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Wahlen zum norddeutschen Reichstag unter dem Vorsitze des Abg.
Löwe-Calbe und erläßt einen Aufruf.

15. Nov. (Sachsen). Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs: „ . . . Unerschütterlich treu und von weiter Besonnenheit hat sich die sächfische Bevölkerung aller Klassen bewiesen und so der Welt gezeigt, daß die Anhänglichkeit an ein angestammtes Fürstenhaus noch immer mehr als ein leeres Wort ist. Durch die Begebnisse der letzten Zeit ist das Band gelöst worden, welches bisher die deutschen Stämme umschloß und an dem ich bis zu Ende treu gehalten habe. Sachsen tritt nunmehr in ein neues Bundesverhältniß ein, dessen Gestaltung in Kurzem unter Theilnahme eines Parlaments aus den betheiligten Staaten festgestellt werden wird. So wie es mein fester Entschluß ist, dem norddeutschen Bunde, der unter Preußens Leitung sich bildet, und allen eingegangenen Verpflichtungen dieselbe Treue zu bewahren, die ich dem alten Bunde gehalten habe, so wird es auch nunmehr unsere gemeinsame Aufgabe sein, die jem neu sich bildenden Verhältniffe mit frischem Muth, mit Offenheit und aller Redlichkeit entgegenzukommen und für eine günstige Gestaltung auch anderweite Opfer nicht zu scheuen . . . Die in Folge der veränderten Bundeseinrichtungen nöthig werdenden Umänderungen der Verf-Urkunde und des Wahlgesetzes unfers engern Vaterlandes, sowie die definitive Feststellung unsers Staatshaushalts hängen so eng mit der Organisation des norddeutschen Bundes zusammen, daß sie nicht eher bei der Ständeversammlung zur Berathung kommen können, als bis man über jene Organisation im Klaren ist . . .“ – „ (Schleswig-Holstein). Die frühern Beamteten unter dem dänischen Regimente, Etatsrath Schultze, Kammerherr v. Rosen und Justizrath Griebel werden wieder als Regierungsräthe angestellt. 16. „ Abg-Haus: Die Regierung legt den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verleihung von Dotationen in Anerkennung hervor

ragender, im letzten Kriege erworbener Verdienste, vor:
„Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen mit
Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie wie folgt: Zur Verleihung
von Dotationen an preußische Heerführer, welche zu dem glücklichen Ausgang
des letzten Kriegs in hervorragender Weise beigetragen haben, wird die Summe
von Einer und einer halben Mill. Thlrn. aus den eingehenden Kriegsent-
schädigungen bereit gestellt. Die Verwendung dieser Summe bleibt kgl. Be-
stimmung vorbehalten.“ Motive: „In Phasen, welche nach entscheidenden
Kämpfen eine neue Wendung im Leben der Völker einleiteten, ist jederzeit
der Drang empfunden worden, denjenigen Männern den bleibenden Dank des
Vaterlandes darzubringen, welche durch ruhmvolle Thaten die Bahn einer
höheren Entwicklung eröffnet haben. In diesem Gefühl haben des hocheligen
Königs Friedrich Wilhelm III. Maj. nach siegreicher Beendigung des Be-
freiungskampfes von 1813 und 1814 denjenigen preuß. Heerführern, welche
sich auf das Hervorragendste ausgezeichnet hatten, in Anerkennung ihrer Ver-
diente Dotationen zu verleihen geruht. Der letzte Krieg hat den preußischen
Namen mit neuen unvergänglichen Ehren verherrlicht und der Monarchie
eine Erweiterung ihrer Machtstellung eingetragen, welche von keinen frühern
Erfolgen preußischer Großthaten übertroffen wird. Auch in diesem Kriege
haben preuß. Heerführer in Hingebung und Ausdauer vorangeleuchtet und
durch heldenmüthiges Ringen und Vollbringen sich ein Andenken gestiftet,
welches die Nachwelt in treuer Verehrung bis in die fernsten Zeiten bewahren
wird. Diesen Männern den Dank ihres kgl. Herrn und des Vaterlandes zu
bethätigen, wird in vollem Vertrauen des bereiteten Entgegenkommens der
Landtag um eine verfassungsmäßige Mitwirkung angegangen. An ihn er-

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geht durch die gegenwärtige Vorlage die Aufforderung zur Bewilligung der Mittel, welche die Krone in den Stand setzen werden, durch Verleihung von Dotationen nach dem Vorgange einer früheren großen Zeit Verdienste,

welche der Geschichte angehören, auf eine der Gegenwart würdige Weise zu ehren.“

16. Nov. (Sachsen). II. Kammer: Ein Antrag des Abg. Eisentuck und

15 Gen.: „Die Kammer beschließt, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die gegenwärtige Ständeversammlung sofort aufzulösen, und auf Grund des Wahl

gesetzes vom 15. Nov. 1848 eine verfassungsmäßige Volksvertretung schleunigt einzuberufen“

wird mit 48 gegen 17 Stimmen abgelehnt.

