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Unkenntlichkeit. Nicht darum fordert Luther von jenen Männern eine solche besondere Legitimation, weil sie nicht mit seiner neuen Lehre harmonierten'.74) Ueberhaupt gar nicht um des Inhalts ihrer Lehre willen. Sagt er doch ausdrücklich, „es sei nicht zu Leiden, es sei wider die geseßliche Ordnung“, wenn sie anderen „ins Amt und Befehl greifen wollten, ob sie auch gleich recht Lehrten. "75)

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[Der übernommenen Verpflichtung zuwider habe er, so tadelt Luther76) den Carlstadt, sich aus Wittenberg entfernt und in Orlamünde sich eigenmächtig zum Prediger aufgeworfen; er habe also die alte gottgewollte Ordnung, wie man das Recht zu einem öffentlichen Lehramte bekomme, nicht innegehalten und nach einer ganz neuen Weise gehandelt. Davon sagt denn Luther: Gott bricht seine alte Ordnung nicht mit einer neuen, er thue denn große Zeichen dabei." Darnach bedurfte also er selbst keiner Wunderzeichen zu seiner Beglaubigung. Denn er trat nicht wider die alte Ordnung' auf — wie Janssen behauptet77), sondern er war durch seine Ernennung zum Docenten der heiligen Schrift und zum Prediger in Wittenberg ordnungsmäßig dazu berufen, die heilige Schrift auszulegen und öffentlich das göttliche Wort zu verkündigen. Freilich sagt man uns: Seine Berufung zum Apostel daraus zu erweisen, daß ihn Gott zum Professor, Doctor und Pfarrer gemacht habe, ist doch allzu komisch'.78) Aber die Komik hat nicht Luther verschuldet; denn er hat ja nie behauptet, daß er zu einem Apostel berufen sei.

Man giebt sich zwar die größte Mühe, die Sache so zu drehen, als hätte Luther doch der Wunder zu seiner Legitimation bedurft, da er Neues gelehrt habe,. Man führt daher auch mit besonderer Vorliebe ein Wort Luthers an, welches mit dem, was er gegen Carlstadt und Münzer bemerkte, garnichts zu schaffen hat. Damit man aber nicht merke, daß dieser Ausspruch sich an ganz andrer Stelle befindet, als die eben angegebenen Säße, stellt man denselben unmittelbar mit dem zusammen, was wir soeben anführten. Es ist das Wort: „Wer etwas Neues auf die Bahn bringen oder etwas anderes lehren will [als in der Bibel enthalten ist], der muß von Gott berufen sein und seinen Beruf mit wahren Wundern bekräftigen." Man betont

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auch gern den Schluß dieses Sazes, als könnte man damit Luther selbst aus dem Wege räumen: „Wo er das nicht zu Werke richten kann, so packe er sich seiner Wege."79) Doch wir brauchen nicht erst auf diese Frage einzugehen, da wir sahen, daß Luther nichts Neues lehren wollte; wie er denn sagt: Es ist ohne Not, daß wir Zeichen thun, denn unsre Lehre ist zuvor bestätigt [durch die heilige Schrift] und ist keine neue Lehre.“80) Wir überlassen es also der päpstlichen Kirche, welche soviele Neuerungen in der Lehre vorgenommen hat, mit den Wundern zu prahlen, welche ihre göttliche Berechtigung nachweisen sollen.

An unsre Gegner aber möchten wir die Frage richten, ob sie denn wirklich Luther als gottgesandten Lehrer anerkennen würden, wenn er Wunder verrichtet hätte. Wir zweifeln keinen Augenblick daran, daß man ihn doch verwerfen würde, wenn er gleich Tote auferweckt hätte. Sagt doch schon sein Widersacher Emser i. J. 1520: Ja, wenn bei Luther ein Mirakel geschähe, so könnte ich anders nicht glauben, denn der Teufel hätte das gethan und ihm also eine Nase gedreht, damit er desto kühner würde, die christliche Kirche je länger je mehr zu verfolgen'.81) Freilich kann derselbe Emser, nachdem er so Luthers etwaige Wunder im voraus für nichtssagend erklärt hat, ein paar Jahre später von diesem verlangen: Er beweise denn, daß ihm solch Amt, Wort und Werk von Gott sonderlich befohlen sei, wie das die wahrhaftigen Propheten entweder mit Schrift oder beständigen Wunderzeichen beweist haben'. Doch in seiner Angst, daß Luther vielleicht dennoch Wunder thun könne, fügt er auch hier wieder hinzu: Im Falle aber, daß er sich das mit Mirakeln zu beweisen unterstände, noch wäre ihm so leichtlich nicht zu glauben und gehört ein großer Kautel und Fürsichtigkeit dazu. Denn wenn wir auch den Mirakeln so bald glauben müßten, hätte uns Christus nicht davor gewarnet und verkündigt, daß auch die falschen Propheten Wunder und seltsame Dinge stiften würden'.82) Dann aber ist das seitenlange Gerede von der mangelnden Legitimation Luthers durch Wunder nichts als eine Unwahrhaftigkeit.

