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jeln, aus den allseitig ausbrechenden Fallimenten. Der Kredit ist in hohem Grade erschüttert und operiren unsere Bankiers mit äußerster Zurückhaltung. Die zu Anfang des Monats auftretende Besorgniß vor einer Entwerthung des Papiergeldes, welche namentlich den kleineren Gewerbetreibenden und Privatmann krankhaft ergriffen hatte, hat wesentlich nachgelassen und ist dies in der Hauptsache der Liberalität, mit welcher die Preußische Bank die Einlösung ihrer Noten bewirkt hat, zu verdanken. Die Ernte Aussichten find in unserer Gegend bis jetzt durchaus befriedigende. Die Preise für Weizen und Roggen sind etwas in die Höhe gegangen, was man dem momentanen größeren Bedarf für Truppen-Verpflegungen zuschreibt.

Kopenhagen, 13. Juni. In Bezug auf die in Stettin, Swinemünde, Cammin, Demmin und Rostock vorgekommenen Cholerafälle ist seitens der hiesigen Hafenbehörde angeordnet worden, daß bei Ankunft eines aus genannten Häfen kommenden Schiffes sich der Quarantaine Arzt nach er. folgter Anmeldung sofort an Bord des betreffenden Schiffes begiebt und die Mannschaft resp. Passagiere einer Untersuchung unterwirft. Sobald diefelbe nichts Verdächtiges ergiebt, wird die Erlaubniß zur Kommunikation mit dem Lande ohne Weiteres ertheilt, im anderen Falle, namentlich, wenn Kranke am Bord sein sollten, wird der Transport derselben nach dem hier eingerichteten Cholera-Lazareth bewerkstelligt und eine Desinfizirung der übri. gen Besayung 2c. resp. der Räume des Schiffes vorgenommen, so daß auch in dieser Beziehung der Aufenthalt, den das Schiff resp. die Besatzung und die Passagiere hierdurch erleidet, auf die möglichst kürzeste Zeit beschränkt werden wird. Bis jetzt ist auf den von genannten Häfen hier eingelaufe uen Schiffen noch kein Krankheitsfall vorgekommen.

noch im Betrieb erhaltenen Hütten. Nur kleine Verkäufe zu sehr verschie. | ziehen, erheben sich allgemeine Klagen, und wie sehr dieselben begründet find, denen Preisen haben stattgefunden. Die immer bedeutender werdenden Vor; ergiebt sich aus den in großer Menge unter Protest zurückströmenden Wechräthe auf den Gruben wurden nicht abgeseht. Die Förderung von Blei, Zink und Kupfererzen hat sich bis jest gegen die früheren Monate noch nicht wesentlich vermindert, jedoch ist der größte Theil der Förderung unverkauft geblieben. Die Schwefelkiesgruben haben unverändert flott geför. dert, auch war der Absah in Folge früherer Abschlüsse bis jezt ungestört gewesen. Die Hochöfen sind fast alle noch im Betrieb erhalten worden; nur einige kleinere und ein größerer sind bis jetzt außer Betrieb gesezt worden, denen jedoch in der nächsten Zeit weitere folgen werden. Die Produktion von Roheisen hat mi:hin bis jezt noch nicht wesentlich abge. nommen. Desto mehr häufen sich die Verräthe auf den Hütten, da der Absah nur gering war und nur unbedeutende Verkäufe zu sehr gedrückten und verschiedenen Preisen (11, 12, 121⁄2 bis 13 Rthlr.) stattgefunden haben. Auch der Absaß von Spiegeleisen nach dem Auslande bat sich bedeutend vermindert, da frühere Aufträge sistirt und neue nicht eingegangen find. Die Puddel- und Walzwerke haben ihren Betrieb ferner bedeutend einge schränkt, manche sogar ganz eingestellt, da Aufträge auf ihre Fabrikate ganz fehlen und die Vorräthe sehr bedeutend geworden sind. Der Betrieb auf den Metallschmelzhütten blieb unverändert, dagegen war der Absah mangel. haft und unverkaufte Vorräthe sammeln sich an. Im Metallgeschäft wur. den nur einzelne unbedeutende Posten abgesezt, und zwar: Weichblei zu 6—61⁄2 Rthlr., Glätte zu 27–28 Rthlr. Kupfer war nicht begehrt. Auch im Ledergeschäft zeigte sich wenig Begehr, nur der augenblicklich nothwendige Bedarf wurde gedeckt. Die Preise blieben unverändert. Das Geschäft in roben Häuten war ebenfalls sehr still, da unter den jezigen Kriegsbefürch tungen nicht daran gedacht wird, schon jezt Vorräthe zu kaufen, welche hier erst im Herbst zu verarbeiten sind. Doch waren die Verkäufer auch sehr zurückhaltend, so daß noch nicht billiger als bisher anzukommen war. Die Lohernte hat begonnen und geht das Schälen bei der jezigen warmen Wit. terung gut von Statten. Durch die Einschränkungen des Betriebs bei den meisten Gerbereien wird dieses Jahr weniger Lohe begehrt werden und der Preis sich wahrscheinlich unter 2 Rthlr. der Centner stellen. Zu diesem Preise wird viel Lohe angeboten, ohne immer Käufer zu finden. Im Anfange des Frühjahrs war die Witterung sehr günstig und der Stand sämmt. licher Fruchtarten und des Groses sehr gut. Die darauf folgenden kalten Nächte waren nicht ohne Nachtheile und man befürchtete einen bedeutenden Ausfall bei der Ernte. Durch die nasse und warme Witterung in der leg ten Zeit hat sich Alles wieder erholt, mit Ausnahme des Grases, welches noch sehr zurück ist und günstiger Witterung bedarf. Die Durchschnitts. Fruchtpreise waren für je 100 Pfund:

