Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Rübensyrup stieg in Folge der höheren Spirituspreise um 5 – 8 Sgr.
pr. Ctr. Die leßten Notirungen am hiesigen Markte waren für Locowaare
23 Sgr., für spätere Termine 25 Sgr. pr. Ctr. Die Leipziger |
Michaelismesse, welche unter gewöhnlichen Umständen die guten Er
wartungen, mit denen man ihr entgegensah, unzweifelhaft befriedigt haben
würde, ist für die Manufakturen unseres Bezirks sehr ungünstig verlaufen.
Die in Leipzig ausgebrochene Cholera. Epidemie hat den größten Theil
sowohl der Käufer wie der Verkäufer zu Hause zurückgehalten, und der
stattgehabte Umsah dürfte in sehr seltenen Fällen der Hälfte, in den aller.
meisten wenig mehr als einem Viertel einer gewöhnlichen Messe gleichge.
kommen sein. Ob dieses dürftige Ergebniß lediglich auf die Furcht vor der
gedachten Epidemie und nicht wenigstens theilweise auch darauf zurückzu.
führen sein möchte, daß es an Baarmitteln zur Erfüllung früherer Ver
bindlichkeiten, resp. zum neuen Einkauf gefehlt hat, wollen wir dahingestellt❘
sein lassen. In hiesiger Gegend wenigstens wird über den schlechten Ein
gang der ausstehenden Forderungen bitter geklagt und es wird behauptet,
daß die Zahlungen in der Zeit der eigentlichen Krisis reichlicher gefloffen
seien als jezt.

Crefeld, 8. Oktober. Die Seidenwaarenfabriken hiesiger Gegend waren auch im verflossenen Monat im Allgemeinen nur sehr mäßig be schäftigt. Wenn nach dem so glücklich geführten und beendigten Kriege die hiesige Industrie den gehofften Aufschwung noch nicht genommen hat, so liegt der Grund dafür hauptsächlich in der erheblichen Preissteigerung der Rohseide. Die Stofffabrikation hat ihre Thätigkeit zwar wieder begonnen, aber nicht in dem Umfange, daß sie den vorhandenen Arbeiterkräften ge nügende Beschäftigung geben könnte. Die Leipziger Herbstmesse ist durch die Cholera fast ganz in Wegfall gekommen und find Aufträge von daher fast ganz ausgeblieben. Auch in den Vereinigten Staaten war der Ver. kauf von Seidenwaaren bei Weitem nicht so befriedigend, als in anderen Fabrikaten. Sammet allein blieb in guter Frage zu lohnenden Preisen und find die Sammetfabriken unseres Bezirks im Allgemeinen in einer be friedigenden Thätigkeit. Die Berichte über die Rohseide sind für das Fabrikgeschäft sehr beunruhigend. Anstatt einer Zufuhr von 60-70,000 Ballen Asiatischer Seide, auf welche man gehofft hatte, beschränkt man jezt seine Erwartungen auf die Hälfte. Auch die Europäische Ernte erweist sich von Tag zu Tag schlechter. Anfangs glaubte man aus 14-15 Kilogr. Kokons 1 Kilogr. Grège herzustellen, jezt ergiebt sich, daß 20–25 Kilogr. dazu erforderlich find. Dabei ist das Abhaspeln schwierig und wird die Lieferung der neuen Seide außerordentlich verzögert. Durch so ungünstige Verhältnisse haben die Preise der Seide bereits den höchsten Standpunkt des vorigen Jahres erreicht und erwartet man eher, daß sie noch höher steigen als zurückgehen werden. In der hiesigen Trocknungsanstalt wurden im vorigen Monate 55,513 Pfè. konditionirt, von denen c. 68 pCt. aus Europäischen und c. 32 pCt. aus Asiatischen Seiden bestanden. Wenn gleich nach den uns aus Gladbach und Umgegend gemachten Mittheilungen die dortigen Fabrikgeschäfte noch immer in voller Thätigkeit sind und in einigen Etablissements noch über die gewöhnliche Arbeitszeit hinaus gear. beitet wird, so scheint doch die große Nachfrage nach baumwollenen Waa. ren, welche sich mit dem Frieden einstellte, einigermaßen befriedigt zu sein. Da nun bei abnehmendem Begehr in Waaren die lehte Zeit auch eine er

