Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[ocr errors][merged small]

am 28. Februar 1859,

als dem peremtorischen Angabetermine, im Ober gerichte hieselbst anzumelden, wobei die die Ansprüche begründenden Documente in Urschrift vorzuzeigen und in Abschrift zurückzulassen sind, Auswärtige auch we: gen gehöriger Procuraturbestellung das Nöthige wahr zunehmen haben.

Zum öffentlichen Verkaufe dieses Erbes ist Termin auf Montag den 14. Mår; 1859

anberahmt worden, an welchem Tage, Nachmittags 2 Uhr, die Kaufliebhaber im hiesigen Rathsfeller sich einfinden und den Handel versuchen können.

Wornach Beikommende sich zu achten.
Altona, im Obergerichte, den 16. December 1858.
Ex Decreto Senatus.
Ni 8.

Zweite Bekanntmachung.

Von dem Königl. Finanzministerium sind für ver: schiedene vor längerer Zeit hiefelbft regulirte Concurs: massen die Bankhaft: Vergütungen und Bankzinsen: Vergütungen für Capitalien ausbezahlt worden, welche vor Emanirung der Verordnung vom 5. Januar 1813 in hiesigen zu diesen Concursmassen gehörigen Grund: stücken an auswärtige Gläubiger versichert waren, und für welche der Staat nach Maaßgabe des § 53 der gedachten Verordnung die Entschädigung der Schuldner für den Wegfall der Kürzung von 6 Pro: cent des Capitals als Beitrag der Gläubiger an die Bank übernommen hat. Da auf das an die schaden: leidenden Gläubiger in diesen Concurfen am 19. April d. J. erlassene Proclam zur Angabe ihrer Ansprüche an diese Bankhaft und Bankzinsen Vergütungen sich Niemand gemeldet hat, und daher die gedachten Gläubiger mittelst Magistratsdecrets vom 16. Septbr. d. J. mit ihren Ansprüchen pråcludirt sind, so fallen nunmehr diese Capitalien nach Abzug der Kosten den damaligen Cridaren eventuell deren Erben zu, und es werden daher

1) die Eheleute Michael Jensen Bertelsen und Catharina Margaretha Bertelsen, verwittwere Bartenicht, welche im Jahre 1829 Concurs movirt haben, eventuell deren Erben, für welche die Bankzinsen Vergütung eines an Johann Gottfried Leopold am 31. Juli 1816 von dem ursprünglichen Gläubiger Johann Leonhard Wittorp auf dem Hamburger Berge cedirten in dem Erbe des Jürgen Hinrich Bartenicht am Pinneberger Wege versicherten Capitals von 1066 R.M. mit... 19 7 R.M.,

sowie die Bankhaft: Vergütung und Banks zinsen: Vergütung eines an Anne Françoise Ber: nard am 31. Juli 1816 von dem ursprünglichen

Gläubiger Johann Leopold Wittorp auf dem
Hamburger Berge cedirten in den Erbe des
Jürgen Hinrich Bartenicht am Pinneberger
Wege versicherten Capitals von 1600 F R.-M.
mit.
114 59 R.M.

2) der Gastwirth Martin Brandt, welcher im Jahre 1823 Concurs movirt hat, eventuell dessen Er: ben, für welchen die Bankzinsen: Vergütung eines am 25. Februar 1807 an Johann David Kley in Hamburg in dem an der Breitenstraße hier selbst belegenen, Rolandsburg benannten, Erbe versicherten Capitals von 2133} FR.:M. mit 11 30 R.:M.,

3) der Kaufmann Abraham Arend Lion, welcher im Jahre 1832 Concurs movirt hat, eventuell dessen Erben, für welchen die Bankhaft:Vergü tung und die Bankzinsen Vergütung eines an Johann Heinrich Schulz in dem Erbe des Cri: dars an der großen Elbstraße hieselbst verficher: ten Capitals von 26663 R.M. mit

