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Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 9ten Stücks N 12. Der verschollene Diedrich Tallig, ein Sohn des weil. Müllers gleichen Namens auf der Rosenburger Mühle und geboren daselbst am 26sten März 1769, welcher mithin sein 70stes Jahr zurückgelegt hat und seit mehreren Jahren von hier abwesend ist, event. feine unbekannten Erben, werden bei Vermeidung der gefeßlichen Folgen biedurch von Gerichtswegen aufge: fordert, fich resp, prævia procuratura binnen 12 Wochen hieselbst gehörig zu melden und weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen. Oldesloe im combinirten adel. Gutsgerichte für, Westerau 2c., den 10ten Februar 1841.

(L. S.).

No 39.

v. Colditz.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 9ten Stücks No 13. Erb und sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Hufenpåchters und Krugwirths Christoph, rectius An: dreas Johann, Drews zu Fiertkathe müssen binnen pråclusivischer Frist von 12 Wochen gehörig hieselbst angegeben werden.

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Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Proct. des 9ten Stücks No 15. Es werden hiemit Alle, welche an den Schiffbauer Nicolaus Burmeister in Blankenese, namentlich an das demselben bisher gehörige, auf der Schiffswerfte des Schiffbauers Diercks zu Wittenbergen liegende, von ihm verkaufte Schiff, aus irgend einem Grunde Ans sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hie: mittelst aufgefordert, solche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams an gerechnet, bei Vermeidung der Ausschließung und bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche, im Actuariate des Gerichts ordnungsmäßig anzugeben. Pinneberger Concurs: und Erbtheilungsgericht, den 23sten Februar, 1841.

v. Döring.

Dumreicher.

der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 22. März 1841.

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Citationes. No 1. Nachbenannte entwichene Militairpflichtige aus dem Westertheil der Landschaft Eiderstedt, als: aus dem Kirchspiel Garding: Jac. Pet. Jacobs 37 Jahr, Peter Hagge 41 J., Kram. Andr. Friedrichs 24 J.; aus dem Kirchspiel Tating: Hinr. Meyer 41 J.; aus dem Kirchspiel Uelvesbüll: Chr. Brod. Christians 34 J.; aus dem Kirchspiel Osterhever: Magnus Niß Paulsen 43 J.; aus dem Kirchspiel Tetenbüll: Hans Joch. Böttcher 44 J., Jacob Tetens 44 J., Boye Letens 40 J., Joh. Dircks 38 J., Siev. Lorenzen 34 J., Hans H. Knuß 39 J.; aus dem Kirchspiel Poppenbüll: Peter Muhl 34 Jahr alt; werden hies Surch befehligt, bei Vermeidung gefeßlicher Ahndung, 17nfehlbar am 23sten März dieses Jahrs, Morgens

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Reinbeck, als: aus Lohbrügge, Lage 1 No 91 Hans Nachbenannte Militair Reserven aus dem Amte Eggert Koops, 22 Jahr; aus Schiffbeck, 2.5 No 43 Joh. Jacob Hinr. Wendt, 22 J., No 75 Joh. Hinr. Carl Kiehn, 21 J.; aus Glinde, L. 10 No 42 Herr mann Hinr. Sannmann, 21 J.; aus Wellingsbüttel, 2.1 M 57 Jürgen Ludwig Freerks, 21 J.; werden hiedurch aufgefordert, sich am 17ten April dieses Jahrs, wird sein der Sonnabend nach Ostern, des Morgens früh 8 Uhr, vor der_Landmilitair - Session auf dem hiesigen Schlosse einzufinden; mit der Vers warnung, daß fie im Nichterscheinungsfalle die geseß: liche Strafe zu fürchten haben.

Königl. Amthaus zu Reinbeck, den 11ten März

1841.

No 3.

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Scholtz.

