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Dritte und legte Bekanntmachung.
Extract.

Alle, welche an die im 48sten Stück No 7 dieses
Blattes näher angegebene Concursmasse des hiesigen
Kaufmannes Otto Severin Gorrissen nicht protocolante
Forderungen haben, oder zu derselben gehörige
der besißen, haben sich damit innerhalb 12 Wo¢ti,
vom Tage der leßten Bekanntmachung angerequ
bei Vermeidung der Ausschließung von der
und des Verlustes der Pfandrechte, bei der Neamuns
sterschen Anstube unter Wahrnehmung des Rechts:
erforderlichen zu melden.

Amthaus zu Neumünster, den 22sten Nov. 1848.
C. v. Brockdorff.

In fidem: H. F. Jacobsen, cont

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der

Schleswig Holsteinischen Anzeigen

vom 18. December 1848.

Amtliches.

Unterm 13ten November d. J. ist dem Ober: und Landgerichts: Advocaten Johann August Ludwig Huß in Ahrensburg eine Bewilligung zur Praxis bei dem Schleswig Holstein: Lauenburgischen Oberappellations; gerichte ertheilt worden.

Der Schreiber J. H. Geerckens in Leck ist un: term 8ten December 1848 zum vierten Copiisten bei dem Oberappellationsgericht ernannt worden. Gottorff, den 11ten December 1848.

Das Bureau des Justizdepartements.
Lucht.

Bekanntmachungen.
No 1.

Am 28sten v. M. ist ein mit Stückgütern belade: nes, nach den Schiffspapieren dem C. E. Rönneberg zu Aalesund in Norwegen gehöriges und mit der Be zeichnung: de tvende Brödre - Aalesund verfehe: nes, auf der Rückreise von Hamburg nach Aalesund begriffen gewesenes Fahrzeug ohne Besaßung und Masten als Wrack bei Westerland: Sylt angetrieben. Die im Seewasser gelegene Ladung, bestehend aus Spirituosen und anderen flüssigen Waaren, sowie aus Mannfactur, Industries, Colonialwaaren und sonsti: gen Handelsartikeln verschiedener Art, ist, soweit sel: bige nicht etwa vor der Strandung ausgespült wor: den, nebft vielen Schiffsinventarienstücken und Utensi: lien der Mannschaft geborgen und von dem Strands inspector Decker auf Sylt in Verwahrung genommen, auch der sofortige Verkauf des am Strande liegenden Wracks und des dem schnellen Verderb ausgefeßten Theils der Ladung bereits verfügt.

Alle, welche Eigenthumsansprüche an die geborge: nen Gegenstände zu machen gedenken, werden hiemit aufgefordert, sich binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung angerechnet, mit ihren Beweisthus mern hieselbft zu melden.

Tonder Amthaus, den 6ten December 1848.
A. Hansen.

No 2.

Leßte Bekanntmachung. Am 15. d. M. ist bei Großenbrode ein Schiff angetrieben, rücksichtlich dessen die aufgefundenen På: piere ergeben, daß es die 61 Commerzlasten trächtige,

vom Schiffer Wölffel geführte und von Flensburg nach Lübeck bestimmte Jacht „Klintholm“ ist.

Außer einigen Schiffstrümmern und Inventarien: stucken sind 33 Gebinde mit Leinöl, nämlich 23 größere von 1-2 Oxhoft, und 10 Tonnen, an welchen die Merkzeichen größtentheils verwischt, geborgen und an den Strandvogt Kock zu Heinrichsruhe abgeliefert.

Alle, welche Eigenthumsansprüche an die vorbe: merkten geborgenen Gegenstände haben, werden hies mittelst aufgefordert, sich innerhalb 12 Wochen, von der lehten Bekanntmachung angerechnet, im unter: zeichneten Justitiariate zu melden und gehörig zu legitimiren.

Justitiariat über Großenbrode. 23ften November 1848.

No 3.

Neustadt, den

Romundt.

Auf Verfügung des Departements der Finanzen foll die, zum Isten Mai 1849 aus der Pacht tretende, in der Stadt Rendsburg belegene, herrschaftliche Korn: wassermühle nebst der dazu gehörigen, auf dem Neu: werker Festungswall belegenen, holländischen Kornwind: mühle alternative auf 3 und 6 fernere Jahre verpach: tet werden, und ist zu diesem Behuf eine öffentliche Licitation auf Montag den 15ten Januar 1849 ange: seht worden. Etwanige Pachtliebhaber werden daher aufgefordert, am gedachten Tage, Mittags 12 Uhr, auf dem hiesigen Amthause sich einzufinden, die Bes dingungen zu vernehmen, zu bieten und überzubieten, und zu gewärtigen, daß dem Meistbietenden, nach vorher bestellter hinreichender Bürgschaft für die Ers füllung der Bedingungen, nnter Vorbehalt höherer Genehmigung der Zuschlag ertheilt werde.