18, „ (Hannover). Die zum Vortheil der Krone ausgeschiedenen Domä

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nen, eine Hauptbeschwerde des Landes, werden von dem preußischen Civilcommissär dem Staatsgute wieder eingefügt.

„ Die Oberstaatsanwaltschaft erhebt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen

die Freisprechung Twestens vom 5. d. M.

„ Ein Ministerialerlaß hebt die Beschränkungen der Niederlassung und des Gewerbebetriebs in den neuen Provinzen auf: Der Erlaß geht von dem Grundsatz aus, daß die Vereinigung der neuen mit den alten Landestheilen „die gesonderte staatliche Existenz“ der neuen Lande aufgehoben und damit zugleich „den auf dieser gesonderten Existenz begründeten Staatsangehörigkeiten oder Unterthanenverhältnissen ein Ende gemacht“ hat. Dieser Wirkung, wird dann weiter ausgeführt, thut die Hinaus rückung des Termins für die Einführung der Verfassung keinen Eintrag, denn sie enthält nur die Suspension der preußischen, nicht die Fortdauer der hannover'schen, kurhessischen, najauischen und Frankfurter Verfassung. Die rechtliche Existenz der letzteren ist als erloschen zu betrachten, und es kann mithin die Fortdauer einer abgesonderten hannover'schen u. . w. Staatsangehörigkeit nicht angenommen werden. Es sind daher alle Bestimmungen, welche die Gesetze der verschiedenen Gebiete der alten wie der neuen Provinzen auch über die Befugniß der eigenen Angehörigen zur Niederlassung und zum Gewerbebetriebe enthalten, „ohne Weiteres und von Rechts wegen“ auf die Angehörigen jedes andern Gebiets anzuwenden.

„ (Hannover). Eine kgl. Cabinetsordre fordert die Officiere und Militärbeamteten der vormaligen hannoverschen Armee auf, sich bis zum 1. Januar 1867 entweder zum Eintritt in die preußische Armee zu melden oder ihre Pensionierung nachzusuchen. (König Georg hat das Militär zur Zeit noch nicht des ihm geleisteten Eides entbunden. Streitfrage über die Tragweite und Gültigkeit der Capitulation von Langensalza vom 28. Juni d. J.)

„ Preußen ladet die Staaten des norddeutschen Bundes ein, auf

den 15. December Bevollmächtigte nach Berlin zu senden behuss Vereinbarung der Vorlagen an den Reichstag des Bundes.

„ Abg-Haus: Beginn der Debatte über das Budget für 1867. Lasker trägt darauf an, die Regierung aufzufordern, den Vertrag mit der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft dem Landtag zur verfaffungsmäßigen Genehmigung vorzulegen. Der Antrag wird mit 129 gegen 122 Stimmen zum Beschluß erhoben.

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23. Nov. Abg-Haus: Budgetdebatte. Die Position: Dispositionsfonds für

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allgemeine politische Zwecke 31,000 Thlr. wird mit 146 Stimmen
(die beiden conservativen Fractionen, die Altliberalen und zwei Mit-
glieder des linken Centrums) gegen 126 bewilligt. Aeußerungen des
Ministers des Innern Graf Eulenburg.
„ (Hannover). Die preuß. Regierung ergreift Besitz von allen
Schlössern und sonstigen der Krone gehörigen Gebäuden u. j. w.

„ (Hannover). Preußen legt auch auf das Privatvermögen des
Königs Georg Beschlag. -
„ (Hannover), König Georg zieht seine Gesandtschaften an den
auswärtigen Höfen ein. Der bisherige Gesandte Hannovers am
Hofe von Wien übergibt ein Abberufungsschreiben.

„ Abg.-Haus: Um eine Verständigung mit der Regierung zu ermöglichen, wird beschloffen, daß die ferneren Sitzungen der Dotationscommission nicht mehr öffentlich sein sollen.

„ (Hannover). Die Unterofficiere und Soldaten der vormaligen hannoverschen Armee werden auf den 10. Dec. einberufen.

