Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 121848 |
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Seite 26
... in Großenwiehe , Ansprüche und Forderun : gen , oder Pfänder von ihm in . Hånden haben , sollen ich innerhalb präclusivischer Frist von 12 Wochen , von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams an , im Flensburger Amtsactuariat ...
... in Großenwiehe , Ansprüche und Forderun : gen , oder Pfänder von ihm in . Hånden haben , sollen ich innerhalb präclusivischer Frist von 12 Wochen , von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams an , im Flensburger Amtsactuariat ...
Seite 32
... innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syndicat an zugeben , die ihre Angabe betreffenden Documente unter Zurücklaffung beglaubter Abschriften zu produci : ren und demnächst weitere gerichtliche Verfügung zu gewärtigen . Decretum Neustadt ...
... innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syndicat an zugeben , die ihre Angabe betreffenden Documente unter Zurücklaffung beglaubter Abschriften zu produci : ren und demnächst weitere gerichtliche Verfügung zu gewärtigen . Decretum Neustadt ...
Seite 36
... 12 Wochen in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft angeben , widrigenfalls der gedachte Contract mortifi cirt und im Schuld ; und Pfandprotocol delirt werden wird . 1 der Schleswig Holsteinischen Anzeigen vom 31. Januar 1848 ...
... 12 Wochen in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft angeben , widrigenfalls der gedachte Contract mortifi cirt und im Schuld ; und Pfandprotocol delirt werden wird . 1 der Schleswig Holsteinischen Anzeigen vom 31. Januar 1848 ...
Seite 41
... innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syndicat an zugeben , die ihre Angabe betreffenden Documente unter Zurücklassung beglaubter Abschriften zu produci : ren und demnächst weitere gerichtliche Verfügung zu gewärtigen . Decretum Neustadt ...
... innerhalb 12 Wochen im hiesigen Syndicat an zugeben , die ihre Angabe betreffenden Documente unter Zurücklassung beglaubter Abschriften zu produci : ren und demnächst weitere gerichtliche Verfügung zu gewärtigen . Decretum Neustadt ...
Seite 48
... in Hånden haben , bei Strafe der Ausschließung von dieser Concursinasse und Verlust des Pfandrechts , peremtorisch geladen und befehligt , sich dieserwegen innerhalb 12 Wochen , vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams ...
... in Hånden haben , bei Strafe der Ausschließung von dieser Concursinasse und Verlust des Pfandrechts , peremtorisch geladen und befehligt , sich dieserwegen innerhalb 12 Wochen , vom Tage der leßten Bekannt machung dieses Proclams ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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