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rechtigten, dahin nach ihrer Entlassung aus dem Zucht: hause zurückkehrenden Stråflinge, vom 15ten März. Stück 15. I. S. 105.

18. Kanzeleipatent, betreffend die Publication ei: nes Beschlusses der Deutschen Bundesversammlung wider den Nachdruck der Schriften Chr. M. Wie lands, vom 27ßten März. Stück 17. III. S. 121.

19. Kanzeleipatent, betreffend die Publication ei; nes ferneren Beschlusses der Deutschen Bundesver: sammlung wider den Nachdruck der Götheschen Werke, vom 27sten März. Stück 17. IV. S. 121.

20. Bekanntmachung, den Quartalscours betref fend, vom 30sten März. Stück 17. II. S. 121.

21. Königl. Resolution, betreffend die Competenz der Provinzialregierung in Wegefachen, vom 2ten April. Stück 19. S. 137.

22. Gemeiner Bescheid des Holsteinischen Ober: gerichts wegen Verlesung der Protocolle und Vers pflichtung der Zeugen in summarischen Proceßverhand; lungen, vom 6ten April. Stück 17. I. S. 121.

23. Kanzeleipatent, betreffend die Aufhebung des den Aerzten zustehenden Rechts, nichtexaminirte Ama nuenses zu halten, vom 6ten April. Stück 18. I. S. 129.

24. Kanzeleipatent, betreffend einige Modificatio: nen in den Quarantaine Vorschriften mit Rücksicht auf das gelbe Fieber, vom 6ten April. Stück 18. II. S. 129.

25. Circulaire des Königl. General: Zollkammer: und Commerz Collegii, betreffend die zollfreie Versens dung von Waaren mit den Frachtposten, vom 13ten April. Stück 18. III. S. 129.

26. Königl. Resolution, betreffend die Gebühren. freiheit der Auscultanten. bei den Obergerichten, vom 23ften April. Stück 20. 1. S. 145.

27. Rescript, die den Landdienern im Amte Steins burg für die Bespeisung der Gefangenen bewilligte Vergütung betreffend, vom 29sten April. Stück 20. II. S. 145.

28. Bekanntmachung, betreffend das Gepräge der Christiansd'ore, vom 1sten Mai. "Stück 27. II. S. 197.

29. Convention über den Transitverkehr des Für stenthums Razeburg mit oder durch das Holstein: Lauenburgische Zollgebiet, vom 2ten Mai. Stück 44. I. G. 321.

30. Patent, betreffend die Handels: und Schiff: fahrts Declaration mit dem Großherzogthum Olden: burg, vom 7ten Mai. Stück 22. II. S. 157.

31. Königl. Resolution, betreffend die Sigungen des Plöner Landgerichts und Consistorii, vom Sten Mai. Stück 21. 1. S. 149.

32. Patent des Königl. General-Zollkammer; und Commerz: Collegii, betreffend die Verzollung von uns gebleichter Leinewand, voin Sten Mai. Stück 21. II. S. 149.

33. Bekanntmachung des Königl. General Zoll: kammer: und Commerz: Collegii, einige Erleichterun gen im inländischen Verkehr betreffend, vom 8ten Mai. Stück 21. IV. S. 149.

34. † Patent, betreffend die Zollfreiheit des Ei: chenholzes und der Borke, so wie des Stabholzes und der Tonnenståbe, vom 14ten Mai. Stück 21. III. S. 149.

35. Patent, betreffend eine Abänderung in dem Zollcartell mit dem Fürstenthum Lübeck vom 4ten Jas

nuar 1839, vom 14ten Mai. Stück 22. I. S. 157.

36. Königl. Resolution, betreffend die Anlegung einer Kunststraße von Hamburg über Wandsbeck und Ahrensburg nach der Oldesloer Chaussee, vom 21sten

Mai. Stück 23. S. 165.

37. † Patent, betreffend die Herabseßung des Ein: fuhrzolls für Verhärtungsplatten, Bolzen und Nägel, vom 21sten Mai. Stück 24. II. S. 173.