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3 Rthlr. 15 Sgr. Pf.

22

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22

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27

25

Düsseldorf, 15. Juni. Die sich immer bedenklicher gestaltenden poli. tischen Verhältnisse haben im Laufe des jüngst verflossenen Monats die kom. merzielle und industrielle Thätigkeit so weit gestört und unterbrochen, daß sich wohl kein einziger Industrie- und Handelszweig mehr in einer normalen Lage befindet. Von allen Seiten berichtet man über Arbeitsbeschränkungen und Entlassungen von Arbeitern, denen sehr bald vollständige Arbeitseinstellungen auf vielen Etablissements folgen werden. Neue Aufträge gehen nicht allein nirgends ein, es werden vielmehr ältere, soweit als thunlich zurückgenommen. Ueber die Schwierigkeit, ausstehende Forderungen einzu

Wysby, im April. Die Hauptgewerbe der Insel Gottland find Ackerbau, Handel, Seefahrt und Kalkbrennerei, sowie auch Fischerei und Verfertigung von Schleifsteinen: Die Ernte, besonders die von Weizen und Roggen fiel sehr mittelmäßig aus. Die Getreidepreise find gegenwärtig 22 Rthlr. für Weizen, 16 Rthlr. für Roggen, 14 Rthlr. für Gerste, 9 Rthlr. für Hafer pr. 6 Kbfff. Die Handelsflotte bestand aus 85 Schiffen von verschiedener Größe, mit einer Tragfähigkeit von zusammen 3171 schwere Lasten. Das Königliche Dampfschiff Polhem besorgte die Postkommunikation im Winter, und 2 oder 3 andere Dampfschiffe besorgten dieselbe während des Sommers. Im künftigen Juni wird ein neues für Gottländische Rechnung gebautes eisernes Dampfschiff regulaire Reisen zwischen Stockholm und Wysby beginnen. Nach dem Auslande wurden 269 und nach Schweden 453 Schiffe ausklarirt. Dagegen wurden einkla rirt vom Auslande 255, und von Schwedischen Häfen 438 Schiffe. Un Zollabgaben wurden 36,536 Rthlr., an Lastgeldern 2886 Rthlr. und an Leucht und Feuerabgaben 10,041 Rthlr. bezahlt. Die wichtigsten Artikel, welche importirt wurden, waren Salz, Steinkohlen, Spritwaaren, Weine, Kolonial und Fabrikwaaren aller Art; die wichtigsten Ausfuhrartikel waren Kalk, Getreide, Schleifsteine und Holzwaaren. Wegen Mangel an statistischen Nachrichten können die Quantitäten nicht angegeben werden. Der jest in Kraft befindliche Zolltarif ist vom 24. März 1865 und gründet sich auf den Traktat mit Frankreich vom 10. März 1865. Nur ein Preußisches Schiff bat sich im Konsulate gemeldet. Die Schifffahrts. Abgaben und Lootsengelder sind unverändert. Der Zinsfuß ist für lau. fende Papiere auf höchstens 6 Monate freigegeben, und Wechsel werden diskontirt zu 6-8 pCt. In der letteren Zeit sind 3 Bayerische Bier. brauereien, 2 Dampfbrennereien, 5 Dampfsägen und 2 Dampfmühlen hier errichtet.