|

hebliche Steigerung der Baumwollpreise gebracht hat, so fürchtet man hin und wieder, daß das Geschäft für den Winter etwas stiller werde, da bei so hohen Preisen des Rohstoffs weniger Neigung vorhanden sein wird, ohne feste Waarenbestellungen auf Lager zu arbeiten. Dagegen ist die jetzige Witterung für das Geschäft in halbwollenen Waaren von günstigem Ein. fluß und fangen die Frühjahrsaufträge in denselben an sich einzustellen. Das Getreidegeschäft war ziemlich lebhaft. Gegenwärtig ist einige Flaue in demselben eingetreten. Die Preise der Feldfrüchte sind nicht unerheblich gestiegen. Nach dem lehten hiesigen Marktberichte wurde bezahlt für Weizen pr. 200 Pfd. 8 Rthlr., Roggen 5 Rthlr. 18 Sgr., hiesige Gerste 5 Rthlr., oberl. Gerste 6 Rthlr. 10 Sgr., alter Hafer 4 Rthlr. 25 Sgr., neuer Hafer 4 Rthlr. 20 Sgr., Kartoffeln pr. 100 Pfd. 26 Sgr. Die in hiefiger Gegend für Weizen und Roggen gute Ernte kommt bei solchen Preisen dem Landmann sehr zu statten. Für Gerste, Hafer und Buchweizen war die Ernte hier weniger günstig und etwa 10 pCt. unter dem Durch. schnittsertrag. Kartoffeln leiden an der Fäule; nachdem jedoch trockene | Witterung eingetreten, zeigt sich der Ertrag der Spätkartoffeln besser als man erwartet hat.

Petersburg. Wie der Mon. Univ. Nr. 251 mittheilt, find nach den Aufstellungen des Professors Youze im Jahre 1864 durch die Russischen Telegraphen expedirt worden: 660,000 Depeschen im Innern des Reiches, 160,000 internationale Depeschen und 88,000 Depeschen im Staatsdienst, zusammen 928,000 Depeschen.

Lissabon, 29. September. Amtlicher Mittheilung zufolge hat der hiesige Sanitätsrath bekannt gemacht, daß seit dem 26. d. Mts. alle Häfen Deutschlands und Rußlands (?) in der Nordsee1) und im Schwarzen Meere der Cholera morbus nur als verdächtig betrachtet werden. Odessa bleibt aber als von jener Seuche infizirt angesehen.

Tampico, im Auguft. Amtlicher Mittheilung zufolge haben nach Abzug der Französischen Truppen die jeßigen Zollbehörden in Tampico den Kaufleuten mitgetheilt, daß die der Kaiserlichen Regierung laut FebruarDekret gezahlten 30 pCt. Internations, und Konsumo-Zölle nicht anerkannt, sondern bei Internirung von Waaren wie früher 10 pCt. Zoll erhoben werden.

1) Anmerkung der Redaktion: Soll wohl heißen „Ostsee! «

Der heutigen Nummer liegen die Bogen 75, 76, 77 und 78 der Handelskammerberichte bei.

Herausgegeben von Moser, Geh. Ober-Regierungsrath und Jordan, Wirkl. Legationsrath.
Gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei (R. v. Decker).

Erscheint jeden Freitag.

Anfragen und Zusendungen an die Redaktion wolle man frantirt oder auf dem Wege des Buchhandels an die Ver lagshandlung richten. Ein

Jelne Nummern werden mit 24 gr. p. Bg. berechnet. Der Jahrgang besteht aus 2 Banden. Der Preis für jeden Band oder halben Jahrgang incl. Porto beträgt 2 Thlr. Pr. Evur.

