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ihr wirksame Organe zur Herstellung einheitlicher Entschließungen fehlten, und die gegenseitige Abgeschlossenheit, in welcher jeder der Bruchtheile des gemeinsamen Vaterlands ausschließlich eine localen Bedürfnisse ohne Rückficht für die des Nachbars im Auge behält, bildete ein wirksames Hinderniß der Pflege derjenigen Intereffen, welche nur in größern nationalen Kreisen ihre legislative Förderung finden können. Selbst die segensreiche Institution des Zollvereins hat diesem Uebelstand nicht abzuhelfen vermocht, weil einmal ihre Wirksamkeit auf die Zollgesetzgebung beschränkt war, und auch die Fortentwicklung dieser kaum anders als in den Krisen der Existenz, welche sich von 12 zu 12 Jahren vollzogen, bewirkt werden konnte. Die königliche Regierung hat sich bei dem vorliegenden Entwurf der Bundesverfassung auf die Berücksichtigung der allseitig erkannten Bedürfniffe beschränkt, ohne über dieselben hinaus die Bundesgewalt in die Autonomie der einzelnen Regierungen eingreifen zu lassen. Nichtsdestoweniger verkennt die königliche Regierung nicht, daß die Durchführung der wesentlichen Aenderungen gewohnter Zustände, welche von den beabsichtigten Reformen unzertrennlich find, für die einzelnen Regierungen eine schwierige Aufgabe bilden, und daß die Opfer, welche mit der Herstellung gleicher Pflichten und Rechte aller Theile der Bevölkerung des gemeinsamen Vaterlands verbunden sind, überall da schwer werden empfunden werden, wo die bisherige Ungleichheit der Leifungen locale Privilegien zum Nachtheil der Gesammtheit mit sich brachte. Die k. Regierung zweifelt aber nicht, daß der einmüthige Wille der verbündeten Fürsten und freien Städte, getragen von dem Verlangen des deutschen Volks seine Sicherheit, seine Wohlfahrt, seine Machtstellung unter den europäischen Nationen durch gemeinsame Institutionen dauernd verbürgt zu sehen, alle entgegenstehenden Hindernisse überwinden werde.“

16–19. Dec. Besuch des Königs von Sachsen und des Kronprinzen in

Berlin.

„ Dec. (Hannover). Eine kgl. Cabinetsordre löst das bisherige han

17.

18.

nover'sche Ministerium des k. Hauses auf.
Abg-Haus: Die sogenannte Annexionscommission beräth über den
Vertrag mit dem Großherzog von Oldenburg vom 27. October.
Bismarck erklärt ihr, daß die Regierung auf unveränderte Annahme
um so mehr bestehen müsse, als der Vertrag über die Abtretung
des Amts Ahrensböck bereits vollzogen und die dortige Bevölkerung
schon oldenburgisch geworden sei. Die Commission versteht sich da-
zu mit 1:3 gegen 7 Stimmen. -
„ Das Abg-Haus nimmt das Budget für 1867 in definitiver Ab-
stimmung fast einstimmig an. Graf Bismarck erklärt, obwohl das
beschloffene Budget wesentliche Regierungsforderungen zurückweise, so
werde die Regierung es versuchen, damit durchzukommen, um ihre
Achtung vor dem Budgetrecht des Hauses zu bethätigen.
(Sachsen). II. Kammer: Debatte über das neue Militärgesetz.
Der Bericht der Deputation spricht den bestimmten Wunsch auf
Einführung der zweijährigen Dienstzeit aus. Auf den Antrag des
Abg. Riedel wird einstimmig beschloffen, die Regierung aufzufordern,
mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß in der Kriegsverfaffung
des norddeutschen Bundes nicht die drei-, sondern nur die zweijährige
Dienstzeit als Regel angenommen werde. Die Vertreter der Regie-
rung erklären, daß es ihr „nach Lage der Verhältniffe“ unmöglich

sei, darauf einzugehen.