Der heutigen Nummer liegen die Bogen 26, 27 und 28 der Handelskammerberichte bei.

Herausgegeben von Moser, Geh. Ober-Regierungsrath und Jordan, Wirkl. Legationsrath.
Gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei (R. v. Decker).

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Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nach amtlichen Quellen herausgegeben.

No 28. Berlin. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

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(Central-Bl. für Abgaben 2c. Nr. 12.)

Als grobe Steinmezarbeiten aus Marmor sind, wie ichEw. Hochwohl. geboren auf den Bericht vom 14. v. M. bei Rückgabe der eingereichten Handzeichnungen erwidere, mit dem Zollsaze von 5 Sgr. nach Nr. I. 33. d. 1 des Tarifs nur fertige, zu einem bestimmten Zweck un mittelbar zu verwendende Waaren, wie die beispielsweise im Tarif und im amtlichen Waarenverzeichnisse aufgeführten Thür. und Fenster. stöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen zu belegen.

Marmorblöcke, welche nur an den Kanten eine Bearbeitung mit Säge, Meißel u. f. w. erfahren haben, im Uebrigen aber roh sind, fallen unter die Nr. I. 33 a. des Tarifs, sind mithin zollfrei ein. zulassen.

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heit, sowie des Ein- und Ausladens. Statistik: Jahresbericht des Preußischen Konsulats zu Riga für 1865. Jahresbericht des Preußi schen Vice Konsulats zu Galaß und Braila für das Jahr 1865. Jahresbericht des Preußischen Konsulats zu Bergen für 1865. — Schiffs. verkehr von Almeria. Rußlands Baumwollen und Wollen-Industrie. ·Handelsverhältnisse des Amurlandes in 1865. Mittheilungen: Minden. Bielefeld. Crefeld. Alexandrien.

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erfolgenden Probe gleich den Besen aus Reisig nach Nr. 13 c. Abth. I. des Tarifs zollfrei zu lassen sind. Berlin, den 1. Mai 1866.

An

Der General Direktor der Steuern.

den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath 2c. Herrn von Jordan, Hochwohlgeboren zu Magdeburg.

Zollbehandlung von aus dem Auslande eingehenden Waaren, welche nach Staaten bestimmt sind, die fich im Kriege mit Preußen befinden.

(Nach amtlicher Mittheilung.)

Süddeutsche Blätter verbreiten die Nachricht, daß die Preußi schen Grenzzoll-Behörden sich weigern, die aus dem Auslande ein. gehenden Waaren, welche nach Staaten bestimmt sind, die sich im Kriege mit Preußen befinden, auf Begleitschein nach diesen Staaten abzufertigen.

Diese Nachricht ist unbegründet. Sollpflichtige Gegenstände, welche nach einem, bisher zum Zollvereine gehörigen Staate bestimmt

den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath 2. Herrn von Maaßen, sind, werden, auch wenn dieser Staat zu den Feinden Preußens ge. Hochwohlgeboren zu Breslau.