182 49 R.:M., 4) der Wundarzt Nanne Dirks Wortmann, welcher im Jahre 1841 Concurs movirt hat, eventuell dessen Erben, für welchen die Bankhaft:Vergüs tung und Bankzinsen: Vergütung eines am 30. September 1809 in dem Erbe des Cridars an Johann Jacob Mathias Neeger in Hamburg versicherten Capitals von 10663 F R.-M. mit 74 42 R.:M.

angewiesen sind, von Gerichtswegen, bei Strafe der Ausschließung von der Vertheilung dieser Vergütungen und des Verlustes ihrer desfälligen Ansprüche, hiedurch aufgefordert und befehligt, dieselben binnen 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, im hiesigen ersten Stadtsecretariate, und spätestens am 14. April 1859, als dem peremtorischen Angabetermine, im Obergerichte hieselbst zu melden, wobei die die Ansprüche begrün denden Documente in Urschrift vorzuzeigen und in Abschrift zurückzulassen sind, Auswärtige auch wegen gehöriger Procuraturbestellung das Möthige wahrzu: nehmen haben.

Zugleich wird bemerkt, daß der Betrag der Bank: haft: Vergütung für das ad 1 aufgeführte Capital von 10663 R.:M. nicht hat ermittelt werden kön nen, weil zur Zeit nicht confiirt, welcher Theil des Capitals im Concurse verloren gegangen ist, daß aber das Proclam sich ebenfalls auf diese Bankhaft: Ver: gütung bezieht, die Eheleute Bertelsen, eventuell deren Erben, daher zu gewärtigen haben, mit ihren An: sprüchen auf diese Bankhaft:Vergütung pråcludirt zu werden, falls sie nicht nachzuweisen vermögen, welcher Theil des beregten Capitals von 1066 R.: M. in dem erwähnten Concurse an die Gläubiger ausbe: zahlt worden ist.

Altona, den 20. December 1858.

Ex Decreto Senatus.

zum 5. Stück der Holsteinischen Anzeigen.

Montag den 17. Januar 1859.

Bekanntmachungen.

No 1.

[blocks in formation]

No 2.

In Folge einer zwischen uns getroffenen desfälli: gen Vereinbarung wird das am hiesigen Orte unter der Firma Philips Söhne betriebene Colonialwaaren: und Zuckerfabrikgeschäft von dem mitunterzeichneten Moris Philip unter derselben Firma für seine allei: nige Rechnung, und das am hiesigen Orte unter der Firma Philips Söhne betriebene Manufacturwaaren: geschäft von dem mitunterzeichneten Abraham Philip Philips Söhne unter der Firma A. Philip für seine alleinige Rechnung fortgeseßt, und ist der mitunterzeichnete Hugo Philip aus den obgedachten von unserem ver: ftorbenen Vater, dem Kaufmann Mendel Philip, weiland hieselbst, auf uns übertragenen Geschäften

ausgetreten.

Glückstadt, den 1. Januar 1859. Abraham Philip. Moritz Philip. Hugo Philip.

Testaments Publication.

Daß die Publication des hieselbst verwahrlich niedergelegten Testaments der neulich zu Hannover verstorbenen verwittweten Frau Geheimräthin Julie Louise Baronin Grote, geb. Freiin von Rahden, am Dienstage den 18. d. M., Mittags 12 Uhr, im Ge: richtszimmer zu Kletkamp stattfinden soll, wird für Beikommende hiemit bekannt gemacht.

Lütjenburg, den 10. Jannar 1859.

Das Patrimonialgericht des adeligen Guts
Kletkamp.
Wyneken.