Preussisches Handelsarchiv.

Wochenschrift

für Handel, Gewerbe und Verkehrs - Anstalten.

Alle Post Anstalten, sowie sämmtl. Buchhandl. nehmen Bestellungen darauf an; für Frankreich, Spanien u. Portu gal Mr. Collin in Paris, rue Lavoisier 25; für Großbri tannien u. Irland Mr. Cowie in London, 2 St. Ann's lane; für Italien d. Schweiz. Poft. Anstalten, für Griechenland u. Egypten das K. K. Desterr. Postamt zu Triest; für die Türkei d. K. K. Desterr. Post amt zu Konftantinopel.

Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nach amtlichen Quellen herausgegeben.

No 44. Berlin. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). 2. November 1866.

Inhalt: Geseßgebung: Zollfreiheit der aus dem Zollverein nach Frank. reich zur Verwendung in den Branntweinbrennereien eingehenden Rüben. Melaffe-Zollbehandlung einiger Fischgattungen, wenn sie geräuchert u. s. w. vorkommen, in Oesterreich. Zollbehandlung der in der Post 8, Lit. b., des Dalmatinischen Zolltarifs genannten Fische, wenn sie geräuchert u. s. w. vorkommen, in Desterreich. Einfuhr von Olivenöl in Frankreich. Zollfreie Ausfuhr von Holz aus dem Russischen Gouvernement Archangel nach Norwegen. Einfuhr von Steinsalz in Rußland. Zollbehand. lung von Steinkohlen und Koaks in Spanien. Statistik: Transport von Mineralöl-Fabrikaten auf der Thüringischen Eisenbahn in 1865. Provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Uebergangsabgabe von

Gefeßgebung.

[ocr errors]

Zollfreiheit der aus dem Zollverein nach Frankreich zur Verwendung in den Branntweinbrenne

reien eingehenden Rüben-Melaffe.

Mittelft Deklaration d. d. Berlin den 15. Oktober 1866 ist die Zollfreiheit der zur Verwendung in Branntweinbrennereien aus dem Zollverein nach Frankreich eingehenden Rüben Melafse Seitens der Kaiserlich Französischen Regierung anerkannt worden.

Zollbehandlung einiger Fischgattungen, wenn sie geräuchert u. f. w. vorkommen, in Oesterreich. Gültig für das allgemeine Zollgebiet.

(Verordnungsbl. für den Dienstbereich des Oesterr. Fin.- Minist. Nr. 40.)

[ocr errors]

Tabaksblättern und Tabaksfabrikaten in den hierzu verbundenen Zoll. vereinsstaaten für das erste Semester 1866. Provisorische Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Ein- und Ausgangszöllen, nebst den andern dahin gehörenden Erträgen des Zollvereins für das erste und zweite Quartal 1866. Provisorische Nachtrags. Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Zollgefällen, welche im ersten und zweiten Quartal 1866 noch für die Abrechnungs- Periode von 1854 bis einschl. 1865 aufgekommen find. Württembergs Handel und Industrie in 1865 (Fortsetzung). Die Messe zu Nischnij. Nowgorod. — Mitthei lungen: Berlin. Berlin. Tilfit. Bromberg. Posen. Magdeburg. Nordhausen. Bielefeld. Glogau. Gleiwiß. Bukarest.

Zollbehandlung der in der Post 8, Lit. b., des Dalmatinischen Zolltarifs1) genannten Fische, wenn fie geräuchert u. f. w. vorkommen, in Oesterreich.

Gültig für Dalmatien.

(Verordn. Bl. f. d. Dienstbereich des Oesterreich. Finanz-Ministeriums Nr. 40.)

Aus Anlaß eines vorgekommenen Zweifels wird erklärt, daß die unter Post 8, Lit. b. des Dalmatinischen Zolltarifs genannten Fische, als: Heringe, Cospettoni u. f. w. auch dann dieser Tarifpost an. gehören, wenn sie nicht gesalzen, sondern geräuchert oder getrocknet vorkommen.

