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dieselbe Kabinets-Ordre wurde der Kommandeur der 2. kombinirten Infanterie-Brigade, Oberst v. Korth, zu derselben Charge befördert.

Der mit der Beaufsichtigung der Handwerkerabtheilung in Köln beauftragte Premierlieutenant Boese wurde im Juni durch den Premierlieutenant Stoll in diesem Kommando abgelöst. Durch Verfügung des Chefs des Militär-Medizinalwesens vom 18. Juli war der Assistenzarzt Dr. Meinert vom Westpreußischen GrenadierRegiment Nr. 6, ins Regiment versezt worden. Am 30. Juli verstarb der Stabsarzt Dr. Wache. Mittelst A. K.-O. vom 14. August wurde dem Major v. François der Abschied bewilligt. Major v. Loebell übernahm des Kommando des 1. Bataillons. Am 30. August wurde der Assistenzarzt Dr. Großheim, bisher im Infanterie-Regiment Nr. 59, unter Beförderung zum Stabsarzt in das Regiment versetzt. Es wurden durch A. K.-O. vom 9. September befördert: der Hauptmann Engelhart zum Major, Premierlieutenant Reisewiß zum Hauptmann und Kompagniechef, Sekondlieutenant Stieler v. Heydekampf I. zum Premierlieutenant. Der Hauptmann Reisewiß übernahm die 11. Kompagnie. Am 4. November starb der Hauptmann v. Seel. Durch A. K.-O. vom 7. Dezember war der Sekondlieutenant Schirlit in das Infanterie- Regiment Nr. 71 versetzt und durch Kabinets-Ordre vom 9. Dezember die Portepeefähnriche Loewen und Kreich zu Sekondlieutenants befördert worden.

1866.

Der Anfang des Jahres brachte wesentliche Aenderungen im Truppenverbande. Durch Kabinets-Ordre vom 4. Januar wurde

verfügt:

1) Der Verband der kombinirten Infanterie-Division wird auf-
gelöst. Die 1. und 2. kombinirte Infanterie-Brigade treten
in derselben Weise jede unmittelbar unter den Befehl des
zu den Truppen in dem Verhältnisse eines kommandirenden
Generals stehenden Gouverneurs von Schleswig.

2) Das 1. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 25 tritt in den
Verband der 1. kombinirten Infanterie-Brigade über.
3) Generallieutenant Frhr. v. Canstein, Kommandeur der
kombinirten Infanterie-Division, wird in gleicher Eigenschaft
zur 15. Division versetzt.

Durch Allerhöchste Bestimmung vom 8. Januar war die Verlegung des 2. Bataillons des Regiments von Tondern nach Augustenburg, des Füsilier-Bataillons von Apenrade nach Sonderburg angeordnet worden. Das 2. Bataillon verließ Tondern am 15. Januar und traf am 19. in Augustenburg ein, das Füsilier-Bataillon, welches am 14. Januar Apenrade verlassen hatte, war am 15. in Sonderburg eingetroffen.

Vor Eintritt der im Mai erfolgenden Mobilmachung waren folgende Veränderungen im Regiment zu verzeichnen:

Mittelst A. K.-O. vom 11. Januar wurde der Portepeefähnrich Naumann zum Sekondlieutenant befördert, sowie dem Regiments Kommandeur, Oberst Frhrn. v. Hanstein, der Rothe Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife verliehen. Der Premierlieutenant Hartmann, welcher als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt kommandirt war, wurde durch A. K.-O. vom 15. März, unter Entbindung von diesem Kommando, zur Dienstleistung als Militärlehrer an demselben Kadettenhause, vom 1. April d. J. ab kommandirt. Dem Sekondlieutenant Ruhrmann II. wurde am 13. März der Abschied bewilligt. Am 3. April wurde der Oberst v. Trotha, Kommandeur des Kadettenhauses zu Culm, unter Stellung à la suite des Regiments, zum Kommandanten von Swinemünde ernannt. Durch A. K.-D. vom 12. April wurde der Portepeefähnrich Bosse zum Sekondlieutenant befördert; der Hauptmann à la suite des Regiments v. Kornatky II. wurde am 9. Mai dem Regiment aggregirt, am 17. Mai der Assistenzarzt Dr. Peters zum Infanterie-Regiment Nr. 20 versezt.

v. Fransecky, Geschichte des 1. Rhein. Inf.-Regts. Nr. 25.

