| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1120 Seiten
...verkündet, noch vollzogen werden. Art. 4t. Di'e Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße...Mißbrauch der kirchlichen Gewalt können jederzeit bei der Regierung angebracht werden. . Art. 43. Das Kirchcngut, das Vermögen der vom Staate anerkannten Stiftungen,... | |
| Peter Joseph Floret - 1822 - 404 Seiten
...Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße Dienstvergehen sind, der welllichen Obrigkeit unterworfen. Art. 42. Die Beschwerden über...Mißbrauch der kirchlichen Gewalt können jederzeit bei der Regierung angebracht werden. 'A '? - , „ A?t. 43. Das Kirchengut, das Vermögen der «um Staate anerkannten... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 Seiten
...weder verkündet noch vollzogen werden. Die Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Ver« Haltnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße...Dienstvergehen sind, der weltlichen Obrigkeit unterworfen. . ,;. Das Kirchengut, das Vermögen der vom Staate anerkannten Stiftungen der WohlthätigkeitS- und... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 Seiten
...weder verkündet noch vollzogen werden. Die Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße...Dienstvergehen sind, der weltlichen Obrigkeit unterworfen. Das Kirchengut, das Vermögen der vom Staate anerkannten Stiftungen der Wohlthätigkeits- und Unterrichtsanstalten,... | |
| Andreas Müller - 1839 - 840 Seiten
...verkündigt noch vollzogen werben. §. 27. Die Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße...DienstVergehen sind, der weltlichen Obrigkeit unterworfen. §. 28. Die Beschwerden über Mißbrauch der Amts-Vefugnisse tonnen jederzeit bei der geordneten oberen... | |
| 1869 - 466 Seiten
...Richter entzogen werden" («rt. 31). „Die Geistlichen sind in ihren bürgerlichen Verhältnissen und bei strafbaren Handlungen, welche nicht bloße...Dienstvergehen sind, der weltlichen Obrigkeit unterworfen (urt. 41)." Nach der Einsetzung des Landesbischofes in Mainz am 12, Januar 1830 wurde das Edict der... | |
| Karl Bachem - 1927 - 376 Seiten
...vorgängige Einsicht und Genehmigung des Großherzogs weder verkündet noch vollzogen werden." Artikel 42: „Die Beschwerden über Mißbrauch der kirchlichen Gewalt können jederzeit bei der Regierung angebracht werden." Der Grundsatz der „Kirchenhoheit" des Staates war unbedingt festgehalten.... | |
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