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No 47.

Dritte und legte Bekanntmachung. Wenn auf geschehene Insolvenzerfärung des frü heren Gastwirths Hans Simonsen Gattermeier hies. unterm 30. November d. J. über die Habe und Güter desselben Concurs erkannt worden ist, so werden Alle und Gede, mit Ausnahme jedoch der protocollirten Gläubiger, welche an denselben Ansprüche und For derungen irgend einer Art zu haben vermeinen, hiermittelt aufgefordert und befehligt, sich damit, bei Strafe der Ausschließung von der proclamirten Masse, innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, in dem unterzeichneten Amtsgerichte rechtsbehörig zu melden.

Hadersleben, den 9. December 1871.
Königl. Amtsgericht, Abthl. I.

(1096)

No 48.

G. v. Stemann.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Der Meierhofbesizer Carl Gerhard Boisselier hat den bisher ihm gehörigen, im abeligen Gute Ludwigs burg belegenen Meierhof Lehmberg cum pert. verkauft und zur Sicherung des Käufers den Erlaß eines landesüblichen Evictionsproclams beantragt.

Demgemäß werden hiermit Alle, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, welche an den ges dachten Meierhof Lehmberg cum pert. hypothefarische oder sonstige dingliche Forderungen und Ansprüche zu has ben vermeinen, von Gerichtswegen aufgefordert, solche, bei Verlust derselben, binnen 12 Wochen, nach der legten Bekanntmachung dieses Proclams, dem unterzeichneten Amtsgericht, unter Einreichung der darauf bezüglichen Documente im Original und in beglaubigter Abschrift, rechtsgehörig anzumelden.

Eckernförde, den 9. December 1871.
Königliches Amtsgericht II.

(1097)

N 49.

Römer.

Dritte und lezte Bekanntmachung. Da der Nachlaß des am 15. v. M. verstorbenen hiesigen Brennereibefigers Friedrich Wulf von den hier bekannten nächsten Erben ausgeschlagen worden ift, so werden alle Diejenigen, mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, welche an den gedachten Nachlaß Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, selbige innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses eventuell als Concursproclam geltenden Proclams an= gerechnet, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Nachlaß eventuell Concursmasse, im unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden.

Auswärtige haben einen im hiesigen Gerichtsbezirke wohnhaften Actenprocurator zu bestellen, widris

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Dritte und legte Bekanntmachung.

Auf desfälliges Anhalten des hiesigen Uhrmachers Peter Andersen werden, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, Alle und Zede, welche aus irgend einem Grunde persönliche oder dingliche Aus sprüche und Forderungen an den gedachten Andersen oder an dessen im 1. Quartier sub Nr. 122 hieselbst belegenes Gewese c. p. zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, dieselben, bei Vermeidung des Verlustes, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei dem unters zeichneten Gericht rechtsbehörig anzumelden. Sonderburg, den 6. December 1871. Königliches Amtsgericht, 1. Abthl. Rissom c. n.

(1100)

No 51.

Dritte und legte Bekanntmachung. Nachdem auf desfälligen Antrag über die Habe und Güter des Insten Rasmus Peter Henningsen auf Dünthfeld der Concurs der Gläubiger, unter Vorbehalt deren Einreden erkannt, so werden Alle und Jede, welche Ansprüche und Forderungen an die fragliche Concursmasse zu haben vermeinen, bei Strafe der Ausschließung von dieser Masse, hiedurch aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerech net, im unterzeichneten Amtsgericht vorschriftsmäßig anzumelden.

Sonderburg, den 8. December 1871.
Königl. Amtsgericht, I. Abth.
Rissom c. n.

(1101)

No 52.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Auf geschehene Insolvenzerklärung ist über die Habe und Güter des Käthners Thomas Brodersen in Deversee Concurs erkannt worden.

Demnach werden, mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, Alle, welche an den genannten Thomas Brodersen, insbesondere an dessen zu Deversee bele, gene Kathenstelle, Forderungen irgend welcher Art zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschließung von der Masse, binnen 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, hieselbst anzumelden.

Flensburg, den 11. December 1871. (1102) Königl. Amtsgericht, 5. Abth.

No 53.