Wien, den 7. Oktober 1866.

Einfuhr von Olivenöl in Frankreich. (Monit. univ. Nr. 287.)

Napoleon 2.

Auf Antrag Unseres Ministers für Ackerbau, Handel und öffent

Die unter Post 14, Lit. c., 3. 1 des mit Verordnung vom 22. Jänner 1866 kundgemachten Spezialtarifs1) genannten Fisch. gattungen, als: Cospettoni, Saracche und Scoranze, sind auchliche Arbeiten; dann nach dieser Tarifspost zu behandeln, wenn sie nicht gesalzen, sondern geräuchert, getrocknet u. f. w. vorkommen.

Wien, den 7. Oktober 1866.

1) Siehe Hand. Arch. 1866. I. S. 149.

Nach Einsicht des Art. 34 des Gesezes vom 17. Dezember 1814;

folgt:

Haben verordnet und verordnen, was folgt:

Art. 1. Der Einfuhrzoll für Olivenöl wird festgeseßt, wie

Auf Französischen Schiffen...... 3 Frks. per 100 Kilog. Auf fremden Schiffen 4 Frks.

1) S. Hand. Arch. 1857. I. S. 485.

Preuß. Handels. Archiv 1866. II.

51

Art. 2. Unsere Minister für Ackerbau, Handel und öffentliche Arbeiten und der Finanzen werden, ein jeder in seinem Departement, mit der Ausführung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.

Gegeben zu Biarriß, den 8. Oktober 1866.

Zollfreie Ausfuhr von Holz aus dem Ruffischen Gouvernement Archangel nach Norwegen.

(Journal de St. Pétersbourg. Nr. 217.)

Seine Majestät der Kaiser haben unterm 18. August d. J. auf den Bericht des Ministers der Domainen des Reiches geruht, die von Sr. Kaiserlichen Majestät am 9. Januar 1861 bestätigte Ent. scheidung des Reichsrathes, welche auf fünf Jahre die zollfreie Aus. fuhr von Holz über die Nordküste des Gouvernements Archangel nach Norwegen gestattete, bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten.

Einfuhr von Steinfalz in Rußland.

(Journal de St. Pétersbourg Nr. 216.)

Seine Majestät der Kaiser haben unterm 5. August d. J., ein Gutachten des Minister-Ausschusses genehmigend, geruht, die Einfuhr von Steinsalz über den Hafen von Odessa versuchsweise auf zwei Jahre zu gestatten und dieselbe dem gleichen Zolle wie die Einfuhr von ausländischem Salz über andere Häfen, von 35 Kop. per Pud, zu unterwerfen.

Zollbehandlung von Steinkohlen und Koaks in Spanien.

(Gazetta de Madrid vom 27. September.)

In Uebereinstimmung mit dem Gutachten der berathenden Junta für Zölle hat Jhre Majestät die Königin für gut befunden,

die am Schlusse des Tarifes') enthaltene 11. Bestimmung abzuan. dern und zu verordnen, daß an ihrer Stelle nach folgender Vorschrift verfahren werde.

Art. 1. Bei Behandlung der Steinkohlen dienen als Basis die Konsular-Register und die Deklarationen der Konsignatare.

Art. 2. Bezweifelt die Administration die Genauigkeit der Angaben vorerwähnter Dokumente, so schreitet sie zur Ausmessung des die Kohlen am Bord habenden Schiffes und rechnet hierbei auf jede Tonne Gehalt ein Gewicht von 1400 Kilogr, wenn es Steinkohlen (carbon fuerte), von 960 Kilogr., wenn es Koaks sind, ohne allen Abzug, und erhebt für jedes der darin enthaltenen 100 Kilogr. den im Tarife vorgesehenen Zoll.

Art. 3. Wenn sich die Eigenthümer oder Konsignatare nicht mit dem auf dem Wege der Messung erlangten Ergebniß einverstan den erklären, so erfolgt die Expedition nach erfolgter Vergleichung mit dem Gewichte der Kohlen, von denen es sich handelt.

