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Dritte und legte Bekanntmachung. Auf Anhalten Beikommender werden hiedurch die nachstehend aufgeführten Verschollenen, nämlich: 1) der am 7. Juni 1824 zu Hooge geborene Heinrich Volkert Petersen, Sohn der Anna Todsen und des Seefahrenden Hans Petersen, welcher im Jahre 1844 oder 1845 zur See gefahren und nach dem Zeugnisse seines damas ligen Capitains in Laguayra gestorben ist; 2) der am 22. Juni 1851 zu Keitum auf Sylt geborene Hindrich Schmit, ehelicher Sohn des Hans Lorenzen Schmit daselbst und der Hanna, geb. Hendricks, welcher mit dem Hamburger Schiff Traviata" gefahren und nach dem Schiffsjournal am 5. April 1868 über Bord gefallen und ertrufen ist;

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3) der am 30. März 1800 zu Haugaard geborene Peter Brodersen Jürgensen, ehelicher Sohn des Käthners Hans Jürgensen daselbst und der Trinned, geb. Brodersen (für den Verschollenen, welcher demnach das 70. Jahr überschritten hat, wird beim Königlichen Amtsgerichte Graven stein ein Vermögen von 129 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf. obervormundschaftlich verwaltet), resp. deren Erben hiedurch aufgefordert, sich binnen 12 Wochen, von der lezten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar ad 1 bei dem Königlichen Amtsgerichts zu Wyck auf Föhr, ad 2 beim Königlichen Amtsgerichte zu Tinnum auf Sylt, ad 3 beim Königlichen Amtsgerichte zu Gravenstein rechtsbehörig zu melden, widrigenfalls die genannten Ber schollenen für todt erklärt und ihr im Inlande befind liches Vermögen an ihre bekannten Erben wird übers wiesen werden.

Flensburg, den 30. December 1871.
Königliches Kreisgericht.

(58)

No 32.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Wilhelm Ehrenfried Kruse aus Hamburg in Lockstedt ohne Leibeserben verstorben.

In Anlaß dieses Todesfalles werden Alle und Jede, welche zu Erben an den Nachlaß des wail. Kruse berufen zu sein glauben, aufgefordert, sich unter Vorlegung der ihre Verwandtschaft mit dem def. beweisenden Documente bei dem unterzeichneten Amtsgerichte innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung zu melden.

Ebenfalls werden Alle und Jede, welche an die obgedachte Nachlaßmasse Forderungen und Ansprüche erheben zu können meinen, hiermit aufgefordert und befehligt, binnen gleicher Frist ihre Forderungen und Ansprüche, bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse, rechtsbehörig im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden.

(59)

Pinneberg, den 30. December 1871. Königl. Amtsgericht.

No 33.

Feldmann.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Wenn der Hotelbefizer Hans Cordsen Stehr in Apenrade das ihm gehörige, sub Nr. 68 im IV. Viertel der Stadt Apenrade belegene Gewese „Bahnhofs-Hotel" genannt, theilweise verkauft und anläßlich der ihm obliegenden Evictionshaft die Erlassung eines landüblichen Evictionsproclams beantragt bat:

So werden Alle und Jede mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger welche an das genannte Gewese dingliche Forderungen und Ansprüche irgend einer Art erheben zu können vermeinen, hiemit, bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche, aufgefordert, dieselben binnen 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, im unterzeichneten Gerichte ordnungsmäßig, Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators anzumelden. Apenrade, den 2. Januar 1872.

(60)

Königl. Amtsgericht, I. Abth.

N 34.

A. Selig.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Nachdem über das Vermögen des Maurers August Petersen in Gaarden, insbesondere über das dazu ges hörige, sub Nr. 109 daselbst belegene Wohnhaus cum pert., der Concurs unter Vorbehalt der Gläubiger Einreden erkannt worden ist, werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Concursmasse zu haben vermeinen mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger aufgefors dert, dieselben, bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung des Proclams, vor unterzeichnetem Gericht gehörig anzumelden und zwar Auswärtige

Am 10. Mai d. J. ist der Buchhalter Heinrich unter Bestellung eines hiesigen Vertreters.

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Dritte und legte Bekanntmachung. Wenn der Käthner und Kirchspielvogt Hans Marcußen Kalloe in Brorsbüll seine daselbst belegene Kathenstelle Nr. 3 B. an den Käthner Hans Hansen Toft in Lunding verkauft und, um seinen Käufer ge= gen dingliche Ansprüche an die gedachte Kathenstelle zu sichern, die Erlassung eines landüblichen Evictions= proclams beantragt hat, so werden, in Gemäßheit dieses Antrages, Alle und Jede, jedoch mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, welche an die gedachte Kathe c. pert. dingliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert und befehe ligt, sich damit, bei Vermeidung des Verlustes ders felben, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, die ihre Fordes rungen begründenden Documente im Original zu produciren und beglaubigte Abschriften davon beim Professionsprotocoll zurückzulassen.

(62)

Hadersleben, den 9. Januar 1872.

Königl. Amtsgericht, II. Abtheilung
C. A. Nissen.

No 36.

