Deutsches Staats-Wörterbuch, Band 1

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Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater
Expedition des Staats-Wörterbuchs, 1857
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 19 - Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen wird.
Seite 9 - Beste ohne Rücksicht auf besondere „Stände oder Klassen nach meiner innern „Ueberzeugung zu berathen; — So wahr „mir Gott helfe und sein heiliges Evange„lium." § 26. Kein Mitglied der Stände-Versammlung kann während der Dauer der Sitzungen ohne Einwilligung der betreffenden Kammer zu Verhaft gebracht werden, den Fall der Ergreifung auf frischer Thal bey begangenem Verbrechen ausgenommen.
Seite 297 - Als Österreich und Preußen nach vergeblichen Kämpfen gefallen waren, da erst fing mein Herz an, sie und Deutschland mit rechter Liebe zu lieben und die Welschen mit rechtem treuen Zorn zu hassen.
Seite 103 - Ein Beamter, welcher vermöge seines Amtes bei Ausübung der Strafgewalt oder bei Vollstreckung der Strafe mitzuwirken hat, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft, wenn er in der Absicht, jemand der gesetzlichen Strafe rechtswidrig zu entziehen, die Verfolgung einer strafbaren Handlung unterläßt...
Seite 67 - Der Adel ist zu den Ehrenstellen im Staate, wozu er sich geschickt gemacht hat, vorzüglich berechtigt.
Seite 297 - Englands und Frankreichs zu Europa. Leipz. 1813. 8. 18) Der Rhein, Deutschlands Strom, aber nicht Deutschlands Grenze. Leipz. 1813. 8. 19) Katechismus für deutsche Soldaten. Nebst zwei Anhängen von Liedern. Leipz. 1814. 8. 20) Katechismus für den deutschen Kriegs- und Wehrmann, worin gelehrt wird, wie ein christlicher Wehrmann sein und mit Gott in den Streit gehen soll.
Seite 19 - ... oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden nothwendig. Jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied der Kammer und eine jede Untersuchungs oder Civilhaft wird für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben, wenn die betreffende Kammer es verlangt.
Seite 81 - Jede Kammer hat für sich das Recht, Adressen an den König zu richten. Niemand darf den Kammern oder einer derselben in Person eine Bittschrift oder Adresse überreichen. Jede Kammer kann die an sie gerichteten Schriften an die Minister überweisen und von denselben Auskunft über eingehende Beschwerden verlangen (Art.
Seite 7 - Aeußerung gerichtlich in Anspruch genommen werden, vielmehr die Kammer der alleinige Richter über die Aeußerungen der Mitglieder sein.
Seite 128 - Lebensnot" (Nietzsche). Jacob Grimm, Ul>or Schule, Universität, Akademie (Kleinere Schriften 1,245): „Es leuchte l ein, daß jene drei Fakullätswissenschaften keine sind noch sein können im Sinne der akademischen. Entkleidet man sie dessen, was in ihnen schon ändern Wissenschaften angehört, so bleibt ihnen eine feste, unbewegliche Satzung zurück, die bei noch so hohem Werte wissenschaftliches Gehalts ermangelt.

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