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18. Dec. (Mecklenburg). Landtag: Alle irgendwie im Sinne einigen zitten, hier fielen um Fortschritts gemachten Vorlagen der Regierung stoßen auf unüber schen, : “: in Eis steiglichen Widerstand. Ein Ausgleich in der Erbpächterfrage wird bereits in die Preußische Armee zu erteilen Cejenigen, mit 40 gegen 30 Stimmen verworfen. sich ehe Weiters zugeschickt eingetreten sind, werden i: 19. „ Das Herrenhaus weicht dem Druck der Regierung und nimmt 28. Der (Lübec). D F erhalten,

Kaufmannschaft he

Sinnen die Nazi"
berein, die Zulässigkeit eines Antr

die (früher abgelehnte) Aufhebung der Wuchergesetze mit 59 gegen

48 Stimmen nunmehr an. - "

das für Eintritt in

20. „ Abg-Haus: Debatte über die Einverleibung von Schleswig- “ „In A den Holstein, Rede Bismarcks über das Verhältniß zu Frankreich. Bei 51er Colleg al Besu eine kl, Verordnung werden den der Abstimmung erklärt sich nur eine geringe Opposition (alle kg, um bis zum der gesetzgebenden Wer em 1: Polen, ein Theil der Katholiken und einige Mitglieder der Linken) 'mmunalen All ließ 'ler definitiven G anni dagegen. genheiten mit Senat meindeord,

„ „ (Hannover). Eine Bekanntmachung des Generalgouverneurs allein zu ordnen. verlängert die Frist für die Entscheidung der Offiziere der ehemaligen hannover'schen Armee vom 1. bis zum 15. Jan. 1867 „ „ (Sachsen). Die I. Kammer tritt dem Beschluffe der II. Kammer bez. Verfassungsrevision und Wahlgesetz mit 28 gegen 10 Stimmen bei. 21. „ Das Abg-Haus genehmigt die Vorlage der Regierung bez. Ab änderung des Art. 96 der Verfassung und Vermehrung der Zahl der Abgeordneten um 80 für die erst annectirten Landestheile. „ „ (Mecklenburg). Landtag: Der Antrag der Commission, die von der Regierung geforderte Landeshülfe für den Bau der NeustadtGreifswalder Eisenbahn abzulehnen, wird mit 73 Stimmen gegen 22 verworfen und die Landeshülfe bewilligt. 22. „ Das Herrenhaus genehmigt das Budget für 1867, wie es aus den Beschlüssen des Abg-Hauses hervorgegangen ist. Eine von den Ultras (v. Kleist-Retzow u. . w.) “ dagegen T–______ scheitert an den sehr bestimmten Aeußerungen der Minister v. d. Heydt und Bismarck. „ „ (Hamburg). Der Senat läßt seinen bisherigen Widerstand bez. der Diätenfrage im Parlamentswahlgesetz auf einen Wink von Berlin hin fallen. 23. „ Die Bevollmächtigten der Regierungen des norddeutschen Bundes vertagen ihre Sitzungen bis nach Neujahr, ohne daß bis jetzt irgend welche Beschlüsse gefaßt worden wären. 24. „ Der König unterzeichnet die Dotationen an die vom Abg-Hause bezeichneten Staatsmänner und Generale und das Gesetz bez. Ein verleibung von Schleswig-Holstein. „ Die Deutschen der Provinz Posen vereinigen sich gegenüber den Anstrengungen der Polen zu einem gemeinsamen Wahlaufruf ohne Unterschied der Parteien. 26. „ (Hannover). Eine nach Wien zu König Georg gegangene Dik fiziersdeputation kehrt nach Hannover zurück: König Georg hat nach gegeben und bevollmächtigt den General v. Arentsschild, allen Off

zieren, Unteroffizieren und Soldaten, welche ihre Entlaffung wünschen, dieselbe in seinem Namen zu ertheilen. Diejenigen, welche bereits in die preußische Armee eingetreten find, werden ihren Abschied ohne Weiteres zugeschickt erhalten. 28. Dec. (Lübeck). Die Kaufmannschaft beschließt mit 125 gegen 109 Stimmen die Zulässigkeit eines Antrags für Eintritt in den Zollverein. 30. „ (Frankfurt). Durch eine kgl. Verordnung werden dem jogen. 51er Colleg alle Befugnisse der gesetzgebenden Versammlung beigelegt, um bis zum Erlaß einer definitiven Gemeindeordnung die communalen Angelegenheiten mit dem Senat allein zu ordnen.

