Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 121848 |
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Seite 27
... hiedurch für den richtigen Empfang der Sr. Hochf . Durchlaucht dem Herrn Landgrafen am 5ten Febr . v . J. über- lieferten , nunmehr einstweilen an mich zurückgege = benen 24 Stüd a Stück zu 500 Rubel 5procenti ger Russischer ...
... hiedurch für den richtigen Empfang der Sr. Hochf . Durchlaucht dem Herrn Landgrafen am 5ten Febr . v . J. über- lieferten , nunmehr einstweilen an mich zurückgege = benen 24 Stüd a Stück zu 500 Rubel 5procenti ger Russischer ...
Seite 114
... hiedurch aufgehoben . Rendsburg , den 29sten März 1848 . Die provisorische Regierung . V. Verfügung , betr . die Uebertragung der Oberauf : sicht über die Verwaltung der Polizei in der Stadt Kiel an die Schleswig - Holsteini : sche ...
... hiedurch aufgehoben . Rendsburg , den 29sten März 1848 . Die provisorische Regierung . V. Verfügung , betr . die Uebertragung der Oberauf : sicht über die Verwaltung der Polizei in der Stadt Kiel an die Schleswig - Holsteini : sche ...
Seite 121
... hiedurch aufgehoben . $ 2 . Die Schleswig - Holsteinische Regierung behält den Geschäftskreis , wie derselbe nach der Verordnung vom 15ten Mai 1834 bestimmt war . $ 3 . Der Schleswig - Holsteinischen Regierung werden . ferner übertragen ...
... hiedurch aufgehoben . $ 2 . Die Schleswig - Holsteinische Regierung behält den Geschäftskreis , wie derselbe nach der Verordnung vom 15ten Mai 1834 bestimmt war . $ 3 . Der Schleswig - Holsteinischen Regierung werden . ferner übertragen ...
Seite 141
... hiedurch zur öffentlichen Kunde , daß auf Veranlassung des General- Commandos der Herzogthümer Schleswig - Holstein die Entfernung der zur Bezeichnung des Fahrwassers vor der Eider und Hever gelegten Strom und See- zeichen , sowie der ...
... hiedurch zur öffentlichen Kunde , daß auf Veranlassung des General- Commandos der Herzogthümer Schleswig - Holstein die Entfernung der zur Bezeichnung des Fahrwassers vor der Eider und Hever gelegten Strom und See- zeichen , sowie der ...
Seite 153
... hiedurch verordnet , wie folgt : § 1. Das Recht , auf fremdem Grund und Boden zu jagen , sei dieses Recht bisher in Folge eines Re- gals oder in Folge der Grundherrlichkeit ausgeübt , wird hiedurch aufgehoben . Es ist Jeder berechtigt ...
... hiedurch verordnet , wie folgt : § 1. Das Recht , auf fremdem Grund und Boden zu jagen , sei dieses Recht bisher in Folge eines Re- gals oder in Folge der Grundherrlichkeit ausgeübt , wird hiedurch aufgehoben . Es ist Jeder berechtigt ...
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