Proclamata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Wenn die Testamentserben des am 29. Januar 1848 hiefelbst verstorbenen Bürgers und Schusters meisters Johann Daniel Jesse und dessen nunmehr gleichfalls verstorbenen Wittwe Anna Margaretha Dorothea Jesse, geb. Steen, erklärt haben, daß sie Bedenken trügen, den Nachlaß der Verstorbenen auf Grundlage des Testaments anzutreten, und demnach die testamentarische Succession in diesem Nachlaß hinfällig und die Erlassung eines Proclams erforders lich geworden ist, so werden von Bürgermeister und Rath dieser Stadt Alle und Jede, welche an den Nachlaß des hieselbst verstorbenen Bürgers und Schustermeisters Johann Daniel Jesse und dessen Wittwe Anna Margaretha Dorothea Jesse, geb. Steen, in specie an das dazu gehörige sub No 216 im bie: figen Amtskloster belegene Wohnhaus cum pert., aus irgend einem Grunde dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, hie: durch aufgefordert, sich, bei Strafe der Ausschließung und des immerwährenden Stillschweigens, so wie der sonstigen gefeßlichen Nachtheile, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses event. als Concursproclam geltenden Proclams angerechnet, im Stadtsecretariate zu melden, die ihre Ansprüche begründenden Documente in Ur: und Abschrift daselbst vorzuzeigen, auch, sofern sie Auswärtige sind, Procu ratoren zu den Acten zu bestellen.

Decretum Plon in Curia, den 13. Januar 1859.
(L. S.)
Bürgermeister und Rath.
Feldmannn.

Ng 2.

Erste Bekanntmachung. Der Erbpächter Hans Hinrich Weber in Krems hat seine daselbst belegene Erbpachtsstelle verkauft und um Erlassung eines Realproclams gebeten, um seinem Käufer ein anspruchsfreies Professionsprotocoll liefern zu können. In Gewährung dieser Bitte werden, mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, alle Diejenis gen, welche dingliche Forderungen an besagten Weber oder andere Ansprüche an dessen Stelle haben, bei Strafe der Präclusion mit denselben, hiedurch aufges fordert, felbige innerhalb 12 Wochen, von der legten

[blocks in formation]

Erste Bekanntmachung. Wenn in Betreff des Nachlosses des am 2. Janr. d. J. hieselbst verstorbenen Senators und Weinhånd: lers Peter Nagel wegen Concurrenz unmündiger und abwesender Erben eine gerichtliche Regulirung einge: treten und die Erlassung eines Proclames ad indagandum statum bonorum erforderlich geworden ist, so werden demgemäß Alle und Jede, welche an den Nachlaß des gedachten Senators Nagel und insbe: sondere an das zu demselben gehörige, am Bollwerk sub Quartier III. No 27, 28, 65 belegene Grund stück Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, mit Ausnahme jedoch der Gläu: biger, deren Forderungen protocollirt find, von Bürger: meister und Rath_hiedurch aufgefordert, sich mit sols chen ihren Ansprüchen, bei Strafe des Verlustes der felben, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekannts machung des Proclames angerechnet, beim hiesigen Stadtsecretariate zu melden, die ihre Angaben begrün: denden Documente, unter Zurücklaffung beglaubigter Abschriften, zu produciren und, falls sie Auswärtige fein sollten, unter Verpflichtung der Bestellung eines Actenprocurators.

Jhehoe, den 10. Januar 1859.

Bürgermeister und Rath.

[blocks in formation]

Vollmacht an den Impetranten Jochim Hinrich Breck: woldt, nach Nordamerika ausgewandert ist und das selbst am 15. September 1855 auf einem von News york nach St. Petersburg im Staate Virginien fah renden Packetschiffe über Bord gefallen und ertrunken fein foll, gerichtlich für todt erklärt und rücksichtlich seines eventuellen Nachlasses ein londübliches Proclam erlassen werden möge, so wird in Deferirung dieses Antrages, und zwar mit Auctorisation des Königlichen Holsteinischen Obergerichts, der gedachte Johann Hins rich Dierks aus Wedel hierdurch gerichtlich aufgefor: dert, sich in Person oder durch einen legitimirten Bevollmächtigten innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieser Edictalladung ans gerechnet, im Actuariate des Gerichts zu melden, wis drigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Nach: laß an seine legitimirten Erben ausgeliefert werden wird.

Zugleich werden Alle und Jede, welche Erb: oder sonstige Ansprüche an das Vermögen des gedachten Johann Hinrich Dierks zu haben vermeinen, aufge: fordert, sich mit denselben, bei Vermeidung der Aus: schließung, innerhalb der gedachten Frist im Actuariate des Gerichts, Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators, zu melden, so wie etwanige Docus mente, unter Zurücklassung beglaubigter Abschriften, zu produciren.