Tarifirung von Besen aus Piassavaßtengeln in Verbindung mit grober Holzwaare.

(Central Bl. für Abgaben 2c. Nr. 12.)

Ew. Hochwohlgeboren erwidere ich auf den Bericht vom 17. b. M., daß Besen aus Piassavastengeln in Verbindung mit grober Holzwaare von der Beschaffenheit der vorgelegten, hierbei zurück. Preuß. Handels. Archiv 1866. IL

hört, nach wie vor unverzollt unter der gefeßlichen Zollkontrole auf die Aemter eines solchen Staates abgefertigt. In gleicher Weise wird mit der Durchgangs-Abfertigung nach Desterreich verfahren. Berlin, den 7. Juli 1866.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
IV. Abtheilung.

(gez.) Delbrüď.

An sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Korporationen.

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Taravergütung für unbearbeitete Tabaksblätter und Stengel.

(Centralblatt für Abgaben, Gewerbe, zc. Verwaltung Nr. 14.)

Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom 10. v. M., daß die durch den Erlaß vom 12. Februar 1857 auf. rechterhaltene Bestimmung der Cirkular Verfügung vom 15. Juli 1854, nach welcher die Nettoverwiegung der in augenscheinlich zu leichter Verpackung eingehenden unbearbeiteten Tabaksblätter und Stengel dann zu unterlassen ist, wenn sich die Zollpflichtigen der An. wendung eines Tarasazes von 1 Pfund, falls dergleichen Tabaks. blätter und Stengel mit einer Leinwandumhüllung versehen sind, und von 8 Pfund, falls sie mit leichten Dauben umgeben eingehen, un terwerfen, auch nach dem Erlaß des vom 1. Juli v. J. in Wirk. famkeit getretenen Zolltarifs, welcher die Tarasäße des früheren Ta. rifs für Tabak unverändert beibehalten hat, in Kraft geblieben ist. Das dortige Hauptsteueramt ist demgemäß mit Anweisung zu verfeben.

Berlin, den 2. März 1866.

An

Der General Direktor der Steuern.

die Königliche Regierung zu Frankfurt.

Aufstellung der Schiffe im Hafen von Montevideo im Interesse der Sicherheit, sowie des Ein- und Ausladens.

(Nach amtlicher Mittheilung.)

Die Regierung, von der Nothwendigkeit durchdrungen, die Hafen.

polizei nach den hierüber bestehenden Reglements zu ordnen und Vortehrungen für die Aufstellung und Sicherheit der Schiffe an Orten,

welche ohne Störung und Ungelegenheiten Sicherheit beim Ein- und Ausladen gewähren, zu treffen, gleichzeitig aber auch Gefahren fern zu halten, von denen sie wie die Einwohnerschaft in unvorhergesehenen

Fällen bedroht werden können, hat, indem sie in aller Strenge diejenigen Vorschriften wiederherstellt, die außer Anwendung gekommen sind, beschlossen und verordnet:

Art. 1. Von der Spize des Wellenbrechers in der Richtung nach der Insel Libertad wird eine Reihe von Boyen gelegt, welche die Grenze des Ankergrundes der Kriegsschiffe bezeichnet, der sich zwischen dieser Reihe oder Linie und der Küfte des Cerro befindet und die Einfahrt in den Hafen frei läßt.

Art. 2. Von demselben Wellenbrecher aus und in gleicher Richtung bleibt ein mit einer Boye bezeichneter Raum von einhundert. funfzig Varas, von wo eine andere Linie parallel nach der Küfte dem alten Hafendamme gegenüber läuft und dabei immer dieselbe Entfernung innehält. Am Ende derselben wird eine andere Bohe gelegt. Dieser Raum dient zum allgemeinen Eingange aller über

Sulaffung Oesterreichischer Aktiengesellschaften in seeischen Kauffahrteischiffe, Flußpacketboote und Küftenfahrzeuge, und

Belgien.

