So aber yemant dem anndern einen vinger oder zehen oder ein oder mer gelide an einem oder mer fingern oder zehen abslüge, oder yemand ein hannd, ein arm, ein fuss oder ein payn ganntz abgehauen oder ein aug verderbt wurde, dem oder denselben tettern,... Beiträge zum alten Nürnberger Kriminalrecht - Seite 49von Hermann Knapp - 1895 - 108 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Nuremberg (Germany) - 1861 - 352 Seiten
...darzn dem richter sein recht und dem artzt seinen Ion auch aussrichten. So aber yemant dem anndern einen vinger oder zehen oder ein oder mer gelide an...oder mer fingern oder zehen abslüge, oder yemand ein hannd, ein arm, ein fuss oder ein payn ganntz abgehauen oder ein aug verderbt wurde, dem oder denselben... | |
| 1861 - 534 Seiten
...darzu dem richter sein recht und dem artzt seinen lon auch aussrichten. So aber yemant dem anndern einen vinger oder zehen oder ein oder mer gelide an...oder mer fingern oder zehen abslüge, oder yemand ein hannd, ein arm, ein fuss oder ein payn ganntz abgehauen oder ein aug verderbt wurde, dem oder denselben... | |
| Cyriacus Spangenberg - 1861 - 534 Seiten
...darzu dem richter sein recht und dem artzt seinen lon auch aussrichten. So aber yemant dem anndern einen vinger oder zehen oder ein oder mer gelide an einem oder mer fingern oder zehen abslüge, oder jemand ein hannd, ein arm, ein fuss oder ein payn ganntz abgehauen oder ein aug verderbt wurde, dem... | |
| Hermann Knapp - 1896 - 338 Seiten
...Meineid, der Zunge bei Gotteslästerung streift nahe an dieses Prinzip. Dem mosaischen Spruche „Aug um Aug. Zahn um Zahn" entsprechen indels vornehmlich...es: „So aber yemant dem andern einen vinger oder zeben oder ein oder mer gelide an einem oder mer fingern oder y.ehen abslüge oder yemand ein band,... | |
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