Die gedruckten Bedingungen können vorher in den besuchtesten Gasthäusern der Städte Kiel, Altona, Plön, Jhehoe, Segeberg, Oldesloe, Friedrichstadt, Schleswig, Husum, Flensburg, Apenrade, Haders: leben und Eckernförde, sowie auf der Rendsburger Amtstube eingesehen werden. Auch haben die Pacht: liebhaber spätestens 3 Tage vor dem Termin die zu offerirenden Bürgschaften auf der hiesigen Amtstube anzumelden.

Rendsburger Amthaus, den 7ten December 1848. v. Cossel. Maes, const.

In fidem:

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Steckbriefe. No 1.

Der Arbeiter Johann Jürgen Danckvat aus Neu: münster hat sich der wegen Unterschlagung hieselbst wider ihn einzuleitenden Criminaluntersuchung durch heimliche-Entfernung entzogen. Sämmtliche Behör; den werden demnach ersucht, auf den gedachten Dancks vat zu wachen, ihn im Betretungsfälle zu arretiren und mich von der Arretirung zu benachrichtigen, worauf die Abholung des Inculpaten gegen Kostens erstattung sofort erfolgen wird.

Eingezogenen Erkundigungen nach ist der Inculpat etwa 40 Jahr alt, stark und groß von Statur, hat blonde Haare, blaue Augen, eine längliche Nafe, einen blonden Bart, ein rundes Gesicht und eine gesunde Gesichtsfarbe. Besondere Kennzeichen fehlen. Zur Zeit seiner Entfernung von hier soll derselbe einen langen alten blauen tuchenen Oberrock, eine schwarze manchesterne Hose, eine blaue eigengemachte Weste, eine schwarze platte Müge von Tuch und Stiefel ge: tragen haben.

Norderdischmarscher Landvogtei zu Heide, den 3ten December 1848.

No 2.

Johannsen, const.

Der mittelst Erkenntnisses vom 21sten November d. J. wegen mehrerer ihm zur Last fallender Ver: gehen zu einer 40tågigen Gerfängnißßtrafe verurtheilte, unten signalisirte Schlössergeselle Johann Herrmann Daniel Schütt aus Lübeck, hat am gestrigen Tage Gelegenheit gefunden, aus dem hiesigen Stadtgefång: nisse zu entspringen.

Es werden demnach die resp. Behörden geziemend ersucht, auf diesen Menschen vigiliren, ihn im Betres tungsfalle arretiren und davon dem unterzeichneten Stadtgerichte Anzeige machen zu wollen, damit seine Abholung unter Kostenerstattung veranlaßt werden könne.

Segeberg, den 8ten December 1848.
(L. S.)

Bürgermeister und Rath.
Signalement.

Alter: 35 Jahr, Statur: mittler, Haare: blond, Stirn: frei, Augenbraunen: blond, Augen: blau, Nase und Mund: gewöhnlich, Bart: röthlich, Kinn und Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: platts und hochdeutsch, Gang: rasch, Kennzeichen: feine.

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hann Rudolph von Ahlefeld auf Ludwigsburg, unterm Sten d. M. in Gemäßheit desfälliger testamentarischer Verfügung, die Erlassung eines landüblichen Proclams über den gesammten Nachlaß des gedachten defuncto hieselbst beantragt hat, so werden, in Deferirung die: ses Antrags und mit alleiniger Ausnahme etwaniger protocollirter Gläubiger, Alle und Jede, welche an die Verlassenschaft des weiland Landsaffen Johann Ru: dolph von Ahlefeld auf Ludwigsburg, namentlich auch an die von ihm hinterlassenen, im Schwansener Gü terdistricte belegenen adel. Güter Soxtorff und Ludz wigsburg c. p., so wie an das zum Nachlasse gehö: rige, im Dänisch Wohlder Güterdistrict belegene adel. Gut Sehestedt c. p., aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hie mittelst aufgefordert und befehligt, diese ihre vermeint lichen Ansprüche, bei Strafe der Ausschließung und des ewigen Stillschweigens, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem Justizrath und Landgerichtsnotar Feddersen in Schleswig gehörig ánzugeben und wegen Producirung der Originaldocumente und Procuratur: bestellung das Vorschriftsmäßige wahrzunehmen. Gegeben im Schleswigschen Obergericht auf Got: torff, den 9ten December 1848.