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können;

Auf Antrag Unserer Minister des Auswärtigen und der Justiz, haben verordnet und verordnen:

Die Seitens der Kaiserlich Desterreichischen Regierung mit staatlicher Genehmigung versehenen Aktiengesellschaften und an deren Handels, Industrie und Finanzgesellschaften sollen für die Zukunft in Belgien alle ihre Rechte ausüben und nach den Gesezen des Königreichs Recht nehmen können; vorausgesezt, daß die Belgischer Seits konzessionirten Gesellschaften der glei chen Art im Desterreichischen Reiche dieselben Rechte genießen. Unsere Minister des Auswärtigen und der Justiz werden, jeder für sein Departement, mit der Ausführung gegenwärtigen Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Laeken, den 25. Juni 1866.

darf in diesem Raum kein Schiff vor Anker gehen.

Art. 3. Zwischen diesen Linien und der Küste des Cerro wird den überseeischen Kauffahrteischiffen der Ankerplaß angewiesen.

Art. 4. Von dieser leztern Boye bis zu dem San Pedro ge. nannten Felsen zieht sich eine andere Linie hin, welche dazu dient, den Ankerplag für die Küstenfahrer zwischen ihr und dem Strande der Aguada zu bezeichnen.

Art 5. Die Langboote und die übrigen zum Ein- und Aus. laden dienenden kleinen Fahrzeuge haben sich in der zwischen dem alten Hafendamme und den Höhlen gebildeten Bucht aufzustellen.

Art. 6. Alle Schiffe mit Pulverladung haben sich in Kanonen. schußweite von der Insel Libertad im Süden vor Anker zu legen.

Art. 7. Die Eigenthümer der Pontons, welche sich inmitten der beladenen Schiffe befinden und den Verkehr hindern, haben die. selben zu entfernen und sie an der Stelle zu stationiren, die der Hafen Kapitain ihnen anweist.

Art. 8. Jeder, welcher ein zu Grunde gegangenes Schiff käuflich erworben hat, dessen Rumpf kleineren im Hafen verkehrenden Fahrzeugen gefährlich werden kann, ist verpflichtet, denselben unverzüglich zu entfernen. Art. 9. Der Hafen Kapitain hat für die Erfüllung aller Artikel dieses Reglements des Hafens von Montevideo Sorge zu tragen und keinerlei Zuwiderhandlungen gegen die hierin enthaltenen Beftim. mungen zu gestatten.

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Art. 10. Der Staatsminister in den Departements des Krieges und der Marine ist damit beauftragt, das Erforderliche zur Ausführung dieses Dekrets anzuordnen. Dasselbe ist den Betreffenden mitzuthei Hen, zu publiziren und in dem betreffenden Register einzutragen.

(gez.) Berro. (ges.) Diego Lamas.

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in 1864 mehr in 1865

Flachsheede

22,803 Pud gleich 7456 Zoll-Ctr., 9,126 2984 "

13,677 Pud gleich 4472 Zoll-Ctr.

Die Preise der Flachsheede folgten so ziemlich denjenigen von Flacs. Die niedrigsten Preise waren 20 Rub. für gewöhnliche, und 30 Rub. für feine Waare, die höchsten Preise 25 Rub. für gewöhnliche, und 35 big 38 Rubel für feine Waare, alles pro Berkowih von 10 Pud gleich 327 Zollpfund.

Die Ausfuhr von

umfaßte das Quantum von

in 1864 mehr in 1865

Hanf

1,488,666 Pud gleich 486,793 Zoll-Ctr.,
1,191,469
389,610

297,197 Pud gleich 97,183 Roll-Ctr.