Pinneberger Concurs; und Erbtheilungsgericht, den 13. Januar 1859.

Ni 6.

H. A. Tetens.

Erste Bekanntmachung.

Fabricius.

Wenn die Eheleute Weber Carl Sebaftian Popp und Magdalena Christina Popp, geb. Prien, in Wands: beck um die Rechtswohlthat der Güterabtretung nach: gesucht, und darauf in Gewährung dieser Bitte Cons curs der Gläubiger, deren Einreden vorbehältlich, über deren Habe und Güter erkannt worden ist,

Werden von Gerichtswegen Alle und Fede, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Creditoren, welche an die Concursmasse des hiesigen Eingeseffenen Webers Carl Sebastian Popp und dessen Ehefrau Magdalena Christina, geb. Prien, speciell auch an das zu dieser Masse gehörige, sub No 46 im IV. Quartier hieselbst belegene Wohnerbe cum pert., aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermittelst aufgefordert, solche, und zwar bei Strafe der Präclusion, binnen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Pro: clams angerechnet, im unterzeichneten Justitiariate ordnungsmäßig anzumelden, die ihre etwanigen Ans sprüche begründenden Documente im Originale zu produciren und beglaubigte Abschriften davon bei den Acten zu belassen, auch, wofern sie Auswärtige,

[blocks in formation]

Auf Anhalten Beikommender und mit Genehmis gung des Königlichen Holsteinischen Obergerichts vom 31. December 1858 werden Alle und Jede, welche auf folgende verloren gegangene und im Schuld: und Pfandprotocoll des Amts Cronshagen protocollirte Do: cumente, als:

1) eine von dem Instenkäthuer Friedrich Christian Siemsen bei Haffee, hiesigen Amts, am 11. Oc: tober 1832 an den Kieler Bürger und Gast: wirth Claus Hinz ausgestellte, am 21. October felbigen Jahres auf dem Folio der jeßt dem Instenkäthner Jochim Wiese gehörigen Insten: Fathenstelle protocollirte Obligation von 133 ß 16 vorm. Cour., jest 213 32 R.:M.; 2) eine von dem Instenkäthner Jochim Wiese bei Haffee am 12. December 1836 an denselben Kieler Bürger und Gastwirth Claus Hinz aus: gestellte, am 16. December f. J. auf dem Folio des Jochim Wiese protocollirte Obligation von 100 vorm. Cour. oder 160 o R.:M.; 3) einen am 8. Februar 1825 auf dem Folio des Käthners Jürgen Fr. Stroh zu Viehdamm, hiesigen Amts, für die Kinder des verstorbenen Marr Hinrich Strdh protocollirten Abfindungs: vergleich aus dem väterlichen Nachlaß vom 3. Januar 1823 über einen Posten von 160 R.M.;

4) einen am 18. September 1801 zwischen dem Käthner Jochim Heinrich Brammer zu Russee und dessen Sohn Jürgen Hinrich Brammer errichteten, auf dem Folio der jeßt dem Käthner Jürgen Christian Arp zu Ruffee, hiesigen Amts, belegenen Kathenstelle im Jahre 1801 protocol: lirten Ueberlassungscontract rücksichtlich nach: stehender Pöße:

a. eines für den Brudersohn des Annehmers
Jürgen Hinrich Brammer, Namens Jochim
Hinrich Brammer, in Ottendorf protocols
lirten Capitals von 160 R.:M.,
b. für Anna Elsch Mordhorst, geb. Brammer,
in Kl. Flintbeck protocollirter 160 R.:M.,
c. für Anna Magdalena Courad, geb. Bram:
mer, in Projensdorf protocollirter 160
R.:M.,

d. der für den Abtreter Joch. Hinr. Brammer protocollirten 106 64 R.M.; 5) einen am 25. August 1804 zwischen der Wittwe Anna Dorothea Brammer c. cur. und deren Bräutigam Jochim Friedrich Bostedt und den

gerichtlich bestellten Vormündern der Anna Eli: fabeth Brammer geschlossenen, auf dem Folio derselben, jest Jürgen Christian Arp gehörigen Kathenstelle protocollirten Seßungs und Abfin: dungsvergleich rücksichtlich eines der Maria (rect. Anna) Elifabeth Brammer verschriebenen väterlichen Erbtheils von 28 14 vorm. Cour., jest 45 »♬ 25 ß R.M.;

