Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 121848 |
Im Buch
Ergebnisse 1-5 von 100
Seite 5
... bestimmungen , insofern diese nicht höher sein sollten , als die für die der Stadt einverleibten Districte bisher geltenden , in welchem Falle die lezteren für diese Di stricte bis weiter beizubehalten sind . Uebrigens genießt der ...
... bestimmungen , insofern diese nicht höher sein sollten , als die für die der Stadt einverleibten Districte bisher geltenden , in welchem Falle die lezteren für diese Di stricte bis weiter beizubehalten sind . Uebrigens genießt der ...
Seite 8
... Bestimmungen des § 3 der Verordnung vom 14ten Mai 1839 und des § 16 der Armenverordnung vom 29sten Decbr . 1841 hauptsäch lich und vor der unehelichen Mutter geseßlich auferlegt ist , weil ferner das durch die ihm gerichtlich bestellten ...
... Bestimmungen des § 3 der Verordnung vom 14ten Mai 1839 und des § 16 der Armenverordnung vom 29sten Decbr . 1841 hauptsäch lich und vor der unehelichen Mutter geseßlich auferlegt ist , weil ferner das durch die ihm gerichtlich bestellten ...
Seite 9
... Bestimmungen der Verordnung vom 24ften Octbr . 1837 zu bestrafen ist ; in endlicher Erwägung , daß die von Spanier und Cohen producirten obenerwähnten Bescheinigungen die- selben zur Betreibung eines Handels mit Classenloosen in ...
... Bestimmungen der Verordnung vom 24ften Octbr . 1837 zu bestrafen ist ; in endlicher Erwägung , daß die von Spanier und Cohen producirten obenerwähnten Bescheinigungen die- selben zur Betreibung eines Handels mit Classenloosen in ...
Seite 21
... Bestimmungen dieses Regulativs nichts verändert . $ 13 . Die vorhandenen Schulden der Altstadt werden von der Altstadt einseitig verzinset und abgetragen . Zur Verzinsung dieser Schulden sowie zum Abtrag der fündbaren Stadtschuld mit ...
... Bestimmungen dieses Regulativs nichts verändert . $ 13 . Die vorhandenen Schulden der Altstadt werden von der Altstadt einseitig verzinset und abgetragen . Zur Verzinsung dieser Schulden sowie zum Abtrag der fündbaren Stadtschuld mit ...
Seite 38
... Bestimmungen des Circulairs vom 23sten Novbr . 1837 , betreffend die Einrichtung und zeitige Einsendung der halbjährigen Berichte über die hinsichtlich der Advocaten stattgehabten Verände- rungen , nicht gehörig beobachtet und ...
... Bestimmungen des Circulairs vom 23sten Novbr . 1837 , betreffend die Einrichtung und zeitige Einsendung der halbjährigen Berichte über die hinsichtlich der Advocaten stattgehabten Verände- rungen , nicht gehörig beobachtet und ...
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
1sten 2ten 4ten 6ten 7ten 9ten Altona Amthaus Amts Ansprüche und Forderungen Antrag anzugeben Apenrade Appellaten Appellation April Bekanntmachung dieses Proclams Beklagten belegene betr betreffenden binnen 12 Wochen Bürgermeister und Rath Claus Contracte Cour daselbst December desfälligen Districte Documente Ehefrau Eigenthum Einrede Elmshorn Eodem Erben erforderlich erkannt Erkenntniß Erlassung Erste ertheilt Erwägung event Februar Flensburg Forderungen und Ansprüche gedachten gehörig Gerichts Gerichtswegen Geseze Glückstadt Gottorff Hadersleben hiemittelst hieselbst hiesigen Hinrich Holsteinischen Hufner Imploranten Inculpaten Inculpatin Inhibitorium innerhalb 12 Wochen Jahre Januar jezt Johann Juli Justificanten Kiel Kirchspiele Kläger Klägerin Königl Kosten leßten Bekanntmachung lichen Lütjenburg Magistrat März Meldorf muß Nachlaß October Peter Procl Proclams angerechnet protocollirten Gläubiger provisorische Regierung Recht Rendsburg resp Sachen sämmtlichen Schlei Schleswig Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinische Anzeigen schuldig sowie Stadt Strafe der Ausschließung Stück Supplicanten Tage der leßten Taratoren Tating Theil Tönning Uetersen Unserer unterm Verfügung verkauft vermeinen Verordnung verstorbenen Wahldirector Wahldistrict Wahlort wider Wittwe Zweite Bekanntmachung