Und was sollen wir dazu sagen, wenn man dann wieder neue Verwirrung in diese so einfache Frage hineinbringt, indem

man einzelne Worte Luthers so verdreht, als habe er doch auf Wunder als auf Beweise für seine göttliche Sendung sich berufen wollen? Wir glauben, derartiges unberücksichtigt lassen zu sollen, zumal unsre Gegner hierbei so weit gehen, etwa drucken zu lassen: In Bezug auf sich selbst macht nun freilich Luther einige Versuche, seine göttliche Sendung mit Wunderzeichen zu beglaubigen [indem er schreibt]: „Der Herr hat mich plößlich und der ich andere Gedanken hatte, zusammengeworfen wunderbarerweise in die Ehe mit jener Nonne Katharina Bora“.83)

Begreiflicherweise wollen die Widersacher Luther's seinen Beweis für die Berechtigung zu lehren nicht als gültig anerkennen. Doch würden sie ohne allen Zweifel entgegengesett ur= teilen, wenn er nur niemals ihrer römischen Anschauung widersprochen hätte. Lesen wir doch bei einem unter ihnen: Luther hätte in Wahrheit ein Reformator werden und bei seiner hohen geistigen Begabung und der Energie seines Charakters die größten Verdienste um das deutsche Volk und die Kirche sich erwerben können, wenn er innerhalb der Kirche, der er unter feinen. Umständen den Gehorsam künden durfte, seine reformatorische Thätigkeit entfaltet hätte'.84) Oder bei einem andern: Hätte er seine Begabung im Dienste der lauteren Wahrheit verwertet, welcher Segen hätte er werden können für die Kirche, wie für die socialen Verhältnisse'! 85) So war er denn auch nach römischem Urteil zu reformatorischer Thätigkeit berechtigt, natürlich nur solange, als der Papst ihm diese Berechtigung noch nicht abgesprochen hatte. Als aber dies geschehen war, sahen diejenigen, welchen Luther Gehorsam schuldig war — die Universität zu Wittenberg stand zum Glück nicht unter einer kirchlichen Behörde seine Berufung noch nicht für erloschen an. So konnte denn er selbst scherzend seine Freude darüber aussprechen, daß ihm vom Papste der Doktortitel und alle päpstlichen Larven genommen seien“,86) ohne daß er darum seine Berufsthätigkeit einzustellen gehabt hätte.87)

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Ein Beruf aber verleiht nicht nur ein Recht, sondern legt auch eine Pflicht auf. Seiner Berufspflicht zu genügen, war das einzige Motiv, durch welches Luther zu seinem Wirken bestimmt wurde. Römische Augen sehen natürlich andere Beweggründe bei ihm.

Wurde Luther zu seinem Wirken von unsittlichen

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Motiven geleitet?