38. Circulaire der Provinzialregierung, betreffend eine anderweitige Organisirung des an der südlichen Gränze des Herzogthums ftationirten Gensd'armerie: Corps, vom 21 Mai. Stück 24. I. S. 173.

39. Bekanntmachung der Generalpostdirection, die Bestimmung der Entfernungen auf der Kieler: Alto: naer Chaussee betreffend, vom Sten Mai. Stück 27. I. S. 197.

40. Kanzeleipatent, betreffend die Publication eis nes Beschlusses der Deutschen Bundesversammlung, positionen und dramatischer Werke, vom 12ten Juni. wegen des Schußes der Verfasser musicalischer Com: Stück 28. I. S. 205.

41. Patent, betreffend den Nachlaß von 50 pCt. für ein Jahr in der Grund und Benußungssteuer, vom 30sten Juni. Stück 33, II. G. 237.

42. † Patent, betreffend den Einfuhrzoll für Shawls und Shawlstücher, vom 1sten Juli. Stück 28. II. S. 205.

43. Circulaire des Königl. General: Zollkammer: und Commerz Collegii, betreffend das Verfahren, wenn vom Zollwesen Anhaltungen wegen Postcontraventionen gemacht werden, vom 27ften Juli. Stück 33. I. S. 237.

: 44. Circulaire des Königl. General Zollkammer: und Commerz: Collegii, betreffend den §. 2 der Vers ordnung vom 12ten März hinsichtlich der Ladungsdo: cumente für seewärts eingehende Waaren, vom 31sten Juli. Stück 34. S. 245.

45. Bekanntmachung des Königl. General Zoll kammer: und Commerz Collegii, betreffend das den Zollmeldungsposten zu Krückau beigelegte Clarirungs: recht, vom 10ten Auguft. Stück 35. S. 253.

46. Circulaire der Königl. Provinzialregierung, be: treffend die Stempelung der von den Webern auf dem Lande verfertigten, zur Versendung innerhalb der Her: zogthümer und nach dem Königreich Dänemark be: stimmten Baumwollenwaaren und sonstigen Gewebe, vom 12ten August. Stück 36. S. 261.

47. † Patent, betreffend die Annahme von Hülfs: fecretairen bei den Ståndeversamınılungen, vom 20sten August. Stück 39. II. S.

48. Patent, betreffend die den Wahldirectoren und Wahlofficialen bei ihren Reisen zukommenden Dias ten und Führvergütungen, vom 24ften August. Stück

39. I. G. 285.

49. Patent, betreffend die Ausschreibung des Mar gazinkorns, imgleichen des Heu's und Stroh's für das Jahr 1842, wie auch die Bestimmung der Preise für Die im Jahre 1841 in natura nicht requirirten Quan titäten desselben, vom 27sten August. Stück 40. I.

. 293.

50. Rentekammerpatent, betreffend die Einschårs fung des § 1. der Verordnung über das Stempel: papier vom 4ten October 1775, des § 32 der Stem: pelpapierverordnung vom 31sten October 1804 und des Patents vom 26sten Mai 1840 hinsichtlich des Gebrauches des gestempelten Papiers zu den bei den Collegien eingereichten Gesuchen, vom 1sten Septem ber. Stück 40. II. S. 293.

51. Patent, betreffend die Repartition der durch die dritte Ständeversammlung veranlaßten Kosten, vom 7ten September. Stück 41. S. 301.

52. Patent des Königl. General-Zollkammer: und Commerz: Collegii, betreffend die Modification der

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§§. 10 und 12 der Zollverordnung vom 1sten Mai 1838 wegen Versendungen von Zucker, vom 11ten Septem: ber. Stück 39. III. G. 285.

53. Patent aus der Königl. Generalpostdirection, betreffend die sogenannten Wochenwagen und deren Führer, vom 13ten September. Stück 42. S. 309.

54. Patent, betreffend eine mit Mecklenburg-Strelis hinsichtlich des Transits abgeschlossene Declaration, voni 30ften September. Stück 44. I. S. 321.