Dritte und legte Bekanntmachung. Der Parcelift Peter Christian Jacobsen zu Mohrs kirchofterholz hat seine zu Spenting belegene, im Mohrkirchharder Schuld- und Pfandprotocoll Vol. II Fol. 610 und 620 aufgeführte Subparcele c. p. vers Fauft und zur Sicherung des Käufers den Erlaß eines landüblichen Evictionsproclams beantragt.

In Deferirung dieses Antrages werden Alle, welche an die gedachte Parcele c. p. hypothekarische oder sonstige dingliche Ansprüche zu haben vers meinen, mit Ausnahme jedoch der protocollirten Gläubiger, hierdurch aufgefordert, solche, bei Vermeidung des Verlustes derselben, binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams anges rechnet, bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter Einreichung der bezüglichen Documente im Original und in beglaubigter Abschrift rechtsbehörig anzumelden.

(63)

Cappeln, den 11. Januar 1872.
Königl. Amtsgericht Cappeln-Schleswig.

No 37.

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Dritte und lehte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 4ten Stüde No 9. Alle und Jede, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Creditoren, welche dingliche Ansprüche an die von dem Eingesessenen Timm Hachmann in Bockholdt an den Forstfiscus abgetretenen, zwischen dem Wege von Elmshorn nach Großendorf einerseits und dem District 82 des Geheges Hofhölzung IV anderers seits belegenen 2,016 Hectar großen Ländereien, incl. Gartenland und Hofplag, sowie Alle, welche Einwens bungen gegen die Errichtung eines neuen Foliums im hiesigen Schuld- und Pfandprotocoll für das dem vors genannten Timm Hachmann von der Königl. Regies rung als Widerlage von den früheren Dienstgrundstücken des Administrators und des Amtsverwalters zu Ranzau, genannt Schäferfeld", abgetretenen 2,561 Hectare große Landstück erheben zu können vermeinen, müssen sich damit, sub poena praeclusi et perpetui silentii, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lesten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem unterzeichneten Gerichte rechtsbehörig zu melden. Ranzau, den 12. Januar 1872. Königliches Amtsgericht.

Lembke.

(66)

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 4ten Stücks No 7. Wer an das von dem Schlachtermeister Paul Daniel Christian Gundelach in Oldenburg verkaufte, in der Schuhstraße unter Nr. 83 belegene Vollbürger

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No 40.

C. Edard.

Dritte und lehte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 4ten Stücks M 10.

Nicht prtocollirte, dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen an die Concursmasse des

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Dritte und letzte Bekanntmachung.

In Gemäßheit desfälliger Plenarbeschlüsse werden auf Antrag Beikommender Alle und Jede, welche aus nachstehend bezeichneten, angeblich verloren gegangenen Urkunden, als

1) aus der im Feddringer Grundstücken Protocoll protocollirten Darlehns-Obligation des früheren Kaufmanns Johann Detlef Thönsen in Cleve an den Kaufmann Claus Wilde in Heide über 1000. H. Ct., gleich 400 F Pr. Ct., vom 20. April 1850;

2) aus der im Norderdithmarscher Schuld

Pfandprotocoll protocollirten Obligation des
Tischlers Ole Eskelsen Nielsen in Hennstedt an
Peter Wohlt Reimers in Feddring über 600
S. H. Ct., gleich 240 Dr. Ct., Kaufgeld für
ein Haus daselbst vom 28. December 1848;

3) aus den im Schuld- und Pfandprotocoll des Kronprinzenfoogs und zwar jest auf dem Folio des Eingesessenen Claus Daniels daselbst protocollirten Kaufverträgen vom 20. April 1801 und 10. Februar 1803, nach welchen der Käufer Tobias Rave den Verkäufern, Geschwistern Delf Ehlers, Marten Ehlers und Geesche Ehlers ein Restkaufgeld von 200 S. H. Ct.. gleich 80 Pr. Ct., hat verschreiben lassen; 4) aus dem ebendaselbst protocollirten Kaufcontract zwischen Tobias Rave und seinem Sohne Carften Rave im Kronprinzenfoog vom 22. Februar 1827, nach welchem dem Ersteren Alimentationsansprüche auf Lebenszeit und freies Begräbniß zugesichert sind;

5) aus der gleichfalls daselbst protocollirten Aussageacte des Carsten Rave im Kronprinzenkoog vom 23. December 1831, nach welcher für Tobias Friedrich Rave von Mutterwegen 100 % S. H. Ct., gleich 40 Pr. Ct. ausgeseßt sind; 6) aus der im Burger Schuld- und Pfandprotocoll protocollirten Obligation der Ehefrau des Jürgen Hinrich Lipke in Brickeln, Wiebde Margaretha, an den Eingesessenen Jochim Offenbrüg oder Osnabrügge auf dem St. Michaelis Donn über eine baare Anleihe von 400 S. H. Ct., gleich 160 Pr. Ct., vom 13. April 1869; 7) aus der im Schuld- und Pfandprotocoll des früheren Amts Rendsburg protocollirten Obligation des Casper Stubbe in Bockel an den Bürger und Glaser Peter Michael Schuhmacher in Rendsburg über 3000 . jeßt nach Abzug der Bankhaft noch 2820 S. H. Ct., gleich 1128 Pr. Ct., vom 25. Januar 1796, welche im Jahre 1819 von Hinrich Sellmeier, dem dieselbe bei der Schuhmacher'schen Theilung zuges fallen, an Jürgen Hinrich Jansen in Rendsburg und von diesem im Jahre 1845 an den Hufner Jürgen Sievers zu Hörsten cedirt ist, welchem Lesteren im Jahre 1865 die 1128 bezahlt sind;

