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8) Das 1., 8., 2., 3., 9. und 10. Armee-Corps haben für den Fall ihres Abrückens aus der Stellung vor Mez durch Zurücklassen der erforderlichen Zahl von Feldlazarethen die Pflege der zurückbleibenden Verwundeten und Kranken sicher zu stellen. Es ist jedoch theils durch Evacuation, theils durch Concentration der Kranken dafür zu sorgen, daß jedes Corps beim Abrücken wenigstens 5 Feldlazarethe disponibel hat, von denen je 2 den Infanterie - Divisionen zu überweisen sind.

Das 7. Armee-Corps hat dem 10. Armee-Corps sofort 3 Feldlazarethe behufs der Ablösung von etablirten Feldlazarethen des letteren zu überweisen. Bei den Evacuationen der etablirten Feldlazarethe behufs ihrer Freimachung ist jede Ueberstürzung zu vermeiden.

Die Chefärzte insbesondere sind verantwortlich dafür, daß von den Feldlazarethen Krankentransporte nur abgeschickt werden unter pünktlicher Innehaltung der gegebenen Vorschriften.

Beim Abrücken der Corps treten alle zurückbleibenden Feldlazarethe unter die Generaletappen-Inspektion der I. oder II. Armee, je nach der bisherigen Armee-Zugehörigkeit der Corps.

Den Generaletappen-Inspektionen ist Seitens der Corps über die Etablirungsorte der zurückbleibenden Feldlazarethe Mittheilung zu machen.

Die Generaletappen-Inspektionen haben dafür Sorge zu tragen, daß die zurückbleibenden Feldlazarethe so bald als möglich abgelöst und den abgerückten Corps nachgesendet werden.

9) Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 27. d. Mts. haben Seine Majestät der König den Generallieutenant Schwarz, Inspekteur der 2. Artillerie-Inspektion, von dem Ober-Befehl der gesammten um Metz stehenden Artillerie entbunden und in sein früheres Verhältniß zum Ober-Commando der I. Armee zurücktreten, sowie den Generallieutenant von Colombier, Inspekteur der 4. Artillerie-Inspektion, seine frühere Function beim Ober-Commando der II. Armee wieder übernehmen lassen.“

Mit Rücksicht auf den am 30. October stattfindenden Abmarsch des 9. Armee-Corps wurde von General von Manstein nachstehender Corps-Befehl erlassen, welcher Abends 6 Uhr in die Hände des Prinzen Ludwig gelangte:

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Hauptquartier Novéant sur Moselle, den 29. Octo

ber 1870.

1) Morgen früh ist das Briefrelais in Ars sur Moselle und das Commando zur Telegraphen - Beaufsichtigung in Gravelotte einzuziehen.

2) Am 30. October wird das 9. Armee-Corps in Marschquartiere mit der Tete bis Woël und St. Benoit en Woèvre, die Queue bis incl. Mars la Tour und Burières rücken.

Die Großherzoglich Hessische (25.) Division schlägt die Straße Mars la Tour-Woël ein und belegt alle an derselben gelegenen Orte, sowie Lachaussée, Hadonville sous Lachaussée, Sponville, Xonville, Chambley, Purieux, Burières und Les Baraques. Stabsquartier Woël.

Die 18. Infanterie-Division dirigirt sich auf St. Benoit en Woèvre, belegt die Orte St. Benoit en Woèvre, Beney, Haumont, Dampvitour, Hagéville, Champs, St. Julien les Gorze, Dommartin la Chaussée, Charcy, Mont Plaisir Ferme, Xammes, Thiaucourt und Jaulny. Stabsquartier Thiaucourt.

Die Corpsartillerie belegt mit der 18. Jnfanterie-Division gemeinschaftlich die Orte Onville, Waville und Rembercourt. Die Trains belegen ebenfalls mit der 18. Division Wandelainville und Villecey sur Mad.

Mein Hauptquartier kommt nach St. Benoit en Woèvre, welches von der 18. Division mit einem Bataillon und einer Escadron zu belegen ist.

Ich überlasse den Truppentheilen, den Marsch morgen derart anzutreten, daß sie jedenfalls noch bei Tageshelle in die Quartiere einrücken. Quartiermacher in ausreichender Stärke sind so früh als möglich vorauszuschicken und zwar, um Quartier mit Verpflegung bei den Maires u. s. w. zu bestellen. Wo dies nicht gelingt, haben die Truppen aus

ihrem eisernen Bestand die Verpflegung zu bewirken. Ueberall in den Marschquartieren sind solche Sicherheits-Maßregeln zu treffen, welche gegen Anfälle aller Art schüßen.

