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Stralsund, 11. Juli. Der durch die gegenwärtigen Verhältnisse auf alle kaufmännischen und gewerblichen Unternehmungen ausgeübte lähmende Einfluß dauerte im verflossenen Menate, wo der längst in Aussicht gestan. dene Krieg zum Ausbruche kam, unvermindert fort. Im Getreidegeschäfte wurden nur allein im Weizen wegen der Steigerung der Preise auf den Englischen Märkten einige Umsätze gemacht, wodurch die hiesigen Vorräthe fast gänzlich geräumt worden sind. Auf Roggen und Hafer dagegen er streckte sich diese Preiserhöhung nicht, welche Getreidearten nur bei den Lieferungen für Armee-Bedürfnisse einige Verwendung fanden. Zu Spekula, tionsankäufen gab allein die Wolle in Folge der auf den Wollmärkten gezahlten niedrigen Preise einigen Anlaß, welche Ankäufe bei baldiger Wiederkehr des Friedens ziemlich gewinnbringend sein können. Die Lage unserer Ackerbau treibenden Bevölkerung ist, da die Ursachen ihrer Bedrängniß zum größten Theile noch fortdauern, leider dieselbe geblicben. In den wenigsten Fällen haben unsere Landwirthe im Trinitatis-Termine ihren sämmtlichen Verbindlichkeiten genügen können. Den Gutsbesißern gelang es zum größten Theile noch, die Mittel zur Bezahlung ihrer Zinsen zu beschaffen, während dagegen die Mehrzahl der Pächter außer Stande war, die Pacht. zahlungen innezuhalten, zumal ihre Einnahmen durch die geringeren Woll. erträge bedeutende Ausfälle erlitten. Glücklicherweise verspricht der zum Theil schon geschnittene Rübsen einen guten Ertrag, was im Verein mit den sonst günstigen Ernte-Aussichten die Hoffnung aufrecht erhält, daß die so lange schon andauernde Kalamität der Landleute endlich einmal aufhören werde. In den Rhederei-Verhältnissen dauern ebenfalls die schon früher von uns angeführten Mißstände unverändert fort.

Nordhausen, 16. Juli. Obgleich die drückende Lage, in welcher Handel und Gewerbe seit längerer Zeit darniederliegen, auch in dem ver. flossenen Monate andauerte und ein eigentliches Geschäftsleben nur in soweit stattgefunden hat, als die Nothwendigkeit des täglichen Konsums es bedingte, so ist doch nicht zu verkennen, daß seit dem wirklichen Ausbruche der kriegerischen Operationen und den siegreichen Erfolgen unserer Armeen eine entschiedene Wendung zum Besseren allseitig eingetreten ist. Allerdings hat hierzu mandes beigetragen, daß unsere Kaufmannschaft schon seit ge. raumer Zeit sich aller neuen Unternehmungen, welche über den Tagesbedarf hinausgingen, mit rühmenswerther Konsequenz enthalten hat, so daß neue Verbindlichkeiten derselben wenig oder gar nicht entstanden sind. Aeltere Engagements, fast ausschließlich auf Banquier-Kredit beruhend, sind mög. lichst reduzirt und da, wo mit Aushülfe der Vank eine Prolongation ein getreten, so fundirt, daß eine weitere Abwickelung derselben ohne Verluste mit Zuversicht erwartet werden darf. Bis jezt sind keine nennenswerthen Stockungen auf unserem Plage zu beklagen gewesen und stehen auch nicht zu befürchten, in sofern die Bank keine außergewöhnliche Restriktion ein treten läßt und diejenige Unterstügung weiter gewährt, welche durch die ob. waltenden Vermögens, und Kreditverhältnisse gerechtfertigt erscheint. Freilich steht zu erwarten, daß bei länger anhaltender Stockung der Geschäfte ein. zelne größere Geschäftshäuser ihre Kreditansprüche an die Banquiers und durch diese an die Bank werden weiter erheben und bei Wiederaufnahme der Geschäftskampagne momentan etwas ausdehnen müssen. Dieselben sind aber durchgehends so situirt, daß bei einem nur einigermaßen sich wieder belebenden Geschäftsgange das alte Geleise wieder eingehalten werden kann und Verluste voraussichtlich nicht eintreten. Die Darlehnskasse hat seit dem 11. d. Mrs. für den hiesigen Geschäftskreis ihre Wirksamkeit begonnen, bis jetzt indeß noch geringen Zuspruch gefunden, weil unser Handelsstand, wie durchgehends in kleineren Orten, Waarenverpfändungen möglichst ver. meidet, auch der seitherige Zinsfuß von 9 pct. in Verbindung mit den Sonstigen Speesen manchen zurückgeschreckt haben dürfte. Die inzwischen ein. getretene Ermäßigung des Zinsfußes hat wehlthuend gewirkt und ist allseitig

