Das deutsche Staatsrecht der Gegenwart, Band 1Kortkampf, 1869 - 849 Seiten |
Im Buch
Ergebnisse 1-5 von 65
Seite xviii
... sittlichen Beruf . § . 459 . B. Durch industrielle Bestrebungen . § . 460 C. Durch die staatsdienstliche Stellung . § . 461 IV . Entstehung und Endigung der Unterthanschaft . 1. Entstehung § . 462-464 . 2. Endigung . § . 465 438 441 443 ...
... sittlichen Beruf . § . 459 . B. Durch industrielle Bestrebungen . § . 460 C. Durch die staatsdienstliche Stellung . § . 461 IV . Entstehung und Endigung der Unterthanschaft . 1. Entstehung § . 462-464 . 2. Endigung . § . 465 438 441 443 ...
Seite 2
... sittlichen Entwicklung und Anschauung dieses Volkes , wie andererseits die Entwicklung des gesammten geistigen und sittlichen Denkens und Empfindens des Volkes eine unabweisbare und durch Nichts zu ersetzende Macht über die natürlichen ...
... sittlichen Entwicklung und Anschauung dieses Volkes , wie andererseits die Entwicklung des gesammten geistigen und sittlichen Denkens und Empfindens des Volkes eine unabweisbare und durch Nichts zu ersetzende Macht über die natürlichen ...
Seite 3
... sittlichen Leben nicht der sichtbaren Welt entrückt , aber von ihrer Herrschaft befreit hat , und welche nicht einen Gegensatz , sondern die Harmonie der gegenseitigen Selbständigkeit aller der verschiedenen Interessen , welche den ...
... sittlichen Leben nicht der sichtbaren Welt entrückt , aber von ihrer Herrschaft befreit hat , und welche nicht einen Gegensatz , sondern die Harmonie der gegenseitigen Selbständigkeit aller der verschiedenen Interessen , welche den ...
Seite 4
... sittlicher Verwandtschaft zwischen Beiden . Der Staat ist nicht die Kirche , die Kirche ist nicht der Staat , aber sie sind trotz der verschiedenen Zwecke und Formen ihres Lebens durch das oberste Prinzip der ... sittlichen Leben 4.
... sittlicher Verwandtschaft zwischen Beiden . Der Staat ist nicht die Kirche , die Kirche ist nicht der Staat , aber sie sind trotz der verschiedenen Zwecke und Formen ihres Lebens durch das oberste Prinzip der ... sittlichen Leben 4.
Seite 5
... sittlichen Welt sich zu denken und zu leben . Der Staat existirt eben nicht um seiner selbst willen , sondern erhält sein Dasein aus der Staatsbedürftigkeit des Menschen , und wie dieser der Mittelpunkt und der Herr der göttlichen ...
... sittlichen Welt sich zu denken und zu leben . Der Staat existirt eben nicht um seiner selbst willen , sondern erhält sein Dasein aus der Staatsbedürftigkeit des Menschen , und wie dieser der Mittelpunkt und der Herr der göttlichen ...
Inhalt
452 | |
454 | |
466 | |
484 | |
485 | |
486 | |
491 | |
500 | |
100 | |
101 | |
106 | |
113 | |
178 | |
184 | |
194 | |
207 | |
211 | |
216 | |
218 | |
229 | |
246 | |
270 | |
298 | |
300 | |
303 | |
310 | |
320 | |
327 | |
331 | |
356 | |
359 | |
366 | |
375 | |
381 | |
382 | |
384 | |
391 | |
407 | |
415 | |
421 | |
431 | |
438 | |
447 | |
501 | |
503 | |
509 | |
511 | |
514 | |
518 | |
535 | |
540 | |
543 | |
631 | |
633 | |
639 | |
645 | |
654 | |
668 | |
691 | |
704 | |
707 | |
723 | |
741 | |
742 | |
748 | |
754 | |
760 | |
774 | |
780 | |
798 | |
814 | |
823 | |
825 | |
836 | |
838 | |
842 | |
843 | |
849 | |
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten Altenburgsches Grundgesetz Anhalt-Bernburgsches Anstalten ausdrücklich äusseren Bedürfnisse Begriff Beruf besonderen bestimmt Bethätigung Beziehungen Braunschweigsche Neue Landschaftsordnung Charakter Coburg-Gothasches Staatsgrundgesetz deutschen Bundes deutschen Staaten deutschen Verfassungsgesetze Deutsches Staatsrecht Th Eigenthum einzelnen Falle Freiheit Fürsten fürstlichen Hauses Gebiete Gegenstand Gemeinde gesammte Gesetz Gesetzgebung Gewalt Grossherzoglich Hessisches Grund Grundsätze Herzog hinsichtlich indess individuellen Interessen juristische Person Kammergutes Kirche Klüber König Königreich Hannover Kurhessisches Landes Leben lichen materiellen Menschen Monarchen Münzrechts muss namentlich Norddeutschen Bundes Nothwendigkeit Oeffentliches Recht öffentlichen Oldenburgsches Revidirtes Staatsgrundgesetz Ordnung Organe Person Pflicht physischen politischen Polizei Polizeigewalt Polizeirecht positive Recht Preussen Preussisches Staatsrecht Bd Primogenitur Prinzip privatrechtlichen Recht der Staatsgewalt Recht des Staates rechtlichen Regenten Regentschaft Regirung religiösen Reuss-Schleizisches Revidirtes Staatsgrundgesetz Art Sächsisches Verfassungsgesetz Seewehr sittlichen soll Souverainetät Souverains Staates Staatsgebietes Staatsgut Staatslebens Subject Successionsrecht System Th Thatsache Theil Thronfolge Unterthanen Verfassung Verfassungsurkunde Vergl Verhältnisse Vermögen verschiedenen völkerrechtlichen Volkes Waldecksches Wesen wohl Würtembergsches Zachariä Zöpfl Zustände Zwecke
Beliebte Passagen
Seite 797 - Einheit in der Organisation und Formation, in Bewaffnung und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in der Qualifikation der Offiziere hergestellt und erhalten wird. Zu diesem Behufe ist der Kaiser berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen und die Abstellung der dabei vorgefundenen Mängel anzuordnen.
Seite 47 - Übernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne. Jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.
Seite 635 - Art. 106 Gesetze und Verordnungen sind verbindlich, wenn sie in der vom Gesetze vorgeschriebenen Form bekannt gemacht worden sind. Die Prüfung der Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Königlicher Verordnungen steht nicht den Behörden, sondern nur den Kammern zu.
Seite 322 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Seite 255 - Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen und auf Requisition der Civilbehörde verwendet werden. In letzterer Beziehung hat das Gesetz die Ausnahmen zu bestimmen.
Seite 789 - Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen.
Seite 631 - Staatsministeriums Verordnungen, die der Verfassung nicht zuwiderlaufen, mit Gesetzeskraft erlassen werden. Dieselben sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung sofort vorzulegen.
Seite 545 - Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Seite 163 - Schiffsgütern und dergleichen mehr, insoweit die Anlagen oder Anstalten für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, soll, gleichviel ob dieselben vom Staate oder von Privatberechtigten verwaltet werden, den Angehörigen des ändern vertragenden Theils unter gleichen Bedingungen und gegen gleiche Gebühren, wie den Angehörigen des eigenen Staates, gestattet werden.
Seite 786 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.