Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung, Band 14 |
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Beliebte Passagen
Seite 215 - DIE ZEICHNUNGEN DES CYRIACUS IM CODEX BARBERINI DES GIULIANO DI SAN GALLO. Ueber die Zeichnungen griechischer Monumente im berühmten Zeichenbuch des Giuliano di San Gallo' in der Barberinischen Bibliothek zu Rom (XLIX, 33) hat, wenn wir von gelegentlichen Erwähnungen bei ändern absehen, allein ROSS (Hellenika S. 72 ff.) einen zusammenhängenden Bericht gegeben, der aber in seiner Kürze der Bedeutung und dem Interesse dieser Skizzen nicht gerecht wird. Es mag daher umaomehr an der Zeit scheinen,...
Seite 35 - Durchmesser) wie die übrigen Zeichen zu machen und sie nicht auf, sondern weit über die Linie zu stellen, usf. Beide Eigentümlichkeiten, die auch von Lebas erkannt und in den Majuskeltexlen von ihm zuerst wiedergegeben worden sind, finden sich — wie zu erwarten — auch in den Inschriften A und C.
Seite 147 - Tenedos neuerdings beschlossen werden müssen, ebenso Belobung und Bekränzung mit dem Laubkranz für Aratos und dessen Brüder. Aber die nochmalige Gewährung eines Goldkranzes, welche in zwei verschiedenen Beschlüssen beurkundet gewesen wäre, schien den athenischen Ratsherren doch eine zu bedenkliche Sache zu sein und sie begnügten sich daher in diesem zweiten Dekrete für die Stadt der Tenedier bloss die Belobung in Vorschlag zu bringen. Keinen Anstand nahmen sie jedoch für Aralos und dessen...
Seite 145 - S. 18) darauf hingewiesen, dass das uns erhaltene Ehrendekret für Dionysios den Aelteren (C. /. A. II 51) bloss einen Teil jenes Beschlusses bilde, den das Volk nach Anhörung der Gesandten des Tyrannen gefasst hat, und dass bloss jener Teil, der sich auf die Ehren für Dionysios bezieht, besonders aufgeschrieben wurde und uns so erhalten ist.
Seite 35 - Ks mag darauf hingewiesen werden, dass es in Delphi, wo immer nur ein, höchstens zwei beim Tempel (wohl lebenslänglich) angestellte Inschriften - Steinmetzen fungirten, möglich ist, die charakteristischen Eigentümlichkeiten der jedesmaligen 'Handschrift' festzustellen und so Jahrhunderte hindurch die einzelnen Generationen der Steinmetzen und deren technische Verschiedenheiten nachzuweisen und zu verfolgen. Grade hier ist darum die Facsimilirung der Texte vielfach unerlässlich. Der officielle...
Seite 136 - Rechtsgrundsatz aufgenommen haben, auf einer Vasenscherbe eingeritzt worden sei und in der Inschrift überdies auch Personennamen vorkommen, deren Vorhandensein ein Gesetz schlechterdings ausschliesst, so bleibt nur die einzige Möglichkeit, dass uns hier ein Vertrag erhalten ist, in welchen die gesetzliche Bestimmung über das Strafduplum im Falle der Anwendung von Gewalt Eingang gefunden hat. Denn eine blosse Warnung, besser gesagt eine Gesetzeserinnerung etwa an das bei Lysias (vom Morde des...
Seite 240 - Dekret der yepouffia, die wie es scheint das Grab mit Statuen geschmückt hatte. Hiervon handeln die ersten Zeilen von AB, die weiteren betreffen testamentarische Verfügungen des Verstorbenen. Dieser ist natürlich der ß 2 genannte Longinianus. Die in Z. 8 und 9 genannten sind entweder im Testament bedachte oder Magistrate. Die im Bulletin gegebenen Ergänzungen, besonders das iv6u7c&T]ou sind demnach hinfällig.
Seite 153 - Arm,der frei ist, vielleicht um Gnade flehend erhebt. In der Thal ist seine Lage beklagenswert genug, denn ein um den Hals gelegter Strick, gleichfalls oben befestigt, würgt ihn dermassen, dass ihm die Zunge weit zum Munde heraushängt; und zu allem Ueberfluss hat man ihm noch einen langen Strick an das Geschlechtsglied angebunden und das andere Ende dieses straff angezogenen Strickes unten auf dem Erdboden an einem Haken oder Ringe festgemacht.
Seite 146 - Tenedier erhalten sind, von denen das eine schlechthin nichts anderes als die Belobung und die Ehren enthält, während sich das andere mit der Rückzahlung der Gelder beschäftigt, wenn nicht gerade dieses die Ehren mit so grosser Ausführlichkeit aufzählte, dass in dem eigentlichen Ehrendekret thalsächlich nichts...
Seite 145 - ... gewisse Ehrenrechte zu gewähren, sowie die Gesandten zu beloben, ferner dieses Ehrendekret aufzuschreiben, auf dieselbe Stele aber zugleich dasjenige Psephisma zu setzen, welches die Antwort an die Mytilenäer enthielt in jener Angelegenheit, die zu dem Lob Veranlassung gegeben hatte. Dann folgt dies zweite Psephisma aus dem vorhergehenden Jahre, welches den wesentlichen Beschluss, die Antwort an die Mytilenäer, enthält; dieser beginnt rein formelhaft mit den Worten ETraiveua1.