4

Der Feldzug 1866.

Der um die gemeinsam von Preußen und Oesterreich erworbenen Elbherzogthümer im Jahre 1865 geführte Federkrieg zwischen den beiden genannten Mächten war aus dem Bestreben Preußens entstanden, die ganz in seinem Machtbereich liegenden Länder seinem militärischen Schuße zu unterstellen oder gegen Entschädigung Oesterreich zur Cession seines Rechtes an Preußen zu bewegen. Der seit langer Zeit bestehende Antagonismus beider Staaten, ihre Bestrebungen, die Führerschaft in Deutschland zu erlangen und die daraus entspringende Nothwendigkeit, dem Gegner keine Machtvergrößerung zuzugestehen, hatten Desterreich die preußischen Vorschläge ablehnen lassen und eine wachsende Verstimmung zwischen beiden Staaten erzeugt. Der im August 1865 abgeschlossene Vertrag von Gastein, durch welchen das Herzogthum Lauenburg gegen eine Summe von 11⁄2 Millionen Thaler in den Besig Preußens überging und fortan Schleswig durch Preußen, Holstein durch Desterreich verwaltet wurden, brachte nur für kurze Dauer eine scheinbare Erledigung der Streitfrage. Bald waren die mehr und mehr wachsenden Unzuträglichkeiten der auf die Dauer unhaltbaren Stellung Oesterreichs im äußersten Norden Deutschlands, durch die von demselben offen begünstigten Wühlereien für den Herzog von Augustenburg, und die den faktischen Mitbesitz Preußens ignorirenden maßlosen Umtriebe sich in Holstein sammelnder demokratischer Elemente zu solcher Höhe gestiegen, daß kein Zweifel mehr darüber sein konnte, wie dieser gordische Knoten zu lösen war. Es blieb nur das Schwert dazu und die Gelegenheit, es zu ziehen, bot sich bald!

Nachdem Preußen gegen die Art der Verwaltung Holsteins durch Desterreich protestirt und beansprucht hatte, daß sein faktischer Mit

besitz respektirt werde, dauerten die Agitationen in Holstein trotzdem fort und Desterreich begann unter der fälschlichen Voraussetzung friegerischer Vorbereitungen in Preußen zu rüsten.

Den legten Anstoß gab endlich, nachdem der Vorschlag, die beiderseitigen Rüstungen einzustellen, an der Weigerung Oesterreichs gescheitert war, die ohne vorherige Beistimmung Preußens von Desterreich angeordnete Berufung der holsteinischen Stände. Preußen erklärte nun den Gasteiner Vertrag für aufgehoben und übertrug die Wahrung seines Rechtes auf Holstein dem Gouverneur von Schleswig General v. Manteuffel. Dieser forderte am 6. Juni den österreichischen Statthalter auf, die Einberufung der Stände rückgängig zu machen und theilte demselben mit, daß er das Mitbesaßungsrecht Preußens durch Besetzung einiger Orte in Holstein geltend machen werde. Feldmarschalllieutenant Gablenz lehnte erstere Forderung ab, protestirte gegen den Einmarsch in Holstein und verlegte den Sit seiner Regierung nach Altona.

Die mittlerweile in Preußen angeordneten Vorbereitungsmaßregeln zur Mobilifirung bestanden in der am 3. Mai befohlenen Kriegsbereitschaft der gesammten Linien-Kavallerie und Artillerie, sowie beim 6., 5., 3., 4. Armeekorps und Gardekorps die Augmentation der Infanterie-Fußtruppen; bald darauf wurde die gesammte Feldarmee mobil, sowie ein Theil der Landwehrtruppen unter die Fahnen berufen.