Nachbenannte Militair: Reserven aus dem Amte Trittau, als: Lage 2 No 58 Johann Franz Hinrich Stahmer, 22 Jahr, 2. 3 No 43 Chr. Carl Gerhard Quante, 22 J., N 59 Johann Georg Leopold Nie: mann, 22 J., N 79 Peter Hinrich Meier, 23 J., Franz Hinrich Nicolaus Wohldmann, 27 J., L. 4 No 57 Johann Friedrich Heidtmann, 22 J., £. 5 N 44 Franz Hinrich Wilhelm Punjer, 22 J., E. 14 No 13 Hinrich Peter Jacob Rehders, 22 J., L. 21 No 36 Hans Jochim Peter Meier, 22 J., No 50 Hinrich Peter Duvens, 22 J., . 26 No 36 Johann Christ. Hinrich von Lindt, 22 J., L. 33 No 35 Joh. Hinrich Karnag, 22 J., L. 35 No 16 Mary Herr mann David, 22 J., No 22 Hans Hinrich Herrmann Voß, 22 J., L. 36 No 30 Peter Friedrich Niemeier, 22 J., L. 38 No 37 Hans Jochim Hinrich Appel, 22 J., E. 43 No 45 Jochim Hinrich Willhöft, 22 J.; werden hiedurch aufgefordert, sich am 19ten April d. J., wird sein der Montag nach dem Sonntage Quasimodogeniti, des Morgens früh 8 Uhr, vor der Landmilitair: Session auf dem Amte zu Trittau

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Auf eingereichte Vorstellung und Bitte von Seiten der Ehefrau Margaretha Louise Rann im Mohr: kirchener Armenhause c. cur. wider ihren seit 6 Jah: ren abwesenden Ehemann Johann Rann, wird Leste: rer hiemittelst peremtorisch citirt, am Montage nach dem Dom. Trin., als am 7ten Juni dieses Jahres, Vormittags vor dem hiesigen Königl. Consistorio in Person zu erscheinen, zu vernehmen, was Implorantin sodann in Betreff Ehescheidung wegen böslicher Ver: lassung f. w. d. a. wider ihn vorbringen lassen wird, darauf zu antworten und Spruch Rechtens zu gewärti gen, mit der Verwarnung, daß auch, falls er im an gefeßten Termine nicht erscheine, auf der Implorantin ferneres Anhalten, die zwischen ihm und ihr bisher bestandene Ehe quoad viuculum getrennt, auch son: ften erkannt werden wird, was den Rechten gemäß ist. Auf dem Königlich Gottorffer Consistorio zu Schles: wig, den 18ten Februar 1841. v. Scheel.

Boysen.

Zur Beglaubigung: U. E. Fries.

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Sr. Königl. Majestät zu Dänemark 2c. bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, wie auch Consistorial: rath und Kirchenprobst, wir, Carl Georg Heinrich Lempfert, R. v. D., und Heinrich Schmidt, Haupt: pastor in Eddelack, gebieten als Præsides des Süder: dithmarsischen Consistorii:

Meldorf und Eddelack, den 8ten Februar 1841.
Lempfert. Schmidt.
Zur Beglaubigung: Wagner.

No 3.

Auf geziemende Vorstellung und Bitte abseiten Trina Desau, geb. Paap, in St. Margarethen, c. c., Implorantin, pro edictali citatione ihres seit 1836 entfernten Ehemannes Marten Desau, vormals Schif fers, wird Namens des Münsterdorfischen Consistos riums eben besagter Marten Desau hiedurch von mir ein für allemal, mithin peremtorisch geladen und bes fehligt, sich vor dem am 11ten Mai d. J. in der hiest: gen Probstei zu haltenden Münsterdorfischen Consisto rialgericht, Morgens 9 Uhr, einzufinden, um zu ver nehmen, was seine Ehefrau alsdann in puncto bos licher Verlassung wider ihn antragen wird, darauf zu antworten und nach verhandelter Sache Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Vers warnung, daß im Fall seines Ausbleibens auf fer: neren Antrag der Edictalcitantin wider ihn werde er kannt werden, was den Rechten gemäß ist. Jhehoe in der Probstei Münsterdorf und unter dem Infiegel des Consistoriums, den 15ten Jan. 1841. (L. S.) Wolf:

Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Die Colonisten zu Friedrichsau, als der Ladevogt Hans Schneider, Carsten Jürgensen, Johann Knuth, Thomas Detlefsen, Matthias Wieben, Peter Dürr und Hans Schäfer, haben angezeigt, daß sie von ders jenigen halben sogenannten Jübecker Ausbauhufe, welche ihre Besigvorweser im Jahre 1799 in Gemeinschaft von Frenz Hagge käuflich erstanden, mit Vorbehalt der Die Ehefrau Anna Magdalena Peters in Wind: Genehmigung einer Königl. höchstpreißl. Rentekammer, bergen, jest in Thalingburen, c. c. c., hat bei uns die bisher von dem Abnahmemanne Thomas Jepsen vorstellig gemacht, daß ihr Ehemann Claus Peters aus benußte Wohnung nebst 4 Tonnen 2 Schip 30 Ruth. Windbergen sie vor länger als 2 Jahren böslich verlassen. Landes an Christian Reimer zu Jübeck zur Er habe, ohne seitdem von sich hören zu lassen, weshalb fie auf Trennung der bisher zwischen ihr und ihm bestehenden Ehe klage, und um Erlassung einer Edic tal:Citation bitte.