55. Patent aus dem Königl. Generals Zollkam mer: und Commerz: Collegii, betreffend einige provis forische Veränderungen in dem Zolltarif für die Pasfage auf dem Schleswig-Holsteinischen Kanal, vom 15ten October. Stück 44. II. S. 322.

56. Patent, betreffend die Bekanntmachung der zwischen den Königreichen Dänemark und Belgien un: term 15ten Juni d. J. abgeschlossenen Schifffahrtss Convention, vom 27ften October, Stück 47. III. S. 341.

57. Circulaire der Provinzialregierung, betreffend die Auctorisation derselben, unentgeldlich Conceffionen zur Betreibung des Probenhandels mit den Einwohnern der Westseeinseln an inländische Kaufleute zu ertheilen und die Gleichstellung des Fleckens Wyck hinsichtlich des Probenhandels mit den in dem § 3 der Verords nung vom 24sten October 1839 aufgeführten zunftbe: rechtigten Flecken, vom 1sten November. Stück 47. I. S. 341.

58. Circulaire derselben an die Prediger in den Herzogthümern, betreffend die zur Trauung Lauenbur gischer Unterthanen erforderliche Bescheinigung der heis mathlichen Obrigkeit, vom 2ten November. Stück 47. II. G. 341.

59. Bekanntmachung derselben, betreffend die Er: öffnung der Chausseestrecke vom Ochsenkruge bis zur wendung der Verordnung vom 12ten November 1839 Kiel: Altonaer Kunststraße bei Schnellfen und die An über den Frachtverkehr auf den Kunststraßen des Her: zogthums Holstein, auf die ganze Chaussee von der Eckernschmiede über Oldesloe und den Ochsenkrug, vom 24sten November. Stück 49. S. 353.

der

Schleswig - Holsteinischen Anzeigen

Bekanntmachung.

vom 4. Januar 1841.

Wenn die Königl. höchstpreisliche Rentekammer die über die sämmtlichen Jagddistricte der Landschaft Stapelholm am 3ten v. M. abgehaltene Licitation bis auf den Jagddistrict des Kirchspiels Erfde appro birt, für leßteren aber eine anderweitige Licitation zu verfügen geruht hat: so wird solche am Dienstage den 19ten Januar k, J. abgehalten werden.

Liebhaber der vorgedachten Erfder Jagd werden daher ersucht, sich an besagtem Tage Vormittags 11 Uhr hieselbst einzufinden, die Bedingungen verlesen zu hören, Bot und Ueberbot zu thun, demnächst aber den Zuschlag salva approbatione zu gewärtigen. Königl. Landschreiberei zu Süderstapel den 21sten December 1840.

Mechlenburg.

Edictal: Citationes.

No 4.

Wenn die mit dem Armenrecht versehene Ehefrau des Fürgen Fürgensen in Loit Kirkebye, Namens Karen Andersen, geb. Petersen, bei dem hiesigen Cons fiftorio angezeigt hat, daß ihr gedachter Ehemann feit Oftern 1836 nicht zu Hause gewesen, um dieselbe Beit zur See gegangen fei, auch von Hamburg aus erklärt habe, daß er nicht wieder zu ihr zurückkehren würde, fie daher unter solchen Umständen sich ge: nöthigt sehe, auf Ehescheidung wider ihn zu klagen wegen böslicher Verlassung, mit Bitte um Abgebung einer Edictal Citation zu diesem Behuf: als wird der obgedachte Jürgen Jürgensen aus Loit: Kirkebye_hie: durch peremtorie citirt und vorgeladen, am Don nerstage, den 1ften Aprií 1841, Vormittags 10 Uhr, vor dem auf dem hiesigen Königl. Amthause zu hal tenden Quartals : Consisiorialgericht zu erscheinen und zu vernehmen, was seine Ehefrau wegen Scheidung der Ehe um böslicher Verlassung willen wider ihn antragen und bitten lassen wird, darauf zu antworten und rechtlichen Spruch zu gewärtigen; mit der aus: drücklichen Verwarnung, daß im Fall des Nichter: fcheinens über ihn in contumaciam erkannt und auf des erscheinenden Theils Anhalten ergehen werde, was den Rechten gemäß. Wornach sich zu achten.

