Systematisones lehrbuch der polizei-wissenschaft, nach preussischen gesetzen, edicten, verordnungen und ministerial-rescripten ...

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G. Basse, 1829
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 13 - Person erfordert, dass gleich nach der Aufnahme dem competenten Gerichte davon Anzeige geschehe, damit dasselbe nach Vorschrift der Gesetze die sorgfältige Untersuchung verfügen und darüber erkennen könne, weil unter keinem Verwände irgend ein Gemütbskranker, der nicht durch gerichtliches Erkenntniss dafür erklärt ist, in den zu deren Aufnahme bestimmten Anstalten behalten werden muss.
Seite 15 - Veranlassungen hat sich wahrscheinlich die Krankheit erzeugt und entwickelt? Bei den Anlagen ist sowohl auf die geistigen, als körperlichen zu sehen, und in Rücksicht beider sind nicht...
Seite 128 - Bläuliche. 3) Wenn man eine gewisse Portion, z. B. ein Quart guten Weinessig und eine gleiche Menge Wasser in ein solches verzinntes Gefäß schüttet und durch Flammenfeuer zum Sieden bringt, so verändert sich der Geruch dieses Gemisches alsobald, und wird demjenigen ähnlich, welcher gewöhnlich entsteht, wenn man reines Blei durch siedenden Essig auflösen will. 4...
Seite 189 - Hundes, und dabei auch immer etwas rauh und heiser, widerlich und ängstlich klingend. Das Bellen geschieht nicht, wie sonst bei gesunden Hunden, in einzelnen, kurz auf einander folgenden aber doch deutlich von einander getrennten Lauten oder Schlägen, sondern der erste Anschlag geht...
Seite 149 - Zufall von denjenigen, die ihn entdecken, sogleich und zwar auf den Dörfern der Gerichtsobrigkeit, oder denjenigen, welche ihre Stelle vertreten, in den Städten aber der Stadtobrigkeit, gemeldet werden.
Seite 153 - Todte ohne Verzug in das nächste Haus gebracht. Ist ein Fuhrwerk zu erlangen , so muß man Stroh, Matten, oder sonst etwas Weiches unterbreiten. Man trage auch bei der Fortbringung, sie geschehe nun auf...
Seite 145 - Noch besser würde es aber sein, wenn in jedem Dorfe eine Kammer eines entlegenen Hauses zur gemeinschaftlichen Aufbewahrung der Leichen und etwa der Nachtwächter zugleich zum Leichenwächter bestimmt werden könnte. Im Winter wird wohl der einzige auf dem Lande allgemein ausführbare Vorschlag dieser sein...
Seite 142 - Zeichen des Todes bei ihm wahrgenommen werden, sogleich entkleidet in kalten Zimmern hingelegt werden, sondern man muß ihn, im Sommer, Frühjahr und Herbst wenigstens einen bis zwei und im Winter drei bis vier Tage in mäßig warmer Luft, bekleidet, liegen lassen. In dieser Zeit nun...
Seite 216 - Außer den Posten muß jeder vorfahrende Wagen dem hinten folgenden und schneller fahrenden, wenn dieser nicht anders vorkommen kann und der Raum es erlaubt, auf ein gegebenes Zeichen so weit ausweichen, als es nöthig ist, damit letzterer seinen Weg fortsetzen könne.
Seite 145 - ... zugemachten Kuh- oder Pferdestalles, zu dem diese Thiere zwar nicht kommen, aber ihm doch Wärme mittheilen können, zum Aufbewahren der Leichen anwende. Hier kann man sie...

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