In Deferirung dieser Bitte wird nun gedachter Claus Peters aus Windbergen hiemittelst peremtorisch geladen und befehligt, vor dem am Montage nach Ostern, den 19t:n April 1841, in dem zu Meldorf versammelten Süderdichmarsischen Consistorio des Vor mittags 10 Uhr zu erscheinen und zu vernehmen, was seine Ehefrau cum curatori const. in puncto bos: licher Verlassung wider ihn anbringen werde, darauf zu antworten und demnächst rechtliche Verfügung zu gewärtigen; unter der Verwarnung, daß wenn er nicht erscheint, auf ferneren Antrag der Citantin demnächst wider ihn erkannt werden solle, was den Rechten gemäß. Wornach ihr euch zu achten.

richtung einer besondern Familienstelle verkauft und sich gegen denselben zur Erlassung eines Verkaufspro: clams und Lieferung eines reinen Professionsprotocolls verpflichtet haben. In Gewährung der darauf begrün deten Bitte um die Erlassung des besagten Proclams, so wie auch um die beabsichtigte Auftheilung der ge dachten Hufe unter die einzelnen Theilnehmer, ihrem Antrage gemäß zu erleichtern, werden daher jedoch mit geseßlicher Ausnahme der protocollirten Gläubiger), alle diejenigen, welche an die erwähnte halbe Festehuse c. pert. dingliche Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, hiedurch, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, aufgefordert und angewiesen, selbige binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate des Amts Gottorf anzuge: ben, und wegen Producirung der Documente nebst

Bestellung von Procuratoren zu den Acten das Ord: nungsmäßige wahrzunehmen.

Auf dem Königl. Amthause vor Gottorf, den 2ten März 1841. v. Scheel.

In fidem copiæ: U. E. Fries.

No 2.

Erste Bekanntmachung. Nach erfolgtem Ableben des Staveners Hans Frahm in Meggerdorf hat deffen einzige Tochter und Erbin, Anna Christina Frahm, verehelichte Kühl, c. c. m. Heinrich Kühl daselbst, erklärt, daß sie zwar nicht das mindeste Bedenken trage, den Nachlaß ihres weil. Vaters und Erblassers unbedingt anzutreten, sich dennoch aber, in Betracht der vielen und mannichfals tigen Geschäfte, die er während seiner Lebenszeit unter Händen gehabt, und der Verwickelungen, welche des halb zu befürchten seien, veranlaßt sehe, um die Er: laffung eines Proclams zur Ausmittelung des Bestan des der Masse zu bitten. Wenn nun diesem Ansuchen deferirt worden, so werden hiemittelst (mit gefeßlicher Ausnahme etwaniger protocollirter Creditoren), alle diejenigen, welche an den verstorbenen Stavener Hans Frahm oder nunmehr an seinen Nachlaß, wozu auch Ländereien in den Landschaften Stapelholm und Eider stedt gehören, aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch, bei Strafe der Ausschließung, aufgefordert und befehligt, sich damit binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Ac: tuariate des Amts Gottorf anzugeben, und wegen Producirung der Urkunden und Procuraturbestellung das Ordnungsmåßige wahrzunehmen.

Auf dem Königl. Amthause zu Gottorf, den 10ten März 1841. v. Scheel.

In fidem copiæ: U. E. Fries.

No 3.

Erfte Bekanntmachung. Da der Mühlenbefißer Jürgen Maßen vor Son: derburg sich wegen des von ihm an den Bürger und Schiffscapitain Matthias Magen in Sonderburg ver: fauften, vor Sonderburg auf Hospitalsgrunde belegenen Mühlen: Haus- und Grund: Besißes, imgleichen wegen der zwischen der Stadt Sonderburg und Möllbye be legenen, an denselben Käufer verkauften, zur Stadt gehörigen Koppel, mit allen Zubehörungen, zur Evic tionsleistung verpflichtet hat, so werden hierdurch auf Anhalten des Verkäufers, resp. abseiten der Direction des Hospitals zu St. Jürgen hierselbst und des Ma: gistrats der Stadt Sonderburg, von Gerichts: nnd Rechtswegen Alle und Jede, welche an den obgedachten, unter Hospitalsjurisdiction belegenen Mühlen: Haus und Grundbesitz, oder an die genannte, unter Stadt: jurisdiction belegene Koppel, mit allen Zubehörungen,