mit großer Befriedigung entgegengenommen worden. Auf die Spezialzweige unserer Industrie übergehend, so find keine wesentlichen Veränderungen gegen den vorhergegangenen Monat eingetreten, auf den Versandt nach Bayern und Süddeutschland wirkte die unterbrochene Eisenbahnverbindung theilweise störend ein; für Zucker zeigte sich in lehterer Zeit etwas mehr Frage. Branntwein und Tabak blieben schwach begehrt und der Umfaß in Getreide war mit Ausnahme der lehteren Zeit, wo größere Verkäufe nach Hannover abgeschloffen wurden, gedrückt. Die Ernte-Aussichten gestalten sich günstig, Wintersamen steht gut, Kartoffeln und Rüben sind ausgezeichnet, dagegen ist für alle Obstarten nur auf einen spärlichen Ertrag zu rechnen. Die Zufuhren an Getreide im abgelaufenen Monate betrugen ca. 290 Wspl. Weizen, bezahlt mit 48-56 Rthlr.; 470 Wspl. Roggen, bezahlt mit 40-46 Rthlr; 540 Wspl. Gerste, bezahlt mit 32-40 Rthlr.; 230 Wspl. Hafer, bezahlt mit 26-30 Rthlr. Davon wurden nach dem Harze und Umgegend versandt ca. 200 Wspl. Weizen, 440 Wspl. Roggen, 270 Wspl. Gerste, 180 Wspl. Hafer und blieben am Schlusse des Monats als Be stand der Läger ca. 200 Wspl. Weizen, 320 Wspl. Roggen, 200 Wspl. Gerste, 290 Wspl. Hafer.

Stockholm, 29. Juni. Mit Bezug auf die in lezter Zeit von meh. reren Zeitungen gebrachte Mittheilung von der bevorstehenden Abschaffung des Salzzolles in Schweden, bemerken wir, daß amtlicher Mittheilung zu folge allerdings von der lezten Ständeversammlung ein Antrag auf Ab. schaffung des Salzzolles angenommen worden ist. Es unterliegt ferner wohl auch keinem Zweifel, daß dieser Beschluß von der Regierung wird sanktionirt werden; eine offizielle Beschlußnahme ist jedoch bisher noch nicht erfolgt, steht vielmehr in diesem Herbste zu erwarten, so daß die qu. Maßregel voraussichtlich nicht vor Anfang künftigen Jahres zur Ausführung kommen wird. Gleichzeitig wird die Regierung noch einzelnen anderen, von den Ständen beschlossenen Herabsehungen des Tarifs, namentlich auf Cigarren (von 180 auf 130 Dere), ihre Genehmigung ertheilen. Außerdem haben die Stände auf einzelne bisher unversteuert eingehende Lebensmittel, namentlich Mehl, einen Zoll zu legen verlangt. Auch hierüber steht eine Beschluß. nahme Seitens der Regierung vor dem Herbste nicht in Aussicht.

Santiago, 1. Mai. Viele Deutsche Kaufleute haben in den Tagen vom 26. bis zum 30. März d. J. ihre Waaren aus den Zollniederlagen Valparaisos genommen, indem sie fie für die Einfuhr deklarirten, um sie von der Zerstörung durch das Bombardement zu retten. Der größte Theil dieser Waaren besteht in solchen, welche für die Wiederausfuhr nach Boli. vien, Peru, der Argentinischen Republik und anderen Ländern bestimmt sind, namentlich in Tuchen, Buckskins, Kasimiren, Shawls, Thibets, Hofen. zeugen u. s. w.¡ dieselben würden nach Belastung mit den Chilenischen Zöl, len, meistens 25 pCt. von dem Werthe betragend, welchen sie in Valparaiso haben, nur mit schweren Verlusten für die Eigenthümer verkäuflich sein. Auf Verwendung des Preußischen Konsulats hat die Chilenische Regierung indeß die Wiederausfuhr der an den genannten Tagen eingeführten Waaren, unter Erlaß der dafür schuldigen Zölle gestattet. Diese Erlaubniß wird sich auf alle Waaren erstrecken, welche von dem Tage der offiziellen Ankündigung des Bombardements, dem 27. März d. J. an bis zum 30. desselben Monats in Valparaiso zur Einfuhr erklärt worden sind; sie wird für den Zeitraum von sechs Monaten ertheilt werden, ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die Identität der betreffenden Waaren durch Revision derselben und Vergleichung ihrer Verpackungen, sowie der Zeichnungen der letteren mit den in den Zollbüchern vermerkten, bei dem Zollamte in Val paraiso so weit als thunlich festgestellt werde. Außerdem wird diese Maß. regel unter Vorbehalt der Genehmigung des Kongresses verfügt werden, da die Regierung gefeßlich nicht befugt ist, sie zu treffen.

