und nach verhandelter Sache Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Fall seines Ausbleibens auf ferneren Antrag der Citantin dennoch wider ihn werde erkannt werden, was den Rechten gemäß ist.

Urkundlich unterm Confiftorial: Insiegel. Gegeben im Hüttener Consistorio zu Schleswig, den 31sten März 1841. (L. S.)

Chr. A. Brockenhuus.

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Erste Bekanntmachung.

Autorisation des Königl. Schleswigschen Obergerichts, Auf Ansuchen Beikommender und demnächst erfolgte werden alle diejenigen, welche aus nachbenannten vers loren gegangenen, auf Folien Amts: Gottorfischer Ein: gesessenen protocollirten Documenten Ansprüche ha ben, als:

1) aus folgenden, auf Folien von Vorbesißern einer von Franz Meggers besessenen, zu Kleinbenne: beck belegenen halben Hufe, welche aus zwei vormaligen Hufen und einer Hufe zusam men gekauft ist, und wovon jezt Detlef Scheel: hafe eine Hufe und Hans Frahm eine Hufe besißt, protocollirten Documenten, nämlich: a. aus einem zwischen Heldt Odefey Wittwe c. cur. als Verkäuferin und Peter Humm als Käufer der jeßt dem H. Frahm gehöri

genHufe unterm 17ten Mai 1785 errich; teten und am 4ten Juni f. J. auf Käufers Folio protocollirten Contracte, wegen der zu 1220 ftipulirten Kaufsumme;

b. aus einem zwischen Fr. v. Essen als Ver:
käufer und Johann Engel als Käufer einer
halben Hufe, wovon Hufe schon früher
verkauft, die andere Hufe aber an D.
Scheelbase überlassen ist, am 7ten Mai 1765
errichteten und am 19ten f. M. auf Käufers
Folio protocollirten Contracte, wegen der
608 betragenden Kaufsumme;
c. aus einem zwischen Johann Engel als Ver:
käufer und Claus Meggers als Käufer der
gedachten halben Hufe am 26sten April 1769
errichteten und am 20sten Mai s. J. auf
Käufers Folio protocollirten Contracte, we:
gen der 2000 betragenden Kaufsumme;
d. aus einem am 26sten Mai 1773 abgeschloffe:
nen und am 25sten Juni f. J. auf des ge
dachten Claus Meggers Folio_protocollirten
Vergleich, wornach derselbe an Jürgen Claus:
fen in Großdannewerk 16 zu bezahlen
sich verpflichtet;

2) aus einem zwischen Joh. Christian Jensen als Abtreter und seinem Sohne Peter Jensen als Antreter einer jeßt dem Friedrich Claussen ges hörigen Parcelenstelle zu Damholm am 11ten September 1830 errichteten und am 16ten Oc: tober 1835 auf Antreters Folio protocollirten Kaufcontracte, wegen der den Geschwistern des Antreters Johann, Magdalena, Margretha und Anna Jensen, jeder mit 150 und dem Abtre ter mit 100 darin verschriebenen Summe, infofern jemand außer den gedachten Personen darauf Anspruch haben sollte;

3) aus einem zwischen Mary Thomsen als Abtre ter und dessen Sohn Joh. Ch. Thomsen als Antreter einer jeßt dem Jürgen Hinrich Thom: sen in Kius gehörigen Kathe c. p. am 29sten Febr. 1779 errichteten und am 7ten Juni 1780 auf Antreters Folio protocollirten Contracte, we: gen der 200 betragenden Kaufsumme;

aus einem zwischen D. Chr. Struve als Ver; fäufer und Johann Hinrich Hansen als Käufer einer jest dem Detlef Johann Hansen jun. ge hörigen Bondeninstenkathe zu Brebelholz und Wintelholmer Hufenländereien am 23sten Oct. 1773 errichteten und am 19ten Nov. s. J. auf Käufers Folio protocollirten Contracte, wegen des 300 betragenden Restes der Kaufsumme; 5) aus folgenden, auf Folien von Vorbesißern einer jest dem Jacob Clausen gehörigen Colonistenstelle No 3 zu Friederichsau protocollirten Docu: menten, als:

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a. aus einer von Claus Hinrich Boysen am ́ 11ten Juni 1797 an Anna Elisabeth Schno ren in Schleswig ausgegebenen und am 24ften Juli f. J. auf Debitors Folio pro: tocollirten Obligation, lautend auf 200 Capital;

b. aus einem von demselben am 23sten Decem ber 1802 an Salomon Hirschel und P. D. Petersen in Schleswig ausgegebenen und am 28sten f. M. auf Debitors Folio protocollir: ten, auf 200 v. Cour. lautenden Pfand: wechsel, wegen der annoch undelirten 50 ; c. aus einem zwischen M. H. Boysen als Ver: käufer und Jacob Kunzmann als Käufer obiger Colonistenstelle am 14ten Oct. 1805 errichteten und am 6ten Nov. f. J. auf Käufers Folio protocollirten Kaufbriefe, we gen des noch undelirten Restes der Kauf: fumme, an Betrag 100 ;

6) aus einem zwischen Marquard Petersen als Ab: treter und dessen Sohne Hans Petersen als An: treter einer jeßt dem Hans Pohlmann gehörigen, zu Jörtle belegenen Festehufe am 15ten Febr. 1794 errichteten und am 9ten März 1794 auf Antreters Folio protocollirten Kaufcontracte, we gen der zu 800 stipulirten Kaufsumme; 7) aus einer von Hans Jürgen Knuth, ehemaligem Besißer der jeßt dem Hans Dockweiler gehöri gen, zu Friedrichsaubau belegenen Colonistenstelle N 3, an die Wittwe des weit. Jürgen Thede in Kleinreide, Anna Thede, unterm 14ten Sept. 1816 auf 160 Rbthlr. S. M. ausgegebenen und am selbigen Tage auf des Debitors Folio pro: tocollirten Obligation;

8) aus einem zwischen Joh. Jürgen Reble als Ver: käufer und Johann Reble als Käufer der Colo nistenstellen No 4 & 6 zu Friederichsaubau am 27sten Mai 1824 errichteten und am 27ften Nov. 1824 auf Käufers Folio protocollirten Contracte, wegen des 700 & betragenden Restes der Kauf summe, insofern jemand außer dem Verkäufer darauf Anspruch haben sollte;

9) aus einer am 29sten Sept. 1789 von Andreas An dersen, ehemaligen Besißer der jeßt weiter parcelir: ten 18ten Satrupholmer Parcele, an den Hospitals; vorsteher Rönnenkamp in Flensburg auf 1200 f à 4 pCt. p. a, Zinsen ausgegebenen, eod. dato auf Debitors Folio protocollirten und nochmals angeblich an den Bürgermeister thor Straten daselbst cedirten Obligation;

hiedurch, und zwar was die sub 2 & 8 erwähnten Protocollate anbetrifft, bei Strafe der Mortification der Originalcontracte vom 11ten Sept. 1830 und 27ften Mai 1824, anstatt deren event. fidemirte Copieen wiederum zu originalisiren find, in Betreff_der übri gen Pöste aber bei Strafe der Ausschließung und

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