8) aus der Schuldverschreibung der Administration der Spar- und Leihcaffe zu Rendsburg Nr. 20,177 an den Halbhufner Claus Wieben in Altenfatt beck als Vormund für Eggert Pahl daselbst über 65 D. R.-M., gleich 484 Pr. Ct., vom 9. Februar 1861; 9) aus der Schuldverschreibung derselben Adminis stration Nr. 20,178 an denselben in gleicher Eigenschaft für Elise Pahl über ebenfalls 65 8 D. R.-M., gleich 4834 F Pr. Ct., vom 9. Febr. 1861, und

10) aus der Schuldverschreibung derselben Administration Nr. 30,833 an den Unterofficier beim

Feldartillerie Regiment Nr. 9 in Rendsburg, Albert Margowsky über 300 Pr. Ct. vom 9. Januar 1869

Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, und zwar hinsichtlich der Urs funden sub 1 und 2 bei dem Königl. Amtsgericht II. in Heide, hinsichtlich der Urkunden sub 3, 4 und 5 bei dem Königl. Amtsgericht in Marne, hinsichtlich der Urkunde sub 6 bei dem Königl. Amtsgericht in Ed delack, hinsichtlich der Urkunde sub 7 bei dem Königl. Amtsgericht in Nortorf und hinsichtlich der Urkunden sub 8, 9 und 10 bei dem Königl. Amtsgericht II in in Rendsburg ordnungsmäßig anzumelden, widrigen falls sämmtliche Urfunden sub 1-10 incl. für mortis ficirt werden erklärt und die betreffenden Protocollate aus den Urkunden sub 1-7 incl. auf desfälligen Antrag im Schuld- und Pfandprotocoll werden delirt, die Urkunden sub 8, 9 und 10 aber durch neue werden erseßt werden.

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Dritte und legte Bekanntmachung. Zufolge Beschlusses des Königl. Kreisgerichts zu Schleswig vom 10. d. M. ist über das Vermögen des Buchbinders Christoph Löwe in Eckernförde Concurs erkannt worden.

Es werden daher Alle und Jede, mit Ausschluß etwaniger protocollirter Gläubiger, welche an die Concursmasse des Buchbinders C. Löwe in Eckern förde aus irgend welchem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, hiedurch veranlaßt, dies selben, bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, ihre etwas nigen Beweisdocumente in Urschrift zu produciren und Abschriften zum Professionsprotocol zurückzulassen. Auswärtige haben einen Procurator zu den Acten zu bestellen. Eckernförde, den 18. Januar 1872. Königliches Amtsgericht I.

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C. Lübbes.

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Am Montag den 26. Februar d. 3.,
Vormittags 10 Uhr,

sollen im Hause des Schneiders und Krügers Hinrich Friedrich Witt in Scholderup die zur Concursmasse desselben gehörigen Immobilien, bestehend in:

1) einem Wohnhause nebst Kohlhof, groß ca. 1/2 tsä.,

2) einer Koppel, groß ca. 31⁄2 Hist., alternativ zunächst getrennt und dann event. zusammen. in öffentlicher Licitation meistbietend verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen sind im unterzeichneten Gericht und beim Massecurator, Hufner Tönnsen in Echolderup, 14 Tage vor dem Termin einzusehen. Schleswig, den 17. Januar 1872. Königliches Amtsgericht II.

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Hennings.

Dem durch Plenarbeschluß des Königlichen Kreis gerichts zu 3ßehee vom 6. d. M. für einen Verschwender erfarten Hufner Claus Göttsche aus Bargftedt sind für seine Person und sein Vermögen die Eingesessenen, Hufner Peter Sievers und Hans Thun in Bargstedt zu Curatoren bestellt worden.

Vorstehendes wird hierdurch mit dem Bemerken befannt gemacht, daß nur solche Rechtsgeschäfte für den gedachten Göttsche verbindlich sind, welche für ihn von seinen Curatoren, oder mit Genehmigung derselben, abgeschlossen werden.

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Nortorf, den 18. Januar 1872. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Hedde.

Es wird hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht, daß durch Beschluß vom gestrigen Datum die Administration der Nachlaßmasse des wail. Hofbesizers

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Peter Nahne Jacobsen im Elisabeth Sophienkooge hieselbst von den am Schlusse des Proclams vom 16. August 1871 genannten Herren auf den Hofbefizer Peter Albert Peters im Elisabeth Sophienkooge hiefelbft übergegangen ist. Nordstrand, den 8. Januar 1872. Königliches Amtsgericht.

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L. Hansen.

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