Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 361872 |
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Seite 64
... Strafe verurtheilt und auch dauernd für unfähig erklärt , als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden . Die Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts führt aus , daß es bei der blos versuchten Verleitung zum Meineide ...
... Strafe verurtheilt und auch dauernd für unfähig erklärt , als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden . Die Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts führt aus , daß es bei der blos versuchten Verleitung zum Meineide ...
Seite 79
... Strafe ist später vollstreckt . Der Verweisungsbeschluß hält den § 244 des Deutschen Strafgesezbuchs deshalb für ausgefchloffen , weil bei Verübung des unter Nr . 3 angeführten Diebstahls die unter 2 gedachte Strafe zwar erkannt , aber ...
... Strafe ist später vollstreckt . Der Verweisungsbeschluß hält den § 244 des Deutschen Strafgesezbuchs deshalb für ausgefchloffen , weil bei Verübung des unter Nr . 3 angeführten Diebstahls die unter 2 gedachte Strafe zwar erkannt , aber ...
Seite 88
... Strafe zur Annahme des Rückfalls . §§ 244 , 245 des Str . G. B. cfr . Goltdammer , Arch . , Bd . 19 , S. 764 . Der Angeschuldigte ist zweimal wegen Diebstahls verurtheilt . Bevor aber mit der Vollstreckung der zuleßt erkannten Strafe ...
... Strafe zur Annahme des Rückfalls . §§ 244 , 245 des Str . G. B. cfr . Goltdammer , Arch . , Bd . 19 , S. 764 . Der Angeschuldigte ist zweimal wegen Diebstahls verurtheilt . Bevor aber mit der Vollstreckung der zuleßt erkannten Strafe ...
Seite 141
... Strafe sofort nach der Ankunft in der Stadt und sodann monatlich sein Dienstbuch der Polizeibehörde zu produciren . Diese Strafbestimmungen müssen nach Maßgabe der Einführungsverordnung zum Preuß . Strafgeseß- buch vom 25. Juni 1867 Art ...
... Strafe sofort nach der Ankunft in der Stadt und sodann monatlich sein Dienstbuch der Polizeibehörde zu produciren . Diese Strafbestimmungen müssen nach Maßgabe der Einführungsverordnung zum Preuß . Strafgeseß- buch vom 25. Juni 1867 Art ...
Seite 142
... Strafe . Gegenwärtig fann dies nicht mehr stattfinden . Der mit den Gesindestreitigkeiten befaßte Richter darf jezt eine Strafe überall nicht mehr erkennen , sondern lediglich und allein vom civilrechtlichen Stand- punkte aus die Sache ...
... Strafe . Gegenwärtig fann dies nicht mehr stattfinden . Der mit den Gesindestreitigkeiten befaßte Richter darf jezt eine Strafe überall nicht mehr erkennen , sondern lediglich und allein vom civilrechtlichen Stand- punkte aus die Sache ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abth Actenprocurator alleiniger Ausnahme Altona Angeklagten Ansprüche irgend Ansprüche und Forderungen Antrag Apenrade Appellation Appellationsgerichts Appellationsgerichts zu Kiel April Ausnahme der protocollirten Auswärtige unter Bestellung beantragt Bekanntmachung dieses Proclams Beklagten belegene Beschwerde Bestellung eines hiesigen binnen 12 Wochen Concurs der Gläubiger Concursmasse daher daselbst December dingliche Ansprüche Documente Dritte und legte Ehefrau Eigenthümer Einreden Erben erkannt Erkenntniß Erste Bekanntmachung event Fall Februar Flensburg Folium Forderungen und Ansprüche Gefeßes gehörige Gesezes Glückstadt Grunde Hadersleben hiedurch aufgefordert hieselbst Hinrich innerhalb 12 Wochen Instanz iſt Januar Johann Juni Kiel Kläger Klägerin Königliches Amtsgericht Kosten Kreisgericht legten Bekanntmachung lezten lichen machung dieses Proclams März Masse melden muß Nachlaß Nichtigkeitsbeschwerde Nichtprotocollirte November October ordnungsmäßig pert Pfandprotocoll Procl Proclams angerechnet protocollirten Gläubiger Recht rechtsbehörig anzumelden resp Sachen Schleswig Schuld ſei Sigung Strafe Tage der leßten Thatsachen Theil Thlr unterzeichneten Amtsgericht unterzeichneten Gericht verkauft Verklagten Vermeidung der Ausschließung vermeinen Verordnung verstorbenen wail Wittwe Zweite Bekanntmachung
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Seite 72 - D. d. serv. pr. urb. (8, 2) Ulpian. Cum eo, qui tollende obscurat vicini aedes, quibus non serviat, nulla competit actio. ber allen ©ercituten entftn-ефепЬе ©aÇ fyingeftelit, baC wenn Oe* raanb Ьигф Unternehmungen auf feinem ©vunbftüti bem ©ebäitbe Ьей 3{афЬаг...