aus irgend einem Grunde dingliche Ansprüche und Forderungen, oder auch sonst Forderungen, solche mb gen herrühren, woher sie wollen, an benannten Jür: gen Magen oder sein Vermögen zu haben vermeinen (mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger), aufgefordert und befehligt, diese ihre dinglichen oder auch sonstigen Ansprüche und Forderungen, bei Ver: meidung der gefeßlichen Strafen, der gänzlichen Aus: schließung und des ewigen Stillschweigens, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Secretariate der Stadt und des Hospitals gehörig anzugeben, und wegen Producirung der desfälligen Documente und Procuraturbestellung das Ordnungsmäßige wahrzu: nehmen.

Sonderburg, den 12ten März 1841.
Die Direction des Hospitals
zu St. Jürgen hierselbst.

No 4.

Erste Bekanntmachung.

Der Magistrat hierselbst.

Wenn die Vormünder der hinterbliebenen Kinder des verstorbenen Schmieds Hans Looft, weiland in Osterstedt, und seiner nach ihm mit Tode abgegange nen Ehefrau Trina, geb. Vollert, unter der Anzeige, wie sie für ihre Pupillen den Nachlaß ihrer Erblasser nicht unbedingt, sondern nur sub beneficio legis et inventarii anzutreten gewilligt, auf Erlassung eines landüblichen Proclams über beregten Nachlaß ange: tragen, so werden (mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), hiemit Alle und Jede, welche an den Ge: sammtnachlaß der weiland Eheleute Looft Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, demselben mit Schulden verhaftet sind, oder zum Nachlasse gehörige Pfänder und Sachen besigen, hie: mit, resp. bei Vermeidung der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, ein: für allemal citirt und be: fehligt, sich damit, Auswärtige unter Bestellung der erforderlichen Actenprocuratur, binnen 12 Wochen, nach der letzten Bekanntmachung dieses, auf der Königl. Rendsburger Amtstube, unter Producirung der ihre Ansprüche betreffenden Originaldocumente und Zurück lassung von Abschriften derselben beim Professionspros tocoll, gehörig anzugeben.

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Rendsburger Amthaus, den 9ten März 1841. Reventlow Criminil. In fidem: Feddersen. No 5.

Erste Bekanntmachung.

Wenn auf Antrag des Hufners Hans Jochim Bartels in Scharbeuß, vorbehältlich der Einreden der Creditoren, der Concurs über dessen Haabe und Gü ter erkannt ist, so werden hiedurch Alle und Jede, welche Forderungen an denselben haben oder demselben mit Schulden verhaftet sind, bei Vermeidung der geseglichen Strafen, aufgefordert, ihre desfallfigen Ans sprüche und Verpflichtungen spätestens innerhalb 12

Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Pro
clams angerechnet, unter Vorzeigung ihrer desfallsigen
Documente, beim hiesigen Gerichte anzugeben.
Im Scharbeußer Justitiariat, Develgönne, den 6ten
Mår 1841.

N 6.

Erste Bekanntmachung.

Neergaard.

Da der Aufenthalt der Brüder Wilhelm Ludwig und Detlev Orenius, Söhne des weil. Jågers Carl Ludwig Orenius und seiner Frau Magdalena Sophia, geb. Stricker, zu Neudorf, für welche hier ein Ber mögen von 55 20 vorm. Cour. verwaltet wird, unbekannt ist, dieselben auch ihr 70stes Lebensjahr be: reits überschritten haben, so werden auf Anhalten ihrer Verwandten gedachte Brüder Oxenius, oder, falls sie verstorben wären, ihre Erben, bei Vermeidnng der Todeserklärung und Ausschließung von der Masse, hie: mit aufgefordert, ihre Ansprüche an jenes Vermögen binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung an, Auswärtige durch einen Actenprocurator, hieselbst zu melden.

Justitiariat des adel. Guts Augustenhof zu Olden: burg in Holstein, den 9ten März 1841.

No 7.

Petersen, Dr.

Erste Bekanntmachung.