In der ersten Hälfte des Jahres erhielten sich die Preise ziemlich unverändert auf 112 à 115 Bko.-Rbl. gleich 32 à 32o Silb.-Rbl. pro Ber kowit gleich 327 Zollpfd. für gewöhnlichen Reinhans. In der zweiten Hälfte des Jahres aber bewirkten die schlechteren Erntenachrichten aus dem Innern des Landes auch für Hanf eine steigende Tendenz und erreichten die Preise allmålig die Höhe von 125–130 Bko..Rbl. gleich 35%—371⁄2 S..R. Da die späteren Nachrichten die schlechten Ernteberichte vollkommen bestätig. ten, wurden auch die Lieferungsgeschäfte auf 1866 zu hohen Preisen ein. geleitet, nämlich zu 127 à 130 Bko.. Rbl. gleich 363 à 37 Silb..Rbl. für gewöhnlichen Rein bei Vorauszahlung des ganzen Kaufpreises, und 5 Bko. Rbl. gleich 12, Silb.-Rbl. mehr bei einer Voreinbezahlung von nur 10 pCt.

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Der Preis variirte zwischen 60 und 80 Bko..Rbl. gleich 171⁄21⁄2 à 22 Silb..Rbl. pro Berkowiß gleich 327 Zollpfd., je nachdem gerade etwas -mehr oder weniger Frage sich zeigte.

Die Ausfuhr von

Flachs

beliefen sich auf

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mehr in 18651,233,761 Pud gleich 403,440 Zoll-Ctr. Die Preise dieser Waare find beträchtlichen Schwankungen unterworfen gewesen, zum Anfang des Jahres war die offizielle Notirung für Kron 42 Rub. pro Berkowiß von 10 Pud gleich 327 Zollpfd.; dieselbe sank allmålig auf 37 Rub., auf welchem Standpunkte sie vom Anfang März bis Mitte April verharrte, und dann mit nur geringen Ausnahmen eine allmälige Steigerung bis zum Schluß des Jahres verfolgte, so daß dieser den Preis von 60 Rub. nachweist. Diese Steigerung ist durch die Been. digung des Amerikanischen Krieges und der dadurch hervorgerufenen größe. ren Entwickelung der Leinenindustrie des Auslandes, sowie auch dadurch motivirt, daß die neue Ernte sich schon zeitig als eine mangelhafte erwies und nach späteren Erfahrungen nur die Hälfte des Quantums geliefert haben soll, welches in 1864 geerntet worden. Auch in Qualität steht das neue Gewächs dem vorjährigen nach und namentlich wird, was die Farbe anbetrifft, über einen Ausfall in den weißen Qualitäten Klage geführt.

1) S. wegen des Vorjahres Hand. Arch. 1865 II. S. 265.

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in 1864 123,469 weniger in 1865 32,915 Tschetw. gleich 125,826 Pr. Schffl. Der Preis variirte zwischen 7% und 8% Rubel pro Tonne gleich Tschetw. oder ca. 25 Pr. Scheffel für die höchsten Qualitäten, je nach. dem sich die Frage mehr oder weniger belebte. Die Zufuhren für 1866 werden in abermals vermindertem Maßstabe erwartet, weshalb auch auf Lieferung für beste Qualität bereits die hohen Preise von 8-10 Rubel pro Tonne bewilligt find.

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Lieferung die Preise von 12 à 121⁄2 Rubel, und nachdem die Zufuhren ihren Anfang genommen hatten, 13-17 Rubel, indem die Steigerung des Preises sich allmälig in dem Maße Geltung verschaffte, als das schlechte Resultat vermehrte Gewißheit erlangte. Die vorerwähnten Preise, welche fich pro Tonne von ca. 1⁄2 Tschetw. gleich ca. 21⁄2 Preuß. Scheffel verstehen, gelten für die gewöhnliche Kron-Qualität; die ausgewählte sogenannte PiqueQualität wurde um à 1 Rubel pro Tonne theurer bezahlt.

