Beiträge zur Kritik und Erklärung griechischer Schriftsteller, Band 139,Ausgabe 1

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In Commission bei K. Gerold's Sohn, 1898
 

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 74 - Numquid voluntatis meae est mors impii? dicit Dominus Deus; et non ut convertatur a viis suis, et vivat?
Seite 9 - Beschreibung der Königlichen Residenzstädte Berlin und Potsdam und aller daselbst befindlichen Merkwürdigkeiten.
Seite 5 - In Bezug auf die Räthsel der Körperwelt ist der Naturforscher längst gewöhnt, mit männlicher Entsagung sein »Ignoramus« auszusprechen. Im Rückblick auf die durchlaufene siegreiche Bahn, trägt ihn dabei das stille Bewusstsein, dass, wo er jetzt nicht weiss, er wenigstens unter Umständen wissen könnte, und dereinst vielleicht wissen wird.
Seite 88 - Erst die Gesundheit des Mannes, der, endlich vom Namen Homeros Kühn uns befreiend, uns auch ruft in die vollere Bahn! Denn wer wagte mit Göttern den Kampf? und wer mit dem Einen? Doch Homeride zu sein, auch nur als letzter, ist schön. Darum höret das neuste Gedicht! Noch einmal getrunken! Euch besteche der Wein, Freundschaft und Liebe das Ohr! Deutschen selber führ...
Seite 124 - Comte d'Avaray revient sur ses pas. Ils croient leur maître mortellement blessé, en le voyant baigné dans son sang. Le prince courageux leur dit: .Rassurezvous, mes amis, ce n'est rien, rien du tout. Vous voyez bien que je suis resté debout, quoique le coup soit à. la tête.
Seite 23 - Si quis de füre nesciens conparavit, requiret accepto spatio venditorem, quem si non potuerit invenire, probet se cum sacramento et testibus innocentem.
Seite iv - Tirol zu gelangen', vor, um deren Aufnahme in das Archiv der Verfasser ersucht. Die Abhandlung geht an die historische Commission. Der Secretär legt eine Arbeit des Herrn Dr. Gustav Wilhelm, derzeit Hilfslehrer an der k. und k. Marine-Unterrealschule in Pola: ,Briefe des Dichters Johann Baptist von Alxinger' vor, um deren Aufnahme in die akademischen Publicationen (oder um eine Subvention) der Herausgeber ersucht.
Seite 162 - ... und ze wissen sei, und rieht dann nach der sag als recht ist nach des lanndes gewonhait. 3. Geburt. Die Geburt eines Kindes wird von dem sie Behauptenden durch Zeugen oder durch den taufenden Geistlichen erwiesen, Schw.-Sp. 38, Schw.-Sp. L. 38. 4. Mündigkeit. Die Mündigkeit wird durch die Zeugenschaft der nächsten Verwandten erwiesen. Schw.-Sp. 27, Schw.-Sp. L. 48 c. Prager Statutarr. a. 561: Asserens aetatem...
Seite xviii - Fröhlich -Stiftung zur Unterstützung bedürftiger und hervorragender schaffender Talente auf dem Gebiete der Kunst, Literatur und Wissenschaft übersendet die Kundmachung über die Verleihung von Stipendien und Pensionen aus der bezeichneten Stiftung.

Bibliografische Informationen