Der heutigen Nummer liegen die Bogen 41, 42 und 43 der Handelskammerberichte bei.
Herausgegeben von Moser, Geh. Ober-Regierungsrath und Jordan, Wirkl. Legationsrath.
Gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

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Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nach amtlichen Quellen herausgegeben.

No 33. Berlin. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

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Edinburgh und Leith für das Jahr 1865. Jahresbericht des Preu ßischen Konsulats zu Smyrna für 1865. Cassaba und Magnesia im Mai 1865. Mittheilungen: Bromberg. Stettin. Görlig. Breslau. Glogau. Halle a. S. Siegen. Essen. Aachen. Christiania. Christiansund. Montevideo.

Gesetzgebung.

Anwendung zu finden hat. Demzufolge ift die bezeichnete zum Ex. port bestimmte Münze in dem Falle, wenn sie vor der Revision im

Export von Gold und Silber aus Rußland ins Zollamt deklarirt wird, nicht zu konfisziren, wohl aber deren Ausfuhr

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In Anlaß der in lester Zeit zunehmenden Ausfuhr ins Aus land von Silber in Barren und in Gestalt der Scheidemünze 72er Probe, wobei nicht selten Barren ohne vorschriftsmäßigen Stempel. abdruck vorkamen, sind einige Zollkammern bei dem Steuerdepartement mit der Vorstellung um Entscheidung nachstehender Fragen eingekom. men: 1) Soll ins Ausland zu exportirendes Silber in Barren, wenn auf demselben die vorgeschriebene Silberprobe aufgestempelt sich nicht vorfindet, angehalten werden? und 2) ist die Scheidemünze 72er Probe in Fällen zu konfisziren, wenn diese zum Export ins Ausland be. stimmte Münze vor der Revision (auf der Zoilkammer) nicht dekla. rirt worden ist?

In Folge davon kommunizirt das Steuerdepartement auf Befehl des Gehülfen des Finanz-Ministers den Chefs der Steuerbezirke und allen Zollstätten des Europäischen Rußlands: 1) daß Silber und Goldbarren ohne vorschriftsmäßigen Probestempel, die zum Export ins Ausland auf den Zollkammern deklarirt, wie auch die, welche im Innern des Landes angehalten werden, der Konfiskation zu unter werfen sind laut §. 142 der Probir. Ordnung, XI. Th. der Geseg. Sammlung und Verfolg im Jahre 1863, und 2) daß das Cirkular an die Steuer Jurisdiktion vom 10. März 1860 Nr. 3, §. 4, be treffend den Export von Silbergeld, auf die Scheidemünze 72er Probe Breuß. Handels-Archiv 1866. II.

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zu verbieten; um jedoch allen Irrungen in Betreff dieses Gegen. standes vorzubeugen, sind die Zollkammern auf Grund §. 1, 170 der Zollverordnung und Verfolg von 1863 gehalten, alle die, welche die Zollkammern passiren, unfehlbar zu befragen, ob sie nicht Scheide. münze 72er Probe bei sich führen, und falls nach erhaltener Ant. wort, daß man solches Geld nicht bei sich führe, dasselbe doch vor. gefunden wird, so ist es zu konfisziren und im Erhebungs-Protokoll über den Fund die gestellte Vorfrage zu vermerken.

Handel mit Thee in Rußland.

Das Journal de St. Petersbourg No. 141 enthält das nach. stehende, unter dem 16. Mai d. J. Allerhöchst genehmigte und durch einen Ukas des dirigirenden Senats vom 16. Juni bekannt gemachte Gesetz über den Handel mit Thee.

