Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein. Göttingische gelehrte Anzeigen - Seite 6591906Vollansicht - Über dieses Buch
| Eduard von Hofmann - 1878 - 836 Seiten
...unbescholtenes Mädchen, welches das IG. Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verfuhrt, wird mit Gefängnis« bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein. Preuss. Gesetz vom 24. April 1854, §. 1. Eine Frauensperson,... | |
| 1895 - 422 Seiten
...Vertrauensmissbrauch gelangen können oder müssen, wird wegen Beleidigung mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind die Worte nicht an sich verletzend, oder geht die Absicht, zu verletzen, nicht klar aus den Worten... | |
| 1905 - 672 Seiten
...Einwilligung des Gewalthabers entführt, um sie zur Ehe zu bringen, wird mit Gefängnis mit Zwangsarbeit bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Der Gouverneur bestimmt durch Verordnung, welche Bräuche und Gewohnheiten als anerkannt im Sinne dieses... | |
| Austria - 1889 - 348 Seiten
...künftige Befriedigung desselben zwar als möglich, aber nicht als wahrfcheinlich anzusehen ist, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein und findet wegen Versuchs uicht statt. §. 284. Wer ohne die Absicht, sich oder Andern einen rechtswidrigen... | |
| 1889 - 152 Seiten
...künftige Befriedigung desselben zwar als möglich, aber nicht als wahrscheinlich anzusehen ist, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein und findet wegen Versuchs nicht statt.§. 284. ' Wer ohne die Absicht, sich oder Andern einen rechtswidrigen... | |
| Karl Schneider, Hermann Habicht - 1897 - 272 Seiten
...unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, — Die Verfolgung tritt nur auf Anirng der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein," eintretendenfalls von den Nutzungen des... | |
| Julius Wolf - 1899 - 974 Seiten
...unbescholtenes Madchen, welches das sechszehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein. Die Regierungsvorlage enthält keine neue Bestimmung... | |
| Erich Wulffen - 1905 - 748 Seiten
...unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Bcischlafe «erführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Ellern oder des Vormundes der Verführten ein. Unbescholten ist das Mädchen, das sich in geschlechtlicher... | |
| 1906 - 942 Seiten
...und andererseits löst sich hier die Begehung zu kasuistisch auf („Verhohnung" usw.). Der Sache 32 oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre...Art, wenn es nur der Ausdruck ernster religiöser Überzeugung ist; ingleichen handelt nicht rechtswidrig, wer in harmloser Weise Religiöses vermenschlicht".... | |
| Magnus Hirschfeld - 1906 - 1096 Seiten
...das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, [zum Beischlaf] zu unzüchtigen Handlungen verführt, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes [der Verführten] der verführten Person ein. — Gegen diese Fassungen... | |
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