„ Abg-Haus: Budgetdebatte, Etat des Finanzministeriums. Das Postulat von 300.000 Thlrn. zu unvorhergesehenen Ausgaben wird mit 142 gegen 141 Stimmen (die Rechte, die Altliberalen und der Abgeordnete Michaelis von der nationalen Fraction) auf den Antrag von Bockum-Dolffs nur unter der Bedingung bewilligt, daß die nachträgliche Genehmigung des Hauses vorbehalten bleibe.

„ Eine kgl. Cabinetsordre verfügt die Einführung der preußischen Militärstraf- und Disciplinargesetze in den neuen Landestheilen.

„ Abg-Haus: Budgetdebatte. Auf den Antrag Dunckers wird in
namentlicher Abstimmung mit 156 gegen 137 Stimmen beschlossen,
daß nicht bloß die zu Aufbesserung der Gehalte der unteren Be-
amteten von der Regierung geforderten 980.000 Thlr., sondern
auch die zu demselben Behufe für die höheren Beamteten geforderten
50.000 Thlr. den niederen Beamteten zugewendet werden sollen.
„ (Hannover). Die Lüneburgische Provinziallandschaft lehnt den
Antrag des Kammerraths v. d. Decken, auszusprechen, daß „die Pro-
vinz Lüneburg und das ganze Königreich nur mit tiefstem Schmerz
die Entthronung ihrer Dynastie als Thatsache hinzunehmen sich ge-
müffigt sehen“ mit allen gegen 7 Stimmen ab und beschließt nach
dem Antrage des Ausschusses:

„dem Generalgouvernement vorzutragen, daß man den Fortbestand der Landschaft als selbstverständlich ansehe, eine Provinzialvertretung für Hannover zur Fortbildung der erhaltenswerthen Einrichtungen und zur Verwaltung eines aus dem bisherigen Staatsvermögen auszuscheidenden Theils für provinzielle Zwecke für wünschenswerth und die Anhörung von Landesvertretern über die künftige Gestaltung für nützlich und nothwendig halte.“ „ (Sachsen). Die II. Kammer genehmigt nach lebhafter Debatte

einstimmig den Friedensvertrag mit Preußen.

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29. Nov. (Hannover). Die Regierung läßt keine Versammlungen von Unteroffizieren über die Frage des Eintritts in die preußische Armee zu. Zwei Unteroffiziere gehen nach Wien ab, um sich mit König Georg zu benehmen. (Sachsen). Die II. Kammer genehmigt einstimmig das Wahlgesetz für das norddeutsche Parlament. 30. „ Abg-Haus: Budgetdebatte, Budget des Justizministeriums. Abg. Lasker greift in einer umfassenden Rede die gesammte Thätigkeit des Justizministers Graf zur Lippe an. „ „ (Sachsen). II. Kammer: Die Regierung legt derselben ein neues Militärgesetz, auf Grund allgemeiner Wehrpflicht und mit dreijähriger Dienstzeit in der Linie wie in Preußen, vor. (Coburg-Gotha). Der Gesammtlandtag nimmt das ihm von der Regierung vorgelegte Reichswahlgesetz an, doch mit 1:3 gegen 7 Stimmen mit einem Zusatze bez. Diäten. Die Regierung erklärt, sie könne das Wahlgesetz mit dem Zusatz nicht veröffentlichen, da fie vertragsmäßig gebunden sei. Ueber die Diätenfrage werde am 15. December in Berlin verhandelt werden. Das Reichswahlgesetz werde daher hier dem genehmigten Bundesreformvertrag gemäß auf

dem Verordnungsweg veröffentlicht werden.

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– Dec. (Hannover). König Georg betrachtet sich noch immer als Kriegsherr der hannoverschen Armee, trifft Ernennungen und vertheilt Orden, Ehrenzeichen u. dgl. – Rechtsgutachten des Prof. Zachariä in Göttingen bez. der Ansprüche der hannoverschen Offiziere

nach der Capitulation von Langensalza. 1. „ Abg-Haus: Budgetdebatte. Debatte über die revolutionäre Po

litik nach außen, die conservative nach innen. Abg-Haus: Die Dotationscommission trägt darauf an, der Dotations

vorlage der Regierung nur unter Nennung bestimmter Namen zu

zustimmen, dagegen die Vertheilung der Gesammtsumme dem Er

meffen des Königs zu überlaffen. 3. „ (Hannover). Kgl. Erlaß bez. „Vorschriften im Interesse des

öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Ordnung“ an den General

gouverneur, Gen. v. Voigts-Rhetz: „Ich ermächtige Sie hiedurch, jeden Beamten der Ihrer Verwaltung an vertrauten Provinz, sobald Sie es im Interesse. Meines Dienstes für erfor“ derlich halten, ohne weitere Rückfrage vom Amte zu suspendieren. Von dieser Ermächtigung haben sie unverzüglich Gebrauch zu machen in Betreff aller derjenigen Beamten, auf deren rückhaltlose Mitwirkung Behufs Ausführung. Meiner Ihnen bekannten Instructionen Sie nicht glauben rechnen zu können; für die provisorische Vertretung der suspendierten Beamten ist Sorge zu tragen und Behufs Meiner definitiven Entscheidung über die Frage der Dienstes entlassung an das Staatsministerium zu berichten. Die jenigen der ehemaligen hannover'schen Armee fonen, welche sich an Agitationen und Demonstrationen gegen Mein Regierung mittelbar oder unmittelbar betheiligen, haben Sie unverzügli

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angehörigen Militärper

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nach der Festung Minden abführen zu lassen, damit gegen dieselben die weitere kriegsrechtliche Untersuchung eingeleitet werden kann. Solche Individuen, welche sich Beleidigungen gegen uniformierte Militärpersonen, letztere mögen sich im Dienste befinden oder nicht, zu Schulden kommen lassen, haben Sie sofort aufzugreifen und nach Minden abführen zu lassen, wo selbst sie bis zu Meiner weiteren Verfügung, eventuell bis zu definitiver Ordnung der Verhältnisse zu detiniren sein werden. Für die sofortige und pünktliche Ausführung Meines Befehls mache. Ich Sie persönlich verantwortlich.“

3. Dec. (Sachsen). Die I. Kammer nimmt den Friedensvertrag mit

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Preußen auch ihrerseits einstimmig an.

„ (Mecklenburg). Die Parlamentswahlkreise werden von der Regierung trotz des allgemeinen Stimmrechts rein fändisch construiert. „ (Coburg-Gotha). Der Gesammtlandtag zieht die Diätenfrage für den norddeutschen Reichstag nochmals in Erwägung, entfernt den Zusatz wieder aus dem Reichswahlgesetz und vereinbart mit der

Regierung, daß den Abgeordneten zum Reichstag Reisekosten und

Diäten aus Staatsmitteln bezahlt werden sollen. – Die von der Regierung dem Lande proponierte Zuwendung der Hälfte des Reinertrags der von Preußen dem Herzog geschenkten Schmalkaldener Forste wird mit ehrerbietigem Dank anzunehmen beschlossen. Abg-Haus: Budgetdebatte, Budget des Ministeriums des Innern. Die Position von 35,000 Thlrn. geheimer Ausgaben wird (in Folge der Aeußerungen des Ministers am 23. v. Mts) mit 153 gegen

150 Stimmen gestrichen.
„ (Sachsen). Die I. Kammer nimmt das Reichswahlgesetz un-
verändert nach dem Beschluffe der II. Kammer an.

Abg-Haus: Debatte über die Dotationsfrage.

Nach dem Bericht der Commission haben gleich in der ersten geheimen Commissionssitzung die Minister sich für ermächtigt erklärt, die Generale v. Roon, Frhrn. v. Moltke, Herwarth v. Bittenfeld, v. Steinmetz und Vogel v. Falkenstein als diejenigen zu nennen, denen die Dotationen verliehen werden sollten. Die Staatsregierung müsse sich aber dagegen aussprechen, daß diese Namen im Gesetz genannt würden, sie habe den dringenden Wunsch, daß das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung angenommen werde. Als die Mehrzahl der Mitglieder der Commission sich wiederholt dafür erklärte, daß die Nennung der Namen im Gesetze unerläßlich erscheine, äußerten die Minister sich dahin: „Die Staatsregierung müsse es ablehnen, für die Nennung der Namen in dem Gesetze die Initiative zu ergreifen und abwarten, ob die Commission die von der Regierung genannten Namen in das Gesetz einfügen werde.“ Die Mehrheit der Commission acceptierte hierauf zunächst die von

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der Staatsregierung genannten fünf Namen; es wurde dabei aber von meh

reren Mitgliedern geltend gemacht, daß es geboten erscheine, an erster Stelle unter den zu dotierenden Personen den Ministerpräsidenten Grafen v. Bismarck zu nennen, und ein darauf bezüglicher Antrag wurde von der Mehrheit angenommen.

Ein Antrag von Hoverbeck, nur die Generale Moltke, Herwarth, Steinmetz und Falkenstein zu dotieren, wird abgelehnt und der Antrag der Commission mit 219 gegen 80 Stimmen angenommen. (Mecklenburg). Landtag: Ein Antrag von Manecke-Duggen

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