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Beliebte Passagen

Seite 214 - ... geistlichen und weltlichen Vasallen ab, so daß also Ieder nach Eid und „Pflichtschuldig ist, Hülfe und Beistand zu leisten, da der Allmächtige „Eure Majestät als ihren rechtmäßigen Kaiser, König, Landesfürsten und „Herrn mit so schweren Bedrängnissen heimsucht. Der Stand der „Armeen und Garnisonen ist Eurer Majestät sattsam bekannt. Der meiste „Theil der Soldaten ist nackt und bloß, dabei ohne Geld, und die Offiziere „bettelarm. Viele sterben fast aus Hunger und Roth, und...
Seite 213 - man aber nur mit fünfzigtausend Gulden oder noch weniger in der Eile „aufhelfen könnte , so müßte man es eben geschehen lassen und vermöchte „dem Uebel nicht zu steuern...
Seite 214 - Roth, und wenn sie erkrankt find, aus Mangel an Wartung. In keiner Festung ist ein Vertheidigungsvorrath . ja nicht einmal auf einige Tage das Erforderniß vorhanden. Nirgends befindet sich nur ein einziges Magazin. Niemand ist bezahlt, folglich aus diesem Grunde das Elend allgemein. Die Offiziere und Soldaten sind kleinmüthig und von allen Seiten werden nur Klagen und Ausdrücke der Verzweiflung gehört.
Seite 214 - ... können. Sonst gebe es keinen Rath versicherte Eugen, die Monarchie aus dem drohenden Verderben zu retten. „Eure Majestät deuten mir nicht ungnädig...
Seite 93 - WW Rath bey einander zu sitzen nicht, sogar auch nach Ableben der Person wodurch die Schwägerschafft gestifftet kein rechter Schwager, er wäre denn allen andern an Verstand und Geschicklichkeit überlegen, in EW Rath eingezogen werden. Di...
Seite 99 - Rathschluß geordnet worden, nicht in Vergeßenheit gerathen, sondern je und alle Wege in frischem Andenken bleiben möge, so sollen allemahl vor dem ^.otu llloctionis diese Stifft und Ordnung public« verlesen und jedem seine Pflicht zu Sinne geführet werden.
Seite 218 - Es wurden hierauf in das ganze Land kaiserliche Commissarien ausgeschikt, den Eid der Treue für den Kaiser abzunehmen, und in dem den 15. December 1705 abgehaltenen Landtag die Wahl des Eákóczi aufs Neue für wngütig erklaret, den Kuruczen ein Termin anberaumet, binnen welchen bei Strafe des Hochverraths zum Gehorsam zurückkehren sollten.
Seite 91 - Amte der noch lein mahl darinnen ist gewesen wohl Achtung zu geben, damit er tüchtig sey, das Amt zu verwalten: denn nach Innhalt der Rechte, dem so ein Ehren-Amt getragen, nicht hernachmahls ein Geschäftig oder Bürden Amt auferlegt werden soll, darum sollen in der Erwählung auch gewiße ßr»6n...
Seite 92 - Aemter verwaltet haben, nicht zu niedrigen noch geringen gezogen werden, die aber die geringere als Bür« den-Nemter getragen, mögen wohl zu höhern geruffen werden, wie solches von North zu Worth aus unfern Statuten I.ib.
Seite 93 - Expedition distrahirt ist, so bald einer von EWW Rath stirbt, den nächsten Sonnabend darauf die Stelle ersetzet werden. Und wie 26. In allen Promotionen die Capacität und Tüchtigkeit vor allen andern respvetibu, zu attendiere...

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