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30. Aug. (Bayern). Die II. Kammer genehmigt den Friedensvertrag

31.

mit Preußen mit allen gegen 1 Stimme (des ultramontanen Abg.
Ruland). Zum Gesetzentwurf die Deckung der an die Krone Preußen
zu leistenden Kriegskosten-Entschädigung betr. stellen besondere An-
träge:
Hohenadel und Conf. (Centrum): „Wenn auch die Unklarheit über
die Gestaltung des beabsichtigten norddeutschen Bundes einen Eintritt Bayerns
in denselben ohne Gefahr für dessen verfassungsmäßige Freiheit nicht wün-
schenswerth erscheinen läßt, gleichwohl dahin wirken zu wollen, daß durch
einen engen Anschluß an Preußen der Weg betreten werde, welcher zur Zeit
allein dem angestrebten Endziele entgegenführen kann: Deutschland unter
Mitwirkung eines freigewählten Parlaments zu einigen, die nationalen In-
tereffen wirksam zu wahren und etwaige Angriffe des Auslandes erfolgreich
abzuwehren.“
Völk und Cons. (Linke): „Se. Majestät wolle auf jeden Versuch der
Bildung eines südwestdeutschen Bundes verzichten, dagegen eine organische
politische Verbindung des Südens und des Nordens mit einheitlicher Cen-
tralgewalt und gemeinsamem Parlamente zum Zielpunkt der bayerischen Po-
litik machen, bis zur Erreichung dieses Zieles aber ein enges Bündniß mit
Preußen abschließen und für Erhaltung des Zollvereins mit der erforderlichen
Reform seiner Verfassung wirken lassen.“
Um eine Verständigung zwischen den Antragstellern beider Anträge herbei-
zuführen, da dieselben in der Hauptsache doch übereinstimmen, beantragt
Abg. M. Barth (Linke): es wolle von dem Antrage Hohenadel's der erste
Absatz wegbleiben und der Antrag dann lauten: „Se. Maj. der König wolle
geruhen, dahin wirken zu lassen, daß durch einen engen Anschluß an Preußen
der Weg betreten werde, welcher zur Zeit allein dem angestrebten Endziele
entgegenführen kann: Deutschland unter Mitwirkung eines freigewählten Par-
laments zu einigen, die nationalen Interessen wirksam zu wahren und etwaige
Angriffe des Auslandes erfolgreich abzuwehren."

Rede v. d. Pfordtens gegen die Bildung eines süddeutschen Bundes. Die Kammer genehmigt die Vorlage wiederum mit allen gegen die 1 Stimme des Abg. Ruland und erhebt den Antrag Barth mit dem Amendement des Abg. Weis, nach dem Worte „freigewählten“ einzuschalten „und mit den erforderlichen Befugniffen ausgestatteten“, gegen 11 Stimmen zum Beschluß. Ferner wird mit allen gegen 5 Stimmen auf den Antrag von Völk und Cons. bez. der inneren Fragen beschloffen.

„Se. Maj. der König wolle dem bayerischen Volke den gebotenen Fortschritt in der Entwicklung der inneren staatlichen Einrichtungen, namentlich die Reform der Heeresverfassung, eine gesetzliche Regelung des Schulwesens auf freisinniger Grundlage, sowie Sicherung voller Gewissensfreiheit gewähren und die ungesäumte Vorlage der Entwürfe zu den socialen Gesetzen anordnen.“

„ (Bayern). I. Kammer: Debatte über die Deckung der Kriegskostenentschädigung an Preußen. Der Ausschuß der Kammer beantragt, die bez. der deutschen Frage daran geknüpften Resolutionen der II. Kammer abzulehnen und dagegen zu beschließen:

„Wir wünschen, daß Se. Maj. der König im Fall eines Angriffs des Auslands auf deutsches Gebiet mit allen Kräften des Volks und des Heers diesem Angriff entgegentreten werde.“

Rede des Fürsten Hohenlohe für die Resolutionen der II. Kammer.

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