(L. S.)

v. Moltke. In fidem copia: Feddersen.

No 2.

Erste Bekanntmachung.

Schmidt.

Wolfhagen.

Wenn der hiesige Einwohner Christian Heinri Wilhelm Matte, Sohn und Erbe des kurz vor ihm mit Tode abgegangenen Schmidts Wilhelm Matte, mit Hinterlassung unbekannter Erben verstorben ist, so werden Alle und Jede, mit Ausnahme jedoch der protocollirten Creditoren, welche an den Nachlaß des vorerwähnten Christian Heinrich Wilhelm Matte Erboder sonstige Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert und angewiesen, sich damit innerhalb 12 Wochen, von der leßten Be Fanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Vers meidung resp. der in der Verordnung vom 9ten Nos vember 1798 angedrohten geseßlichen Nachtheile und der Ausschließung von der proclamirten Masse, gehö rig hierselbst anzugeben.

Stallerschaft zu Nordstrand, den 5ten December
G. v. Stemann.

1848.

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Gläubiger, Alle und Jede, welche an den Nachlaß der Wittwe Abel Petersen Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, hierdurch auf gefordert und angewiesen, sich damit innerhalb zwölf Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Pros clams angerechnet, bei Vermeidung der Ausschließung von der proclamirten Masse, gehörig hierselbst anzu: geben.

Stallerschaft zu Nordstrand, den 6ten Dec. 1848.
G. v. Stemann.

No 4.

Erste Bekanntmachung. Nachdem von den Erben des weit. hiesigen Hof: besizers Ketel Harrsen dessen Nachlaß zur concurs: mäßigen Behandlung übergeben ist, so werden, mit Ausnahme der protocollirten und derjenigen Gläubiger, welche sich auf das unterm 21sten Januar d. J. ers lassene Proclam bereits angegeben haben, Alle und Jede, welche an diese Masse annoch Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, bei Vermeidung der Ausschließung von der proclamirten Masse, hierdurch aufgefordert und angewiesen, sich damit innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, gehdrig hierselbst anzus geben.

Stallerschaft zu Nordstrand, den 7ten Dec. 1848.
G. v. Stemann.

No 5.

Erie Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen wird, auf Anhalten des Herrn Kirchspielvogts Niemaud in Büsum, als Ortsbeamten, behufs Regulirung der Erbmasse des weil. Peter Da: niel Rußmann daselbst, den sämmtlichen nicht protos collirten Gläubigern desselben, welche an dessen Nach: laß Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, hiedurch aufgegeben: dieselben innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter im hiesigen Gerichts bezirk zu bestellender Actenprocuratur, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse, in der Kirchspiel schreiberei zu Büsum gehörig anzugeben und verzeich: nen zu lassen.

Norderditmarscher Landvogtei, den 24ßten Novem,

ber 1848.

Zur Beglaubigung: Germar. Zur Beglaubigung der Abschrift: Niemand.

N46.

Erste Bekanntmachung.

Von Gerichtswegen wird auf Anhalten der Erben des weil. Hofbesizers Johann Dethlefs am Wester: deichstrich, behufs Feststellung des reinen Massebestan: des ihres Erblasers, den sämmtlichen nicht protocol:

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Nachdem der Candidat der Theologie David Grewe hierselbst verstorben, und von dessen Erbin erklärt worden, daß selbige den Nachlaß nur sub beneficio legis et inventarii antreten wolle: werden von Bürgermeister und Rath dieser Stadt in Folge Autorisation des holsteinischen Obergerichts vom 4ten d. M. Alle und Jede, welche an den Nachlaß des verst. Candidaten David Grewe aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, bei Strafe der Pråclusion von dieser Masse, hiermit ein für alles mal, mithin peremtorisch geladen, daß sie sich, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Arcens procurators, spätestens innerhalb 6 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, im bie: sigen Stadtfyndicat gehörig angeben, die zur Begrün: dung ihrer Ansprüche dienenden Documente im Origi nal produciren, und davon beglaubigte Abschriften bei den Acten zurücklassen.

Deer. Riel in Curia, den Sten December 1848.
In fidem: G. F. Witte, Synd..

9.

Erste Bekanntmachung.