6) eine am 21. Már (rect. 25. August) 1804 zwischen den Erben des im Jahre 1803 ver: storbenen Käthners Jochim Hinrich Brammer und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Dreier, in Russee, geschlossene, gleichfalls auf dem Folio der jest dem Käthner Jürgen Christian Arp in Russee gehörigen Kathenstelle protocollirte Theilungsvergleichsacte rücksichtlich eines der Anna Elisabeth Arp als großelterliches Vers mögen verschriebenen Capitals von 23 46 vorm. Cour., jest 38 x 32 ß R.:M., Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen, hiemittelst aufgefordert, ihre vermeintlichen Gerechtsame, unter Producirung der betreffenden Documente und unter Zurücklaffung beglaubigter Abschriften beim Proclam, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannts machung dieses Proclams angerechnet, auf der Königl. Cronshagener Amtstube zu Brunswieck ordnungsmäßig zu profitiren, unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß widrigenfalls die betreffenden Protocollata im Cronshagener Amts:Schuld; und Pfandprotocoll wer: den delirt werden.

Königl. Gericht für das Amt Cronshagen.
Brunswieck, den 2. Januar 1859.
C. Rahtlev.

No 8.

Zweite Bekanntmachung.

Mit Genehmigung und Auctorisation des Königl. Holsteinischen Obergerichts vom 17. December 1858 werden Alle und Jede, welche an folgende verloren gegangene, im Schuld: und Pfandprotocoll der Stadt Oldenburg protocollirte Documente:

1) eine Vol. II. Fol. 20 protocollirte Obligation

auf 1600 R.: M., ausgestellt unterm 10. Juni 1826 von weiland Nicolaus Hinrich Lüt: jens an den Pastor Heinrich Jungclaussen zu Altencrempe, cedirt mittelst gleichfalls verloren gegangener Cessionsacte vom 21. Juni 1839 an den weiland Oberinspector Georg Wilhelm Meier zu Schwelbeck, jeßt durch Erbgang dessen Wittwe Anna Friedericke Henriette Meier, geb. Winckels mann, gehörig;

2) eine Vol. II. Fol. 92 protocollirte Obligation auf 100 Cour. gleich 160 F R.:M., auss gestellt unterm 3. Februar 1803 von weiland Johann Friedrich Rüß an die Kanzeleiassessorin Engel, jest durch Erbgang dem Fräulein Hens riette Engel in Oldenburg gehörig,

Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, sich da: mit binnen 12 Wochen, vom Tage der lehten Be: kanntmachung dieses Proclams angerechnet, unter Producirung ihrer Beweisthümer und Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators, im hiesigen Stadtfyndicate zu melden, widrigenfalls sie, unter Ausschließung ihrer Ansprüche, zu gewärtigen haben, daß die gedachten beiden Obligationen und die Cessions: acte mortificirt und für erstere Obligation eine be: glaubigte Abschrift aus dem Nebenbuche der Stadt Oldenburg als das Original erseßend werde erklärt und mit dem gehörigen Atteste zur Legitimation der jeßigen Eigenthümerin werde versehen, leßtere Obli: gation aber werde delirt werden.

Oldenburg in Holstein, den 2. Januar 1859.
Der Magiftrat.
W. Hensen.

No 9.