Auf Anhalten Beikommender und mit Genehmi gung des Königl. Obergerichts werden Alle, welche an nachbenannte verloren gegangene Documente, als: 1) den Contract zwischen Hans Lau in Bilsen und seinem Sohne gleichen Namens Hans Lau vom 18ten Decbr. 1817, wornach für die Geschwister des letteren, Catharina Elisabeth und Catharina Elsabe, annoch gewisse Leistungen von Seiten des Stellbesizers protocollirt stehen; nenes Schuld: und Pfandprotocoll No 17, Fol. 320;

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2) die wahrscheinlich bei einem Brande verloren. gegangenen beiden an Cord Heinrich Ramcke in Schenefeld ausgestellten Verschreibungen, nåmlich a. eine von der Altonaer Spar: und Leihkaffe an denselben ausgestellte, mit der N 5956 verfehene, auf 1200 & vorm. Schlesw.:Holft. Cour. lautende Obligation und b. ein Contrabuch der Pinneberger Spar: und Leihkasse, bezeichnet mit No 20, lautend auf 600 vormal. Schlesw.: Holst. Cour.; 3) den Contract vom 12ten April 1828 zwischen Matthias Früchtenicht zu Spickerhörn, der Graf schaft Ranzau, und dem weil. Eingesessenen Jaz cob Wagener zu Vormstegen, aus welchem für ersteren annoch 1125 Cour. protocollirt_stehen; neues Schuld und Pfandprotocoll N 15, Fol. 39;,

4) den Contract zwischen Franz Ernst Glißmann und seinem Sohne gleichen Namens in Kellin gen vom 31sten Dec. 1800, aus welchem für

weil. Anna Elisabeth Glißmann 100% und für Anna Margaretha Glißmann ebenfalls noch 100 P vormal. Schlesw. Holst. Cour. protocollirt ste: hen, so wie an die Cessionsacte vom 19ten Sept. 1827, wodurch die 100 % der Anna Elisabeth Glißmann an die Gebrüder Andreas und Ernst Seveke in Hamburg cedirt worden; neues Schuld: und Pfandprotocoll No 3, Fol. 91;

5) den Contract zwischen Jochim Sottorf und Jo: hann Sottorf in Lockstedt vom 28sten April 1779, aus welchem für Heinrich Wullenweber noch 100 vormal. Schlesw. Holst. Cour., fo wie für den Verkäufer Jochim Sottorf ein Ab: schied protocollirt stehen; neues Schuld: und fandprotocoll No 7, Fol. 288;

-

6) den Uebertragungs und Erbtheilungs: Contract zwischen den Erben des weil. Johann von Döh; ren und Jacob von Döhren am Neuendeich vom 7ten August 1821, aus welchem für Martin Heidorn in Uetersen uxor. noie 3223 $ 13 ß, für Claus Kahlcke am Neuendeich uxor. noie 322313 und für Franz Johann Nienburg zu Schadendorf uxor. noie 3223 † 13 ß vorm. Cour. noch protocollirt stehen; neues Schuld: und Pfandprotocoll No 16, Fol. 60 und Fol. 62; 7) den Contract zwischen Berend Körner und Franj Christian Gramm in Schulau vom 9ten April 1833, aus welchem für ersteren annoch ein Ab: schied protocollirt steht; neues Schuld: und Pfand: protocoll No 13, Fol. 242;

8) den Contract zwischen Johann Heinrich Ladiges und dessen Tochter Catharina Elfabe und deren Ehemann Claus Hinrich Ladiges in Schulau vom 19ten Juli 1814, aus welchem für ersteren und dessen Ehefrau annoch ein Abschied protocollirt fteht; neues Schuld: und Pfandprotecoll M 13, Fol. 143;

aus irgend einem Grunde Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, so wie auch ferner, da im Schuld: und Pfandprotocoll No 13, Fol. 242

seit dem 29sten October 1798 eine Vormunds schaft für des weil. Johann Hinrich Norden in Wedel Kinder erster Ehe, so wie seit dem 21sten Febr. 1806 eine Assistents und Vormundschaft für die weil. Wittwe des Michel Drdge in Hollm und deren Kinder noch ungetilgt stehen, die Kinder des genannten Joh. Hinr. Norden und des Michel Dröge, event. deren Erben, so wie auch die Erben des Claus Hinrich Ladiges in Hollm, deren Aufenthalt unbekannt ist, falls dieselben aus den pros tocollirten Vormundschafts: und Abschieds: Verpflich tungen annoch Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen sollten, hiedurch peremtorisch geladen, das mit, bei Verlust ihrer Ansprüche, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im Actuariate des Gerichts ordnungs mäßig sich zu melden, die etwanigen zur Begründung

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