Der ausübende Musiker im Recht Deutschlands und der USAEnglish summary: The rights of the performing artist to his interpretation are restricted in Germany and in the USA in relation to those of the work's creator. Using the performing musician as an example, Simon Apel shows that from the perspective of legal history or legal theory this discrimination is not justified. German description: Trotz der steigenden Bedeutung, die der Interpret in der offentlichen Wahrnehmung in den letzten Jahrzehnten gewonnen hat, steht er in Deutschland juristisch immer noch im Schatten des Urhebers: Das ihm zustehende verwandte Schutzrecht wird oft als nachrangig zum Urheberrecht verstanden. Im amerikanischen Copyright ist die korperlich fixierte Leistung des Interpreten systembedingt im Ausgangspunkt anderen Werkkategorien gleichgestellt. Aber an ihr bestehen nur beschrankte Verwertungsrechte. Simon Apel zeigt am Beispiel des ausubenden Musikers und anhand der geschichtlichen Entwicklung dieser Rechte von 1877 (Erfindung der Echttonaufzeichnung) bis 1965 (deutsches UrhG) beziehungsweise 1976 (Copyright Act USA) sowie aus einem Vergleich der aktuellen Rechtslage, dass dieser Status fur beide Systeme nicht zwingend ist. Zudem demonstriert er Perspektiven fur die Entwicklung des Interpretenrechts in Deutschland und Europa. |
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Inhalt
Einleitung | 1 |
Methode | 8 |
Die ersten Überlegungen zu einem lnterpretenrecht | 15 |
Das Gesetz von 1901 | 30 |
Frühe internationale Zusammenhänge | 45 |
Die rechtliche Charakterisierung | 50 |
Der musikalische Vortrag als selbstständiges Schutzobjekt | 60 |
Bewertung des Meinungsstandes in Deutschland bezogen auf | 67 |
Vergleich der Entwicklung in Deutschland und den USA | 150 |
Reformen Die Entwicklung zwischen 1945 | 153 |
Die Entwicklung in den USA bis zum Copyright Act von 1976 | 181 |
Die internationale Entwicklung | 198 |
Teil B Der gegenwärtige Rechtsschutz für | 205 |
Vergleich der Rechtslage in Deutschland und den USA | 262 |
Verwertungsrechte und deren Schranken im Copyright Act | 308 |
Vergleich der rechtlichen Situation in Deutschland und den USA | 324 |
Die Entwicklung in den USA | 73 |
Die Entwicklung des Interpretenschutzes | 80 |
Die Entwicklung in den USA | 99 |
Die Konferenz von Rom 1928 | 107 |
Die Entwicklung in den USA | 133 |
Perspektiven für das Interpretenrecht in Deutschland | 398 |
Zusammenfassung | 412 |
423 | |
465 | |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
absolutes Recht ähnlich allgemeine Persönlichkeitsrecht Anonym Auffassung Aufnahme ausübenden Künstlers ausübenden Musikers Bezug BGHZ Bridgeport Cahn-Speyer Capitol Records Common Law Common Law Copyright Copy Copyright Act Copyright Clause Copyright Stand Darbie Darbietung des ausübenden deutschen Deutschland Dimension Films Dreier/G Dünnwald/Gerlach Entscheidung Entwurf ersten femer Gericht geschützt Gesetz Gesetzgeber Grünberger GRUR GRURInt Hdb-UrhR hierzu insoweit Intell Intemational Interessen INTERGU Interpreten Interpretenrecht Kapitel Kohler Kommentar QQ 73 Komponisten könnte lediglich Leistung Leistungsschutz Leistungsschutzrecht lich Loewenheim Mercury Records Metropolitan Opera musikalischen oben Teil öffentlichen Patry Person Persönlichkeitsrecht Phonographen Property Q 73 Rn Q 73 UrhG QQ 73 ff Rechte des ausübenden Rechtsprechung Rechtsschutz Records right Rundfunk Sampling Schack Schricker/Loewenheim Schutz des ausübenden Schutzfrist Schutzobjekt Senderecht somit sound recording Supreme Court Tarouca Tonaufnahme Tonträger Tonträgerhersteller tung übenden UFITA Urheber Urheberrecht Urheberschutz UrhG Rn UrhR US Supreme Court Vervielfältigung Verwertung Verwertungsrechte Vorschrift Vortrag Wagner-Silva Tarouca Wandtke/Bullinger Waring Werk Wiedergabe work