An Stelle des Art. 1606 des Zollreglements für den Europäischen Handel tritt folgende Verordnung:

Die folgenden Bestimmungen haben den Zweck, den regelmäßigen Theehandel gegen Kontrebande zu schügen.

a) Jm Kaiserreich und im Königreich Polen ist der Engroshandel mit Thee und die Niederlage desselben in Magazinen, sowie der Transport von einem Orte zum andern, welcher Art die Verpackung auch sei, verboten, wenn die Kollis nicht vom Zollamte plombirt oder die Kisten und Ballen, wenn auch mit dem Zollblei versehen, geöffnet sind. Für den Detailhandel und das Vorzeigen von Proben für die Käufer sind die Handels-Etablissements ermächtigt, außer Thee in Packeten oder anderen kleinen Emballagen, zehn

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große Kollis (d. h. Suronen [tsybiks] oder Riften, in denen der | räthen seien, so ist es ihnen gestattet, den Beweis des vorschrifts. Chinesische Thee zu Wasser oder zu Lande eingeführt worden ist) an Thee von verschiedenen Sorten, nämlich: zwei Kisten Theeblüthe, eine von erster und eine von gewöhnlicher Sorte, sechs Kisten schwarzen und rothen Handelsthee von erfter, mittel und legter Sorte, von jeder Sorte eine, endlich eine Kiste mit grünem und eine mit gelbem Thee, offen zu haben.

b) Werden in den Depots oder bei Transporten Theekollis entdeckt, die nicht plombirt oder, wenn auch mit dem Zollblei versehen, geöffnet sind, so ist der in den Kollis enthaltene Thee als Kontrebande zu betrachten und trifft die Schuldigen in dem Kaiser. reiche, außer der Konfiskation des Thees, eine Geldstrafe im 5 fachen Betrage des auf den Cantonthee gelegten Zolles, in dem Königreiche Polen dagegen die im Art. 1543 des Zollreglements vorgesehene Geldstrafe. Denselben Strafen sind die Chefs der Handels-Etablisse. ments unterworfen, bei welchen nicht plombirte oder zwar plombirte, aber geöffnete Kollis in größerer Anzahl, als nach a. gestattet ist, vorgefunden werden.

Die obigen Bestimmungen treten ein Jahr nach Erlaß des gegenwärtigen Gesezes in Kraft. Werden nach Ablauf dieser Frist in den Depots oder bei Transporten oder an Handels-Etablissements nicht plombirte Theekollis entdeckt und erklären die Eigenthümer dieser Thees, daß es Reste von aus früheren Importen herrührenden Vor.

mäßigen Ankaufs dieser Thees durch Fakturen, Rechnungen und Handelsbücher zu führen, wenn sie solche vorlegen wollen. Im entgegengesezten Falle werden diese Thees als Kontrebande betrachtet. Die folgenden Artikel enthalten Bestimmungen über die Organi sation des Zolldienstes im Asiatischen Sibirien.

Einfuhrzoll von Platina in Spanien1).

(Mon. univ. No. 127.)

Ein Cirkularerlaß der General Direktion der indirekten Abgaben vom 10. Februar 1866 erklärt, in Uebereinstimmung mit Art. 17 und 18 des Verzeichnisses der nicht eingangszollpflichtigen Waaren, Platina für zollfrei, insofern dasselbe in geschlagenen Münzen mit Spanischem oder ausländischem Gepräge, in Waaren, welche in Spanien fabrizirt und gestempelt sind, in Schmucksachen oder Geschirren mit Ausnahme von Tafelgeräth, in Barren oder Stangen, in Stücken, Pulver und Klumpen, eingeführt wird.

Dagegen ist Platina in Blättern, welches schon durch den ersten Grad von Bearbeitung zum Gewerbegebrauch tauglich gemacht worden ift, eingangszollpflichtig und nach dem Tariffage desjenigen Artikels, mit welchem es am meisten Aehnlichkeit hat, zu verzollen.

1) Vergl. Hand.. Arch. Nr. 31. Beilage.

Statistik.

Uebersicht der im Jahre 1866 auf nachstehend benannten Märkten verkauften Wolle und der dafür gezahlten Preise.

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Statistische Uebersicht des Handelsverkehrs im Königreich Italien im Jahre 1864.

(Nach der Einleitung zu dem Werke Movimento Commerciale del Regno d'Italia.)

Uebersicht des allgemeinen Handels.