Nachdem über die Habe und Güter des hiesigen Bürgers und Zimmermeisters Johann Friedrich Capell

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Concurs der Gläubiger, deren Einreden vorbehältlich, für Recht hat erkannt werden müssen, so werden von Gerichts und Rechtswegen Alle und Jede, mit Aus: nahme der protocollirten Gläubiger, welche an die Concursmasse des oberwähnten hiesigen Bürgers und Zimmermeisters Johann Fried. Capell, namentlich an das demselben gehörige, in der Neustadt Plön sub N 36 belegene Wohnhaus cum pert., so wie an das auf der ehemaligen Hartmann'schen Hauskoppel bele: gene Stück Gartenland, aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hie: durch aufgefordert, sich damit, bei Strafe der Aus: schließung, innerhalb 12 Wochen, von der leßten Be: kanntmachung dieses Proclams angerechnet, im hiesigen Stadtsecretariate zu melden, die ihre Ansprüche begrün denden Documente vorzuzeigen und beglaubigte Ab schriften davon bei den Acten zu lassen, auch, wofern die Profitenten Auswärtige, gehöriger Weise noch einen Procurator zu den Acten zu bestellen. Decretum Plön in Curia, den 4ten Decbr. 1848. (L. S.) Bürgermeister und Rath. F. C. Reimers, const.

Ng 10.

Erie Bekanntmachung.

Von dem hiesigen Bürger, Müller Christian Möhl: mann, ist die zu seiner, in dem hießgen Brandcataster sub No 69 der Thulbodenstraße aufgeführten, Wohn: stelle bisher gehörige Bockmühle an seinen Schn, den Müller Hans Möhlmann, verkauft, und ist dieserwe: gen, so wie Behufs Einrichtung eines besonderen Fo: liums im hiesigen Schuld: und Pfandprotocoll für die obgedachte Bockmühle, die Erlassung eines Proclams hieselbst nachgesucht worden.

In Deferirung dieser Bitte werden demnach Alle und Jede, welche an die hier verkaufte Bockmühle dingliche Rechte und Ansprüche, oder gegen die Be: willigung eines besonderen Foliums im Schuld: und Pfandprotocoll Einwendungen geltend zu machen oer: meinen möchten, hierdurch, bei Verlust ihrer Ansprüche, Forderungen und Einwendungen, aufgefordert und be fehligt, dieferhalb binnen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses, im hiesigen Stadt: secretariate sich zu melden, die Documente, worauf solche Angaben sich gründen, zu produciren, und hier: nächst weitere rechtliche Verfügungen zu gewärtigen. Decretum Heiligenhafen in Curia, den 5ten December 1848.

Bürgermeister und Rath.
Helmcke.

Ag 11.

Erste Bekanntmachung. Im Dorfe Quaal, adeligen Guts Rohlstorff, ist der Instrumentenmacher Hans Hinrich Kaack ohne

Leibeserben und mit Hinterlassung unmündiger und abwesender Erben verstorben und daher dessen Nach: laß unter gerichtliche Behandlung genommen.

Es werden daher von Gerichtswegen Alle und Jede, welche an den Nachlaß des weiland Instru mentenmachers Hans Hinrich Kaack Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch aufgefor: dert und befehligt, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung und Auferlegung ewigen Stillschweiz gens, binnen 12 Wochen, von dem Tage der lesten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, in dem unterzeichneten Justitiariat unter urschriftlicher Vors zeigung und abschriftlicher Zurücklaffung der zur Be gründung ihrer Ansprüche dienenden Documente zu melden, auch, sofern sie Auswärtige sind, Actenprocu ratur unter Rohlstorfer Gerichtsbarkeit zu bestellen. Decretum Segeberg, im Rohlstorfer Justitiariat, den ten December 1848. (L. S.)

No 12.

Ernie Bekanntmachung.

Esmarch.

Nachdem über die Habe und Güter des Erb: pachtkäthners Bernhard Heinrich Christoph Wigger in Hansfelde unter Vorbehalt der Einreden der Glàu: biger Concurs für Recht erkannt ist, so werden hie durch Alle und Jede, mit Ausnahme der protocollirten Creditoren, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den obgedachten Cridar, nament lich mit Bezug auf seine in Hansfelde, hiesigen Am: tes, belegene Erbpachtkathenstelle c. pert.; haben, oder Pfänder von ihm besihen möchten, bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse und des Verluses ihres Pfandrechtes, hiedurch aufgefordert und befeh ligt, sich damit, und zwar Auswärtige unter Bestellung von Actenprocuratur, innerhalb 12 Wochen, von der lehten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, auf der Reinfelder Amtstube gehörig zu melden, die ihre Ansprüche begründenden Documente zu produciren, und beglaubigte Abschriften derselben beim Angabe protocolle zurückzulassen. Wornach sich zu achten. Gegeben Reinfelder Amthaus zn Traventhal, den 28sten November 1848.

C. W. v. Rumohr. In fidem: Friederici, const.

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