Zweite Bekanntmachung. Wenn der Besißer des adel. Guts Wandsbeck, privaten Antheils, Herr Johann Anton Wilhelm Carstenn zu Wandsbeck, nachfolgende, zu diesem Gute gehörige Grundstücke verkauft hat, als:

1) einen Bauplaß von 45,700 Fuß, sub N 1 an der Claudius:Straße belegen, an den Ham: burger Bürger Bernhard Adolph Franck; 2) zwei Baupläge von zusammen 49,225 Fuß, sub N 2 und 3 daselbst belegen, an den Ham: burger Bürger Elias Warburg;

einen Bauplaß von 35,203 Fuß, sub No 4 daselbst belegen, an den Hamburger Bürger Robert James Robertson;

4) einen Bauplaß von 36,110 Fuß, sub No 5 daselbst belegen, an den Hamburger Bürger Christian Heinrich Eduard Bredemeyer;

5) drei Baupläße von zusammen 119,945

Fuß,

sub No 6, 7 und 8 daselbst belegen, an den Hamburger Bürger Joseph Liebermann;

6) einen Bauplaß von 41,800 Fuß, sub N 9 dafelbft belegen, an den Hamburger Bürger Leopold Goldschmidt;

7) einen Bauplaß von 114,752 Fuß, sub No 11 dafelbst belegen, an den Hamburger Bürger Moris Wedeles;

8) einen Bauplatz von 42,199 Fuß sub No 11 an der Ecke der sogenannten Bären: Allee bele: gen, an den Eingesessenen und Zimmermeister Johann Daniel Pohlfen in Wandsbeck; 9) zwei, diesem sub 8 aufgeführten Bauplaß an: gränzende, und sub 12 und 12 belegene Bau: plaße von zusammen 60,982 Fuß, an den Hamburger Bürger Carl August Friedrich Cor: nehls, und

10) einen Theil des Wandsbecker Schloßparks sammt Garten von zusammen 673,536 Fuß mit dem darauf befindlichen Schloß und den

Nebengebäuden, zusammen demnach an Areal 18 Steuertonnen 83 [Ruthen 24 Fuß à 260 Ruthen;

und der Herr Verkäufer dabei die Ueberlassung der vorbezeichneten Grundstücke frei von allen dinglichen Ansprüchen, so weit sie denn nicht übernommen wor: den sind, seinen resp. Käufern zugesichert, auch die Errichtung besonderer Folien für die gedachten Grund: stücke im hiesigen Wandsbecker Schuld: und Pfand: protocolle, privaten Antheils, zu bewirken übernom men und zu dem Ende die Erlassung eines landüb: lichen Evictions: und Folien:Proclams beantragt hat: werden, in Gewährung dieser Bitte und nach erfolgter Auctorisation des Königl. Holsteinischen Obergerichts hierzu, Alle und Jede, welche dingliche Ansprüche an die vorbezeichneten, sub 1-10 aufgeführten Grunds ftücke cum pert., namentlich auch Diejenigen, welche gegen die beabsichtigte Errichtung besonderer Folien für die gedachten Grundstücke im hiesigen Wands: becker Schuld und Pfandprotocoll, privaten Antheils, Einsprüche zu haben vermeinen, hierdurch von Ge richtswegen aufgefordert, solche An: und Einsprüche binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekannts machung dieses Proclams angerechnet, und zwar bei Etrafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweiz gens, in dem unterzeichneten Juftitiariate ordnungs; mäßig anzumelden, die ihre etwanigen An: und Ein: sprüche begründende Documente im Original zu proz duciren und beglaubigte Abschriften davon bei den Acten zu belaffen, auch, wofern sie Auswärtige, bie selbst Actenprocuratoren zu bestellen. Wornach sich zu achten.

Decretum Wandsbeck, im Wandsbecker Justitia: riat, privaten Antheils, den 28. December 1858. Reimers, const.

-N 10.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 1ften Stücks No 3. Alle und Jede, mit alleiniger Ausnahme der pro tocollirten Gläubiger, welche an die Concursmasse des Tivolibesizers Kieler Bürgers Claus Jess Muhl in Düsternbroock, insbesondere an die demselben gehdris gen, resp. in der Stadt und dem Amte Kiel belegenen Grundstücke cum pert., Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, müssen sich das mit, bei Strafe des Ausschlusses von der Concurs: masse, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekannts machung dieses Proclams angerechnet, auf der Königl. Kieler Amtstube ordnungsmäßig melden.

Königliches Gericht für das Amt Kiel.
Brunswieck, den 25. December 1858.
C. Rahtlev.

[blocks in formation]
« ZurückWeiter »