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No 12.

Erste Bekanntmachung.

Nachdem auf Antrag eines Gläubigers über die Habe und Güter des Tischlermeisters H. Clasen in Nienstädten der Concurs der Gläubiger erkannt worden ist, werden, mit Ausnahme der protocollirten Creditoren, Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an diese Concursmasse, insbeson dere an die zu derselben gehörige, in Nienstädten bes legene Besigung, wie solche im hiesigen Schuld- und Pfandprotocoll Vol. 10b Fol. 36 aufgeführt ist, zu haben vermeinen, aufgefordert, sich mit denselben, bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse, inners halb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekannts Gericht zu melden, auch etwaige ihre Ansprüche bes machung dieses Proclams, bei dem unterzeichneten gründende Documente in Original und Abschrift zu produciren und, insofern sie Auswärtige sind, Actenprocuratoren hieselbst zu bestellen. Blankenese, den 26. Januar 1872. Königliches Amtsgericht.

(105)

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2) Carl Friedrich Bern,

3) Friedericke Dorothea Bern,

welche vor 18-19 Jahren nach Nordamerika ausges wandert sind, über deren Leben und Aufenthalt aber seit 15 Jahren jegliche Kunde fehlt, sowie

4) Johann Heinrich Bern,

welcher sich vor circa 24 Jahren aus der Heimath entfernt hat, angeblich um sich nach Amerika zu bes geben, von dem aber seit jener Zeit Nichts gehört worden ist, eventuell die Kinder derselben, hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche an den unerheblichen Nachlaß des obgenannten Johann Hinrich Bern innerhalb 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses Proclams, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, rechtsbehörig anzumelden, mit der Verwarung, daß widrigenfalls eine Curatel für sie angeordnet werden

wird.

Desgleichen haben Alle und Jede, welche an den Nachlaß des mehrgenannten Johann Hinrich Bern Forderungen zu haben vermeinen, solche bei Verlust derselben innerhalb der obengedachten Frist hieselbst anzumelden.

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Erste Bekanntmachung.

Da auf Antrag eines Creditors über das an der Allee und Holstenstraße hieselbst belegene, mit C. E. D. Klünede im Süden nnd G. F. J. Lebang im Often benachbarte, im Altonaischen Stadtbuch Norders theil Vol. G VIII Fol. 94b beschriebene, tem Christian Johann Heinrich Brandt gehörige Erbe der Special Concurs erkannt worden, so werden Alle und Jede, welche an dasselbe aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, hierdurch, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse, aufgefordert, solche in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1840 binnen 6 Wochen, nach der lezten Bekanntmachung dieses Proclams, und spätestens

am Dienstag den 2. April 1872,

als dem peremtorischen Angabetermin, im unterzeich neten Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, Auswärtige unter gehöriger Procuraturbestellung, anzumelden, wobei die die Ansprüche begründenden Documente in Urschrift vorzuzeigen und in Abschrift zurückzulassen sind.

Zum öffentlichen Verkauf der beregten Erbes ist Termin

auf Freitag den 23. Februar 1872, anberaumt worden, an welchem Tage Nachmittags 5 Uhr die Kaufliebhaber sich im hiesigen Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, einfinden wollen, woselbst auch 14 Tage vor dem Termine die Verkaufsbedingungen eingesehen werden können.

Altona, den 27. Januar 1872. (107) Königl. Amtsgericht, Abtheil. V.

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Auf Anhalten Beikommender werden Alle und Jede, welche aus nachstehenden, angeblich verloren gegange nem. Documenten, nämlich:

1) aus nachfolgendem, im Schuld- und Pfandprotocoll Amts Flensburg Tom. XX, Fol. 552 auf dem Folium des 1/2-Hufners Thomas Nicolai Anthorsen in Kleinselt protocollirten Schrift= stücken,

a. einer am 25. April 1749 protocollirten Obligation vom felbigen Datum, nach welcher ein Vorbesizer des Anthorsen, Hans Timme sen, an den Canzleirath und und Amtsverwalter Hammerich in Flensburg 100 v. Cour. nebst 42 pCt. Zinsen pro anno auf halbjährige Kündigung schuldet,

b. einer am 17. October 1749 protocollirten Obligation vom 7. s. M., nach welcher Hans Timmsen an denselben Creditor 100 v. Cour. nebst 41⁄2 pCt. p. a. Zinsen auf vorgängige halbjährige Kündigung auszuzahlen sich verpflichtet hat,

c. einer am 25. April 1750 protocollirten Obligation vom selbigen Datum, nach welcher Hans Timmsen an Anna Elisabeth Friedrichsdatter 100v. Cour. nebst 41⁄2 pCt. p. a. Zinsen auf halbjährige Kündigung schuldet,

d. einer am 27. Mai 1751 protocollirten Obligation vom 25. f. M., nach welcher Hans Timmsen an den Rechensmann Erich Petersen zu Klein-Solt 350 % v. Cour. nebst 4 pct. p. a. Zinsen auf halbjährige Kündigung zu zahlen hat,

e. einer am 27. April 1754 protocollirten Ob
ligation vom 8. November 1753, laut wel-
cher Hans Timmsen an den Amtsverwalter
Canzleirath Hammerich in Flensburg 100 %
v. Cour. nebst 42 pCt. p. a. Zinsen auf
halbjährige Kündigung schuldet,
f. einer am 27. Februar 1755 protocollirten
Obligation von demselben Datum, nach
deren Inhalt Hans Timmsen an den
Bohlsmann Jacob Boysen in Groß- Solt
238. Cour. gegen jährlich 4 pCt.
Zinsen auf vorgängige halbjährige Loskün-
digung zu zahlen hat;