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Wenn in Sachen der Ehefrau Magdalena Catha rina Petersen, geb. Haamann, zu Köhn, Guts Pancker, wider ihren Ehemann Detlef Friedrich Petersen aus Schwarzbock, Guts Pancker, wegen böslicher Ver: lassung, erstere_hieselbst vorstellig gemacht hat, daß ihr Ehemann fie vor circa 7 Jahren verlassen und sie den Aufenthalt desselben nicht kenne, und deshalb um Edictal Citation gebeten hat: so wird in Deferis rung dieser Bitte gedachter Detlef Friedrich Petersen hiemittelst geladen und befehligt, am 19ten April 1841, als dem Montage in der vollen Woche nach Ostern, Morgens 10 Ühr, auf dem Rathhause zu Didenburg vor dem alsdann versammelten Consistorio zu erscheinen, um zu vernehmen, was seine Ehefrau wegen böslicher Verlassung gegen ihn anbringen werde, sich zu verantworten und Spruch Rechtens zu gewärtigen; mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß im Ausbleibungsfalle des Citaten, auf ferneren An trag der Citantin, wider ihn in contumaciam we: gen Aufhebung der Ehe den Rechten gemäß werde erkannt werden.

1840.

Oldenburgisches Consistorium den 19ten December Pråses, Probst und Assessores.

(L. S.)

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ten defuncti gebeten hat: so werden von Gerichts: wegen in Deferirnng dieser Bitte Alle und Jede, welche an den Nachlaß des Geheimen Conferenzraths Grafen v. Hardenberg Reventlow, Excellenz, und na mentlich an dessen in Holstein belegenen Gütern Löhr: storf, Godderstörf, Claustorf, Görg, Satjewiß und Großenbrode aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen (mit alleiniger Ausnahme der pros tocollirten Gläubiger), bei Strafe der Ausschießung, hiedurch befehligt und angewiesen, sich innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Pro: clams angerechnet, unter Producirung der ihre etwa nigen Ansprüche begründenden Documente, in Ur: und Abschrift und unter Bestellung eines procuratoris ad acta, bei dem adel. Holsteinischen Landgerichts: Notariate hieselbst gehörig anzugeben und demnächst weitere Verfügung zu gewärtigen.

Urkundlich unterin vorgedruckten größern Gerichts; Infiegel. Gegeben im Königl. Holsteinischen Ober: gerichte zu Glückstadt den 10ten December 1840. (L. S.) Veltheim. Nickels.

Löck.

In fidem copia: Martens, const.

2.

Erste Bekanntmachung.

Wenn der Käthner Hans Hinrich Petersen zu Carlberg, Guts Dörphof, seine Kathenstelle verkauft und dem Käufer ein von allen dinglichen, den Besit realiter afficirenden Ansprüchen gereinigtes Professions: Protocoll versprochen, und zu dem Ende auf Erlas: fung eines gewöhnlichen Verkaufs: Proclams angetra: gen hat: so werden von Rechts: und Gerichtswegen alle diejenigen (mit Ausnahme der protocollirten Cre ditoren), welche aus irgend einem Grunde dingliche Ansprüche und Forderungen an die von Hans Hin: rich Petersen verkaufte Kathenstelle zu haben meinen, hiedurch aufgefordert, innerhalb 12 Wochen, a dato der lehten Bekanntmachung, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft eine gehörige Angabe zu beschaf fen, auch, wenn sie Auswärtige sind, einen Procura tor zu den Acten zu bestellen, bei Vermeidung der Ausschließung.

Fleckebuy in der Gerichtshalterschaft des adel. Guts Dorphof den 24sten December 1840.

3.

Erste Bekanntmachung.