Der Export von

betrug:

in 1864 mehr in 1865

Hanffamen

101,562 Tschetw. gleich 387,865 Pr. Schffl., 13,747 52,514

»

87,815 Tschetw. gleich 335,351 Pr. Schffl. Der Preis steigerte fich allmålig von 42 Rbl. pro Tonne gleich Tschetw. oder ca. 25 Pr. Schffl. auf 5 Rubel, mußte dann aber Seitens der Verkäufer auf 4 Rbl. 85 Kop. zur schließlichen Abwickelung des resti. renden Lagers erniedrigt werden. Die neue Ernte soll sowohl in Qualität als Quantität der von 1864 nachstehen, und wird in Folge deffen ein be deutender Ausfall in den Zufuhren erwartet. Auf Lieferung in 1866 ist der Preis à 5 Rbl. pro Tonne bezahlt worden.

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74,645 Tschetw. gleich 285,069 Pr. Scheffel, 943,148 "

246,898

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in 1864 weniger in 1865 172,253 Tschetw. gleich 658,079 Pr. Scheffel. Es zeigt sich also beim Export von Getreide ein sehr erheblicher Aug. fall, der durch das schlechte Resultat der Ernten im Lande und die nicht lohnenden Preise des Auslandes motivirt ist.

Weizen, deffen Zufuhren gänzlich vom städtischen Verbrauch abforhirt wurden, ist im Laufe des Jahres mit 120-140 Rbl. die Last von 16 Tschetw. oder ca. 61 Pr. Scheffel bezahlt worden. Der Preis von Roggen variirte zwischen 80-88 Rbl. pro Laft von 15 Tschetw. oder ca. 57 Preuß. Scheffel. Gerste wurde zu allmälig gesteigerten Preifen gekauft und von 70 Rbl. pro Laft von 16 Tschetw. oder ca. 61 Pr. Scheffel bis 90 Rbl. bezahlt, ebenso hatte Hafer im Laufe des Jahres sehr veränderte Preisnotirungen, der erstbezahlte Preis war 60 Rbl. pro Last von 20 Tschetw. oder ca. 76 Pr. Scheffel, derselbe steigerte sich mit geringen Schwankungen. bis gegen Ende der Schifffahrt auf 82 Nbl. und fiel dann wiederum bis auf 78 Rbl. Da auch über die Ernten in 1865 vielseitig Klage geführt wird, bieten fich für 1866 keineswegs Aussichten für einen umfangreichen Export von Getreide. Die bisherigen Lieferungsgeschäfte für das Ausland beschränken sich auf Gerste, welche mit 106 à 110 Rbl. pro Last von 16 Tschetw. gleich ca. 61 Pr. Scheffel, und Hafer, der mit 85 à 81 Rbl. pro Last von 20 Tschetw. oder ca. 76 Pr. Scheffel bezahlt ift. Durch die niedrigen Seefrachten des Jahres 1865 wurde der Export 5013

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sehr bedeutend erleichtert, man schäßt den Gesammtwerth der 1865 verschiff.

ten Holzwaaren auf..

den von 1864 auf..

so daß in 1865 um..

3,440,000 Rыl., 2,300,000

1,140,000 Rbl.

440,000 Stüd, 825,000 » 385,000 Stück. wich darauf bis

mehr verschifft worden ist. Der Zahl nach:

von Bohlen und Brettern....

in 1864....

1,468,189 Stück, 1,074,585 Y

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von Balken

in 1864

weniger in 1865..... Der Preis, welcher mit 48 Rbl. angelegt wurde, 45 Rbl., und erst in der zweiten Hälfte der Schifffahrt verschaffte sich diese Waare wieder derart Geltung, daß dieselbe mit 50 Rbl. bezahlt wurde, alles pro Berkowit gleich 327 Zollpfd.

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197,501 Stüd, 143,317 54,184 Stück, 14,883 Stüd, 9,385

5,498 Stück, 414,278 Stück, 381,833 32,445 Stüd, 2,552 Stüd,

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971 1,581 Stück, 1,166,362 Stück,

643,925 522,437 Stüd.

von einiger Bedeutung wäre der Export noch,

18,407 Tschetw. gleich 70,296 Pr. Schffl.,

250

952

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