Dritte und legte Bekanntmachung. Auf geschehene Insolvenzerklärung ist über die Habe und Güter des früheren Cassirers der Glückstadt-Elmshorner Eisenbahn-Gesellschaft Johann Peter Christian Armbrust in Glückstadt Concurs der Gläu biger, vorbehältlich deren Einreden, erkannt und werden daher Alle, welche an diese Concursmasse, insbesondere das dazu gehörige, am Fleth im 4. Quartier Nr. 177 hieselbst belegene Haus cum pert., Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, sowie Alle, welche Sachen oder Pfänder von dem Gemeinschuldder in Besitz haben, hiedurch aufgefordert, sich damit, bei Strafe des Ausschlusses von der Masse, resp. des Verlustes ihres Pfandrechts, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Auswärtige unter Bestellung eines Actenprocurators, hieselbst rechtsgehörig zu melden.

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No 54.

A. Burchardi.

Dritte und legte Bekanntmachung. Wenn auf geschehene Insolvenzerklärung über die Habe und Güter des Theaterdirectors Leopold Friedrich Witt hieseselbst Concurs der Gläubiger erkannt ist, so werden Alle, welche, sei es als Eigenthümer, Gläubiger oder aus anderem Grunde, Forderungen_und Ansprüche irgend einer Art an diese Concursmasse zu haben glauben, hiedurch aufgefordert, bei Strafe der Präclufion von dieser Masse, sich innerhalb 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, vor unterzeichnetem Gericht gehörig anzugeben, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertreters.

Kiel, den 12. December 1871. (1104) Königl. Amtsgericht, Abth. III.

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Testaments Publication.

Zur Publication 1) des von der verstorbenen Ehefrau Wilhelmine

Margaretha Ehlers, geb. Krabbenhöft, in Gemeinschaft mit ihrem nachlebenden Wittwer, dem Arbeiter Hans Christian Ehlers in Düstern= brood,

2) des von dem verstorbenen Leichenwärter Heinrich Georg Paul Sauerberg in Gemeinschaft mit seiner nachlebenden Wittwe Anna Margaretha, geb. Nöhren, in Kiel, und

3) des von dem verstorbenen Fischer Hans Frie drich Will in Ellerbed

errichteten Testaments wird Termin auf den 25. Ja nuar 1872, Vormittags 11 Uhr, im unterzeichneten Amtsgericht angefeßt, wovon Beikommende benach richtigt werden.

(17)

Kiel, den 27. December 1871.

Königl. Amtsgericht, Abth. II.
Steckbriefs: Erledigung.

Der unterm 25. Novbr. 1871 hinter den Dienstknecht Christian Jespersen Jacobsen aus Renz ers lassene Steckbrief ist durch die Ergreifung desselben erledigt.

(18)

Flensburg, den 28. December 1871. Der Königl. Staatsanwalt.

Steckbriefs: Erledigung.

Der unterm 7. December 1871 hinter den Sattlergesellen Gottlieb Thaysen aus Schleswig erlassene Steckbrief ist durch dessen Ergreifung erledigt. Flensburg, den 3. Januar 1872. (33) Der Königliche Staatsanwalt. Steckbrief.

ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung beGegen den Arbeiter Peter Hansen aus Jütland führt werden können. Es wird ersucht, den p. Hanschlossen worden. Seine Festnahme hat nicht ausges fen im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern. an die Inspection des kreisgerichtlichen Gefängnisses hierselbst abzuliefern.

lang.

Signalement.

Statur hoch und schlank, Haare hell und ziemlich

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Signalement.

Vor- und Zuname: Johann Friedrich Tobias, Geburtsort Zetel, Amt Varel im Großherzogthum Oldenburg, Alter 25 Jahr 3 Monat, Größe 5 Fuß 1 Zoll, Religion evangelisch, Haare dunkelblond, Stirn gewöhnlich, Augenbraunen dunkelblond, Augen braun, Nase und Mund gewöhnlich, Bart rasirt, Zähne vollständig, Kinn_rund, Gesichtsbildung rund, Gestalt unterseßt, Sprache deutsch, Gesichtsfarbe frisch, besondere Kennzeichen: fehlen.

Bekleidet war derselbe muthmaßlich mit: 1 Felds müße, 1 Waffenrock, 1 Tuchhose und 1 Mantel. Kiel, den 4. Januar 1872.

