Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen sechs, neun oder zwölf Monate, je nachdem die Durchschnittsdauer der Reise nicht über zwei oder nicht über drei oder mehr als drei Monate beträgt. Im Zweifel ist die längere Frist abzuwarten. Brockhaus' konversations-lexikon - Seite 2891903Vollansicht - Über dieses Buch
| Georg Löhr - 1868 - 400 Seiten
...guten Hoffnung und des Kap Hörn belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3. wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungshafen ein nichteuropäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Universität Tübingen. Juristische Fakultät - 1869 - 494 Seiten
...Guten Hoffnung und des Cap Horn belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3. wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungshafen ein nichtcuropäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Alsace-Lorraine (Germany) - 1874 - 1062 Seiten
...des Kap Hörn be> legen ist, bei Segel« und Dampfschiffen neun Monate, falls derfelbe jenfeits »es einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel» und Dampfschiffen zwölf Monate; 3) wenn fowohl d« Abgangs» als der Bestimmungshafen ein nichteuropäischer Hafen ist, bei Segel» und Dampfschiffen... | |
| Germany - 1875 - 332 Seiten
...guten Hoffnung und des Kap Hörn belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3 wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungs - Hafen ein nicht Europäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Germany - 1880 - 546 Seiten
...guten Hoffnung und des Kap Horn belegen ist, bei Segelund Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; Im Zweifel ist die längere Frist abzuwarten. Art. 867. Die Verschollenheitsfrist wird von dem Tage... | |
| Baden (Germany) - 1870 - 770 Seiten
...Hörn belegen ist, bei Tegel- und Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des eineu. ^!»H-. jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3) wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungshafen ein nichteuropäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Bavaria (Germany). - 1888 - 630 Seiten
...Hörn belegen ist, bei Segel» und Dampsschiffen neun Monate, fall« derselbe jenseits de« eine» jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel» und Dampfschiffen zwölf Monate; 3) wenn fowohl der Abgang« « »l« der Nestimmung«hasen ein nichteuropäischer Hafen ist bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Willy Aschenheim - 1893 - 68 Seiten
...guten Hoffnung und des Kap Hörn belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen neun Monate, falls derselbe jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3. wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungshafen ein nicht europäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Germany - 1901 - 318 Seiten
...aussereuropäischer Hafen ist, falls er diesseits des Vorgebirges der guten Hoffnung und des Kap Horn belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen neun Monate,...bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monate; 3. wenn sowohl der Abgangs- als der Bestimmungshafen ein aussereuropäischer Hafen ist, bei Segel- und Dampfschiffen... | |
| Bavaria (Germany). - 1898 - 940 Seiten
...diesfeits des Vorgebirges der guten Hoffnung und des Kap Hörn gelegen ist, beiSegelund Dampffchissen neun Monate, falls er jenseits des einen jener Vorgebirge belegen ist, bei Segel- und Dampfschiffen zwölf Monat«: 3. >oenn sowohl der Abgangsals der Bestimmungshafen ein autzereurovaifcher Hasen ist, bei... | |
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