| J. G. Bessler - 1885 - 578 Seiten
...gestohlenen Stöcke so viel gelten mögen." Die Beraubung der Zeidelbäume, Bienenhäuser und Stöcke ward sehr geahndet. Selbst der Versuch, etwas rauben zu wollen, wenn man auch nichts bekam, ward bei den Westgothen bestraft. Der Freie gab drei Schillinge Strafe und erhielt 50 Prügel.... | |
| 1905 - 398 Seiten
...gehörte dem Besitzer des Stockes. Die Beraubung der Zeidelbäume, Bienenhäuser und Stöcke ward streng geahndet. Selbst der Versuch, etwas rauben zu wollen, wenn man auch nichts erhielt, wurde bei den Westgoten bestraft. Der Freie gab 3 Schillinge Strafe und erhielt 50 Prügel; wenn er... | |
| 1911 - 528 Seiten
...dem Besitzer des Gefäßes. Die Beraubung der Zeidelbäume, Bienenhäuser und Stöcke wurde streng geahndet. Selbst der Versuch etwas rauben zu wollen, wenn man auch nichts erhielt, ward nach dem Volksrechte der Westgoten bitter bestraft. Der Freie gab in solchem Falle 3 8dli6i Strafe... | |
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