Posselt.

Wenn die Erben der am 17ten d. M. in einem Altet von reichlich 70 Jahren und im unverehelichten Stande hieselbst verstorbenen Wilhelmine Christina Louise Rittmeyer, einer ehelichen Tochter des vormali: gen hiesigen Bürgers und Färbers Johann Daniel Gottfried Rittmeyer, oder Kettmeyer, aus Braun;

schweig, und der verstorbenen Sophia Magdalena, geb. Reimer, hieselbst nicht hinreichend bekannt und deshalb die Erlassung eines landüblichen Proclams erforderlich geworden: so werden Alle und Fede, welche an den Nachlaß der verstorbenen Wilhelmine Christina Louise Rittmeyer, wailand hieselbst, Erb oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, von Gerichtswegen hiemit aufgefordert und angewiesen, solche, bei Strafe der Ausschließung und des beständigen Stillschweigens, innerhalb zwölf Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Pro clams, unter Beobachtung des Rechtserforderlichen, im Stadtsecretariate hieselbst anzugeben. Wornach ic. Gegeben Eckernförde den 21sten December 1840. Bürgermeister und Rath. Bong-Schmidt.

NG 4.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich Carl Georg Heinrich Lempfert, bes stallter Landvogt in Süderdithmarschen, Ritter vom Dannebrog, Allen und Jeden (mit Ausnahme etwani: ger protocollirter Gläubiger), welche an den gerings fügigen Nachlaß des verstorbenen Marx Rehder in Süderhastedt Forderungen oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, daß ihr selbige innerhalb 12 Wochen, nach der letzten Bekanntmachung dieses auf Anhalten der Wittwe des Verstorbenen erlassenen Proclams, Auswärtige nach vorher hiefelbft bestellter Actenpro curotur, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Burg angebet und verzeichnen lasset und demnächst weitere Verfügung gewärtiget. Wornach ein Jeder, den es angeht, sich, bei Strafe der Ausschließung, zu achten. Meldorf den 25sten November 1840.

Zur Beglaubigung: Wagner.

No 5.

Erfte Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen und mit nachstehender War: nung gebiete ich Carl Georg Heinrich Lempfert, be: stallter Landvogt in Süderdithmarschen, Ritter vom Dannebrog, euch, den nicht protocollirten Gläubigern und Pfandinhabern des verstorbenen Maurers Hans Schaar auf dem Destermoor, daß ihr eure Forderuns gen und Pfänder innerhalb 6 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses auf Ansuchen der Wittwe des benannten Verstorbenen erlassenen Proclams, Ans: wärtige nach vorgångiger Procuraturbestellung, bei Verlust eurer Rechte, in der Königl. Kirchspielschrei berei zu Brunsbüttel gehörig angebet und verzeichnen lasset, demnächst aber weitere rechtliche Verfügung gewärtiget. Wornach ihr euch zu achten. Meldorf den 10ten November 1840. Zur Beglaubigung:

Wagner.

No 6.

Erste Bekanntmachung.

Sr. Königl. Majestät zu Dänemark . bestallter Landvogt in Süderdithmarschen, wie auch Consistorial rath und Kirchenprobst, wir, Carl Georg Heinrich Lempfert, R. v. D., und Hinrich Schmidt, Haupt: pastor in Eddesack, gebieten als Præsides des Süder: dithmarsischen Consistoriums:

Von der Kirchengemeine zu St. Michaelis Donn ist der Bau neuer Stühle in der dortigen Kirche Statt der bisher vorhandenen Bånke beschlossen worden. Da nun in Ansehung der Rechte der einzelnen Pas rochanen an den seither von ihnen benußten Kirchen: figen keine Sicherheit vorhanden, überhaupt aber bei dem beabsichtigten Bau neuer Kirchenstühle eine Re: gulirung hinsichtlich der vorhandenen Sigpläge für erforderlich zu achten: so ist zu dem Ende auf An suchen des Kirchencollegiums ein Proclam bewilligt worden.

