Ausgeblendete Felder
Books Bücher
" 181. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere Mittel ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Derjenige, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel angewendet oder... "
Die Fruchtabtreibung durch Gifte und andere Mittel: ein Handbuch für Ärzte ... - Seite 90
von Louis Lewin - 1904 - 375 Seiten
Vollansicht - Über dieses Buch

Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches ..., Band 8

Johann Ludwig Casper - 1855 - 378 Seiten
...Geburt vorsätzlich tödtet, wird wegen Kindesmordes mit Zuchthaus von 5 — 20 Jahren bestraft." ,,§. 181. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere...im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft." ,,§. 18G. Wer ohne Vorwissen der Behörde einen Leichnam beerdigt, oder bei Seite...
Vollansicht - Über dieses Buch

Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin, Bände 7-8

1855 - 758 Seiten
...Geburl vorsülzlich lödlel, wird wegen Kindesmordes mit Zuchthaus von 5—20 Jahren bestraft." „§. 181. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere Mittel ihre Frucht vorsätzlich abtreibl oder im Mullerleibe tödlel, wird mil Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft." ,,§. 186. Wer...
Vollansicht - Über dieses Buch

Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches ..., Band 12

Johann Ludwig Casper - 1857 - 374 Seiten
...tödtet, „wird wegen Kindesmordes mit Zuchthaus von „fünf bis zu zwanzig Jahren bestraft." §. 181: „Eine Schwangere, welche durch äussere oder...wird mit Zuchthaus bis „zu fünf Jahren bestraft." §. 186: „— Die Strafe ist Gefängniss bis zu zwei Jah„ren, wenn eine Mutter den Leichnam ihres...
Vollansicht - Über dieses Buch

Lehrbuch der gerichtlichen Medicin

Friedrich Wilhelm Böcker - 1857 - 476 Seiten
...Schwangere, welche durch äussere oder innere Mittel ihre Frucbl vorsatzlich abtreibt oder im Mutlerleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu' fünf Jahren bestraft....Schwangeren die Mittel angewendet oder verabreicht hat, verwirkt die nämliche Strafe. §. 182. Wer die Leibesfrucht einer Schwangern ohne deren Wissen oder...
Vollansicht - Über dieses Buch

Handbuch der gerichtlichen Medizin

Friedrich Ludwig Krahmer - 1857 - 648 Seiten
...Mutter, welche ihr unehliches Kind in oder gleich nach der tìeburt vorsätzlich tödtet, wird . . . §.181. „Eine Schwangere, welche durch äussere...vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird" . . . §. 182. „Wer die Leibesfrucht einer Schwangern ohne deren Wissen oder Willen vorsätzlich...
Vollansicht - Über dieses Buch

Die Findelhäuser und das Findelwesen Europa's

Franz Seraph Hügel - 1863 - 592 Seiten
...Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 enthält hierüber die folgenden näheren Bestimmungen : S- 180. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere...im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Derjenige, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel anwendet oder verabreicht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Compendium der Sanitäts-Polizei und gerichtlichen Medicin: ein Repetitorium ...

Adolph Lion - 1867 - 376 Seiten
...Unterbrechung der Schwangerschaft, disponiren §§. 181 und 182 des Strafgesetzbuches Folgendes : §. 181. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere...verabreicht hat, wird mit der nämlichen Strafe belegt. §• 182. Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren ohne deren Wissen oder Willen vorsätzlich abtreibt...
Vollansicht - Über dieses Buch

Compendium der Sanitäts-Polizei und gerichtlichen Medicin: ein Repetitorium ...

Adolph Lion - 1867 - 378 Seiten
...Unterbrechung der Schwangerschaft, disponiren §§. 181 und 182 des Strafgesetzbuches Folgendes: §. 181. Eine Schwangere, welche durch äussere oder innere...verabreicht hat, wird mit der nämlichen Strafe belegt. §. 182. Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren ohne deren Wissen oder Willen vorsätzlich abtreibt...
Vollansicht - Über dieses Buch

Handbuch der Medicinal- und Sanitätspolizei: Nach eigenen ..., Band 1

Adolph Lion - 1869 - 564 Seiten
...vorhanden, so tritt Gefangnissstrafe nicht unter zwei Jahren ein. §. 218. Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe...tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter sechs Monaten ein. Schwangeren,...
Vollansicht - Über dieses Buch

Die normen und ihre übertretung: Eine untersuchung über die ..., Band 2

Karl Binding - 1877 - 668 Seiten
...Vorsatzes wachrufen muss. Der § 218 AI. jl [des St.-G.-B. lautet: »Eine Schwangere, [welche ihre Fracht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet,...wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.« Die herrschende Meinung geht dahin, dass das Verbrechen der Abtreibung heute noch (wie im früheren...
Vollansicht - Über dieses Buch




  1. Meine Mediathek
  2. Hilfe
  3. Erweiterte Buchsuche
  4. EPUB herunterladen
  5. PDF herunterladen