Obgleich auch im Jahre 1864 die verschiedenen Ursachen fortdauerten, welche die freie Entwickelung des Handels und des Gewerbebetriebes er schwert hatten, Ursachen, welche wir in der statistischen Uebersicht für das Jahr 1863 andeuteten und denen noch die ernste Geldkrisis, welche auf Europa lastete, hinzuzufügen ist, so hat nichtsdestoweniger auch in diesem Jahre unser Verkehr mit fremden Nationen eine Zunahme erfahren, was als eine Thatsache von vortrefflicher Vorbedeutung zu bezeichnen ist, denn sie giebt zu erkennen, eines wie großen Aufschwunges dieser Verkehr fähig ist, wenn, nachdem die Krisis überstanden und der Handel wieder seine ganze Thätigkeit entwickeln kann.

Nehmen wir die gesammelten Daten zur Grundlage und stellen wir den allgemeinen Einfuhrhandel mit dem Ausfuhrhandel zusammen, so erhal. ten wir die Ziffer von 1,724,650,044 Lire Handelswerth, und 1,398,678,133 Lire offizieller Werth, welche die entsprechenden Ziffern des vorhergegangenen Jahres um 21⁄21⁄2 pCt. übersteigen, indem dieselben zu resp. 1,682,559,288 und zu 1,364,383,040 Lire angenommen wurden.

Die Kategorien, welche zu diesem Ergebniß am meisten beitrugen,

waren:

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20 346,988,355 208,714,061 194,647,703 174,061,278 11/12 14 240,852,642 163,569,927 6 107,989,999 141,996,222

15

12

12

10

4220

XII. Getreide..

5/1/ 9 96,323,785 129,625,940 136,472,265 85,840,505 8

6

X. Wolle, Haare 2c.. IX. Baumwolle und ver wandte Waaren .. II. Kolonialwaaren 2c. XI. Seide und wandte Waaren .. XVI. Gemeine Metalle .

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ber.

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Zusammen 573,465,693 405,558,887

100

100

Uebersicht des speziellen Handels.

Kategorie I.

Wasser, Getränke und Del.

In dem Handel mit Flüssigkeiten, Ein- und Ausfuhr zusammengenommen, haben wir beim Handelswerthe von 122,246,566 L., dem des vorher. gegangenen Jahres von 114,341,746 L. gegenüber, eine Zunahme von 7 pCt., welche auf 111⁄2 pCt. steigt, wenn die offiziellen Werthe von resp. 75,521,271 L. und 67,765,030 L. zur Vergleichung gezogen werden.

Die Einfuhren (38,234,220 L. nach dem Handelswerthe) stiegen im Vergleich mit dem Vorjahre um 23 pCt. Diese Zunahme beträgt jedoch nur 9 pCt., wenn sie nach dem offiziellen Werthe (24,220,868 L.) vergli. chen werden. Die Zunahme der Einfuhr findet sich bei Wein in Schläuchen und Gebinden, in raffinirtem und gereinigtem Mineralöl, Olivenöl, Leinöl, Hanf, Palmen., Kokosnuß,, Nuß. und Rüböl; Sesam., Erdnuß,, Mohn. und andere nicht namentlich aufgeführten Delen; Branntweinen in Flaschen, einfachen sowohl wie zusammengesetzten; Mineralwassern, natürlichen wie künstlichen, auch gashaltigen; Bier in Flaschen; Essig in Flaschen; ätheri schen oder flüchtigen Delen und nicht besonders genannten Effenzen.

Auch die Ausfuhr nationaler Erzeugnisse (84,012,346 L. im Handels. werth) übersteigt die Ziffer des Vorjahres (83,224,761 L.) um 1 p¤t. ¡ eine beträchtlichere Zunahme, nämlich um 13 pCt., ergiebt sich bei der Ver. gleichung nach dem offiziellen Werthe (51,300,403 L.). Die bei der Aus. fuhr bemerkenswerthesten Waaren sind Olivenöl, Wein in Flaschen, Brannt. weine, sowohl einfache wie zusammengesehte in Flaschen; flüchtige Dele und nicht besonders genannte Effenzen; Lein., Hanf., Palmen., Kokosnuß, Nuß. 2c. Del; Mineralwasser, natürliche und künstliche, auch gashaltige i Bier in Flaschen; Rum und Tafia in Gebinden; Branntweine, einfache hochgradige in Gebinden; zusammengeseßte Branntweine in Gebinden.

Kategorie II. Kolonialwaaren 2.

Vergleicht man den Handelswerth der Ein- und Ausfuhren zusammen. genommen (183,580,069 L.) mit dem des Vorjahres (169,683,308 L.) so findet man eine Vermehrung von 8 pCt.; geht man hierauf zu einer Vergleichung der offiziellen Werthe (164,987,220 L. im Jahre 1864) üfer, so

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