Art. 4. Führt ein und dasselbe Schiff beide Arten von Kohlen am Bord, so erfolgt die Abfertigung in folgender Weise: die Steinkohlen werden gewogen, hiervon eine Tonne auf jede 1400 Kilogr. des ganzen Maßes des Schiffes in Abzug gebracht und der Rest der Tonnen als dem Koak entsprechend betrachtet nach Maßgabe von 960 Kilogr. pro Lonne. Die Zollgebühren berechnen sich nun nach der Totalsumme der hierbei herauskommenden metrischen Quintals.

Art. 5. Die Verzollung geschieht stets nach dem Gewichte in dem Falle, daß die Schiffe einen Theil ihrer Ladung in einem Hafen löschen und den Rest nach irgend einem anderen Spanischen Hafen führen.

Statistik.

1) S. Hand. Arch. d. J. Nr. 31, Beil.

Transport von Mineralöl-Fabrikaten auf der Thüringischen Eisenbahn in 18651).

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors]

Gesammtsumme 44,786 9 122,513 7 26,361 9 16,983 7 13,446 6 22,746. 1,989 1 2,615 2 22,513

Gegen 1864

......

+18,011 31,189 +12,428 +8,432 +4,610 +0,04 5+1,184

1) S. wegen der Vorjahre Hand.-Arch, 1865 I. S. 706.

163.

[blocks in formation]

5,407

37,987

57,013|

5,407 4 257,013| 5

+5,40792,095

[blocks in formation]

Provisorische Abrechnung über die gemeinschaftliche Uebergangsabgabe von Tabaksblättern und Tabaksfabrikaten in den hierzu verbundenen Zollvereinsstaaten für das erste Semester 1866.

(Auszug aus der amtlichen Uebersicht.)

[ocr errors]

Anmerkung. Die im I. Semester 1866 noch für das Jahr 1865 nachgewiesenen Einnahme und Ausgabe. (Restitutions.) Beträge werden in der definitiven Abrechnung über die gemeinschaftliche Einnahme an Uebergangs Abgabe von Wein und Most, Tabaksblättern und Tabaks. fabrikaten für das Jahr 1865 mit in Ansat kommen.

[graphic]

und nach Abzug von 3 pCt. Er.

[ocr errors]

3. Thüringen

4. Herzogthum Braunschweig..

5. Herzogthum Oldenburg.

Bemerkungen.

Die in der zweiten Spalte in Ansah gekommene Bevölkerung ist dieselbe, welche bei den aufgeführten Vereinsstaaten, auf Grund der im Mo. nat Dezember 1864 bewirkten Zählung in der Abrechnung über die gemeinschaftlichen Bollgefälle, nachgewiesen wird; es ist jedoch abgeseßt:

a) bei Preußen die Bevölkerung der Hohenzollernschen Lande mit 64,958 Köpfen, weil diese Landestheile an der Uebergangsabgabe nicht Theil nehmen; die Preußische Garnison in der Bundesfeftung Mainz mit 7,166 Köpfen und die Preußische Garnison in der Bundesfestung Rastatt mit 2,298 Köpfen; fodann

b) bei dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen die Bevölkerung des ebenfalls an der Uebergangsabgabe nicht theilnehmenden Kondo. minat Dorfes Züntersbach mit 648 Köpfen.

Provisorische Abrechnung über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Ein- und Ausgangszöllen, nebst

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][subsumed][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

1. Da der zur Vertheilung kommende Ertrag pro rata hinter dem Betrage von 27% Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung zurückbleibt, so wird nach den bestehenden Vereinbarungen der Antheil von Hannover und Oldenburg bis auf den Betrag von 271⁄2 Sgr. ergänzt. Es erhalten also pro 1. Semester 1866

a. Hannover für
b. Oldenburg für

[ocr errors]

1,943,772 Köpfe rund 890,895 Rthlr.
244,407
112,020
Zusammen 1,002,915 Rthlr.

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]
« ZurückWeiter »