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Mag ein Evers darüber spotten, so viel er will, 88) Luthers natürliche Neigung ging dennoch darauf, in stiller Verborgenheit seinen Studien zu leben.89) Unleugbar ist die Thatsache, daß er nur widerstrebend, allein aus Gehorsam gegen seine Vorgesetzten, den ersten Schritt zum Hervortreten aus seinem Winkel" that, daß er gleichsam nur gezwungen Doktor der Theologie wurde. Unleugbar ist auch die andere Thatsache, daß er schon vor dem Anschlag der Thesen Gelegenheit gehabt hätte, „aus seinem Winkel zu kriechen“, wenn seine natürliche Neigung ihn dazu getrieben hätte, daß er aber von den Kämpfen, welche ihn doch innerlich bewegten wie der Reuchlin'sche Streit sich fern gehalten hat. Unleugbar ist endlich auch die Thatsache, daß er überzeugt war, zu der Veröffentlichung der 95 Thesen zwinge ihn sein Beruf. Denn als Seelsorger war er verpflichtet, seinen Beichtfindern einen sicheren Unterricht über den Ablaß zu erteilen, welcher in nächster Nähe von Tezel verkündigt wurde. Ueber diese Frage aber gab es zu jener Zeit noch keine fest= stehende Kirchenlehre, wie selbst Evers nicht leugnen kann: Zur Zeit seines ersten Auftretens war die Lehre vom Ablaß und ebenfalls die von der amtlichen Unfehlbarkeit des apostolischen Stuhles noch nicht amtlich verkündigt worden'.90) Konnte doch selbst ein Cajetan noch Ansichten über den Ablaß aussprechen, welche heutzutage unzweifelhafte Keßereien sind.91) So mußte denn durch Disputation die Diskussion dieser Frage in Fluß gebracht werden, damit ein Urteil der Kirche provociert werde. Und dieses that Luther, weil wie er selbst sagt er als Doktor der Theologie für seinen Beruf und seine Pflicht halten mußte, über solche noch zweifelhafte Fragen zu disputieren".92) So ist denn jene römische Anschauung nur eine Verleumdung, wenn etwa Evers sein großes Werk über den Reformator mit den Worten beginnt: Von niemand anders als von seinem eigenen Bedürfnis genötigt überraschte er im Herbst 1517 die Welt mit einer öffentlichen Herausforderung, in welcher er der bestehenden Kirche den Fehdehandschuh hinwarf'.93)

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Freilich meint derselbe Schriftsteller, dem Reformator die Berechtigung zur Veröffentlichung seiner Thesen durch ein von diesem selbst geäußertes Wort absprechen zu können. Luther nämlich schreibt einmal: „Es kam mir nicht zu, in dieser Sache etwas fest zu stellen".94) Aber wie mag Evers anstatt dieser Worte seinen Lesern immer wieder mitteilen, Luther gestehe selbst, es sei seines Amtes nicht gewesen, sich in die Ablaßpredigt einzumischen; er habe damit gethan, was der Bischöfe Sache gewesen??95) Freilich wäre es der Bischöfe Pflicht gewesen, den schamlosen Ablaßpredigern den Mund zu schließen. Da sie es aber nicht thaten, so mußte Luther wenigstens dasjenige thun, was er thun konnte. Etwas festzustellen, stand ihm nicht zu; wohl aber konnte und mußte er die Anregung zur öffentlichen Besprechung dieser Frage geben.

Weiter aber soll er 96) seine Inkompotenz in dieser Sache selbst dokumentiert haben durch das Bekenntnis: Ich wußte selbst nicht, was das Ablaß wäre und das Lied wollte meiner Stimme zu hoch werden'.97) Doch warum führt man sein Wort nicht genauer an: „Denn, wie gesagt, ich wußte selbst nicht -;" was aber hatte er eben vorher gesagt? Er habe damals noch nicht gewußt, daß jener von Tezel verkündigte Ablaß nur dem Papste und dem Bischof Albrecht habe Geld einbringen sollen. Freilich wußte er damals auch noch nicht, welches die rechte Ansicht über den Wert des Ablasses sei, „wie es denn kein Mensch nicht wußte", fügte er hinzu. Aber darum hat er ja auch nur die Frage in Anregung bringen wollen. Und den Gewinn hat er davon gehabt, daß er bald über dieselbe sich klar wurde, während nach unserer Ueberzeugung seine Gegner noch heutigen Tages nicht wissen, was der Ablaß in Wirklichkeit ist.

Kaum glaublich aber ist, daß man noch heute jenes Wort Luthers uns wieder auftischen mag, in welchem er selbst erklärt haben soll, daß er nicht um Gottes willen sein Reformationswerk begonnen habe. Zur Zeit der Leipziger Disputation nämlich hat Luther auf die Aufforderung, den Streit ruhen zu lassen, ge= antwortet: „Die Sache ist nicht in Gottes Namen angefangen, sie soll auch nicht in Gottes Namen aufhören". Diese Worte verdrehte schon gleich nachher sein Gegner Emser ihm so, als

Walther, Luthers Beruf.

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