Es werden daher Alle, welche an den in der Kirche zu St. Michaelis Donn vorhandenen Sigplägen Eigens thumsrechte oder sonstige Ansprüche zu haben vermei: nen sollten, hiedurch aufgefordert, innerhalb 6 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, jene ihre Gerechtsame, unter Producirung sich etwa darauf beziehender Original Documente und mit Zurücklaffung beglaubigter Abschriften derselben, bei Strafe des Verlustes und des ewigen Stillschweigens, in der Königl. Kirchspielschreiberei zu Marne gehörig und, insoweit sie Auswärtige sind," nach zuvor hiefelbft be: stellter Actenprocuratur, anzugeben und verzeichnen zu lassen, demnächst aber weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen. Wornach sich ein Jeder, dem daran gelegen, zu achten.

Meldorf und Eddelack den 10ten December 1840.
Paulsen,

im Auftrag des Hrn. Lands

vogts Lempfert.

Zur Beglaubigung:

No 7.

Schmidt.

Wagner.

Erste Bekanntmachung. Wann der hiesige Bürger und Buchdruckergeselle Heinrich Jacob Friedrich ab intestato mit Hinter: laffung abwesender Erben verstorben und daher die Erlassung eines Proclams erforderlich ist: so werden von Präsident, Bürgermeister und Rath Alle und Jede, welche an den Nachlaß des gedachten Heinrich Jacob Friedrich Erb: oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder Sachen von dem Verstorbenen in Hånden haben, hiedurch, bei Strafe der Ausschlies; fung und bei Vermeidung rechtlicher Nachtheile, auf gefordert und befehligt, sich damit innerhalb zwölf Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Pros clams angerechnet, im hiesigen Stadtsecretariate zu

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Erste Bekanntmachung.

Alle und Jede, welche an den gesammten Nach laß des unlångt verstorbenen Erbpächters Paul Frie: drich Theodor Petersen zu Langenbusch, adel. Guts Ascheberg, und insbesondere an die demselben zustän dig gewesene Erbpachtstelle Langenbusch, Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag der den unmůndigen Kindern des Verstorbenen bestellten Vormünder, die den Nachlaß des Vaters ihrer Pupillen nur unter der Rechtswohlthat des In ventars angetreten haben, hiedurch (jedoch mit geseg licher Ausnahme der protocollirten Gläubiger) eins für allemal aufgefordert und befehligt, solche, bei Ver: meidung der Pråclusion und immerwährenden Still: schweigens, innerhalb 12 Wochen, von der legten Be kanntmachung dieses Proclams, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft, unter Bestellung der gebrauch: lichen Actenprocuratur, anzugeben, die zur Begrüns dung ihrer Forderungen dienenden Documente im Original zu produciren, beglaubte Abschriften dersel ben beim Protocoll zurückzulassen und demnächst wei: tere Verfügung zu gewärtigen.

Kiel im Justitiariate des adel. Guts Ascheberg den 23ften December 1840. M. Tönsen.

No 9.

Erste Bekanntmachung.

Demnach der seit Jahren abwesende Otto Detlef Schlüter aus dem Gute Brodau, dessen Vermögen bisher unter Curatel gestanden, sein 70stes Lebensjahr zurückgelegt hat, so wird auf Antrag der hiesigen an: geblich nächsten Erben der gedachte Otto Detlef Schlüter oder dessen etwanige Leibeserben hiedurch geladen, sich innerhalb 12 Wochen im hiesigen Gerichte zu melden und nöthigenfalls sich gehörig zu legitimi: ren, widrigenfalls den geseßlichen Bestimmungen ge måß befagter Schlüter für todt erklärt und das aus circa 50 bestehende Vermögen den nächsten Erben wird ausgekehrt werden.

Decretum im Justitiariat des Guts Brodau. Neustadt den 21sten December 1840.

No 10.

Romundt.

Erste Bekanntmachung. Wann dem Eingesessenen Johann Wagner im Kirchdorfe Horst die Wohlthat der Güterabtretung

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