Das Regiment erhielt den telegraphischen Befehl zur Mobilmachung am 7. Mai und die elektrisirende Wirkung desselben in den Garnisonen Hadersleben, Sonderburg und Augustenburg kontrastirte seltsam mit der staunenden Ruhe und Theilnahmlosigkeit der eben wieder nach dem Kriege aufathmenden Bevölkerung.

Die nach dem heimathlichen Rheine entsendeten Kommandos brachten alsbald die zur Fahne berufenen Reserven unter lautem Jubel den einzelnen Bataillonen, und mit des Königs Rock war auch der Soldat wieder angezogen vom Kopf bis zur Sohle.

Der Gouverneur Freiherr v. Manteuffel bewillkommnete die Komplettirungsmannschaften mit nachstehendem Parolebefehl:

Fast sämmtliche Mannschaften der Reserve und der Landwehr sind jetzt eingetroffen. Ich sage ihnen ein herzliches Willkommen. Sie wissen, welche Rücksicht der König auf bürgerliche Verhältnisse nimmt, und daß er sie nur aus diesen abgerufen hat, weil die Ehre und die Stellung des Staates bedroht sind; sie wissen aber auch,

daß jeder Preuße mit Freuden sein Alles einsetzt, wenn der Ruf ertönt:

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Mit Gott für König und Vaterland!"

Ich habe mich gefreut, in den Augen der Mannschaften, die ich bereits gesehen habe, diesen militärischen Geist zu lesen. Die Augmentationsmannschaften sind alte Soldaten, und ihnen ist es bekannt, daß Aufrechterhaltung des Dienstes, strenge Disziplin, gutes Schießen, Einmarschiren, Ordnung und Sicherheit in den Bewegungen, nothwendig sind zur Schlagfertigkeit der Truppe. Wir wollen uns in der Zeit, die noch übrig ist, tüchtig hierzu vorbereiten! Freundliches und gesittetes Benehmen gegen die Quartiergeber und Einwohner des Landes gehört auch zu den Tugenden, die die preußische Armee von Alters her auszeichnen. Ich bin zufrieden, daß sie von den hiesigen Truppen ganz und voll geübt wird.“

Die sofort publizirte Kriegsrangliste (siehe Anlage) brachte keine wesentlichen Veränderungen in den Kommandostellen des Regiments. Am 22. Mai war die Mobilmachung des Regiments beendet. Das Ersatz-Bataillon war in Köln, woselbst sich die Augmentationsbestände und die Handwerksstätte des Regiments befanden, unter Befehl des Major Engelhart formirt worden und verblieb dort einstweilen.

Am 5. Juni erhielten das 1. und 2. Bataillon den Befehl zum Ausmarsch. Das erstere wurde mit dem Regiments stab am 6. per Bahn nach Schleswig befördert, während das 2. Bataillon an diesem Tage bis Flensburg marschirte, von dort per Bahn bis Klosterkrug bei Schleswig fuhr. Das Füsilier Bataillon verblieb vorläufig in Sonderburg.

Wohl hochklopfenden Herzens waren die beiden Musketier Bataillone aus ihren bisherigen Garnisonen ausgezogen, galt es doch für alle die erste Probe abzulegen, daß der alte Geist der Kämpfer von 1815 noch im Regimente lebte, galt es doch einen Kampf, der, dessen war sich Jeder bewußt, gewonnen werden mußte! Hart waren die ersten Tage für die in Sonderburg zurückbleibenden Füfiliere, die mit Resignation ihr Schicksal ertrugen; noch bedauernswerther aber waren die zum Ersag-Bataillon bestimmten Offiziere.

Die vorerwähnten Bewegungen der beiden Musketier-Bataillone waren die Folge des vom General v. Manteuffel gegebenen Befehls zur Konzentrirung der Besaßungstruppen Schleswigs an der holsteinischen Grenze.

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