3) Sollte die Verpflegung der Truppen für Mannschaft und Pferde, soweit dies der Division obliegt, auf 7 Tage noch nicht sicher gestellt sein, so haben die Truppen morgen Vormittag in den Magazinen zu Gravelotte und Novéant sur Moselle das Erforderliche zu empfangen, und ist dieselbe den Truppentheilen nachzuschicken. Der gesammte Fuhrpark bleibt einstweilen zur Disposition des Corps-Feld-Intendanten zurück, und wird Derselbe Sorge tragen, ihn sobald als möglich voll beladen nach St. Mihiel dem Corps nachzuführen. Zum Schuß der Magazine bleibt in Novéant sur Moselle eine Jäger Compagnie, in Gravelotte die dort stationirte Compagnie des Schleswigschen Infanterie - Regiments Nr. 84. Sobald die Magazine geräumt sind, kehren diese Truppen zu ihren Abtheilungen zurück.

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4) Das Commando des Majors Graf von Waldersee wird aufgelöst, doch so, daß die Abtheilungen successive beim Vormarsch ihren Truppenkörpern sich anschließen. Major Graf von Waldersee wird erst dann zu seinem Regiment zurückkehren, nachdem er die für den Fuhr-Park requirirten 100 Wagen dem Corps-Feld-Intendant in Novéant sur Moselle durch die zu seiner Disposition stehenden Beamten übergeben hat.

5) Chassepot-Gewehre nebst Munition hat die 18. Infanterie-Division dem Etappen - Commandant in Gravelotte, Premierlieutenant Becker, behufs der Ablieferung an die Commandantur Meg abzugeben. Premierlieutenant Becker ist anzuweisen, diese Gegenstände in dem Magazin unterzubringen und durch requirirte Fuhren dorthin zu schaffen.

Sollte es dem Premierlieutenant Becker möglich sein, die in den aufgelösten Lazarethen zu Gravelotte zurückgelassenen Waffen u. f. w. gleichfalls nach Meg zu schaffen, so empfehle ich dies.

6) Die Divisionen können so viele wollene Decken behalten, als sie glauben, transportiren zu können. Der Rest ist von der 18. Infanterie-Division dem Magazin zu Gravelotte, von der Großherzoglich Hessischen Division dem EtappenCommando in Novéant sur Moselle gegen Quittung auszuhändigen. Das Magazin zu Gravelotte schafft diese Decken gleichfalls nach Novéant sur Moselle behufs der Ablieferung an den Etappen-Commandanten.

7) Was die Röhrbrunnen anlangt, beauftrage ich Hauptmann Sommer, das Erforderliche behufs Ablieferung an die Etappen-Commandantur Novéant sur Moselle in die Wege zu leiten.

8) Die vom Ober-Commando der II. Armee gelieferten Fernrohre sind vom Premierlieutenant Becker der Commandantur Meß gegen Quittung abzuliefern.

9) Die Generaletappen-Inspektion der II. Armee ist nach Nancy dislocirt worden.

10) Nach Mittheilung der General-Intendantur ist in den Bezirken des Generalgouvernements Lothringen und Elsaß bis auf Weiteres der Ankauf und Landtransport von Hornvieh untersagt. Die Felle geschlachteter Schafe können von den Truppen zu dienstlichen Zwecken zurückbehalten werden."

(gez.) von Manstein.

Im Anschluß an diesen Befehl, welcher den Truppentheilen der Division bekannt gegeben wurde, ordnete Prinz Ludwig Abends 8 Uhr an, daß die Truppentheile am 30. Vormittags 9 Uhr aus ihren Quartieren abrücken sollten. Zugleich wurden die Details betreffs der angeordneten Dislocirung der Truppentheile der Division bekannt gegeben.

Die erfolgte Capitulation von Meß war durch sämmtliche Angehörigen der Cernirungs-Armee um so freudiger begrüßt worden, als jezt nach 70 Tagen in Aussicht stand, frische Quartiere zu erhalten, die noch nicht durch Gefechte und andauernde Ueberfüllung heimgesucht waren. Die Truppen verließen Meg in der besten

Stimmung, da sie sich wie von einem schweren Druck erlöst fühlten. Die Armee-Corps konnten nunmehr in ausgedehnter Weise dislocirt werden, und der aufreibende Vorposten-Dienst nahm vorerst ein Ende. Alles sehnte sich nach neuen Verhältnissen und sah frohen Herzens den kommenden Ereignissen entgegen.

Die Verluste der I. und II. Armee hatten während der Cernirung von Mez (incl. der vor Thionville eingetretenen), mit Ausnahme derjenigen in der Schlacht bei Noisseville, vom 19. August bis 29. October betragen:

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