(33)

[3.1]

Commando des See-Bataillons.

Deffentliche Ladung.

In Sachen

v. Behr.

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Proclaniata.
No 1.

Erste Bekanntmachung.

Wenn auf geschehene Insolvenzerklärung des Klempners Peter Heinrich Anton Enkhardt in Schleswig über dessen Habe und Güter der Concurs der Gläubiger, vorbehältlich etwaniger Einreden ders selben, erkannt worden ist, so werden hiedurch Alle und Jede, mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger, welche an diese Concursmasse, namentlich auch an das dazu gehörige, im 7. Quartier sub Nr. 115 hiesiger Stadt belegene Gewese c. p., aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vers meinen, hiemittelst aufgefordert, sich damit, bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekannts machung dieses Proclams angerechnet, rechtsbehörig bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Schleswig, den 18. December 1871. Königl. Amtsgericht I.

(21)

No 2.

Erste Bekanntmachung.

dert, solche Ansprüche, bei Vermeidung der Aus-
schließung, binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten
Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, beim
unterzeichneten Amtsgericht rechtsbehörig anzumelden,
Auswärtige unter Bestellung von Actenprocatur.
Wandsbeck, den 27. December 1871.
Königl. Amtsgericht I.

(24)

No 5.

Witthöfftt.

Erste Bekanntmachung.

Wenn die Erben der hieselbst verstorbenen Ehes leute Johannes Wilhelm Ehrenberg und Porenza, geb. Burmester, den wegen Concurrenz unmündiger Erben in gerichtliche Behandlung genommenen Nachlaß der= selben nur sub beneficio legis et inventarii antreten zu können erklärt und deshalb die Erlassung eines Proclams, welches event. als Concursproclam gelten. foll, erforderlich erachtet haben, so werden hiedurch Alle und Jede, mit alleiniger Ausnahme der proto= collirten Gläubiger, welche an diese Nachlaßmasse, Weis hies. mit Tod abgegangen ist und fein Nachlaß Wenn der Goldschmied Jürgen Anton Metaphius namentlich auch an das in hiesiger Stadt an der Holstenstraße belegene, im Wandsbecker Schuld- und wegen Concurrenz unmündiger Erben in gerichtliche Pfandprotocol Tom. II. Fol. 748 auf den Namen Behandlung bat genommen werden müssen, so werden des genannten wail. Johannes Wilhelm Ehrenberg Alle, welche, sei es als Eigenthümer, Gläubiger oder verzeichnet stehende Grundstück cum pert., Eigenthumsaus anderem Grunde, Forderungen und Ansprüche oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, von Gergend einer Art an die gedachte Nachlaßmasse zu richtswegen aufgefordert, fich damit, bei Vermeidung collirten Creditoren, hiedurch aufgefordert, bei Strafe haben glauben, mit alleiniger Ausnahme der proto= der Ausschließung und des Verlustes ihrer Rechte, der Präclusion von dieser Masse, sich innerhalb binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, beim unterzeich dieses Proclams angerechnet, vor unterzeichnetem Ges 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung neten Gericht ordnungsmäßig zu melden, Auswärtige richt gehörig anzugeben, und zwar Auswärtige unter unter Bestellung eines hiesigen Actenprocuratos. Bestellung eines hiesigen Vertreters. Wandsbeck, den 19. December 1871. Kiel, den 28. December 1871. Königl. Amtsgericht I.

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Witthöfftt.

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(25)

Königl. Amtsgericht, Abth. III.

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Wenn der Einwohner Georg Adolph Aldenrath in Segeberg seine zu Bahrenhof belegenen beiden Erbpachtsstellen verkauft und die Erlassung eines landüblichen Evictionsproclams beantragt hat, so werden Alle und Jebe, welche aus irgend einem Grunde nicht protocollirte dingliche Rechte und Ansprüche an die gedachten beiden Erbpachtsstellen mit Zubehör zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, sich damit, bei Vermeidung des Verluftes derselben, innerhalb 12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, rechtsbehörig bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Segeberg, den 29. December 1871.

(27)

Königl. Amtsgericht, Abthl. I.

H. Krebs.

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