2) aus nochfolgenden in demselben Schuld und Pfandprotocoll Tom. XIX, Fol. 591 auf dem Folium des Hufners Hans Lorenzen in Hüllerup protocollirten Documenten:

a. einer om 11. September 1794 protocollirten, erst am 10. November f. 3. förmlich lich ausgefertigten Obligation, laut welcher Hans Hansen Trollau an den Hufner Nis Christensen in Wimbing 100 v. Schl. Holst. Cour. nebst 4 pCt. p. a. Zinsen auf vorgängige halbjährige Loskündigung zu zahlen hat,

b. einer am 7. April 1795 protocollirten Vers schreibung des Hans Hansen Trollau von demselben Datum, nach welcher derselbe an Carsten Petersen in Haurup 200 . Cour. nebst 4 pCt. p. a. Zinsen auf halbjährige Loskündigung schuldet,

c. einer am 29. Januar 1807 protocollirten, am 22. f. M. ausgestellten Obligation desselben Debitors über 250 v. Cour. nebst 4 pCt. p. a. Zinsen, zahlbar auf halbjährige Loskündigung an den Abnahmemann Peter Andresen in Wanderup; 3) einer im Schuld- und Pfandprotocoll der Stadt Apenrade Tom. I Fol. 1153 auf dem Folium des Kaufmanns Boy Boysen Jessen in Apenrade am 25. März 1852 protocollirten Schad loshaltungs- Acte von demselben Datum, burd loshaltungs- Acte von demselben Datum, durch welche der genannte B. B. Jeffen der jegt in Concurs gerathenen Firma „Petersen und Bonnichsen" in Hadersleben für ein ihm übertras genes Commissionslager von Eisenguß- Waaren an seiner gesammten Habe, namentlich an feinem

Nr. 45 des dritten Quartiers in der Stadt Apenrade belegenen Gewese c. p. ein protocol= lirtes Pfandrecht bis zu dem Betrage von 1000 vorm. Cour. bestellt hat;

1847 protocollirten Kaufcontract am 10. f. M., durch welchen Christian Hansen seinem Brudersohn gleichen Namens seine zu Düppel belegene Käthnerstelle c. p. eigenthümlich überläßt, und der Käufer sich sub hypotheca bonorum verpflichtet, die Restkaufgelder von 480 dẫn. R.M., welche gegen 31⁄2 pCt. p. a. in der Stelle stehen bleiben, an den Verkäufer fucceffive in Summen bis zu 160 dän. R.-M. auf halbjährige Kündigung auszuzahlen ;

5) einem im Schuld- und Pfandprotocoll der Wieding- Harde, Hauptbuch B. Horsbüll Tom. I Fol. 1027 auf dem Folium des Carsten Friedrichsen in Althorsbüll unter dem 16. December 1862 protocollirten Kaufcontract vom 29. April f. 3., nach welchem Carsten Friedrichsen an den Schneidermeister J. L. Mathiessen in Londern, den Rathmann A. H. Petersen in Horsbüll, den Eingesessenen Peter Nis Petersen in Emmelsbüll und den Eingesessenen Paul_Thaddāus Nissen in Horsbüll mand. Laurids Hermannsen Holst auf Sylt eine Restkaufsumme von 4003, welche mit 4 pCt. p. a. zu verzinsen und von welcher 100 zu Martini 1862, 300 tini 1863 fällig geworden sind, und

Mars

6) einem in das Schuld- und Pfandprotocoll der Christian-Albrechts-Kooge Hauptbuch 4 Theil, Fol. 64 auf das Folium des Friedrich Christian Friedrichsen auf dem alten Christian - AlbrechtKoogs-Deiche unter dem 23. August 1835 eingetragenen Protocollat, nach welchem derselbe ex obligatione von demselben Datum an Tede Meinhard Marcussen daselbst 650 . Cour. nebst 5 pCt. p. a. Zinsen auf halbjährige Küns digung schuldet,

Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, selbige binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerech net, und zwar ad 1 und 2 bei dem Königlichen Amtsgerichte Abtheilung III in Flensburg, ad 3 bei dem Königlichen Amtsgerichte Abth. I in Apenrade, ad 4 bei dem Königlichen Amtsgerichte Abth. I in Sonderburg, ad 5 bei dem Königlichen Amtsgerichte II in Tondern, und endlich ad 6 bei dem Königlichen Amisgerichte in Niebüll rechtsbehörig zu melden, widrigen collat ad 6, mortificirt, die Protocollate 1, a, b, c, d, falls die vorgedachten Documente, resp. das Protoe und f, 2, a b und c, 5 und 6 delirt, für die sub 3 Abschriften werden originalifirt werden. und 4 aufgeführten Documente dagegen beglaubigte

4) einem im Schuld- und Pfandprotocoll der Grafschaft Reventlow Fol. 224 auf dem Folium des Käthners Peter Lorenzen in Düppel am 23. April (76)

Flensburg, den 8. Januar 1872. Königliches Kreisgericht.

Christensen.

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Da die Erben der in kinderloser Ehe resp. unterm 10. October 1867 und 23. October 1871 verstorbenen beiden Eheleute, Schuhmachers Martin Christensen (Tygesen) und Anne Marie Christensen, geb. Cordsen, in Hoier, welche in einem von ihnen errichteten Testas ment, d. d. 8. Februar 1851 sich gegenseitig zu Universalerben eingeseßt und nach erfolgtem Tode des Längstlebenden die Vertheilung ihres Gesammtnachlaffe zu zwei gleichen Theilen unter ihre beiderseitigen nächsten Erben verfügt haben, angestellter Nachfor: schungen unerachtet seither nur zum Theil haben ermittelt werden können, so werden hiemittelst von Ges richtswegen, mit Ausnahme der bereits bekannten und legitimirten Erben, Alle und Jede, welche an die Vers lassenschaft der vorgenannten Eheleute in Hoier oder eines derselben Erbansprüche erheben zu können vers meinen, befehligt, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams anges gerechnet, fich beim uuterzeichneten Amtsgericht anzumelben und ihre Gerechtsame zu documentiren, unter der Androhung daß widrigenfalls mit der Erbschaft verordnungsmäßig wird verfahren, resp. die nicht anges meldeten Erben zu Gunsten der legitimirten von der Erbschaft werden ausgeschlossen werden. Tondern, den 17. Januar 1872. Königl. Amtsgericht I.

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No 27.

E. Cohen.

Zweite Bekanntmachung. Alle und Jede, mit Ausnahme der protocollirten Creditoren, welche an den Nachlaß der hieselbst vers storbenen Eheleute des wailand Goldschmieds Theophilus Sandberg und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Catharine Sandberg, geb. Hansen, Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vers meinen, werden hiedurch aufgefordert, selbige, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses event. als Concursproclam geltenden Proclams angerechnet, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte rechtsbehörig anzumelden.

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Zweite Bekanntmachung.

Rehder.

Auf geschehene Insolvenzerklärung ist über das Vers mögen des Schmiedemeisters Hinrich Friedrich Saß in Oldesloe, wozu namentlich ein Wohnhaus cum pert., in der Bahnhofsstraße hieselbst belegen, gehört, der Concurs erkannt worden. Demzufolge werden alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche gegen die Concursmasse zu haben vermeinen - mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger aufgefordert, dieselben, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung, bei dem unterzeich neten Amtsgerichte, Auswärtige unter gehöriger Procuraturbestellung, anzumelden, wobei die die Ansprüche begründenden Documente in Urschrift vorzuzeigen und Abschriften derselben bei den Acten zurückzulassen sind. Oldesloe, den 23. Januar 1872. Königliches Amtsgericht.

(88)

No 30.

Art.

Dritte und legte Bekanntmachung. Auf dem Folium der vormals Priegniß'schen, jest Er. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg gehörigen Erbpachtsstelle in Niedercleveeß ist aus einem Contract zwischen dem früheren Besizer der gedachten Stelle, Erbpächter Johann Peter Berg und Hinrich Christian Berg, als Abfindung für einen Sohn des Ersteren im Schuld- und Pfandprotocolle des vormaligen Amtes Ploen Tom. II, Fol. 62 protocollirt ein Kapital von 300 v. Schl. Holft. Cour., jest 360 Pr. Cour., welches mittelst Ceffionsacte vom 17. October 1831 an die Wittwe des wailand Organisten Georgi, Maria Georgi, geb. Libnou, rect. Liebnau, in Bosau cedirt worden ist. Die genannte Cessionsactè befindet sich jezt im Besiße der Wittwe Johanna Mathilde Ernestine Georgi, geb. Braasch, in Ploen, ohne daß selbige als allein berechtigte Gläu bigerin des gedachten Kapitals genügend legitimirt ist. Auf den Antrag Beikommender werden Alle und Jede, insbesondere die unbekannten Erben resp. Er Nachdem über das Vermögen des Hökers Heinrich beserben der obgedachten Wittwe Maria Georgi, geb.

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Norburg, den 18. Januar 1872.
Königliches Amtsgericht.

No 28.

Zweite Bekanntmachung.

Boisen.

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